Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 04.02.2019

Ö 1 - XIX-1383.07

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wilstorf 37 (Winsener Straße) - Ergebnisse aus dem Wettbewerb (Bericht durch einen Vertreter des Grundeigentümers)

Herr Lied erinnert an die Berichterstattung über den aktuellen Stand der Auslobung (Workshopverfahren) in der Sitzung des Ausschusses vom 17.09.2018. Da das Tankstellengrundstück mit in die Planungen aufgenommen worden sei, hätten Umplanungen durchgeführt werden müssen. Nach Vorstellung des Siegerentwurfs wolle man den Ausschuss in der nächsten Sitzung am 18.02.2019 um Zustimmung zur Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens inklusive der Grobabstimmung und erneuten Durchführung der öffentlichen Plandiskussion bitten. 

 

Herr Crumm stellt den Vorhabenträger „REVITALIS“ (mittelständische Immobilien-Unternehmen) mit seinen Unternehmensschwerpunkten und Leistungen vor. Es stelle ausschließlich Mietwohnungen her und er zeigt ein Referenzprojekt in Hamburg-Harburg mit 140 Wohneinheiten, das im August 2014 begonnen und im Januar 2017 fertiggestellt worden sei.

 

Im Anschluss geht er auf die Planrechtschaffung für eine Quartiersentwicklung mit ca. 300 Mietwohnungen, einer Kindertagesstätte, Quartiersversorgung durch begleitenden Einzelhandel / Gastronomie sowie ca. 250 Pkw-Stellplätzen ein.

 

Herr Köster stellt den Siegerentwurf unter Zuhilfenahme einer Präsentation vor. Beabsichtigt sei, an der stark befahrenen Winsener Straße eine geschlossene Bauflucht zu schaffen, um den Lärmeintrag in die rückwärtigen Bereiche des Quartiers zu mindern. Städtebaulich sinnvoll seien jedoch zwei Öffnungen dieses Bauriegels. Damit erhielten zum einen auch die Anlieger des Eigenheimweges Zugang zur Winsener Straße und zum anderen könnte sich die Neubebauung in die Tiefe des Grundstückes hineinentwickeln. Im rückwärtigen Bereich des Areals werde eine grüne Querverbindung hergestellt sowie in Anlehnung an die offene Einfamilienhausbebauung im Eigenheimweg eine offene Baustruktur gewählt. Er weist auf die bestehende Abbruchkante hin, an der die Zuwegung zum Eigenheimweg durch eine sehr begrünte Treppen-Rampen-Anlage vorgesehen werde. Außerdem gebe es neben den Grünbereichen noch Wohngärten und Gartenbereiche.

 

Herr Schrick geht auf die zwei Geländeniveaus ein. Das Niveau an der Winsener Straße liege bei nahezu 0 m NN,hrend man sich beim Niveau am Eigenheimweg bei ca. +6-8 m NN befinde. Die vorhandene Abbruchkante mache man sich zu nutze. Die untere Ebene des Areals werde für das Einzelhandelszentrum und das Parken genutzt, in der oberen Ebene Wohnen, das über die +1 Ebene erschlossen werde.

 

Abschließend erläutert Herr Schrick anhand einer Schnittansicht die Höhenentwicklung der Gebäude wie folgt:

 

Gebäude von Ansicht der Winsener Straße würden bis zu 6-geschossig. Zum Eigenheimweg hin werde sich die Bebauung mit ähnlichem Maßstab, wie dem der Gebäude im Eigenheimweg, bis auf 2 Geschosse + Staffel reduzieren.

 

 

Auf Nachfrage von Frau Wiest, die auf die Herstellung eines Linksabbiegers drängt, erklärt Herr Schulte-Hubbert, dass es ein Verkehrskonzept gebe. Die Straßenverkehrsbehörde sehe aktuell keinen Linksabbieger vor. Die Situation werde jedoch von ihr beobachtet und sie werde dann gegebenenfalls reagieren.

