20-4360.04

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Eißendorf 49 (Lichtenauerweg) - Zustimmung zur Feststellung und Schlussabwägung

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 21.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2

Sachverhalt

  1. Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

2. Zustimmung zur Feststellung zum Bebauungsplanentwurf und Weiterleitung an die Bezirksversammlung

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißendorf 49 sollen die im Plangebiet gelegene Sportplatzanlage sowie die Bestandsbebauung (Vereinsgebäude und Umkleidekabinen) überplant und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers mit einer Kita geschaffen werden.

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt worden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde abgesehen. Ein Umweltbericht ist somit nicht erforderlich.

Änderungen des Flächennutzungsplans sind nicht erforderlich. Für das Landschaftsprogramm einschließlich der Fachkarte Arten- Biotopschutz ist aufgrund der Abweichungen ein Änderungsverfahren durchzuführen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 04. Februar 2019 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 26. Februar 2019 bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 04. März 2019. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 18. März 2019 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 20. August bis zum 21. September 2020. Der Arbeitskreis I wurde am 12. Oktober 2020 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung fand vom 17. Februar bis zum 23. März 2021 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen 14 Stellungnahmen ein. 11 Stellungnahmen bzw. Hinweise gingen während der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung von Trägern öffentlicher Belange ein. Aufgrund der Pandemie-Situation erfolgte der Arbeitskreis II als schriftliches Stellungnahmeverfahren vom 03. Mai 2021 bis zum 19. Mai 2021.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.

 

 

Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt

 

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