Die Koordinatorin im Bezirk Harburg für das RISE-Gebiet in Neugraben-Fischbek berichtet, dass das Quartierszentrum Ohrnsweg zur Stärkung des Standortes Ohrnweg beitragen würde. Mit der erweiterten Grundschule, dem Quartiershaus, attraktiven Freiflächen, der bezirklichen Sportrahmenfläche, zwei Kitas sowie den Räumen des Turnvereins Fischbek (TVF) werde das Quartierszentrum einen Ort der Begegnung für alle entwickeln. Die Herstellung des Quartierszentrums werde in mehreren Bauabschnitten geplant und die Fertigstellung sei bis 2025 beabsichtigt, da die RISE-Laufzeit 2026 ende.
Das Projekt werde mit Mitteln aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) und durch das Programm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) finanziert. Da die HWSP Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro bis Ende 2022 abgerechnet seien müssten, müsse der Bezirk innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf des bestehenden Planrechts Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 14 bauen.
Mit Hilfe einer Präsentation zeigt sie den Standort mit seinen Baugrenzen, innerhalb derer das Quartierszentrum errichtet werden könne auf.
Für die Herstellung des Quartierhauses südlich der Kindertagesstätte Ohrnsweg werde nunmehr angestrebt, eine Baugenehmigung zu erhalten. Auf Empfehlung der HWSP habe man sich mit dem Hamburger Klassenhaus beschäftigt. Dadurch würde nun GMH als Realisierungsträger mitwirken und habe aufgrund der räumlichen Anforderungen des Nutzers Stadtteilentwicklungsgesellschaft (STEG) das Klassenhaus Typ 18 vorgeschlagen. Aus den Räumen Ohrnsweg 4 werde der Treffpunkt Sandbek und die Straßensozialarbeit im Quartiershaus verortet. Weiterhin das RISE Stadtteilbüro sowie einen multifunktionalen Stadtteilraum.
Im Weiteren geht sie auf die geplanten Maßnahmen ein:
Der Standort Quartiershaus Ohrnsweg innerhalb B-Plan Neugraben-Fischbek 14 sei gesetzt und werde als erstes bis Ende 2022 hergestellt.
Voraussetzung für die nachfolgender Planungen sei die Umsetzung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 mit der Vorweggenehmigungsreife frühestens 2022.
Abschließend teilt sie mit, dass seit längerem vor Ort mit der Fokusgruppe Ohrnsweg zusammengearbeitet werde, mit der gemeinsame Leitziele entwickelt würden, um eine gemeinsame inhaltliche Zusammenarbeit zu erzielen.
Herr Lied stellt ergänzend mit Unterstützung eines Planes die Anordnung der Gebäude und Außenflächen des geplanten Quartierszentrums vor.
Eine Nachfrage wird wie folgt beantwortet:
Herr Fleischer erklärt, dass der Rahmenplan Harburg Innenstadt 2040 sehr begrüßenswert sei und grundsätzlich Zustimmung bei der AfD finde. Allerdings werde die ausschließliche und einseitige Fokussierung auf Fußgänger und Radfahrer kritisch gesehen. Es sei zwar wünschenswert im Rahmen von Klimaschutz den Radverkehr zu stärken. Der motorisierte individual Verkehr dürfe jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Die AfD-Fraktion stimmt daher gegen den Rahmenplan Harburg Innenstadt 2040.
Herr Rook kündigt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 73 in der Zeit vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 an. Wegen der Pandemiesituation könnten die Unterlagen im Internet und alternativ im Foyer des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) eingesehen werden. Weiterhin werde eine telefonische Auskunft angeboten und nach Terminvereinbarung unter den geltenden Hygienebedingungen auch die persönliche Auskunft im WBZ.
14 Tage vor der Auslegung würden 30 Plakate aufgestellt. Anhand eines Stellplanes zeigt er die Stellplätze der Plakate auf.
Nachfragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet.
Die ausgewiesene Verkehrsfläche sei in Wahrheit noch breiter als im Plan sichtbar, da an sie noch Privatfläche anschlösse. Dieser Umstand mache es schwierig eine andere Situation als die jetzige zu schaffen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass dies die Hauptverbindung zum Neugrabener Markt sei.
Herr Rook kündigt an, dass eine 2. Öffentliche Auslegung durchgeführt werden müsse und trägt die Gründe, die nach der 1. Öffentlichen Auslegung dazu führten vor.
Die 1. Öffentliche Auslegung für das Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 erfolgte zwischen dem 03.02.21 und 04.03.21. Dabei handele es sich um die Fläche südlich von Neuenfelde, östlich vom Nincoper Deich. Zurzeit werde die Fläche nicht genutzt und liege brach.
Die Auslegung habe 5 Stellungnahmen zur Folge gehabt. Eine habe derart erhebliche Änderungen mit sich gebracht, sodass das Rechtsamt für Teilbereiche eine verkürzte Öffentliche Auslegung empfohlen habe, um Rechtssicherheit herzustellen.
Insgesamt seien für 8 Bereiche Änderungen in den Planunterlagen identifiziert und geändert worden.
Die beiden Anlagen seien mit einbezogen gewesen und es habe Klärung herbeigeführt werden können.
Die LTU sei daraufhin nochmals überarbeitet worden und das Baufenster (Größe bleibe gleich) eines Grundstücks habe nach Norden verrückt werden müssen, um es aus dem Schalltrichter der Werkstatt herauszunehmen.
Diese Änderung sei der Grund, weshalb das Rechtsamt eine 2. Öffentliche Auslegung empfohlen habe und nunmehr durchgeführt werde.
Im Rahmen der Begründung sei der Kfz-Betrieb nochmals präzisiert worden. Auf Wunsch des Betreibers sei auch die Elektromobilität mit eingearbeitet worden, um den Bestandsschutz für die zukünftige Entwicklung im Automobilbereich erhalten zu können.
Diese 2. Öffentliche Auslegung werde für das II. Quartal 2021 geplant und beabsichtigt, den Plan im I. Quartal 2022 fertigzustellen.
Der Ausschuss nimmt von den Mittelungen der Verwaltung Kenntnis.
Es liegt nichts vor.