 

Herr Penner ergänzt, dass Anpassungen des Verkehrsgutachtens durch die Neukonzeption des Wohnungsbauprojektes erfolgen müssten. Die Bezirksverwaltung sehe die Notwendigkeit, aus der vierspurigen Straße eine dreispurige Straße herzustellen (pro Richtung eine durchgehende Spur und abwechselnd jeweils eine Linksabbiegespur). Diese Absicht sei bereits mit der BWVI besprochen worden. Eine Zustimmung habe es noch nicht gegeben, allerdings wolle sie den Vorschlag überdenken. Ansonsten werde der Straßenquerschnitt aufgeweitet. Langfristig sei ein Straßenquerschnitt von 26 m geplant.

 

Herr Lied teilt mit, dass die Aufweitung der Straße eine Forderung der BWVI sei. Dies habe keine unmittelbar verkehrstechnischen Auswirkungen sondern resultiere aus einer Grundhaltung, die in sämtlichen Magistralen verfolgt werde. Somit ergebe sich eine Vorzone, die dem Projekt zu gute käme. Die Erschließung des Quartiers funktioniere jedoch auch mit der jetzigen Straße.

 

Herr Schrick erklärt auf Nachfrage, dass für die Barrierefreiheit des Eigenheimweges mit der Einrichtung von Fahrstühlen gesorgt werde. Allein mit Rampen könne die Barrierefreiheit nicht hergestellt werden.

Ö 2 - 20-3192.02

Bogendachhäuser Jägerstraße - Vorstellung des Gutachtens (durch Vertreter des Büro Elbberg)

Herr Kruse stellt ausführlich das städtebauliche Gutachten zum Erhalt der Bogendachhäuser an der Jägerstraße vor. Mit diesem Gutachten solle geprüft werden, inwieweit die sogenannten Bogendachhäuser im Bereich der Jägerstraße Nr. 65-87 und Nr. 94-116 im Stadtteil Wilstorf, Bezirk Harburg, erhaltenswert seien und mit welchen städtebau- oder bauordnungsrechtlichen Instrumenten sie gegebenenfalls gesichert werden könnten. Das Gutachten sei ergebnis- und folgeoffen. Grundsätzlicher bezirklicher Wunsch sei es, die Ende der 1920er Jahre durch Straßenbahnmitarbeitern errichteten Gebäude mit den charakteristischen Bogendächern zu erhalten. Während der Untersuchung sei aufgefallen, dass darüber hinaus auch Reihenhauszeilen mit zwei markanten Eck-Geschosswohnungsbauten in der Höpenstraße, im Berlepschweg und in der Straße Osterbaum stünden. Das Untersuchungsgebiet sei daher gegenüber dem ursprünglichen Auftrag erweitert worden.

 

