20-3757.06

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre / Scheideholzweg) - Zustimmung zur Feststellung und zur Schlussabwägung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.06.2021
Sachverhalt

1. Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung einge-gangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

2. Zustimmung zur Feststellung zum Bebauungsplanentwurf und Weiterleitung an die Bezirksversammlung

 

Mit dem Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes inklusive einer Kindertagesstätte und öffentlicher Grün- und Freiflächen geschaffen werden. Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung im Geltungsbereich des Plangebiets ist die bereits seit geraumer Zeit angestrebte Entwicklung von Wohnungsbau an der Weidenkehre sowie auf den städtischen Flächen an der Bauernweide und einer öffentlichen Durchwegung von der Bauernweide bis zur Weidenkehre und dem Scheideholzweg möglich.

 

Der Bebauungsplan wurde als Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Von der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) wurde abgesehen.

Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms ein-schließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 18. Juni 2018 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls am 26. Juni 2018 bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 07. Januar 2019. Die öffentliche Plan-diskussion hat am 04. März 2019 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10. Februar 2020 bis zum 11. März 2020. Aufgrund der Pandemie-Situation erfolgte der Arbeitskreis I als schriftliches Stellungnahmeverfahren vom 30. April 2020 bis zum 15. Mai 2020. Die öffentliche Auslegung fand vom 17. Februar bis zum 23. März 2021 statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen zwei Stellungnahmen aus der Öf-fentlichkeit ein.

Drei Stellungnahmen gingen während der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung von Trägern öffentlicher Belange ein, die Hinweise enthiel-ten.

Aufgrund der Pandemie-Situation erfolgte der Arbeitskreis II als schriftliches Stel-lungnahmeverfahren vom 06. April 2021 bis zum 23. April 2021.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungs-plans zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlas-sen.

 

 

Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt

 

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