Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses - via Skype vom 03.05.2021

Ö 1 - 21-1375

Quartierszentrum Ohrnsweg (Berichterstattung der Verwaltung)

Die Koordinatorin im Bezirk Harburg für das RISE-Gebiet in Neugraben-Fischbek berichtet, dass das Quartierszentrum Ohrnsweg zur Stärkung des Standortes Ohrnweg beitragen würde. Mit der erweiterten Grundschule, dem Quartiershaus, attraktiven Freiflächen, der bezirklichen Sportrahmenfläche, zwei Kitas sowie den Räumen des Turnvereins Fischbek (TVF) werde das Quartierszentrum einen Ort der Begegnung für alle entwickeln. Die Herstellung des Quartierszentrums werde in mehreren Bauabschnitten geplant und die Fertigstellung sei bis 2025 beabsichtigt, da die RISE-Laufzeit 2026 ende.

 

Das Projekt werde mit Mitteln aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) und durch das Programm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) finanziert. Da die HWSP Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro bis Ende 2022 abgerechnet seien müssten, müsse der Bezirk innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf des bestehenden Planrechts Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 14 bauen.

 

Mit Hilfe einer Präsentation zeigt sie den Standort mit seinen Baugrenzen, innerhalb derer das Quartierszentrum errichtet werden könne auf.

 

r die Herstellung des Quartierhauses südlich der Kindertagesstätte Ohrnsweg werde nunmehr angestrebt, eine Baugenehmigung zu erhalten. Auf Empfehlung der HWSP habe man sich mit dem Hamburger Klassenhaus beschäftigt. Dadurch rde nun GMH als Realisierungsträger mitwirken und habe aufgrund der räumlichen Anforderungen des Nutzers Stadtteilentwicklungsgesellschaft (STEG) das Klassenhaus Typ 18 vorgeschlagen. Aus den Räumen Ohrnsweg 4 werde der Treffpunkt Sandbek und die Straßensozialarbeit im Quartiershaus verortet. Weiterhin das RISE Stadtteilbüro sowie einen multifunktionalen Stadtteilraum.

 

Im Weiteren geht sie auf die geplanten Maßnahmen ein:

 

Der Standort Quartiershaus Ohrnsweg innerhalb B-Plan Neugraben-Fischbek 14 sei gesetzt und werde als erstes bis Ende 2022 hergestellt.

 

Voraussetzung für die nachfolgender Planungen sei die Umsetzung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 mit der Vorweggenehmigungsreife frühestens 2022.

 

  • Im Osten entstehe die Schulerweiterung mit einem direkt anliegenden Klassenhaus.
  • Zurzeit werde geprüft, an welcher Stelle die Kindertagesstätte (Kita) Springmäuse mit dem Turnverein Fischbek (TVF) und die Kita des Hamburger Schulvereins untergebracht werden könnten. Die Kita Springmäuse werde während der Bauzeit eine Interimslösung benötigen. In diesem Zusammenhang würden zurzeit Gespräche mit der Sozialbehörde und der Schulbehörde geführt.
  • Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung vom Fischbeker Reethen zur Schule Ohrnsweg.
  • Schaffung einer gemeinsamen Platzsituation mit der Schule Ohrnsweg im Norden, um den Zentrumscharakter entstehen zu lassen.
  • Auch sei nach wie vor beabsichtigt eine Jugend-Freizeitfläche im Süden unterzubringen. Durch die Verlagerung eines Tennisplatzes des TVF und eines 2. Tennisplatzes der durch den TVF in Eigenregie hinzukommen soll,sse durch Vermessen geprüft werden, ob der noch verbleibende Platz für eine Jugend-Freizeitfläche ausreichend sei. Es werde jedoch weiterhin daran gearbeitet im Ohrnsweg auch für Jungerwachsene eine Freizeitfläche im Außenbereich anzubieten.
  • Perspektivisch werde auch der alte“ Jugendclub abgerissen und durch einen Neubau in die Fischbeker Reethen. Grund sei auch, dass die Rahmenzuweisungen für die Jugendarbeit langfristig nicht erhöht würden und das Jugendamt zwei Häuser nicht mit Personal ausstatten könne.
  • Es werde versucht die Außenflächengestaltung der Schule Ohrnsweg mit RISE-Mitteln zu ermöglichen.