Er gibt einen Überblick über die siedlungsgeschichtliche Entwicklung nach dem ersten Weltkrieg. Am 12.07.2019 gründete sich der Bauverein „Freie Scholle“ als Genossenschaft. Ziel sei gewesen, die damalige allgemeine Wohnungsnot für Geringverdienende mit dem Bau neuer Wohnungen entgegen zu gehen. Die in der Siedlung entstandenen Häuser mit hohen  Runddächern seien in „Zollbau-Lamellen-Bauweise“ errichtet worden. Am Bau seien ausschließlich Harburger Handwerker beteiligt gewesen, weshalb das Ensemble als „Harburger Handwerkskunst“ gelte. Das besondere an den Häusern sei die Dachkonstruktion. Das aus kreuzenden Holzlamellen zusammengesetzte Netzwerk habe eine gewölbeartige Wirkung und trage direkt die darauf aufliegende Dachhaut. Durch die Biegung der Dachflächen seien keine Stützen im Innenraum erforderlich und der Dachraum könne so als ganzes Geschoss genutzt werden. Der Dachstuhl erlaube sogar das Einziehen einer weiteren stützenfreien Zwischendecke, sodass die Häuser durch die steile Dachneigung im unteren Bereich nahezu zwei nutzbare Geschosse plus eine verkleinerte Spitzdachebene aufwiesen und trotzdem noch die Vorgaben der Bebauungspläne mit eingeschossiger Bauweise einhielten. Die Dachkonstruktion habe im Vergleich zu anderen Konstruktionsarten einen 40-50 % geringeren Holzverbrauch. Unter anderem sei diese Bauweise die es deutschlandweit gebe - durch geringen Materialverbrauch zu damaliger Zeit kostengünstig gewesen. Die zwei Lamellenformen und die weiteren kleinteiligen Bauteilennten durch diese typisierten Abmessungen unabhängig von der Gebäudegröße (z. B. Schulen, Kirchen) vorgefertigt werden. Aufgrund der Spannbreite könnten auch Konstruktionen wie Ausstellungs-, Gewerbe-und Industriehallen mit einem Zolligerdach überspannt werden. Wegen der hohen Anzahl von notwendigen Hilfskräften sei diese Art des Bauens jedoch zurückgedrängt worden.

 

Alle Gebäude seien über die Jahre saniert und verändert worden. Dabei seien Fenster, Türen und Dachhaut ausgetauscht sowie Anbauten errichtet, Fassaden gedämmt oder Putzfassaden mit Fliesen verblendet worden. Durch die starken Veränderungen seien viele ursprüngliche Bauelemente nicht mehr vorhanden oder nicht mehr zu erkennen. Die 5 m breite Vorgartenzone sollte der Selbstversorgung dienen. Auch diese Vorgärten seien in ihrer ursprünglich angedachten Form kaum noch vorhanden. Wobei die Veränderungen grundsätzlich dem Siedlungsbild gegenüber verträglich vorgenommen worden seien.

 

Herr Kruse verweist auf Angaben in der Broschüre „10 Jahre Bauverein freie Scholle“ von 1929. Er beschreibt den Ursprungszustand der Gebäude, gibt eine Analyse der städtebaulichen und gestalterischen Eigenart ab, indem er auf städtebauliche und gestalterisch prägende Elemente eingeht.

 

Anschließend schlägt er, ausgehend von der vorangegangenen Beschreibung, städtebauliche und gestalterische Ziele, die bei Um- und Neubauten zu berücksichtigen seien, vor. Inwieweit diese Vorstellungen umgesetzt werden könnten, hänge davon ab, ob die Instrumente der Erhaltungs- und/oder Gestaltungsverordnung eingesetzt werden sollen. Es werde davon ausgegangen, dass einige grundsätzliche Vorgaben auch schon jetzt auf Grund des bestehenden Baurechts umgesetzt werden könnten:

 

Verbindliche Ziele:

 

Auf die Forderung nach einer vollständigen Wiederherstellung des Originalzustandes werde hier bewusst verzichtet. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu erreichen und würde eine übermäßig große Einschränkung der dort Wohnenden bedeuten. Die Wohnansprüche hätten sich seit der Entstehungszeit wesentlich verändert. Auch sei schon von der Denkmalbehörde festgestellt worden, dass eine Denkmalwürdigkeit nicht bestehe. Daher würden nur einige Grundregeln aufgestellt, die dafür sorgten, dass das besondere Erscheinungsbild der Siedlung erhalten bleibe.

