Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit! vom 18.05.2020

Ö 1

Begrüßung der neuen Ausschussmitglieder

Der Vorsitzende Herr Richter begrüßt Frau Heinke Ehlers und Frau Britta Ost als neue Ausschussmitglieder von der GRÜNEN-Fraktion sowie Herrn Heiko Stolzenburg als neuen Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.

Ö 2 - 20-1718.10

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Harburg 71 - (Westrandbebauung Sand) - Schlussabwägung - Zustimmung zur Feststellung (Berichterstattung durch die Verwaltung und den Investor)

Ein Vertreter des Investors teilt mit, dass in der letzten Woche der Durchführungsvertrag unterzeichnet worden sei. Etwa 8 Monate Verhandlungszeit hätten allein die Mietverträge für das Marktmeisterbüro und die öffentliche WC-Anlage in Anspruch genommen. Die weiteren seien die erforderlichen Planungen währenddessen im Hintergrund weiter vorangetrieben worden. Der Bauantrag sei im Juni 2019 eingereicht worden und die Baugenehmigung werde in Kürze erwartet, so dass mit dem Baubeginn nach den Sommerferien gerechnet werde.

 

Herr Rook weist auf den mitgebrachten Ordner mit den originalen Stellungnahmen hin, der dem Ausschuss zur Einsicht bereitgestellt wird.

 

Er macht anschließend darauf aufmerksam, dass in der Beschlussvorlage im 1. Absatz, 3. Satz In dem Vorhaben soll Gastronomiebetriebe …“ das Wort Einzelhandelsnutzung“ fehlen würde. In die Beschlussvorlage für die Vorlage des Hauptausschusses, sei die Einzelhandelsnutzung dann eingefügt.

 

Ein Vertreter des Planungsbüros Evers & Küssner erinnert an die erste Auslegung im Juli / August 2018, bei der es keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gegeben habe. Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der Öffentlichen Auslegung wurden durch die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Straßenplanung, Poller, Darstellung von Schleppkurven, Breite zum Seitenstreifen, Sichtfenstern und der Anlieferung gegeben. Weiterhin seien Anmerkungen zu der Müllentsorgung mit Unterflursystemen abgegeben sowie Kritik an den vorhandenen Wertstoffcontainern geäert worden.

 

In der weiteren Planung habe aufgrund des Brandschutzkonzeptes die Staffel zurückgenommen werden müssen.

 

Die Hauptanlieferung bleibe unverändert und werde wie geplant eingehaust.

 

Es würden zusätzliche Fahrradwege eingeplant.

 

Das Erdgeschoss sei flexibler unterteilt worden, so dass zwei gastronomische Betriebe machbar seien. Im Zusammenhang mit der Außengastronomie angrenzend an die Marktfläche rden Markisen mit eingeplant.

 

An der Südfassade werde ein zusätzliches Fenster vorgesehen und ein weiterer Gewerbeeingang werde an dieser Ecke geschaffen.

 

Als Folge der Änderungen sei nochmals eine Kenntnisnahmeverschickung an die Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgt und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt worden.

 

Im Rahmen der TöB-Beteiligung habe es Stellungnahmen, insbesondere von der Verkehrsdirektion gegeben (Stellungnahmen liegen dem Ausschuss vor). Aufgrund der Stellungnahmen zur Erschließungsplanung, seien entsprechende Regelungen zur Anlieferung, Warentransport und Wegeführung in den Durchführungsvertrag übernommen worden.

 

In Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung sei es um die Abstandsflächen, Brandschutz und Brandüberschlag gegangen. Dies sei geprüft worden, ohne dass es zu Planänderungen gekommen sei.

In Bezug auf Park- und Stellplätze sei auf die erfolgte Stellplatzuntersuchung zurückgegriffen worden und man habe auf Stellplätze in umliegenden Parkhäusern mit Leerständen verwiesen, die bei Bedarf angemietet werden könnten.

 

Insofern sei aus Sicht der Verwaltung dieser Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan in Zusammenhang mit dem Durchführungsvertrag beschlussfähig.

 

Abschließend weist er darauf hin, dass die Abstandsflächen, die das Gebäude werfe, nicht bis zur Straßenmitte gingen, sondern etwas darüber hinaus. Dieser Punkt rde in der Begründung noch mit einer städtebaulichen Erläuterung ergänzt werden. Bereits im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sei aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle ein Hochpunkt mit acht Geschossen befürwortet worden, womit eine leichte Unterschreitung der Abstandsflächen über die Straßenmitte hinaus an der Neuen Straße und am Sand gebilligt wurde. Der Bebauungsplan vollziehe die städtebaulich gewünschte Planung lediglich nach.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Es seien zwei vollwerte Gastronomieeinheiten geplant.
  • Im Südwesten des Gebäudes sei die Einzelhandelseinheit vorgesehen.

Ö 3 - 21-0427.02

Wohnungsbauprogramm 2020 - Auswertung der TÖB-Beteiligung und Zustimmung (Berichterstattung durch Vertreter der IBA Hamburg GmbH)

Herr Stolzenburg die durchgeführte Behördenbeteiligung zum Wohnungsbauprogramm 2020 (Zustimmung des Ausschusses zur Behördenbeteiligung erfolgte im Februar 2020) und gibt einen Überblick über die vorhandenen Flächen mit den wesentlichen Inhalten ihrer Steckbriefe mit Hilfe einer Präsentation:

 

Zu dem letztjährigen Wohnungsbauprogramm seien 5 Flächen in das aktuelle Programm hinzugekommen. Im Harburger Kern handele es sich um die Flächen Eißendorfer Straße 47, Lübbersweg und Hohe Straße. Im Raum Süderelbe um die Flächen Quellmoor und Neuwiedenthaler Straße / Rehrstieg.

 

Die Flächen Knoopstraße, Lüneburger Straße 5 und Scheideholzweg 69 seien entfallen.

 

Die Kernaussagen der TÖB-Beteiligung zeigten wiederholt Inhalte auf, die wiederkehrend auf das Gesamtprogramm abzielten:

 

  • BUE: Allgemeine Forderung zum Gewässerschutz / Luftreinhaltung, etc.

 Dies sei im Wohnungsbauprogramm nicht unterzubringen, allerdings Anmerkungen               zu Einzelprojekten könnten mit aufgenommen werden.

 

  • BSW / LP: Höhere Dichte im Bereich der S-Bahn-Station und Magistralen, Hamburger Maß
  • Im Einzelfall sei dies machbar, das Wohnungsbauprogramm ist eine strategische Darstellung ohne entwurfliche Prüfung. Im Abwägungspapier seien dazu differenzierte Aussagen getroffen worden. Grundsätzlich sind die Strategien des Senats bekannt und mit einbezogen worden. Allerdings sei im Einzelfall zu entscheiden und könne nicht generell angewandt werden.
  • BSW, WSB, WOK: Anteile geförderter Wohnungsbau
  • H/SR und BASFI: Anteile geförderter Wohnungsbau und besondere Wohnformen, Wohnfolgeeinrichtungen
  • BWVI und HK:

Haben auf die Erhaltung gewerblicher Funktionen hingewiesen, stimmten dem Wohnungsbauprogramm jedoch grundsätzlich zu.

 

Herr Bliefernicht regt für die nächsten Auflagen des Wohnungsbauprogramms an, zusätzlich die GRZ mit in das Wohnungsbauprogramm aufzunehmen.

 

Herr Wiesner geht auf das Wohnungsbauprogramm 2019 ein und weist daraufhin, dass die Fläche 35 Wasmerstraße / Reeseberg im Stadtteil Rönneburg ausgewiesen wurde. Seit längerem gehöre dieser Bereich jedoch zu Wilstorf.

 

Herr Fischer merkt an, dass sie das Wohnungsbauprogramm 2020 zur Kenntnis nehmen und eine Entscheidung fällen, wenn einzelne Projekte anstünden. Bei einer heutigen Abstimmung würde die CDU-Fraktion deshalb dagegen stimmen, um einen einstimmigen Beschluss zu vermeiden.

Ö 4 - 20-4161

Antrag CDU betr. Werkswohnungen im Bezirksamtsbereich Harburg (Bericht der Verwaltung)

Frau Hölling geht auf die Fragestellung im Antrag ein, erläutert ausführlich mit Unterstützung einer Präsentation den Begriff Werkswohnungen sowie das Auftreten und die Unterstützungswürdigkeit von Werkswohnungen in Harburg.

