Herr Lied kündigt an, dass eine Öffentlichkeitsveranstaltung am 26.06.2019 geplant sei, zu der der Ausschuss herzlich eingeladen werde. Vorgesehen werde, diese in einer Art Marktplatz durchzuführen, auf dem die Bürger sich an verschiedenen Ständen informieren. Eine Plakatierung sei vorgesehen sowie die Ankündigung über den Presseverteiler.
Frau Moers vom Stadtplanungsbüro Raumwerk stellt sich vor und teilt mit, dass sie gemeinsam mit dem Verkehrsplaungsbüro Mociety,dem Landschaftsarchitekturbüro Club L94 und dem Schallgutachter Peutz beauftragt worden seien, den Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 zu bearbeiten. Heute stelle sie erste Analyseergebnisse vor.
Sie berichtet unter Zuhilfenahme einer Präsentation, dass sie eingangs die Historie von Harburg analysiert hätten, um wichtige Ankerpunkte zu erkennen. Der Ursprung der Stadt Harburg liege im Bereich Horeburg (Schloßinsel). Im laufe der Zeit habe sich die Altstadt dann nach Süden über die Schloßstraße in den Schloßmühlendamm als Hauptachse weiterentwickelt. In der historischen Karte von 1870 sei der Karnappkanal eingezeichnet, der den Verlauf der heutigen B73 hatte und somit bereits damals eine Trennung zwischen Schloßstraße und dem Schloßmühlendamm gewesen sei. Wichtig sei auch der Harburger Teil Am Sand, mit seinem Marktplatz, der damals noch eine andere Form gehabt habe, jedoch von großer Bedeutung gewesen sei.
Frau Moers zeigt dann anhand einer Karte von 1936 die Veränderungen der Innenstadt, die mit der Industrialisierung einhergingen auf und stellt den Stadtumbau in der Nachkriegszeit bis heute dar. Mit dieser Umformung von der Harburger Innenstadt nach dem Krieg sei auch die heutige Stadtstruktur bedingt. Die homogene und kleinteilige Baustruktur der Gründerzeit sei mit Großbauten überlagerter worden. Markant in der Stadtgestaltung seien die Hochhäuser (>40m / < 40m) und Türme, die in der Innenstadt unter 40 Meter seien. Die über 40 m hohen Hochhäuser befänden sich im Harburger Binnenhafen und es seien dort bereits weitere geplant.
Als Fazit sei zu erkennen, dass Harburg durch Brüche geprägt sei. Dadurch habe Harburg nach dem Krieg seine eigene Orientierung und Struktur verloren. Daher sei ein wichtiger Schritt, die Harburger Grundstruktur zu stärken und die Bedeutung wieder erkennbar zu machen, um diese Orientierung Harburgs zu verbessern und das Funktionieren der Stadt als qualitätsvolle Innenstadt zu gestalten. Brüche könnten jedoch auch positiv bewertet werden, da sie mitunter die Möglichkeit geben würden, Nischen und besondere Lebenswelten für Identitäten zu erzeugen.
Frau Moers weist auf die Besonderheiten von Harburg bedingt durch seine Brüche hin. Harburg sei industriell geprägt mit gewerblichen Einrichtungen. Gleichzeitig habe es eine lange Tradition als Bürgerstadt. Die vorhandenen Maßstabssprünge von den Fachwerkhäusern in der Lämmertwiete bis hin zu den Hochhäusern sollten nicht nur negativ gesehen werden, denn durch die Historie und Moderne (Binnenhafen und Innenstadt) habe Harburg durchaus auch eine Qualität bzw. ein Alleinstellungsmerkmal, das richtig inszeniert und genutzt werden sollte.
Nachdem sie auf die Freiräume von Harburg mit dem Grünen Ring und seinen Parks eingegangen ist und diese wichtige Qualität hervorgehoben hat, weist sie auf den Betrachtungsraum Harburger Innenstadt hin. Als wichtig erachtet werde, dass sich Grünachsen bis in die Innenstadt hineinziehen würden. Ein weiteres wichtiges Element sei der Seevekanal. Weiterhin wichtig seien die Platzbereiche Am Sand, der Rathausplatz und im Westen der Bereich mit der Dreifaltigkeitskirche. Auffällig sei, dass derartige Plätze im Osten der Stadt fehlten, was als Defizit gesehen werde. Zum anderen gebe es wichtige Straßenzüge, für die möglicherweise in Zukunft Boulevard Qualität erreicht werden könnten. Dabei handele es sich um die Moorstraße, Harburger Ring / Lüneburger Straße sowie den Schloßmühlendamm und die Seevepassage.
