Bebauungsplanverfahren Eißendorf 49 (Lichtenauerweg) - Zustimmung zur Einleitung
1 . Zustimmung zur Einleitung
2. Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißendorf 49 sollen die im Plangebiet gelegene Sportplatzanlage sowie die Bestandsbebauung (Vereinsgebäude und Umkleidekabinen) überplant und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers mit quartiersbezogenen Versorgungsangeboten geschaffen werden.
Geplant ist die Realisierung eines Wohnquartiers mit ca. 21.000 m2 Bruttogeschossfläche mit einer Mischung von freifinanzierten Wohnungen und einem Anteil von 30 % geförderter Wohnungsbau. Darüber hinaus sind eine Einzelhandelseinheit mit rund 800 m2 Verkaufsfläche, eine Fläche. von 500 m2 für weitere Ladeneinheiten · sowie eine Kindertagesstätte mit mindestens 60 Plätzen vorgesehen. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis wird in den Vorhaben- und Erschließungsplan eingearbeitet. Zudem wird ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen, in dem unter
1 . anderem die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.
Der geltende Bebauungsplan Eißendorf 9 vom 12. November 1968 weist an dieser Stelle eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "privater Sportplatz" aus und sieht _somit für die Planungsabsichten nicht die erforderlichen Voraussetzungen vor. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schlägt deshalb vor, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und setzt weniger als 20.000 m2 Grundfläche fest. Es wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen. Ein Umweltbericht ist .nicht erforderlich. Dennoch werden die umweltrelevanten Belange im Rahmen der Abwägung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren behandelt.
Für die wegfallende Sportplatzanlage sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Es ist geplant, die bestehende Sportanlage Rabenstein gelegen auf dem Flurstück 3830 der Gemarkung Marmstorf, Bezirk Harburg, zu erweitern und aufzuwerten.
Änderungen des Flächennutzungsplans sind nicht erforderlich. Für das Landschaftsprogramm einschließlich der Fachkarte Arten- Biotopschutz ist aufgrund der Abweichungen ein Änderungsverfahren einzuleiten. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planungen einbezogen. Die Grobabstimmung wird zeitnah durchgeführt.
Petitum
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Sachverhalt:
1 . Zustimmung zur Einleitung
2. Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißendorf 49 sollen die im Plangebiet gelegene Sportplatzanlage sowie die Bestandsbebauung (Vereinsgebäude und Umkleidekabinen) überplant und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers mit quartiersbezogenen Versorgungsangeboten geschaffen werden.
Geplant ist die Realisierung eines Wohnquartiers mit ca. 21.000 m2 Bruttogeschossfläche mit einer Mischung von freifinanzierten Wohnungen und einem Anteil von 30 % geförderter Wohnungsbau. Darüber hinaus sind eine Einzelhandelseinheit mit rund 800 m2 Verkaufsfläche, eine Fläche. von 500 m2 für weitere Ladeneinheiten · sowie eine Kindertagesstätte mit mindestens 60 Plätzen vorgesehen. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis wird in den Vorhaben- und Erschließungsplan eingearbeitet. Zudem wird ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen, in dem unter
1 . anderem die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.
Der geltende Bebauungsplan Eißendorf 9 vom 12. November 1968 weist an dieser Stelle eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "privater Sportplatz" aus und sieht _somit für die Planungsabsichten nicht die erforderlichen Voraussetzungen vor. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schlägt deshalb vor, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und setzt weniger als 20.000 m2 Grundfläche fest. Es wird von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen. Ein Umweltbericht ist .nicht erforderlich. Dennoch werden die umweltrelevanten Belange im Rahmen der Abwägung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren behandelt.
Für die wegfallende Sportplatzanlage sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Es ist geplant, die bestehende Sportanlage Rabenstein gelegen auf dem Flurstück 3830 der Gemarkung Marmstorf, Bezirk Harburg, zu erweitern und aufzuwerten.
Änderungen des Flächennutzungsplans sind nicht erforderlich. Für das Landschaftsprogramm einschließlich der Fachkarte Arten- Biotopschutz ist aufgrund der Abweichungen ein Änderungsverfahren einzuleiten. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planungen einbezogen. Die Grobabstimmung wird zeitnah durchgeführt.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.