 

Anschließend führt Frau Hölling aus, dass Werkswohnungen bereits seit Beginn der Industrialisierung eine lange Tradition hätten. Zum Beispiel sei zwischen 1909 und 1938 die erste deutsche Gartenstadt für Mitarbeiter der Kruppwerke entstanden. In den 50er Jahren habe das VW-Werk für seine Mitarbeiter in Wolfsburg eine Siedlung errichtet. Dies sei ein weitverbreitetes Konzept bis in die 70er Jahre gewesen. Zu der Zeit habe es bundesweit ca. 450.000 Werkswohnungen gegeben. Im Zuge der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt in der 90er / Anfang 2000er Jahrentten sich viele Unternehmen von ihren Wohnungsbeständen getrennt und sich auf ihr Kerngeschäft konzentriert.

 

Nachdem Werkswohnungen lange ein altmodisches, verstaubtes Image und Leerstand gehabt hätten, würden heute aufgrund steigender Mieten, Wohnungsknappheit sowie Fachkräftemangel diese Wohnungsform für Arbeitgeber wieder attraktiver.

 

Das Forschungsinstitut Regiokontext habe deutschlandweit Fallbeispiele gesammelt. Vor allem kommunale Betriebe und Versorger wie Stadtwerke, Kliniken, Pflegeheimbetreiber, aber auch Hotellerie und Gastronomie sowie Mittelständler wollten Werkswohnungen entwickeln bzw. anmieten. Gerade die kommunalen Unternehmen, die tarifgebunden seien, sehen das Anbieten von Wohnungen als wichtiges Mittel zur Gewinnung von Fachkräften.

 

Ein Projekt plane Budnikowsky mit 45 Sozialwohnungen im Bezirk Wandsbek. Aber auch Pflegen & Wohnen wolle vermutlich in diesem Bereich Wohnungen anbieten.

 

Die Studie zeige vor allem in den letzten zwei Jahren einen Zuwachs. Es gebe Projekte in allen Bundesländern, jedoch keine Rückkehr zu Werkswohnungen im großen Stil.

Es gebe auch viele Unternehmen, die keine eigenen Werkswohnungen entwickeln wollten, sondern eher auf gewerbliche Anbieter zurückgriffen (Wohnen auf Zeit). Zum Beispiel Wohnen auf Zeit in Hamburg:

 

  • K357 Stadt Unterkunft Hamburg
  • Clipper Boardinghouses
  • PUNKTLANDUNG relocation und wohnraumsuche hamburg
  • Sternhäuser: Service Appartements
  • Basement Rotherbaum
  • Albertus Paris GmbH & Co. KG
  • Appartment040
  • Appartementhotel Hamburg, usw. (siehe Präsentation)

 

In Harburg werde im Juni 2020 in der Hannoverschen Straße das alte Verwaltungsgebäude der Phoenix-Werke mit 224 Mikroappartements eröffnet.

 

Vorteile für Unternehmen sei es ein Pluspunkt zur Gewinnung von Fachkräften. Es werde auf diesem Wege günstiger Wohnraum geschaffen und könne einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes leisten. Auf politischem Wege sei durch das neue Steuerrecht ein Baustein zur Attraktivitätssteigerung geschaffen worden.

 

Als Nachteil von Werkswohnungen nne angesehen werden, dass es ein bevorzugtes Angebot für bestimmte Zielgruppen sei. Es entstehe eine noch größere Abhängigkeit des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Auch, dass man in unmittelbarer Nachbarschaft mit seinen Kollegen wohne, könne als nachteilig empfunden werden. Weiterhin könne es zu einer Monostruktur in der Wohnungsbelegung führen und somit nicht zur wünschenswerten sozialen Durchmischung.

 

In Harburg gebe es kleine Betriebsleiterwohnungen. Größer sei das Ende 2019 fertiggestellte Projekt im Helmsweg mit 92 Wohnen mit jeweils 1 bis 4 Zimmern, das von der Stiftung Azubiwerk betrieben werde. Die Asklepiosklinik und die Schönklinik hätten sich dort Wohnungen für ihre Auszubildenden gesichert. Die Miete betrage 240 € zuzüglich Nebenkosten. Da es sich vielfach um minderjährige Bewohner handele, gebe es eine Begleitung durch pädagogisches Fachpersonal.