 

Abschließend teilt sie mit, dass seit längerem vor Ort mit der Fokusgruppe Ohrnsweg zusammengearbeitet werde, mit der gemeinsame Leitziele entwickelt würden, um eine gemeinsame inhaltliche Zusammenarbeit zu erzielen.

 

Herr Lied stellt ergänzend mit Unterstützung eines Planes die Anordnung der Gebäude und Außenflächen des geplanten Quartierszentrums vor.

 

Eine Nachfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  • Die Herstellung der südlichen Wegeverbindung in Richtung Fischbeker Heidbrook sei für die von dort kommenden Schulkinder als Schulweg wichtig und rde daher schnellstmöglich hergestellt.

Ö 2 - 20-4703.06

Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 - Beschluss

Herr Fleischer erklärt, dass der Rahmenplan Harburg Innenstadt 2040 sehr begrüßenswert sei und grundsätzlich Zustimmung bei der AfD finde. Allerdings werde die ausschließliche und einseitige Fokussierung auf Fußnger und Radfahrer kritisch gesehen. Es sei zwar wünschenswert im Rahmen von Klimaschutz den Radverkehr zu stärken. Der motorisierte individual Verkehr dürfe jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

Die AfD-Fraktion stimmt daher gegen den Rahmenplan Harburg Innenstadt 2040.

Ö 2.1 - 20-1292

Antrag SPD/CDU betr. Harburgs Zukunft gestalten - Neue Bebauungsplanung für Harburger Innenstadt

Ö 3 - 20-3400.03

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 73 (Am Neugrabener Bahnhof) - Ankündigung der frühzeitigen öffentlichen Bürgerbeteiligung (Bericht der Verwaltung)

Herr Rook kündigt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 73 in der Zeit vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 an. Wegen der Pandemiesituation könnten die Unterlagen im Internet und alternativ im Foyer des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) eingesehen werden. Weiterhin werde eine telefonische Auskunft angeboten und nach Terminvereinbarung unter den geltenden Hygienebedingungen auch die persönliche Auskunft im WBZ.

 

14 Tage vor der Auslegung würden 30 Plakate aufgestellt. Anhand eines Stellplanes zeigt er die Stellplätze der Plakate auf.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet.

 

  • Die Verkehrsfläche sei so breit verblieben, da der Außenbereich aufgewertet und die Brücke erhalten worden sei. Aus Sicht der Verwaltung sei die Brücke eine adäquate Verbindung zwischen dem Neugrabener Zentrum mit dem Neugrabener Bahnhof. Aufgrund ihres Platzbedarfes sei die öffentliche Verkehrsfläche relativ breit und biete eine gute Aufenthaltsqualität.

 

Die ausgewiesene Verkehrsfläche sei in Wahrheit noch breiter als im Plan sichtbar, da an sie noch Privatfläche anschlösse. Dieser Umstand mache es schwierig eine andere Situation als die jetzige zu schaffen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass dies die Hauptverbindung zum Neugrabener Markt sei.

 

  • Herr Rook teilt mit, dass auf öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen einer Sondernutzung Außengastronomie möglich sei, vorausgesetzt sie erfülle die Anforderungen nach dem Hamburger Wegegesetz. Über gliche laufende Verfahren zur Sondernutzung gen ihm keine Kenntnisse vor.

Ö 4 - XIX-2174.10

Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 (Nincoper Deich) - Ankündigung der zweiten öffentlichen Auslegung (Bericht der Verwaltung)

Herr Rook kündigt an, dass eine 2. Öffentliche Auslegung durchgeführt werden müsse und trägt die Gründe, die nach der 1. Öffentlichen Auslegung dazu führten vor.

 

Die 1. Öffentliche Auslegung für das Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 erfolgte zwischen dem 03.02.21 und 04.03.21. Dabei handele es sich um die Fläche südlich von Neuenfelde, östlich vom Nincoper Deich. Zurzeit werde die Fläche nicht genutzt und liege brach.

 

Die Auslegung habe 5 Stellungnahmen zur Folge gehabt. Eine habe derart erhebliche Änderungen mit sich gebracht, sodass das Rechtsamt für Teilbereiche eine verkürzte Öffentliche Auslegung empfohlen habe, um Rechtssicherheit herzustellen.

