Der Vorsitzende Herr Richter begrüßt Frau Heinke Ehlers und Frau Britta Ost als neue Ausschussmitglieder von der GRÜNEN-Fraktion sowie Herrn Heiko Stolzenburg als neuen Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Ein Vertreter des Investors teilt mit, dass in der letzten Woche der Durchführungsvertrag unterzeichnet worden sei. Etwa 8 Monate Verhandlungszeit hätten allein die Mietverträge für das Marktmeisterbüro und die öffentliche WC-Anlage in Anspruch genommen. Die weiteren seien die erforderlichen Planungen währenddessen im Hintergrund weiter vorangetrieben worden. Der Bauantrag sei im Juni 2019 eingereicht worden und die Baugenehmigung werde in Kürze erwartet, so dass mit dem Baubeginn nach den Sommerferien gerechnet werde.
Herr Rook weist auf den mitgebrachten Ordner mit den originalen Stellungnahmen hin, der dem Ausschuss zur Einsicht bereitgestellt wird.
Er macht anschließend darauf aufmerksam, dass in der Beschlussvorlage im 1. Absatz, 3. Satz „In dem Vorhaben soll Gastronomiebetriebe …“ das Wort „Einzelhandelsnutzung“ fehlen würde. In die Beschlussvorlage für die Vorlage des Hauptausschusses, sei die Einzelhandelsnutzung dann eingefügt.
Ein Vertreter des Planungsbüros Evers & Küssner erinnert an die erste Auslegung im Juli / August 2018, bei der es keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gegeben habe. Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der Öffentlichen Auslegung wurden durch die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Straßenplanung, Poller, Darstellung von Schleppkurven, Breite zum Seitenstreifen, Sichtfenstern und der Anlieferung gegeben. Weiterhin seien Anmerkungen zu der Müllentsorgung mit Unterflursystemen abgegeben sowie Kritik an den vorhandenen Wertstoffcontainern geäußert worden.
In der weiteren Planung habe aufgrund des Brandschutzkonzeptes die Staffel zurückgenommen werden müssen.
Die Hauptanlieferung bleibe unverändert und werde wie geplant eingehaust.
Es würden zusätzliche Fahrradwege eingeplant.
Das Erdgeschoss sei flexibler unterteilt worden, so dass zwei gastronomische Betriebe machbar seien. Im Zusammenhang mit der Außengastronomie angrenzend an die Marktfläche würden Markisen mit eingeplant.
An der Südfassade werde ein zusätzliches Fenster vorgesehen und ein weiterer Gewerbeeingang werde an dieser Ecke geschaffen.
Als Folge der Änderungen sei nochmals eine Kenntnisnahmeverschickung an die Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgt und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt worden.
Im Rahmen der TöB-Beteiligung habe es Stellungnahmen, insbesondere von der Verkehrsdirektion gegeben (Stellungnahmen liegen dem Ausschuss vor). Aufgrund der Stellungnahmen zur Erschließungsplanung, seien entsprechende Regelungen zur Anlieferung, Warentransport und Wegeführung in den Durchführungsvertrag übernommen worden.
In Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung sei es um die Abstandsflächen, Brandschutz und Brandüberschlag gegangen. Dies sei geprüft worden, ohne dass es zu Planänderungen gekommen sei.
In Bezug auf Park- und Stellplätze sei auf die erfolgte Stellplatzuntersuchung zurückgegriffen worden und man habe auf Stellplätze in umliegenden Parkhäusern mit Leerständen verwiesen, die bei Bedarf angemietet werden könnten.
Insofern sei aus Sicht der Verwaltung dieser Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan in Zusammenhang mit dem Durchführungsvertrag beschlussfähig.
Abschließend weist er darauf hin, dass die Abstandsflächen, die das Gebäude werfe, nicht bis zur Straßenmitte gingen, sondern etwas darüber hinaus. Dieser Punkt würde in der Begründung noch mit einer städtebaulichen Erläuterung ergänzt werden. Bereits im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sei aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle ein Hochpunkt mit acht Geschossen befürwortet worden, womit eine leichte Unterschreitung der Abstandsflächen über die Straßenmitte hinaus an der Neuen Straße und am Sand gebilligt wurde. Der Bebauungsplan vollziehe die städtebaulich gewünschte Planung lediglich nach.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herr Stolzenburg die durchgeführte Behördenbeteiligung zum Wohnungsbauprogramm 2020 (Zustimmung des Ausschusses zur Behördenbeteiligung erfolgte im Februar 2020) und gibt einen Überblick über die vorhandenen Flächen mit den wesentlichen Inhalten ihrer Steckbriefe mit Hilfe einer Präsentation:
Zu dem letztjährigen Wohnungsbauprogramm seien 5 Flächen in das aktuelle Programm hinzugekommen. Im Harburger Kern handele es sich um die Flächen Eißendorfer Straße 47, Lübbersweg und Hohe Straße. Im Raum Süderelbe um die Flächen Quellmoor und Neuwiedenthaler Straße / Rehrstieg.
