Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre / Scheideholzweg) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 26.01.2021 Hauptausschuss Ö 9.1.1
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt 06. Januar 2021
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Bebauungsplanung
Vorlage zum Stadtentwicklungsausschuss am 18. Januar 2021
Betreff Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 72
(Weidenkehre-Bauernweide)
1. Aufstellungsbeschluss
2. Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes inklusive einer Kindertagesstätte und öffentlicher Grün- und Freiflächen. Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung im Geltungsbereich des Plangebiets ist die bereits seit geraumer Zeit angestrebte Entwicklung von Wohnungsbau an der Weidenkehre sowie auf den städtischen Flächen an der Bauernweide und einer öffentlichen Durchwegung von der Bauernweide bis zur Weidenkehre und dem Scheideholzweg möglich. Diese Entwicklung ist als Ziel im Rahmenplan "Zentrum Neugraben" festgehalten und soll nachfolgend über dieses Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.
Die Flächen des Plangebiets befinden sich im Bereich zwischen Weidenkehre und Scheideholzweg im Eigentum von Projektentwicklern, im Bereich an der Bauernweide im städtischen Eigentum. Die Flächen an der Bauernweide sollen nachfolgend ausgeschrieben werden.
Der bestehende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 2, festgestellt am 27. Januar 1967, setzt für das Plangebiet im südlichen Bereich Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) fest. Östlich anschließend sind öffentliche Grün- und Erschließungsflächen festgesetzt, im Norden ist die Straße Weidenkehre als öffentliche Straße festgesetzt. An der Weidenkehre sind gebäudeumrissscharfe Wohnbauflächen festgesetzt. Umgeben werden diese von Flächen mit der Kennzeichnung "Nicht überbaubar". Für die städtischen Flächen an der Bauernweide besteht die Festsetzung Öffentliche Straßen, Wege, Plätze mit der Zweckbestimmung "Parkplatz". Da auf Grundlage des bestehenden Planrechts die vorgesehene Planung nicht realisiert werden kann, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 72 erforderlich.
Der Bebauungsplan wird aufgrund der verschiedenen Eigentümer im Geltungsbereich als Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Von der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) wird abgesehen. Somit ist für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 eine Umweltprüfung durchgeführt worden. Ein Ausgleich kann vollständig innerhalb des Plangebiets gewährleistet werden und der üppige Baumbestand bleibt zum weiten Großteil erhalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 18. Juni 2018 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls am 26. Juni 2018 bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 07. Januar 2019. Die Öffentliche Plandiskussion hat am 04. März 2019 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10. Februar 2020 bis zum 11. März 2020. Aufgrund der Pandemie-Situation erfolgte der Arbeitskreis I als schriftliches Stellungnahmeverfahren vom 30. April 2020 bis zum 15. Mai 2020.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
_________________
Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.