In Anlehnung an einer Karte „Analyse Stadtgestalt“ stellt sie die städtebaulichen Defizite mit ihrer vorhandenen maroden Bausubstanz und hohen architektonischen Mängeln vor. Hierfür würde in naher Zukunft ein hoher Modernisierungsdruck ausgelöst und damit ein Wandlungsprozess einsetzen.
Um attraktive Stadträume zu erhalten, würden klare Stadtkanten / Raumbildungen gebraucht. Die in der Präsentation „Analyse Stadtgestalt“ rot gekennzeichneten Bereiche müssten mit neuen Baumaßnahmen gestärkt werden.
Für die in der Präsentation „Analyse Stadtgestalt“ schraffierten Bereiche (Buxtehuder Straße bzw. Verkehrsknotenpunkte) finde man aufgrund von Emissionen keine Aufenthaltsqualität vor und sie werde auch nicht – wie in einer Innenstadt gewünscht - hergestellt werden können.
Die in der Karte mit Strichen eingefassten Orte gelten als Entwicklungsgebiete für die neue Konzepte bzw. Bebauungsstrukturen entwickelt werden sollten.
Herr Ernst berichtet, dass er den Bestand des Parkraumangebots in der Harburger Innenstadt aufgenommen habe. In den Parkhäusern gebe es ca. 4000 Stellplätze und im Straßenraum ca. 1000. Im Bereich des Bahnhofes gelte das gleiche Verhältnis (4/5 zu 1/5) im Stellplatzangebot.
In der Spitze sei das Park + Ride Parkhaus am Bahnhof zu 100 % ausgelastet. Hier seien weitere Entwicklungen zu überdenken. Im restlichen Innenstadtbereich seien die Parkhäuser an normalen Werktagen in der Spitze bis zu 70 % ausgelastet. Während der Vorweihnachtswoche 2018 habe die Auslastung bis zu 90 % betragen.
Für die Erhebungen der Auslastungssituation im Straßenraum seien Vorbereitungen erfolgt, es könnten jedoch zurzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Angemerkt werden könne bereits heute, dass 50 % der Parkplätze bewirtschaftet seien. Die andere Hälfte würde kostenfrei bzw. durch Elektromobile oder von Mobilitätsbeeinträchtigten genutzt.
Das zeige, dass Spielräume in den Parkhäusern vorhanden seien, während der Straßenraum sehr stark ausgelastet sei. Hier sei es erforderlich, ein Gesamtkonzept, das Parkhäuser und Straßenraum zusammenbringt, zu entwickeln. Dabei sollten neue Mobilitätsformen im Rahmenplan mit berücksichtigt werden.
Nachdem Frau Moers auf die Quartiersidentitäten wie prägende Plätze oder prägende Bebauung (Quartier am Sand, Schippseequartier, Rathaus- und Verwaltungsquartier, Quartier Seevepassage, quartier Lüneburger Straße) eingegangen ist, stellt sie ihre wesentlichen Zielsetzungen, die es zu konkretisieren gelte, vor.
Sie erinnert an den im Vortrag genannten östlichen Bereich der Harburger Innenstadt, der Entwicklungsgebiet und noch nicht Teil der Innenstadt sei, jedoch durchaus das Potenzial dafür habe. Eine große Bereicherung für die Innenstadt wäre der Bereich Seevekanal mit seiner denkmalgeschützten Halle, dem Kanal selbst sowie der Harburger Bahnhof.