 

Folgende Ziele sollten dabei verbindlich gesichert werden:

 

  • Erhalt der Bogendachform (bzw. der Walmdächer auf den Eckgebäuden des Berlepschwegs).
  • Keine zusätzlichen Dachgauben in der Jägerstraße. Festsetzung von Höchstmaßen für Dachgauben im übrigen Bereich.
  • Keine Dacheinschnitte, Loggien oder Balkone. Tolerierbar seien jedoch Austritte auf den flachen Dächern von Anbauten an den Stirnseiten und im rückwärtigen Bereich, wenn deren Brüstungen blickdurchlässig blieben.
  • Erhalt der Symmetrie der Gebäude in der Jägerstraße in der Fassade zur Straße hin.
  • Erhalt der symmetrischen, mittig angeordneten Zwerchgiebel.
  • Erhalt der Fenstersimse und der Simse am Zwerchgiebel.
  • Bauliche Erweiterungen nur eingeschossig in Richtung Garten mit flachem Dach, um die Wirkung der Dachform nicht zu beeinträchtigen. Kleine Windfänge mit Flachdach zu den Seiten seien tolerierbar.
  • Die Ober- und Unterkanten der Fensteröffnungen eines Geschosses seien jeweils auf der gleichen Höhe anzuordnen. Es dürften nur die historischen Fensterformate verwendet werden. (Nahezu quadratisches Format, im Obergeschoss etwas kleiner, Eckfenster im Erdgeschoss).
  • Dachfensterflächen nur im Spitzbodenbereich. Sie seien im Dachgeschoss ansonsten auch nicht erforderlich, da ausreichende Belichtung über den Zwerchgiebeln und die Seiten möglich sei.
  • Öffnungen und Bauteile der Fassade sollten auf vertikalen Achsen übereinander angeordnet oder auf solche Achsen bezogen sein.
  • Im Spitzbodenbereich könnten Fenster im Giebel angeordnet werden, wenn sie deutlich kleiner als im Dachgeschoss und symmetrisch angeordnet sind. Nur stehend rechteckige oder quadratische Formen seien zulässig.
  • Fassaden nur in Putz in hellen Farben.
  • Pfannendeckung in rötlichen / rotbraunen Farben, um die Einheitlichkeit zu unterstreichen. (Es könne allerdings nicht belegt werden, dass die Ursprungsdeckung wirklich rot gewesen sei. Aufgrund der zusammenhängenden Bauausführung des historischen Kontextes sei aber davon auszugehen, dass die Dachdeckung einheitlich rot war).
  • Solaranlagen zur Straße hin nur im Spitzbodenbereich, nur in rechteckiger Form und nicht über mehr als ein Viertel der Dachfläche.
  • Keine Parabolantennen (Satellitenschüsseln) zur Straße hin.
  • Erhalt der Mauerwerksteile der Einfriedungen (Pfeiler und Sockelmauern, abgerundete Mauer an den Straßenecken). Zwischen den Pfeilern nur blickdurchlässige Zäune zulassen, keine geschlossenen Wände (Ausnahmen bildeten hierbei die durchgehenden Mauern im Kurvenbereich). Die Lattung zwischen den Mauern dürfe die Mauerwerkspfeiler in ihrer Höhe nicht überragen.

 

nschenswerte Ziele seien u. a. Reduzierung der Vielfalt in den Fassadenfarben sowie der Wiedereinbau von Sprossenfenstern in historischer Fensterteilung.

 

Zum weiteren Vorgehen empfiehlt Herr Kruse die Empfehlung den Erlass einer Erhaltungsverordnung mit den vorgestellten Zielen anzustreben, da sie nur aus einem Satz bestehe, es dazu das Gutachten gebe und auf Veränderungen flexibler eingegangen werden könne. Bei einer Gestaltungsverordnung müssten die Gestaltungsfestsetzungen strikt eingehalten werden.

 

Er betont, dass es ausdrücklicher Teil des Auftrags für dieses Gutachten sei, zu untersuchen „unter welchen Maßgaben der Erlass einer Erhaltungsverordnung und/oder Gestaltungsverordnung sinnvoll wäre, ohne die Grundeigentümer in unverhältnismäßiger Weise zu belasten“.