 

Insgesamt seien für 8 Bereiche Änderungen in den Planunterlagen identifiziert und geändert worden.

 

  1. Diese Stellungnahme habe sich darauf bezogen, dass aus Sicht der Stellungnehmenden in den Unterlagen nicht mit berücksichtigt worden sei, dass es dort eine Windenergieanlage und eine Frostberegnungsanlage gebe.

Die beiden Anlagen seien mit einbezogen gewesen und es habe Klärung herbeigeführt werden können.

  1. In Zusammenhang mit der Lärmtechnischen Untersuchung (LTU) sei aus Sicht des Stellungnehmenden der Betriebslärm der ansässigen Werkstatt eines Kfz-Betriebes nicht ausreichend mit einbezogen worden.

Die LTU sei daraufhin nochmals überarbeitet worden und das Baufenster (Größe bleibe gleich) eines Grundstücks habe nach Norden verrückt werden müssen, um es aus dem Schalltrichter der Werkstatt herauszunehmen.

Diese Änderung sei der Grund, weshalb das Rechtsamt eine 2. Öffentliche Auslegung empfohlen habe und nunmehr durchgeführt werde.

Im Rahmen der Begründung sei der Kfz-Betrieb nochmals präzisiert worden. Auf Wunsch des Betreibers sei auch die Elektromobilität mit eingearbeitet worden, um den Bestandsschutz für die zukünftige Entwicklung im Automobilbereich erhalten zu können.

  1. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung habe eine Anpassung vorgenommen werden müssen. Es habe eine Untersuchung zur A26 gegeben, die zum Zeitpunkt der 1. Öffentlichen Auslegung von den Fachbehörden noch nicht verschickt gewesen sei. Es habe eine neue Prognose r 2030 vorgelegen, die nun mit einbezogen wurde, indem die Anzahl der möglichen Lkw auf dem Nincoper Deich angepasst worden sei. Dies habe jedoch auch unter Einbeziehung der neuen Prognose zu keiner veränderten Ausweisung geführt habe.
  2. Im Zuge der Entwässerungsplanung sei festgestellt worden, dass die Oberflächenentwässerung im Bereich einer privaten Grünfläche geringer ausfallen könne, als gedacht.
  3. Die private Grünfläche sei um die Zweckbestimmung Obstwiese ergänzt worden.
  4. Die Pflanzlister den Bebauungsplan sei angepasst worden. Von den Stellungnehmenden sei darauf hingewiesen worden, dass gewisse Obstgehölze gefährdet seien, wenn in der Nachbarschaft bestimmte Pflanzen angepflanzt würden. Diese Pflanzen seien aus der Liste herausgenommen und durch andere ersetzt worden.
  5. + 8 seien redaktionelle Änderungen in der Begründung und im Verordnungstext.

 

Diese 2. Öffentliche Auslegung werde für das II. Quartal 2021 geplant und beabsichtigt, den Plan im I. Quartal 2022 fertigzustellen.

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

  1. Herr Lied teilt mit, dass sich das Gebiet für die vorbereitenden Untersuchungen im Binnenhafen verändert habe. Man habe sich entschieden, die Flächen „New York Hamburger und „Neuländer Quarree“ mit in die Untersuchungen einzubeziehen. Zu Beginn sei angenommen worden, dass das Bebauungsplanverfahren beider Flächen gut vorankommen würde. Da inzwischen bekannt geworden sei, dass beide Flächen verkauft werden sollen, ergebe sich eine neue Situation. Daraufhin sei entschieden worden diese Flächen mit in die vorbereitenden Untersuchungen r die Sdtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzubeziehen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als Federführer habe sich ebenfalls dafür ausgesprochen und der Senat habe diese Absicht in der letzten Woche beschlossen.

 

  1. Herr Rook kündigt an, dass es zum Bebauungsplanverfahren NF 73 auch einen architektonischen Wettbewerb für das neue Kundenzentrum geben werde. Er bittet den Ausschuss in der nächsten Sitzung Jury-Mitglieder zu benennen.

 

Der Ausschuss nimmt von den Mittelungen der Verwaltung Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.