Im Weiteren macht sie nochmals auf die Trennung zwischen Schlossinsel, Binnenhafen und Innenstadt aufmerksam und weist auf das wesentliche Ziel hin, zukünftig diese drei Elemente und den Bahnhof als gesamte Innenstadt zu entwickeln. Insbesondere der Raum der B73 und der Bahntrasse, der bereits immer eine Zäsur gewesen sei, müsste genauer betrachtet werden, um zu prüfen, wie dort Qualität hineingebracht werden könne. Es sei zwar nicht absehbar, diese Situation verändern zu können. Trotzdem gebe es Potenzial und im Wesentlichen sei es, die Magistrale mit Eingängen zu definieren, Vorderseiten auszubilden, Stadtkanten zu definieren und Zonen zu begrünen. Anhand des Stadtbildes gebe es erste Ansätze, diesen Bereich optisch zu verschmälern, indem der Gleisbereich des Güterbahnverkehrs als Stadtraum erfasst und in gleicher Weise behandelt werde, wie der einer S-Bahn. Mit diesen Kriterien könne eine neue Sortierung und eine neue Qualität, auch im Hinblick auf Begrünung (Baumdach, Allee), erzeugt werden. Auch könnten durch Umstrukturierung sinnvoll platzierte Bereiche für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden.
Ein elementares Thema sei auch, qualitativ wertvolle Querungen über Verbindungsachsen zu schaffen bzw. sie zu verbessern (Unterführung / Tunnel). Dazu nennt Frau Moers ein attraktives Beispiel aus Altona, in dem durch Sitzstufen der Eingangsbereich einer Unterführung eine Aufenthaltsqualität bekommen habe. Die Umsetzung sei sicherlich auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation. Die wichtigste Querung sei die Verbindung zwischen Schloßstraße und Schloßmühlendamm.
Dieses vorgestellte Leitbild könne nur nach und nach wachsen und bedürfe sicherlich einen längeren Zeitraum. Daher müsse man mit diesem Leitbild flexibel sein und auf Dynamiken reagieren können.
Siehe Ausführungen unter Tagesordnungspunkt 1 (Drs. 20-4703)
Siehe Ausführungen unter dem Tagesordnungspunkt 1 (Drs. 20-4703).
Siehe Ausführungen unter dem Tagesordnungspunkt 1 (Drs. 20-4703).
Herr Evers teilt mit, dass am 01.04.2019 die öffentliche Plandiskussion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilstorf 37 stattgefunden habe und erinnert an das für diese Fläche geplante Ziel. Dazu habe ein städtebaulicher Wettbewerb stattgefunden. Der Siegerentwurf sei in der öffentlichen Plandiskussion vorgestellt und anschließend intensiv diskutiert worden.
Thema 1:
Die Bürger übten Kritik an Gebäudehöhen und Geschossigkeiten, Beeinträchtigung der Wohnqualität in der Nachbarschaft, Verschattung, Einsichtnahme in die Gärten sowie Verlust von Privatheit. Sie baten darum, das Konzept zu überarbeiten.
Herr Evers empfiehlt dem Ausschuss jedoch, dieses Konzept in seinen Grundzügen beizubehalten. Die Abstände zur Nachbarbebauung würden eingehalten. An der engsten Stelle 12 Meter, überwiegend jedoch 17, 18 oder 25 Meter. Der „Sozialabstand“ solle durch ein Bepflanzungskonzept unterstützt werden. Außerdem werde im Laufe des Bebauungsplanverfahrens eine Verschattungsstudie erstellt, um genau zu ermitteln, wie tatsächlich die Folgen der Planung sein würden. Danach werde geschaut, ob an der einen oder anderen Stelle noch Änderungen durchgeführt werden müssten.
Er weist noch daraufhin, dass sich der Siegerentwurf sehr sensibel mit den Abstandsflächen auseinandergesetzt habe. Allerdings sei nicht zu verhehlen, dass diese Neubebauung für die Nachbarschaft eine große Veränderung sei und von ihr nicht durchweg positiv gesehen werde. Dies stehe im Zielkonflikt, zentrale Lagen als Stadtgesellschaft zu nutzen. Daher bestehe die Aufgabe, zu versuchen, die Bebauung so vernünftig zu planen, dass sie möglichst die Belange der Nachbarschaft und eine der innenstadtnahen Lage angemessene Dichte miteinander in Einklang gebracht werden.
