Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Harburg 71 (Westrandbebauung Sand) - Zustimmung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Harburg 71 (Sand)
1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 12 BauGB
2. Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung (Drs. 20-1718.09)
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Harburg 71 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der Flächen westlich des Wochenmarktes am Sand (Flurstücke 3350 und 1141) geschaffen werden. Es ist beabsichtig, die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zu realisieren. In dem Vorhaben sollen Gewerbebetriebe, zukunftsorientiertes Wohnen für Senioren, Gastronomie, notwendige Einrichtungen für den Marktbetrieb und öffentliche Toiletten untergebracht werden. Gleichzeitig findet eine Neugestaltung der Wegebeziehung zwischen Sand und Neue Straße mittels einer repräsentativen Treppenanlage statt. Im Plangebiet soll ein Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen werden.
Mit der Planung wird eine innerstädtische untergenutzte Fläche aktiviert und die Innenstadt Harburgs maßgeblich gestärkt sowie eine gewerbliche Flächenvorsorge im Bezirk betrieben. Um die städtebauliche Entwicklung zu steuern, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - i.V. mit § 13a BauGB -beschleunigte Verfahren- erforderlich. Die betroffenen Grundeigentümer sind in die Planungen einbezogen. Es wird ein Durchführungsvertrag mit dem Investor geschlossen.
Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz sind nicht erforderlich.
Die Grobabstimmung erfolgte am 03. Juli 2017. Die ÖPD hat am 18. September 2017 stattgefunden. Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung am 12. Juni 2017 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls mehrheitlich am 26. Juni 2017 bestätigt. Die Trägerbeteiligung wurde vom 20. Dezember 2017 bis zum 26. Januar 2018 durchgeführt. Der AK I fand am 5. März 2018 statt.
Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 23. Juli bis 31. August 2018 erstmalig ausgelegen.
Aufgrund von Planungs- und Nutzungsänderungen durch den Vorhabenträger wurden folgende Anpassungen am Vorhaben- und Erschließungsplan vorgenommen:
" Hoher Gebäudeteil: Anpassung des obersten Geschosses. Wegfall der Staffel. Außenabmessungen nun wie bei den darunter liegenden Geschossen.
" Anlieferung Neue Straße: Aufgrund des geänderten Nutzungskonzepts erfolgt die Anlieferung für die südliche Nutzungseinheit über einen separaten Nebeneingang an der Neuen Straße. Hierzu wird der Gehweg genutzt.
" Zusätzliche Fahrradbügel: Aufgrund des geänderten Nutzungskonzepts werden sieben zusätzliche Fahrradbügel im Außenbereich nachgewiesen.
" Flexibilisierung des Erdgeschosses: Aufgrund des geänderten Nutzungskonzepts wird nun eine Raumaufteilung für zwei Gastronomienutzungseinheiten vorgesehen.
" Außengastronomie: Aufgrund des geänderten Nutzungskonzepts werden im Außenbereich zur Marktfläche Sand Flächen zur Außenbestuhlung vorgesehen.
" Südfassade: Aufgrund der geänderten Nutzung wird im Bereich der Südfassade ein zusätzliches Fenster vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Harburg 71erneut öffentlich auszulegen. Die Änderungen betreffen dabei nicht das Planbild und die Verordnung, sondern lediglich Teile des Vorhaben- und Erschließungsplans und der Begründung. Die Änderungen sind im Vorhaben- und Erschließungsplan und in der Begründung kenntlich gemacht worden. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 3 Absatz 3 des Baugesetzbuchs auf zwei Wochen verkürzt.
Aufgrund des geänderten Nutzungskonzeptes ist auch der Aufstellungsbeschluss entsprechend anzupassen. Da ein Einzelhandelsbetrieb für die Nahversorgung der Harburger Bevölkerung nicht mehr realisiert werden soll, sollen neben Wohnbauflächen und Flächen für kommunale Nutzungen vor allem gewerbliche Bauflächen gesichert werden.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der erneuten öffentlichen Auslegung und der Änderung des Aufstellungsbeschlusses zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.
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Jörg Heinrich Penner
Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt