20-3106.03

Bebauungsplan Heimfeld 50 (An der Rennkoppel) - Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 15.04.2019 Stadtplanungsausschuss Ö 6

Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Heimfeld 50 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Sicherung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung“ geschaffen werden.

 

Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Heimfeld 50 (An der Rennkoppel) erfolgte am 13. Juni 2017 durch den Senat (H01/17). Am 26. September 2017 hat der Senat nach Antrag durch die Bezirksversammlung Harburg vom 08. Juni 2017 die Aufhebung der Evokation und die Rückübertragung an den Bezirk Harburg beschlossen. Zur Sicherung der Planziele wurde mit Veröffentlichung vom 14.07.2017 vom Senat eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a Absatz 1 Satz 1 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ein Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft waren nicht erforderlich. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Biotop- und Artenschutz waren ebenfalls nicht erforderlich.

Die Grobabstimmung erfolgte am 22. Januar 2018. Der Stadtplanungsausschuss hat dem Verzicht auf die Durchführung einer ÖPD gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 BauGB am 08. Januar 2018 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss am 30. Januar 2018 einstimmig nachvollzogen.

 

Die Trägerbeteiligung wurde vom 19. Juni bis zum 19. Juli 2018 durchgeführt. Auf die Durchführung des Arbeitskreises I konnte aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen verzichtet werden. Die öffentliche Auslegung fand vom 07. Januar bis zum 08. Februar 2019 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein.

Vier Stellungnahmen bzw. Hinweise gingen während der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung von Trägern öffentlicher Belange ein. Sie führten nicht zu einer Veränderung der Planinhalte, die Planunterlagen wurden redaktionell angepasst. Auf einen formellen Arbeitskreis II wurde verzichtet, er erfolgte schriftlich im Februar 2019.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplans zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.

 

 

Jörg Heinrich Penner

Dezernent

 

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