 

Ein weiterer Bestand von Werkswohnungen in Harburg seien Wohnungen der Hochbahn. Betrieben werde sie durch die 100 %ige Tochter der Hochbahn, der HSG Hanseatische-Siedlungs-Gesellschaft, die in gesamt Hamburg Bestände mit über 2000 Wohnungen hätten. In Harburg befänden sich Wohnungen im Bereich des Busdepots an der Winsener Straße aus den 1940/50er sowie aus den 1980er Jahren mit ca. 150 Wohneinheiten. Außerdem eine Wohnanlage in der Rembrandtstraße mit 48 Wohneinheiten. Diese Wohnungen würden von der HSG ausschließlich an Mitarbeiter der Hochbahn vermietet.

 

Zusätzlich gebe es noch einen Werkswohnungsbestand der Sietas-Werft in Neuenfelde Am Estebogen und am Neuenfelder Fährdeich.

 

Strategische Überlegungen:

 

  • r Harburg wird empfohlen, weiterhin passenden Wohnraum für alle Nachfragegruppen zu schaffen; dies umfasst Wohnraum für sämtliche Arbeitnehmer; Ziel sei es, einer allen Nutzergruppe offenen Wohnungsmarkt zu sichern sowie sozial gemischte Wohnquartiere zu entwickeln.
  • Eine gesonderte Förderkulisse für Werkswohnen ist nicht sinnvoll.
  • Der Vertrag für Hamburg  mit seiner 30 % Regel für mietpreisreduzierte geförderte Wohnungen, sei kein spezifisches Förderprogramm für Werkswohnungen.
  • Unternehmen könnten ihre Liegenschaften für eine mögliche Wohnbebauung entwickeln, sofern dies planungsrechtlich möglich sei.
  • Kooperationen zwischen großen Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen sei vorstellbar.
  • Unternehmen hätten die Möglichkeit sich bei Vergabe von Grundstücksflächen / Konzeptausschreibung zu bewerben.
  • Die Zielgruppe „Auszubildende“ sollte weiter gefördert werden. Förderprogramme seien vorhanden.
  • Werkswohnungen könnten als ein Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes dienen, es werde jedoch keine Rückkehr zu Werkswohnen im großen Stil wie im 19. Jahrhundert geben.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Die Auszubildendenwohnungen im Helmsweg seien keine originären Werkswohnungen, es könne jedoch eine Verwandtschaft hergestellt werden.
  • Firmen seien nicht mit dem Wunsch Werkswohnungen zu schaffen an das Bezirksamt herangetreten. Allerdings plane die BIMA Werkswohnungen für Zollbeamte zu bauen.

Ö 5 - 21-0466

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Masterplan Magistrale B 73 beginnen (Bericht der Verwaltung)

Herr Stolzenburg erinnert an die Präsentation des Bauforums im August 2019 durch den Oberbaudirektor im Stadtentwicklungsausschuss am 04.11.2019. Mit Hilfe einer Präsentation gibt er einen Rückblick auf das Bauform mit seiner Ideenvielfalt die teilweise sehr grob umrissen worden sei. Aufgegriffen und bearbeitet wurden strukturprägende Bereiche wie Stadträume als auch Freiräume entlang der B 73. In mancher Hinsicht sehr zukunftsgreifend wie z. B. die Entwicklung der Harburger Seehäfen sowie der Sprung von der Innenstadt an die Elbe. Jedoch auch mit sehr deutlichen Eingriffen in den Straßenraum.

 

Anschließend zeigt er die bereits in der Bearbeitung stehenden übergeordneten Projekte an entlang der B 73 wie folgt auf, die auch in dem Projekt Magistrale B 73 aufgegriffen werden müssten:

 

  • Bereich Harburg Bahnhof
  • RISE Innenstadt
  • Rahmenplan Harburg Innenstadt
  • Innovationspark Bereich Radeland im Zuge der Gewerbeentwicklung
  • Autobahnentwicklung A 26
  • Einzelprojekte in Hausbruch
  • Wohnungsbauprojekte Neugraben-Fischbek 65, 66 und 67
  • Zentrum Neugraben
  • RISE Neugraben-Fischbek CLEVER Cities

 

Weiteres Vorgehen:

 

  1. Entwicklungsinteresse des Bezirksamtes und der Landesplanung

 