 

Abschließend weist Herr Kruse daraufhin hin, dass eine öffentliche Veranstaltung beabsichtigt sei.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Lied, dass bei der jetzigen rechtlichen Voraussetzung wenig Handhabe bestünde, den Abriss eines Hauses zu verhindern.

 

Auf die Frage von Herrn Fischer, teilt Herr Kruse mit, dass mit Anwohnern gesprochen worden sei. Bei diesen Gesprächen seien Vorbehalte gegenüber der Stadt und der Erhaltungsverordnung geäußert worden, da sie bei der Gestaltung ihrer Gebäude starke Einschränkungen befürchteten auch durch das Denkmalschutzamt.

 

Herr Richter begrüßt den Inhalt des Gutachtens. Für ihn sei sehr wichtig den Anwohnern zu vermitteln, dass das typische Erscheinungsbild erhalten bleibe solle, jedoch ohne ihnen jede individuelle Entwicklungsmöglichkeiten an ihren Häusern und Gärten zu nehmen.

 

Anschließend erklärt Frau Wiest, dass sie insbesondere die sensible Herangehensweise an das Thema für sehr gut befinden würde. Sie erinnert an die stattgefundene Veranstaltung, in der die Anwohner ihre Bedenken haben äern können. Da habe die Verwaltung bereits die Stimmung vor Ort mitgenommen. Eine durchgeführte Abstimmung habe gezeigt, dass eine breite Mehrheit für die Weiterführung des Verfahrens in Richtung Erhaltungsverordnung sei.

Ö 3 - 20-4242

Antrag SPD betr. Bau der A26 - Aufschüttungen Vorbelastungsdamm (Bericht durch Vertreter der DEGES und der BWVI)

Herr Pfeffermann teilt zunächst mit, dass die Arbeiten der ökologischen Baufeldfreimachung begonnen hätten. Zu den Vorbereitungsarbeiten zum Bau der A 26 zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf nne er keine Angaben machen. Grundsätzlich bestünden dort jedoch die gleichen geologischen Verhältnisse und es würden bis auf eine Ausnahme die gleichen Gründungssysteme wie Hamburg verwendet.

 

Im Weiteren erklärt er, dass es sich bei der Bodenbeschaffenheit nicht um Moor sondern um Torf handeln würde. In den Planfeststellungsunterlagen gebe es darüber sämtliche Informationen.

 

Anhand von Fotografien und eines Videos erläutert Herr Pfeffermann die Testarbeiten. U. a. sei eine Baugrube im Bereich des Hafenbahntunnels ausgehoben worden, anschließend habe man Wasser hineinlaufen lassen, um die Reaktion des Hafenbahntunnels zu simulieren. Dies sei die einzige Ausnahme. Ansonsten befände sich die A26 durchweg in Dammlage und die Geologie verändere sich auf der gesamten Strecke nicht. D. h. im oberen Erdreich mit einer Tiefe von 4 bis 8 Metern gebe es Torf und Klei, darunter Sandschichten. Das Trinkwasser befände sich in Zone 3, das von Torf und Klei abgedeckt werde. Weiteres Trinkwasser sei in den Zonen 1 und 2, die im Vogelschutzgebiet liegen würden.

 

Bei Entnahme des Torfs bestehe die Vorschrift, dass das gesamte Material wieder in nasses bzw. feuchtes Milieu eingebaut werden müsse. Insofern gebe es keine Verkäufe von Torf wie angenommen - in den Baumärkten. Herr Pfeffermann erklärt anschließend, obwohl der Torf sehr viel gebundenes Wasser enthalte, dringe Wasser nur sehr schlecht ein.

 

Torf könne gegenüber Sand in erheblichem Maße komprimiert werden. Daher würden Setzungen bis zu 1,50 Meter erzeugt. Hier liege der Unterschied zu Niedersachen, die höhere Setzungen zuließen. Hamburg werde dort, wo der Damm höher als 3 Meter sei, ein aufgeschüttetes Gründungspolster aus geotextilen Sandsäulen erstellen und damit Zeit gewinnen. Die Setzungen in Niedersachsen bräuchten auf Grund deren Methode sehr viel mehr Zeit und seien schwierig zu berechnen.