Thema 2 - Verkehr:
Dazu habe es bereits Untersuchungen im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens gegeben. Das Gesamtkonzept werde noch intensiv abgestimmt. Ergebnisse könnten noch nicht vorgestellt werden. Der nächste Arbeitsschritt sei die Aktualisierung aller Gutachten. Eine Behinderung des Verkehrsflusses in der Winsener Straße dürfe auf jeden Fall nicht erfolgen. Dementsprechend werde ein Erschließungskonzept erstellt.
Thema 3 – Winsener Straße:
Die Winsener Straße solle für ein Ausbaupotenzial in der Zukunft (ca. 10-20 Jahre) im Abschnitt der Neubebauung erweitert werden. Dadurch würden in dem Bereich deutlich mehr Nebenflächen in Richtung des Nahversorgungszentrums geschaffen werden können, die vor allem dem ruhenden Verkehr und breiten Gehwegen mit Bäumen zu Gute kämen. Dieses müsse im Laufe der Planungen noch erarbeitet werden.
Thema 4 – öffentliche Wegeverbindung:
Es sei Kritik an der öffentlichen Wegeverbindung vorbei an den Bestandsgärten erhoben worden. Planerisch werde das Ziel verfolgt, dass die Anwohner fußläufig möglichst schnell das Nahversorgungszentrum erreichen können. Die direkt an der Fußwegeverbindung angrenzenden Bewohner wünschen nicht, dass direkt an ihren Gärten vorbeigegangen werde und möglicherweise auch Einsicht in die Gärten genommen werden könne. Hierzu müssten im planerischen Bereich noch Entwicklungen stattfinden. Eventuell müsste durch Einfriedungen (z. B. Heckenbepflanzung) eine natürliche Barriere zwischen öffentlichen Wegeverbindung und privaten Gartenflächen geschaffen werden, um die Privatsphäre zu schützen.
Anschließend seien Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger gestellt worden:
Was passiert mit dem Regenwasser? Es werde mehr Grundstück versiegelt. Gebe es dadurch eine Zunahme von Überschwemmungsereignissen?
Da mit jedem Bebauungskonzept auch ein sehr differenziertes Entwässerungskonzept mit einer Regenwasserrückhaltung erarbeitet werde und die heutigen Vorgaben gegenüber der Vergangenheit sehr viel strenger seien, würden derartige Ereignisse nicht eintreten.
Wann ist Baubeginn, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Ab Ende 2020 werde mit einer dreijährigen konzentrierten Bauphase gerechnet. Die Nachbarschaft werde über den Beginn der Bautätigkeit informiert. Außerdem sei ein Beweissicherungsverfahren vorgesehen.
Gibt es sozialen Wohnungsbau?
8 % der Wohnungen sollen öffentlich gefördert werden. Es sollen ebenso barrierefreie Wohnungen errichtet werden. Voraussichtlich seien ausschließlich Mietwohnungen geplant.
Nachfragen zur sozialen Infrastruktur wurden wie folgt beantwortet:
Eine Kindertagesstätte werde vorgesehen. Aktuell sei sie am nordwestlichen Plangebietsrand verortet.
Die Schulbehörde werde als Träger öffentlicher Belange (TöB) an dem Verfahren beteiligt und sie würde Engpässe im Schulbereich rechtzeitig anzeigen. Zurzeit werde jedoch nicht davon ausgegangen, dass diese Situation eintritt.
Fassadengestaltung
Obwohl kontrovers diskutiert, sei die Fassadengestaltung architektonisch richtig. Sie werde im weiteren Verfahren allerdings noch abgestimmt und weiter qualifiziert. Es seien Klinker- als auch Putzfassaden denkbar. Die Gestaltung solle sich an dem Farbspektrum an der Bestandsumgebung orientieren. Ein besonderes Augenmerk müsse man auf das Denkmal am Nordrand des Plangebietes haben. Das hochbauliche Thema werde jedoch im weiteren Verfahren noch konkretisiert.
Abschließend gibt Herr Evers einen Ausblick auf das weitere Verfahren:
Herr Hoschützky weist darauf hin, dass neben der Kritik an der Ein-und Ausfahrt an der Winsener Straße insbesondere die Situation aufgegriffen worden sei, wie man am günstigsten vom Discounter kommend in die Harburger Innenstadt ausfahren könne. Es werde von den Bürgern befürchtet, dass dafür rechts auf die Winsener Straße abgebogen und dann der Weg über die Paul-Gerhardt-Straße und dem Vinzensweg (Lichtsignalanlage) genommen werde.