Die Flächen Knoopstraße, Lüneburger Straße 5 und Scheideholzweg 69 seien entfallen.
Die Kernaussagen der TÖB-Beteiligung zeigten wiederholt Inhalte auf, die wiederkehrend auf das Gesamtprogramm abzielten:
Dies sei im Wohnungsbauprogramm nicht unterzubringen, allerdings Anmerkungen zu Einzelprojekten könnten mit aufgenommen werden.
Haben auf die Erhaltung gewerblicher Funktionen hingewiesen, stimmten dem Wohnungsbauprogramm jedoch grundsätzlich zu.
Herr Bliefernicht regt für die nächsten Auflagen des Wohnungsbauprogramms an, zusätzlich die GRZ mit in das Wohnungsbauprogramm aufzunehmen.
Herr Wiesner geht auf das Wohnungsbauprogramm 2019 ein und weist daraufhin, dass die Fläche 35 Wasmerstraße / Reeseberg im Stadtteil Rönneburg ausgewiesen wurde. Seit längerem gehöre dieser Bereich jedoch zu Wilstorf.
Herr Fischer merkt an, dass sie das Wohnungsbauprogramm 2020 zur Kenntnis nehmen und eine Entscheidung fällen, wenn einzelne Projekte anstünden. Bei einer heutigen Abstimmung würde die CDU-Fraktion deshalb dagegen stimmen, um einen einstimmigen Beschluss zu vermeiden.
Frau Hölling geht auf die Fragestellung im Antrag ein, erläutert ausführlich mit Unterstützung einer Präsentation den Begriff Werkswohnungen sowie das Auftreten und die Unterstützungswürdigkeit von Werkswohnungen in Harburg.
Anschließend führt Frau Hölling aus, dass Werkswohnungen bereits seit Beginn der Industrialisierung eine lange Tradition hätten. Zum Beispiel sei zwischen 1909 und 1938 die erste deutsche Gartenstadt für Mitarbeiter der Kruppwerke entstanden. In den 50er Jahren habe das VW-Werk für seine Mitarbeiter in Wolfsburg eine Siedlung errichtet. Dies sei ein weitverbreitetes Konzept bis in die 70er Jahre gewesen. Zu der Zeit habe es bundesweit ca. 450.000 Werkswohnungen gegeben. Im Zuge der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt in der 90er / Anfang 2000er Jahren hätten sich viele Unternehmen von ihren Wohnungsbeständen getrennt und sich auf ihr Kerngeschäft konzentriert.
Nachdem Werkswohnungen lange ein altmodisches, verstaubtes Image und Leerstand gehabt hätten, würden heute aufgrund steigender Mieten, Wohnungsknappheit sowie Fachkräftemangel diese Wohnungsform für Arbeitgeber wieder attraktiver.
Das Forschungsinstitut Regiokontext habe deutschlandweit Fallbeispiele gesammelt. Vor allem kommunale Betriebe und Versorger wie Stadtwerke, Kliniken, Pflegeheimbetreiber, aber auch Hotellerie und Gastronomie sowie Mittelständler wollten Werkswohnungen entwickeln bzw. anmieten. Gerade die kommunalen Unternehmen, die tarifgebunden seien, sehen das Anbieten von Wohnungen als wichtiges Mittel zur Gewinnung von Fachkräften.
Ein Projekt plane Budnikowsky mit 45 Sozialwohnungen im Bezirk Wandsbek. Aber auch Pflegen & Wohnen wolle vermutlich in diesem Bereich Wohnungen anbieten.
Die Studie zeige vor allem in den letzten zwei Jahren einen Zuwachs. Es gebe Projekte in allen Bundesländern, jedoch keine Rückkehr zu Werkswohnungen im großen Stil.
Es gebe auch viele Unternehmen, die keine eigenen Werkswohnungen entwickeln wollten, sondern eher auf gewerbliche Anbieter zurückgriffen (Wohnen auf Zeit). Zum Beispiel Wohnen auf Zeit in Hamburg:
In Harburg werde im Juni 2020 in der Hannoverschen Straße das alte Verwaltungsgebäude der Phoenix-Werke mit 224 Mikroappartements eröffnet.
Vorteile für Unternehmen sei es ein Pluspunkt zur Gewinnung von Fachkräften. Es werde auf diesem Wege günstiger Wohnraum geschaffen und könne einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes leisten. Auf politischem Wege sei durch das neue Steuerrecht ein Baustein zur Attraktivitätssteigerung geschaffen worden.
