20-4517

Antrag SPD betr. Bauen im Vogelkamp Neugraben (BA II) - Entwässerung der Verkehrs- und Grundstücksflächen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.04.2019
26.02.2019
Sachverhalt

Im Baugebiet Vogelkamp Neugraben ist der Bauabschnitt II mittlerweile fast vollständig bebaut und der endgültige Ausbau der Verkehrsflächen schreitet, wenn auch mit einer Verzögerung von ca. 9 Monaten, voran.

 

In den vergangenen Wochen gab es seitens und mit von der IBA Hamburg GmbH beauftragten Architekten Abnahmen der bebauten Grundstücke vor Ort. Bei diesen Begehungen wurde festgestellt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Einfamilienhäusern und Reihenhauszeilen die geforderte oberflächige Entwässerung der Verkehrs- und Grundstücksflächen angeblich nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die betroffenen Häuser sind zum Teil bereits in den Jahren 2016 und 2017 fertig gestellt worden.

 

Daraus resultierend wurden die Eigentümer nun aufgefordert, die nicht ordnungsgemäß errichteten Anlagen zur Entwässerung des Oberflächenwassers zurück zu bauen. Zusätzlich wurden die Eigentümer von der IBA zur Zahlung von Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe aufgefordert. Anscheinend kam es in der Vergangenheit zu Missverständnissen zwischen der IBA und den Bauherren.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung möge beschließen, Vertreter der IBA und der Behörde für Umwelt und Energie in den Stadtplanungsausschuss einzuladen, um über die rechtsgültigen Vorschriften zur Entwässerung zu berichten und Möglichkeiten aufzuzeigen, in den anderen Bauabschnitten die Bauherren bereits während der Bauphase bei der Entwässerungsplanung zu begleiten.