Herr Lied greift den Hinweis auf und erklärt, dass der Verkehrsgutachter sich in seinem Gutachten mit diesem Thema befassen werde.
Frau Wiest spricht die heutige Situation des Linksabbiegens vom REWE-Markt kommend in Richtung Innenstadt an und weist auf die aus ihrer Sicht gute „Insel“-Lösung am Obi-Markt im Großmoordamm hin.
Herr Evers geht nochmals auf das geplante Verkehrsgutachten ein und teilt mit, dass diese Situation dort mit untersucht werde. Grundsätzlich werde in einer Verkehrsuntersuchung erhoben, wieviel Verkehr das Quartier erzeuge, wie werde dieser Verkehr umgelegt und was dies für die umliegenden Straßen bedeute. Wenn sich daraus eventuelle Belastungssituationen ergeben, die sich als unbefriedigend herausstellten, müsste konzeptionell weitergedacht werden, welche Veränderungen herbeigeführt werden könnten. Hierzu gebe es noch keine konkreten Aussagen.
Auf Nachfrage von Frau Wiest zur geringen Anzahl von sozial geförderten Wohnungen macht Herr Penner auf die bereits in der Vergangenheit geführten Diskussion hin. Die Verwaltung habe damals 0 % vorgeschlagen aufgrund der umliegenden Struktur. Der Ausschuss habe sich für 30 % entschieden. Der Investor habe sich dann auf das „Bündnis für das Wohnen“ bezogen, in dem fixiert sei, dass die 30 % bei der Schaffung von neuem Baurecht angewandt werden können. An dieser Stelle gebe es jedoch bereits Baurecht für Wohnungsbau. Von dem was nun zusätzlich durch dieses Bebauungsplanverfahren an Wohnungsbau ermöglicht werde, davon seien 30 % öffentlich geförderte Wohnungen. Auf das Gesamtprojekt berechnet seien es dann 8 %.
Abschließend erklärt Herr Evers auf Herrn Wolkaus Frage das Beweissicherungsverfahren.
Eine vertreterin der CG Gruppe geht kurz auf die Historie des Bebauungsplanverfahrens ein und zeigt den Ort der zu bebauenden Fläche auf. Mit Hilfe einer Präsentation berichtet sie, dass der Bebauungsplan Harburg 62 (H 62) weitergeführt werde unter Harburg 73 (H73) mit einer Umwandlung des MK Gebietes in ein MU-Gebiet. Die nördliche gemischte Baufläche werde etwas größer und im Süden werde der Gewerbebereich ein wenig reduziert.
Aufgrund des neuen Bebauungsplanverfahrens sei ein Masterplan entwickelt worden, der bereits in der Sitzung des Stadtplanungsausschuss am 28.03.2018 vorgestellt worden sei. Anschließend sei ein hochbauliche Workshop-Verfahren durchgeführt worden. Für die Wohnblöcke A1, A2 und A4 (Wohnen zur Miete) sei der Wettbewerb mit 7 Architekturbüros ausgelobt worden. Darin mit integriert seien Einzelhandel, Gastronomie und eine Kindertagesstätte. Für das Bauteil A3, den (Wohnturm mit Eigentumswohnungen) hätten 8 Architekturbüros und für das Bauteil C (Technologie und Gewerbe) 3 Architekturbüros konkurrierend geplant. Der Bereich B sei ausgespart worden. Hierfür sei der Masterplaner Störmer Murphy und Partner gesetzt.
Herr Drost stellt unter Zuhilfenahme einer Präsentation das Wettbewerbsergebnis vor. Er gibt einen Überblick über die teilnehmenden Architekturbüros, die Jurymitglieder und ihre Stellvertreter sowie die Sachverständigen. Er gibt bekannt, dass ohne den Gewerberiegel die Wohnbebauung aufgrund des südlich gelegenen Störfallbetriebes nicht genehmigungsfähig sei. Insofern müsse dieser zuerst hergestellt werden.