  • Zeitnahe Perspektive für die Magistrale B73 als Grundlage für Planrechtsänderungen
  • Entwicklungsanschub: Aufwertung und Verknüpfung der Siedlungsbereiche und Freiräume, Entwicklung der zentralen Orte, Neue Mobilität und Straßenräume, neue Baupotenziale

 

  1. Politischer Antrag: Drs. 21-0466

Beginn des Planungsprozesses für einen Masterplan Magistrale B73. Vorstellung eines Bearbeitungskonzeptes“

 

  • Systematische Betrachtung des gesamten Verlaufs der B73
  • Gestaltungsrahmen / Masterplan als Vorstufe für Konkretisierungen und B-Planung
  • Berücksichtigung der Zielrichtung des Bauforums zur Reduzierung und Beruhigung des MIV und zur leichteren Querung der B 73 sei zu berücksichtigen.
  • Breite Öffentlichkeitsbeteiligung, Erprobung neuer Beteiligungsformate. Vorschläge erfolgten durch die Bezirksverwaltung.

 

Funktionale Ebene

  • Leitbild Magistrale B 73 Welche Zukunft hat die B73
  • Welche Entwicklungsansätze des Bauforums könnten / sollten verfolgt werden?

 

Verkehrliche Ebene

  • Paradigmenwechselglich? Alternative Verkehrsführungen und neue Chancen durch die BAB 26
  • Zukünftige Verkehrsfunktion in unterschiedlichen Abschnitten und zentralen Orten
  • Anpassung Straßenquerschnitte in unterschiedlichen Abschnitten

 

Städtebauliche- / Räumliche-Ebene

Entwicklung von Stadträumen, Stärkung der zentralen Orte, Entwicklung von unterschiedlichen Raumtypologien, Verknüpfungen, Freiraum- und Aufenthaltsqualitäten.

 

Bei diesem Projekt reiche es nicht, nur über Nachverdichtungsperspektiven nachzudenken. Der Stadtraum müsse als Ganzes untersucht werden. Der Prozess werde länger andauern.

 

Herr Stolzenburg weist auf die Abstimmungsbedarfe (Folie 12 der Präsentation) hin, die jedoch noch nicht abschließend seien. Zunächst sei beabsichtigt, intern im Bezirksamt Harburg die Probleme und die Rahmenbedingungen der gesamten Bundesstraße zu erfassen und die Vorgehensweise zu erörtern. In einem anschließenden Workshop wolle man die Ergebnisse mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen / Landesplanungsamt (BSW / LP) und dem Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) / Amt V besprechen und dann bereits so der momentane Gedanke- die erste Öffentlichkeitsveranstaltung mit den Fragestellung, wie mit dem Raum umgegangen werden könne und welche Informationen abgegeben werden könnten, durchführen. Dieses solle in ein Ergebnispapier fließen, das nach Prüfung der Plausibilität und Umsetzbarkeit gemeinsam mit den Fachbehörden dann Grundlage für die Ausschreibung sei. Dann werde in den Ausschreibungsprozess gestartet und man wolle Gutachterbüros bzw. Gutachterkonsortien beauftragen. Dafür werde ein verlässliches Verfahren benötigt und müsse vorbereitet werden. Daher könne für die nacheinander folgenden Schritte noch kein konkreter Zeitrahmen genannten werden. Nach dem Ausschreibungsverfahren werde es dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben und erneut beteiligt und im Anschluss das Projekt begonnen. Im Rahmen dieses Verfahrens werde es nochmals einen Baustein „Öffentlichkeitsbeteiligung“ geben, über die Art und Weise könne zurzeit keine Aussage getroffen werden.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Den Magistralen werde auf Landesebene sehr hohe Bedeutung beigemessen und stehe beim Oberbaudirektor im Fokus. Nach telefonischer Rücksprache mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen / Landesplanungsamt sei versichert worden, dass die Bezirke die Magistralen selbstständig entwickeln. Die Landesbehörde möchte jedoch beteiligt sein und sie werde im Rahmen der vorbereitenden Planungen frühzeitig mit einbezogen. Die bezirkliche Planungshoheit werde nicht in Frage gestellt.
  • Das Amt V werde beteiligt, da das Thema Verkehr essenziell betrachtet werden müsse und für die Ausschreibung grundlegend sei. Dazu gehöre insbesondere auch die Entwicklung der A 26.