Als Nachteil von Werkswohnungen könne angesehen werden, dass es ein bevorzugtes Angebot für bestimmte Zielgruppen sei. Es entstehe eine noch größere Abhängigkeit des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Auch, dass man in unmittelbarer Nachbarschaft mit seinen Kollegen wohne, könne als nachteilig empfunden werden. Weiterhin könne es zu einer Monostruktur in der Wohnungsbelegung führen und somit nicht zur wünschenswerten sozialen Durchmischung.
In Harburg gebe es kleine Betriebsleiterwohnungen. Größer sei das Ende 2019 fertiggestellte Projekt im Helmsweg mit 92 Wohnen mit jeweils 1 bis 4 Zimmern, das von der Stiftung Azubiwerk betrieben werde. Die Asklepiosklinik und die Schönklinik hätten sich dort Wohnungen für ihre Auszubildenden gesichert. Die Miete betrage 240 € zuzüglich Nebenkosten. Da es sich vielfach um minderjährige Bewohner handele, gebe es eine Begleitung durch pädagogisches Fachpersonal.
Ein weiterer Bestand von Werkswohnungen in Harburg seien Wohnungen der Hochbahn. Betrieben werde sie durch die 100 %ige Tochter der Hochbahn, der HSG Hanseatische-Siedlungs-Gesellschaft, die in gesamt Hamburg Bestände mit über 2000 Wohnungen hätten. In Harburg befänden sich Wohnungen im Bereich des Busdepots an der Winsener Straße aus den 1940/50er sowie aus den 1980er Jahren mit ca. 150 Wohneinheiten. Außerdem eine Wohnanlage in der Rembrandtstraße mit 48 Wohneinheiten. Diese Wohnungen würden von der HSG ausschließlich an Mitarbeiter der Hochbahn vermietet.
Zusätzlich gebe es noch einen Werkswohnungsbestand der Sietas-Werft in Neuenfelde Am Estebogen und am Neuenfelder Fährdeich.
Strategische Überlegungen:
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herr Stolzenburg erinnert an die Präsentation des Bauforums im August 2019 durch den Oberbaudirektor im Stadtentwicklungsausschuss am 04.11.2019. Mit Hilfe einer Präsentation gibt er einen Rückblick auf das Bauform mit seiner Ideenvielfalt die teilweise sehr grob umrissen worden sei. Aufgegriffen und bearbeitet wurden strukturprägende Bereiche wie Stadträume als auch Freiräume entlang der B 73. In mancher Hinsicht sehr zukunftsgreifend wie z. B. die Entwicklung der Harburger Seehäfen sowie der Sprung von der Innenstadt an die Elbe. Jedoch auch mit sehr deutlichen Eingriffen in den Straßenraum.
Anschließend zeigt er die bereits in der Bearbeitung stehenden übergeordneten Projekte an entlang der B 73 wie folgt auf, die auch in dem Projekt Magistrale B 73 aufgegriffen werden müssten:
Weiteres Vorgehen:
„Beginn des Planungsprozesses für einen Masterplan Magistrale B73. Vorstellung eines Bearbeitungskonzeptes“
Funktionale Ebene
Verkehrliche Ebene
Städtebauliche- / Räumliche-Ebene
Entwicklung von Stadträumen, Stärkung der zentralen Orte, Entwicklung von unterschiedlichen Raumtypologien, Verknüpfungen, Freiraum- und Aufenthaltsqualitäten.
Bei diesem Projekt reiche es nicht, nur über Nachverdichtungsperspektiven nachzudenken. Der Stadtraum müsse als Ganzes untersucht werden. Der Prozess werde länger andauern.
Herr Stolzenburg weist auf die Abstimmungsbedarfe (Folie 12 der Präsentation) hin, die jedoch noch nicht abschließend seien. Zunächst sei beabsichtigt, intern im Bezirksamt Harburg die Probleme und die Rahmenbedingungen der gesamten Bundesstraße zu erfassen und die Vorgehensweise zu erörtern. In einem anschließenden Workshop wolle man die Ergebnisse mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen / Landesplanungsamt (BSW / LP) und dem Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) / Amt V besprechen und dann bereits – so der momentane Gedanke- die erste Öffentlichkeitsveranstaltung mit den Fragestellung, wie mit dem Raum umgegangen werden könne und welche Informationen abgegeben werden könnten, durchführen. Dieses solle in ein Ergebnispapier fließen, das nach Prüfung der Plausibilität und Umsetzbarkeit gemeinsam mit den Fachbehörden dann Grundlage für die Ausschreibung sei. Dann werde in den Ausschreibungsprozess gestartet und man wolle Gutachterbüros bzw. Gutachterkonsortien beauftragen. Dafür werde ein verlässliches Verfahren benötigt und müsse vorbereitet werden. Daher könne für die nacheinander folgenden Schritte noch kein konkreter Zeitrahmen genannten werden. Nach dem Ausschreibungsverfahren werde es dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben und erneut beteiligt und im Anschluss das Projekt begonnen. Im Rahmen dieses Verfahrens werde es nochmals einen Baustein „Öffentlichkeitsbeteiligung“ geben, über die Art und Weise könne zurzeit keine Aussage getroffen werden.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herr Wiesner macht abschließend darauf aufmerksam, dass der Betrachtungsraum nicht nur direkt die B73 beträfe, sondern auch die parallel laufende S-Bahn-Strecke sowie die Struktur im weiteren Umfeld.