Momentan seien sie noch in der Findungsphase. Auch der Freiraum solle noch qualifiziert werden.
Bei dem Bauteil A3 habe es sehr unterschiedliche Kombinationen an Wohntürmen gegeben. Einige Büros hätten sich sehr um eine kreative Umsetzung der strikten Vorgabe bemüht. Manchmal zu Lasten der Anzahl oder der Ausrichtung der Wohnungen. Denn die Wohnungen in dem Turm seien einem nicht ganz unerheblichem Lärmpegel ausgesetzt. Dementsprechend müssten Lösungen für diese Situation gefunden werden.
Herr Buschmann stellt den Siegerentwurf der ROBERTNEUN Architekten vor. Das Grundziel beider Bauteile sei, den Stadtumbau zu moderieren und bestimmte Motive aufzugreifen, wie z. B. die Anmutung eines Silos. Vor allem sei die Schallschutzanforderung geklärt worden in dem verglaste Loggias ausgebildet würden. Dadurch entstünde eine Komplettkombination aus städtebaulichem Motiv bis hin zu einer funktionalen Verantwortung der schwierigen Bedingungen.
Nachdem Herr Drost noch kurz die besonderen Grundrissansätze erwähnt hat, leitet er über zu den Wettbewerbsergebnisse der Bauteile A1, A2 und A4.
Er weist auf die unterschiedlichen Herangehensweisen der Architekturbüros hin. Ausschlaggebend sei jedoch die Umsetzung der Erschließung und insbesondere die der Erdgeschosszonen gewesen. Ausgezeichnet worden sei für das Bauteil A1 der Entwurf von SAOTA. Hervorzuheben seien dort die Planungen für die Dachlandschaft. Man sei jedoch nicht zu 100 % davon überzeugt sei, dass diese dann auch am Ende umgesetzt werde.
Für die Bauteile A2 und A4 sei das Büro BeL Sozietät prämiert worden. Bei dieser Arbeit seien die Blöcke sehr neu interpretiert worden und es entstünden spannende Zuschnitte der Wohnungen und auch der Nachbarschaft.
Bei dem Bauteil C geht Herr Drost kurz auf die Mitbewerber ein und teilt mit, dass das Büro ROBERTNEUN Architekten ausgezeichnet worden sei. Es sei viel über die Robustheit dieses Gebäudes diskutiert worden, insbesondere über die visuelle Transparenz.
Herr Buschmann erläutert den Entwurf und erklärt, dass es zwar noch die südlich gelegenen Industrieanlagen gebe. Trotzdem wollten sie keine Rückseitensituation ausbilden. Daher hätten sie den öffentliche Raum an das Ufer gelegt und dadurch eine Anbindungsmöglichkeit im Süden produziert. Darüber hinaus habe man nicht nur das Hochhaus als Hochpunkt an der Großen Straße sondern auch einen Kopfbau zu dem gegenüberliegenden Grünraum entwickelt. Im Weiteren gebe es eine sehr speicherähnliche Fassade, die im Erdgeschoss die großen Werkstatthallen organisiere, die auch für das Handwerk genutzt werden könnten.
Frau Stammer teilt mit, dass die städtischee Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE) 47 Grundstücke mit ca. 105 ha vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erworben habe, davon 4 Grundstücke im Bezirk Harburg. Die „Perle“ sei das Grundstück zwischen dem Industriegebiet Hausbruch und dem heutigen Mercedes-Betrieb. Diese Fläche wolle die HIE dem Markt ziemlich zügig zur Verfügung stellen, um dort Investitionen und Arbeitsplätze für Harburg zu generieren. Aus diesem Grunde habe die HIE als erste Maßnahme ein Artengutachten in Auftrag gegeben. Man sei zuversichtlich, dass das Ergebnis im Frühjahr 2020 vorliegen werde. Parallel dazu machte man sich Gedanken, wie die Fläche genutzt werden könne. Deshalb habe sie die Bitte an den Ausschuss, den Bebauungsplan wieder aufleben zu lassen.