 

Herr Wiesner macht abschließend darauf aufmerksam, dass der Betrachtungsraum nicht nur direkt die B73 beträfe, sondern auch die parallel laufende S-Bahn-Strecke sowie die Struktur im weiteren Umfeld.

Ö 6 - 21-0687

Konkurrierendes Entwurfsverfahren: "Lightywood" (Schlossinsel 1 und 38) (Bericht der Verwaltung und Benennung von Vertretern der Bezirksversammlung für das Auswahlgremium)

Der Projektleiter der Firma Senectus und der Projektentwickler teilen mit, dass sie sich intensiv auf modulares Bauen, speziell mit Holz beschäftigt hätten. Insofern habe man sich bei der Entwicklung dieses beabsichtigten Projektes auf der Schlossinsel für die Machart der modularen Holzkonstruktion entschieden. Nachdem er die Herstellungsweise erläutert hat, zeigt er mit Unterstützung einer Präsentation Referenzprojekte auf, u. a. ein Projekt in Berlin für den deutschen Bundestag.

 

Mit Hilfe der Präsentation geht er auf das beabsichtige Projekt ein:

 

Errichtet werde das Ensemble, das aus einem Bürogebäude, einem Parkhaus und einer kleinen Produktionshalle für „Leichtindustrie“ bestehe, auf einer bereits freien Fläche mit ca. 8.000 m². Ein Teil der roflächen ca. 6000 m² (um 500 m² reduziert) rdenr einen Produzenten aus der Maschinenbaubranche der Luftfahrtindustrie hergestellt. Insgesamt sei Bürofläche in der Größenordnung zwischen 10.000 und 12.000 m² vorgesehen.

 

Ein bereits vorhandenes konkretes Konzept (bildhaft enthalten in der Präsentation) werde als Grundlage für den Architekturwettbewerb verwendet. In dem Konzept enthalten sei auch Dachbegrünung. Die Fläche auf dem Parkdeck solle begehbar sein und es solle Aufenthaltsqualität erzeugt werden. Die Nutzung stehe jedoch noch nicht fest.

 

Die vorhandene Hochspannungsleitung sei nicht störend und werde in das Projekt integriert.

 

Da die Firma aus der Maschinenbaubranche ihre derzeitige Büronutzung aufgeben müsse, sei Eile geboten und die Fertigstellung werde r das Jahr 2021 vorgesehen. Insofern solle noch vor der Sommerpause die Architektenauswahl erfolgen, um anschließend intensiv in die Planung der Gebäude eintreten zu können.

 

Eine Ausschreibung sei vorbereitet worden, die an sieben Architekten mit Holzbauerfahrung verschickt worden sei. Das Verfahren werde mit der Vorstellung erster Ideen und Erfahrungen (z. B. Städtebau, Erschließung) durch die Architekten gestartet. Im Weiteren werde ein Werkstattverfahren durchgeführt. Das erste Rückfragekolloquium sei r Mittwoch, den 27.05.2020 vorgesehen und werde von dem Büro Drost organisiert. Der erste Jurytermin werde für Ende Juni angedacht.

 

Abschließend bittet er um die Nennung der Sachpreisrichter aus dem politischen Raum:

 

SPD-Fraktion:  Herr Sören Schinkel-Schlutt (stimmberechtigt) und Herr Frank                                            Wiesner (Vertreter)

GRÜNE-Fraktion: Frau Ehlers (stimmberechtigt) und Herr Finkler (Vertreter)

CDU-Fraktion:  Herr Fischer (stimmberechtigt) und Herr Schneider (Vertretung)

 

Herr Lied weist darauf hin, dass das konkurrierende Verfahren, an dem das Auswahlgremium beteiligt werde, mit der Stehgreifjury ende. Danach sei in einer zweiten Phase die Vertiefung durch die ausgewählten Büros vorgesehen.

 

Auf Nachfrage teilt der Projektleiter mit, dass mindestens 250 Parkplätze im Parkhaus geplant würden.rofläche insgesamt 10.000 bis 12.000 m² plus die Erdgeschossfläche für den Bereich Entwicklung und Produktion. Im Gebäude zum Kanal hin sei eine öffentliche gastronomische Nutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss des Parkhauses, sei eine Nutzung beabsichtigt, die Einblicke in die dortigen Tätigkeiten für die Öffentlichkeit freigibt.

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 8

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.