 

Anhand eines Beispiels zeigt er die Dammlage der Francoper Straße auf, die wegen ihrer Höhe komplett auf geotextilen Sandsäulen errichtet werde. Die Moorwettern werde unter die Francoper Straße verlegt.

 

Die geotextilen Sandsäulen stünden auf der nicht mehr komprimierbaren Sandkonstruktion. Im Vorwege müssten Pfahlgründungen durchgeführt werden. Die für das technische Grundwasser erforderliche Sperrschicht „Torf“sse aufrechterhalten bleiben. Ansonsten würden die Wasserstände durch den Entwässerungsverband künstlich reguliert und ein natürlicher Wasserstand werde gar nicht erreicht. Daher könne es eigentlich keine ökologischen bzw. Entwässerungsprobleme geben. Auf Hamburger Gebiet hätten Bewässerungen während des heißen Sommers in 2018 durchgeführt werden müssen. Mit Unterstützung einer Schieberanlage, die der Entwässerungsverband dann betreibe, könnten zukünftig die Wasserstände reguliert werden.

 

In Niedersachsen gebe es ein umfangreiches Polderschutzsystem, um die Wasserstände höher zu halten. Dort habe der Torf nach dem heißen Sommer wieder ausreichend Wasser ziehen müssen.

Ö 3.1 - 20-3589.01

A 26 zwischen Landesgrenze und A 7 - Planfeststellungsbeschluss (Bericht der Verwaltung)

Frau Stolze berichtet anhand einer Präsentation zum Planfeststellungsbeschluss der Behörde für Wirtschaft und Innovation vom 21.12.2018 für den Neubau der A26 (Stade Hamburg), Bauabschnitt 4 (Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen bis A7), den Anschluss der A26 an die A7 und den Ausbau der an den neuen Anschluss südlich und nördlich angrenzenden Abschnitte der A7 zwischen der Anschlussstelle Hamburg-Heimfeld im Süden (Km 167+280.000) und Moorburg in Höhe der Alten Süderelbe im Norden (Km 163+542.000).

 

Mit dem Planfeststellungsbeschluss sei das Vorhaben zulässig.

 

Frau Stolze geht anschließend auf die behandelten Punkte der Stellungnahme des Bezirksamtes Harburg wie folgt ein:

 

  1. Der markante Aussichtspunkt bei Austritt aus den Harburger Bergen solle transparent bleiben, ein Nachweis über eine Visualisierung sei zu erstellen.

 

Fazit: Dem Anliegen werde gefolgt. Ein gestalterisches Konzept solle erarbeitet werden. Transparente Lärmschutzwände seien vorgesehen.

 

Herr Pfeffermann ergänzt, dass es in der Tat ein mit dem Oberbaudirektor abgestimmtes Gestaltungskonzept gebe. Das sehe transparente Lärmschutzwände nur in Ausnahmefällen vor, da sie aus Artenschutzgründen eigentlich auch nicht zugelassen seien. Eine Lärmschutzwand dürfe keine Irritation für die Tiere auslösen. Daher seien die Wände zum großen Teil wie ausdrücklich gewünscht aus speziellem Holz.

 

  1. Die Verbindung des Nincoper Moorweges mit dem Ehestorfer Heuweg (Europäischer Fernwanderweg X, gleichzeitig hier Rad-Freizeitroute 13) solle mit einer direkten Brückenüberquerung für Fußnger bei der Vorrichtung K 26 auf kurzem Weg gewährleistet werden. So werde ein unattraktiver Umweg von ca. 1.3 km vermieden.

 

Fazit: Der Stellungnahme werde aus verkehrlichen, wirtschaftlichen, gestalterischen und umweltfreundlichen Gründen nicht gefolgt.