Herr Rook ergänzt, dass es einen Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens aus dem Jahr 2002 gebe und einen zweiten Beschluss zur Aufstellung des Planverfahrens aus 2003. Insofern befinde man sich im laufenden Planverfahren, die konkreten Arbeiten seien jedoch eingestellt worden.
Herr Richter zeigt auf, dass massive Änderungen bei Bebauungsplänen dem Stadtplanungsausschuss vorgestellt werden müssen. Daher schlägt er vor, dass zunächst Vorstellungen für eine Nutzung der Fläche entwickelt werden sollten, mit denen sich dann der Ausschuss auseinandersetzen könnne.
Der Ausschuss erklärt sich einverstanden mit Herrn Richters Vorschlag.
Herr Warncke berichtet zur Entwässerung der Verkehrs- und Grundstücksflächen im Baugebiet Vogelkamp Neugraben, Bauabschnitt II. Er teilt mit, dass sämtliche Baugebiete in Neugraben unter der Prämisse naturverbunden Wohnen stünden. Er geht auf die Lage am Rande des Naturschutzgebietes ein und zeigt mit Hilfe eines Planes das vorhandene Wasserschutzgebiet in der Süderelbmarsch im Norden des Baugebietes auf. Bereits in dem Bebauungsplan sei das Wasserschutzgebiet erwähnt und auf bestimmte Einschränkungen hingewiesen worden, wenn in diesem Gebiet gebaut werde. Es sei darin beschrieben, dass das vom Dach fallende Niederschlagswasser abzuleiten sei. Außerdem werde in der Begründung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Oberflächenentwässerung auf die Herstellung eines differenzierten offenen Graben- und Rinnensystems hingewiesen. Auch im Grünordnungsplan gebe es dazu den Hinweis.
Er macht darauf aufmerksam, dass das gesamte Gebiet mit seinen vier Bauabschnitten als ein großes System verstanden werde und sämtliche Bausteine müssten sich einfügen. Ansonsten würde das Entwässerungssystem nicht funktionieren.
Die IBA Hamburg seien zwar seit 2014 Projektentwickler dieses Baugebietes. Sie übergebe jedoch zu gegebener Zeit die Zuständigkeit an die verantwortlichen Stellen. In diesem Fall an das Bezirksamt Harburg. Sie seien dazu angehalten, die Maßnahmen entsprechend der Genehmigungslage herzustellen und im Anschluss zu übergeben.
Abschließend stellt er mit Hilfe eines Fotos beispielhaft eine privat hergestellte Oberflächenentwässerung unter Verwendung eines Rohres vor, die in dieser Art nicht genehmigungsfähig sei. Die Wasserwirtschaft habe dies auf Nachfrage bestätigt. Insofern müssten sämtliche verrohrten Oberflächenentwässerungen zurückgebaut werden. Zur Richtigstellung des Systems müssten die Eigentümer der Privathäuser die Entwässerung über offene Rinnen und Mulden in die großen Entwässerungsgräben leiten, die dann in die Vorflut führten. Dieses Regenwasserinfrastruktursystem (RISA) sei in gesamt Hamburg bei Neubauprojekten einzusetzen.
Nachfragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herrn Schinkel-Schlutt übt Kritik, dass die IBA – obwohl sie vor Ort gewesen sei – die Bauherren nicht rechtzeitig auf die fehlerhafte Oberflächenentwässerung hingewiesen habe.
Herr Warncke antwortet darauf, dass sie das Baugebiet im Blick gehabt hätten, allerdings seien sie davon ausgegangen, dass entsprechend der Baugenehmigung und der rechtlichen Vorgaben dort gebaut werde. Sie hätten Veranstaltungen - auch zur Gartengestaltung – durchgeführt. Aktuell werde der Endausbau begutachtet und jeder Einzelfall geprüft, um den Rückbau der Rohre zu veranlassen.
Herr Buhr ergänzt, dass die IBA von Beginn an die Einfamilienhauskunden mit Informationsmaterial versorgt habe. Per E-Mail sei verteilt worden, welche Auflagen einzuhalten seien. Im Laufe des Verfahrens sei festgestellt worden, dass es Abweichungen vom Bebauungsplan und von wasserrechtlichen Vorgaben gebe. Daraufhin habe man beschlossen, Abnahmen durchzuführen. Dies sei in der ursprünglichen Beauftragung nicht vorgesehen gewesen. Weiterhin habe die IBA im vergangenen Jahr zwei Veranstaltungen durchgeführt, in der sich die Bewohner hätten informieren können, wie Oberflächenentwässerung funktioniert. Auch bei den Bauanträgen, die bei der IBA zur Prüfung liegen, würde nunmehr noch intensiver zu dieser Thematik beraten.
