20-1718.10

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Harburg 71 - (Westrandbebauung Sand) - Schlussabwägung - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.05.2020
Sachverhalt

 

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Harburg 71 (Sand)

hier: 1. Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

2. Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung/ Hauptausschuss

 

Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der Flächen westlich des Wochenmarktes am Sand (Flurstücke 3350 und 1141) geschaffen werden. Es ist beabsichtigt die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zu realisieren. In dem Vorhaben sollen Gastronomiebetriebe, zukunftsorientiertes Wohnen für Senioren, notwendige Einrichtungen für den Marktbetrieb und öffentliche Toiletten untergebracht werden. Gleichzeitig findet eine Neugestaltung der Wegebeziehung zwischen Sand und Neue Straße mittels einer repräsentativen Treppenanlage statt. Im Plangebiet soll ein Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen werden.

 

Mit der Planung wird eine innerstädtische untergenutzte Fläche aktiviert und die Innenstadt Harburgs maßgeblich gestärkt sowie eine gewerbliche Flächenvorsorge im Bezirk betrieben.

 

Das Bebauungsplanverfahren Harburg 71 wurde gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren –  i.V. mit § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Die Umsetzung der Planung wird mit einem Städtebaulichen Vertrag gesichert. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

 

Die Grobabstimmung fand am 03.07.2017 statt. Die Zustimmung des SPA zur Einleitung erfolgte mehrheitlich mit Gegenstimmen am 12.06.2017. Die BV folgte diesem Votum am 26.06.2017. Die ÖPD fand unter Zustimmung des SPA (mehrheitlich am 12.06.2017) am 18.09.2017 statt. Die Trägerbeteiligung erfolgte vom 20.12.2017 bis 26.01.2018. Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 23.07. 2018 bis 31.08.2018  öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Der Arbeitskreis II erfolgte schriftlich am 12.09.2018.

 

Aufgrund von Änderungen wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan erneut ausgelegt. Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 08.07.19 bis 16.08.19 gingen vier Stellungnahmen ein. Davon wurden 0 zurückgezogen, 3 berücksichtigt, 0 teilweise berücksichtigt und 1 nicht berücksichtigt. Der Arbeitskreis II erfolgte schriftlich am 26.08.19.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, einen Beschluss über die Vorlage und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung/Hauptausschuss herbeizuführen.

 

Hans-Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt

 

 

 

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