 

  1. Bei der „Dritten Meile“ sollte für Fußnger eine Möglichkeit der zutzlichen Querung bei der Vorrichtung K 26 geschaffen werden (Stellungnahme 2/2017 II.1.2, 3/2018 3.1)

 

Fazit: Der Stellungnahme nne nicht gefolgt werden. Der Artenschutz gestatte keine Störungen. Außerdemre Eigentum der Obstbauflächen betroffen.

 

Herr Pfeffermann ergänzt, im Zuge des Nincoper Moorweges sei eine Faunabrücke beabsichtigt, die dem Artenschutz (Fledermäuse, Fischotter) vorbehalten bleibe und ausdrücklich nicht zur Begehung vorgesehen sei. Diese Brücken seien die ersten in Hamburg und würden nach Schweizer Modell mit intensiven Bewuchs hergestellt.

 

Auch die Obstbauern sprächen sich gegen eine Benutzung für Fußnger und Radfahrer aus, um ungestört ihre Landwirtschaft weiter betreiben zu können.

 

  1. Das Bezirksamt beabsichtige, parallel zur Francoper Straße (Nord/Süd-Richtung) einen Radschnellweg von Neugraben nach Finkenwerder einzurichten. Ein Mindestmaßr den Zweirichtungsradweg von 3 Metern und für den Fußweg von 1,50 Metern plus Abstandsstreifen zur Kfz-Fahrbahn und taktilen Streifen zwischen Radfahrern und Fußngern werde ausdrücklich gefordert.

 

Fazit: Der Stellungnahme könne nicht gefolgt werden. Es sei mit der Arbeitsstelle Radverkehr VR 12 abgestimmt worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Penner teilt Herr Pfeffermann mit, dass der Radschnellweg von den Planern festgelegt worden sei. Er sei breiter, einseitig und berücksichtige zukünftige Planungen soweit es möglich sei.

 

  1. Auf weitere Stellungnahmen - wie Viehtrift / Grünbrücke, die bitte um Erläuterungen der Plandarstellungen, den Hinweis auf die Unübersichtlichkeit der Fußnger- und Radwegeführung, die dringende Bitte um beidseitige Fuß- und Radwege an der Waltershofer Straße und die Beachtung der Durchgängigkeit des „2. Grünen Ringes“ auch während der Bauzeit.- sei nicht eingegangen worden.

 

  1. Zu den Themen Ausgleichs- / Ersatz- / Kohärenzsichernde Maßnahmen / Arten- und Biotopschutz / FHH- und Umweltverträglichkeit verwies das Bezirksamt an die Behörde für Umwelt und Energie.

 

  1. Wasserwirtschaft:
  • 7.1. Mineralölfernleitung östlich A7 Die Forderung nach Angaben, welche Gewässer hierfür (temporär?) verrohrt werden müssten (vorab Genehmigung erforderlich), sei weder in die Nebenbestimmungen noch in die Abwägung der Stellungnahme des Planfeststellungsbeschlusses eingeflossen.
  • 7.2. Auf die Forderung nach einer Bewässerungsstauanlage (östlich Hafenbahn südlich A26 BK 26/37) mit einer mechanischen Anzeige mit dem vorgegebenen maximalen Öffnungsmaß sei nicht eingegangen worden.

 

Ö 4 - 20-4360

Bebauungsplanverfahren Eißendorf 49 (Lichtenauerweg) - Zustimmung zur Einleitung

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Penner gibt bekannt, dass für das Gewerbegebiet am Radeland eine faunistische Untersuchung stattfinde.

Ö 6

Verschiedenes

Herr Richter begrüßt Herrn Lohmann von der Die Linke-Fraktion für Herrn Peters und Herrn Musa von der SPD-Fraktion für Frau Overbeck als neue Mitglieder im Stadtplanungsausschuss.