Der Projektleiter der Firma Senectus und der Projektentwickler teilen mit, dass sie sich intensiv auf modulares Bauen, speziell mit Holz beschäftigt hätten. Insofern habe man sich bei der Entwicklung dieses beabsichtigten Projektes auf der Schlossinsel für die Machart der modularen Holzkonstruktion entschieden. Nachdem er die Herstellungsweise erläutert hat, zeigt er mit Unterstützung einer Präsentation Referenzprojekte auf, u. a. ein Projekt in Berlin für den deutschen Bundestag.
Mit Hilfe der Präsentation geht er auf das beabsichtige Projekt ein:
Errichtet werde das Ensemble, das aus einem Bürogebäude, einem Parkhaus und einer kleinen Produktionshalle für „Leichtindustrie“ bestehe, auf einer bereits freien Fläche mit ca. 8.000 m². Ein Teil der Büroflächen ca. 6000 m² (um 500 m² reduziert) würden für einen Produzenten aus der Maschinenbaubranche der Luftfahrtindustrie hergestellt. Insgesamt sei Bürofläche in der Größenordnung zwischen 10.000 und 12.000 m² vorgesehen.
Ein bereits vorhandenes konkretes Konzept (bildhaft enthalten in der Präsentation) werde als Grundlage für den Architekturwettbewerb verwendet. In dem Konzept enthalten sei auch Dachbegrünung. Die Fläche auf dem Parkdeck solle begehbar sein und es solle Aufenthaltsqualität erzeugt werden. Die Nutzung stehe jedoch noch nicht fest.
Die vorhandene Hochspannungsleitung sei nicht störend und werde in das Projekt integriert.
Da die Firma aus der Maschinenbaubranche ihre derzeitige Büronutzung aufgeben müsse, sei Eile geboten und die Fertigstellung werde für das Jahr 2021 vorgesehen. Insofern solle noch vor der Sommerpause die Architektenauswahl erfolgen, um anschließend intensiv in die Planung der Gebäude eintreten zu können.
Eine Ausschreibung sei vorbereitet worden, die an sieben Architekten mit Holzbauerfahrung verschickt worden sei. Das Verfahren werde mit der Vorstellung erster Ideen und Erfahrungen (z. B. Städtebau, Erschließung) durch die Architekten gestartet. Im Weiteren werde ein Werkstattverfahren durchgeführt. Das erste Rückfragekolloquium sei für Mittwoch, den 27.05.2020 vorgesehen und werde von dem Büro Drost organisiert. Der erste Jurytermin werde für Ende Juni angedacht.
Abschließend bittet er um die Nennung der Sachpreisrichter aus dem politischen Raum:
SPD-Fraktion: Herr Sören Schinkel-Schlutt (stimmberechtigt) und Herr Frank Wiesner (Vertreter)
GRÜNE-Fraktion: Frau Ehlers (stimmberechtigt) und Herr Finkler (Vertreter)
CDU-Fraktion: Herr Fischer (stimmberechtigt) und Herr Schneider (Vertretung)
Herr Lied weist darauf hin, dass das konkurrierende Verfahren, an dem das Auswahlgremium beteiligt werde, mit der Stehgreifjury ende. Danach sei in einer zweiten Phase die Vertiefung durch die ausgewählten Büros vorgesehen.
Auf Nachfrage teilt der Projektleiter mit, dass mindestens 250 Parkplätze im Parkhaus geplant würden. Bürofläche insgesamt 10.000 bis 12.000 m² plus die Erdgeschossfläche für den Bereich Entwicklung und Produktion. Im Gebäude zum Kanal hin sei eine öffentliche gastronomische Nutzung vorgesehen. Im Erdgeschoss des Parkhauses, sei eine Nutzung beabsichtigt, die Einblicke in die dortigen Tätigkeiten für die Öffentlichkeit freigibt.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.