Herr Fischer vertritt den Standpunkt, dass die IBA allein aufgrund der hohen Anzahl von Auflagen bezüglich der Bauprojekte, den Bauherren gegenüber eine besondere Fürsorgepflicht habe.
Herr Richter macht deutlich, dass der Ausschuss einvernehmlich der Auffassung sei, dass diese Situation für die Menschen unbefriedigend sei, die dort gebaut hätten und nach 3 Jahren erführen, dass die Oberflächenentwässerung so nicht zulässig sei. Dieses Problem müsste nunmehr gelöst werden. Da es technisch und rechtlich keine andere Möglichkeit gebe, als die Oberflächenentwässerung den Anforderungen entsprechend umzubauen, müsste den Eigentümern zumindest mit den Vertragsstrafen entgegengekommen werden.
Herr Warncke betont, wenn Änderungen vorgenommen würden, werden keine Vertragsstrafen erfolgen. Bisher seien auch noch keine erhoben worden. Man sei noch am Anfang des Verfahrens und es werde versucht, mit den Bauherren einvernehmliche Lösungen zu finden. Es seien schon Umrüstungen vorgenommen worden, die mit relativ geringen Aufwand möglich seien. Rechtlich gebe es keinen Spielraum, auf den Rückbau der Verrohrung zu verzichten.
Herr Penner ergänzt, dass um die Jahrtausendwende erhebliche Anstrengungen unternommen worden seien, das Baurecht zu entbürokratisieren. Früher seien kleinstteilige Bauprüfungen vor Ort durchgeführt worden. Dieses sei abgeschafft worden, weil es teilweise übertrieben gewesen sei. Trotzdem müsse sich der Bauherr / Entwurfsverfasser, auf den die Verantwortung übertragen worden sei, an die gesetzlichen Vorgaben (Bebauungsplan) halten. Wenn Fehler gemacht würden, müssten sie nachträglich korrigiert werden.
Er weist darauf hin, dass es keine substanzielle unterschiedliche Auffassung zwischen BUE und der bezirklichen Wasserbehörde gebe.
Herr Richter erinnert an das Verfahren und teilt mit, dass der Bebauungsplanentwurf Heimfeld 50 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Sicherung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestellung „Alten- und Pflegeeinrichtung“ geschaffen werden solle. Er weist daraufhin, dass die Originalunterlagen bei ihm zur Einsichtnahme ausliegen würden.
Herr Richter erinnert an die Vorstellung der Änderungen durch den Vorhabenträger in der Sitzung des Ausschusses vom 01.04.2019.
Herr Richter weist auf Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung hin.
Herr Duenbostel teilt mit, dass er die Stellungnahme der BWVI für unbefriedigend halte.
Herr Böhm teilt mit, dass er die Stellungnahme für unbefriedigend halte.
Frau Herrmann teilt mit, dass sie die Stellungnahme für unbefriedigend halte.
Der Antrag wurde bereits am 18.02.2019 für erledigt erklärt.
Herr Lied berichtet kurz über das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens "Blau-Grünes-Band" in den Fischbeker Reethen. Die Vertreter des Berliner Landschaftsarchitekturbüros seien heute verhindert gewesen und würden ihren Siegerentwurf ausführlich im Herbst 2019 vorstellen. Mit Hilfe einer Präsentation erläutert Herr Lied kurz das Grundthema. Die Vorstellung sei, von Ost nach West die natürliche Formsprache der Landschaft und von Nord nach Süd die der Marsch mit ihren Baumreihen aufzunehmen. Bereits vorgesehen gewesen sei, in der Mitte ein identifikationsstiftendes Gewässer entstehen zu lassen. Weiterhin gebe es unterschiedliche Orte, die mit Spielplätzen belegt seien.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.