Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses vom 20.01.2020

Ö 1 - 21-0130

Hamburger Maß (Bericht durch Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen)

Eine Vertreterin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen berichtet ausführlich in Anlehnung an die der Drucksache (Drs. 21-0130) beigefügten Anlage (nichtöffentlich).

 

Die an die Fraktionen verteilte Broschüre „Leitlinien zur lebenswerten, kompakten Stadt“ kann im Internet eingesehen werden.

 

www.hamburg.de/bsw/publikationen

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass bei Bestehen eines Bebauungsplanes nach wie vor Grenzen für die Möglichkeit von Befreiungen gesetzt seien. Auch bei der Bauleitplanung werde es keine unendliche Dichte in die Höhe geben können. Das Hamburger Maß sei für die sieben Bezirke eine Argumentationshilfe bei ähnlichen Situationen. Es seien diverse Prüfkriterien für eine Ergebnisfindung zusammengestellt worden. In der Praxis würden sich voraussichtlich keine großen Veränderungen ergeben.

 

Es sei nicht beabsichtigt, die Hamburger Bauordnung zu ändern. Ein wünschenswertes Ziel sei, auch bei Neuplanungen, die Grenzen des § 17 der Baunutzungsverordnung mehr auszunutzen. Wo Planungsraum bestehe, so verdichtet zu planen, dass eine Dichte an Menschen und nicht nur eine Dichte an Gebäuden entstehe.

Ö 2 - 20-1173.13

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 - Energiekonzept (Vortrag durch Vertreter des Versorgers URBANA und der IBA Hamurg GmbH)

Ein Vertreter der IBA Hamburg GmbH berichtet mit Hilfe einer Präsentation (s. Anlage zur Drucksache 20-1173.13 nichtöffentlich) zum Energiekonzept für das Baugebiet „Fischbeker Reethen“ wie folgt:

 

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 03.09.2018 habe es bereits einen Bericht zum Antrag „Fischbeker Reethen CO2-optimiert mit Wärme versorgen“ (Drs. 20-3913) gegeben. Darin seien 12 untersuchte Varianten vorgestellt worden. Das daraus resultierende Gutachten habe die Grundlage für das EU-weite Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerbsverfahren nach Konzessionsvergabeverordnung gegeben. Die Ausschreibung erfolgte technologieoffen und sei nicht auf die 12 untersuchten Varianten festgelegt gewesen. Das EU-weite Konzessionsvergabeverfahren lief von Ende 2018 bis Ende 2019. Die relevanten Festsetzungen würden im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (NF 67) basierend auf dem ausgewählten Konzept angepasst.

 

Die für den Wettbewerb vorgegebenen Mindestanforderungen und Vergabekriterien sowie das Konzessionsgebiet sind der o. a. Präsentation zu entnehmen. Im Vorwege des Verfahrens sei abgewogen worden, das Gewerbegebiet nicht zu berücksichtigen, mit Blick darauf, dass im Norden der Fischbeker Reethen Wirtschaftsförderungsflächen seien, die nach den Kriterien der Wirtschaftsförderung vergeben würden. Danach könne jeder Gewerbetreibende auf dem Grundstück seiner Wahl Maßnahmen entsprechend seiner betrieblichen Ansprüche ergreifen.

 

Ein Vertreter des zukünftigen Energieversorgers „URBANA / GETEC Gruppe“ stellt das Unternehmen vor und weist auf Referenzprojekte in Hamburg (Stadtteilversorgung Mümmelmannsberg, Süderfeldpark, Jenfelder Au, Ox Park) vor.

 

Ziel der Ausschreibung für das Baugebiet Fischbeker Reethen sei:

 

  • Die Klimaschonende Wärmeversorgung
  • Bezahlbarkeit für den Endnutzer
  • Einsatz regenerativer Energieträger
  • Geringstmögliche Belastung für die Anwohner (Lärm, Verkehr, Immissionen, etc.)

 

Das Versorgungsgebiet umfasse 233.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen insgesamt. Dazu kämen evtl. 30.000 m² BGF Gewerbe. Alles in allem seien es 578 Lieferstellen mit einem Wärmebedarf von 13.450 MWh/a und einer Gesamtwärmeleistung von 5.736 KW.

 

Vorgesehen sei ein Heizkraftwerk und Fernwärmenetz mit ca. 650 Hausstationen. Versorgt würden ca. 2.400 Haushalte mit ca. 14 MWh/a Wärme. Die Herausforderung beim Konzept der Energieversorgung des Neubaugebiets „Fischbeker Reethen“ bestehe darin, Wirtschaftlichkeit und hohe Erwartungen an den Umweltschutz aufeinander abzustimmen. Ein weiterer Punkt sei, dass während der Versorgungszeit immer weiter erneuerbare Energien zu integrieren.

 

r die Versorgungssicherheit würden Brennwertkessel vorgehalten. Die gesamte Leistung, die für dieses Gebiet erforderlich sei, könne durch diese Brennwertkessel erreicht werden. Das Ziel sei jedoch, dass sie nicht zum Einsatz kommen. Kernstück der Versorgung seien 2 Blockheizkraftwerke mit zusammen 2,0 MW. Weiterhin rden Wärmepumpen installiert, mit Geothermie, die ca. 120 Meter tief eingesetzt werde. Relativ großflächig sei Solarthermie mit insgesamt 4 MW auf den Dächern der Wohngebäude realisiert. Zusätzlich gebe es einen 700 kW starken Elektroheizstab (Power to heat), um auch aus Wärme Strom erzeugen zu können. Der daraus erzeugte Strom könnte nicht als Grünstrom bewertet werden, womit die CO2-Werte nicht eingehalten werden könnten. Weiterhin gebe es noch ca. 10.000 Meter Wärmenetz. Kleinere Veränderungen könnten sich immer noch ergeben.

 

r den Betrieb würde ausschließlich Biomethan eingesetzt. Vorteilhaft sei das niedrige Temperaturnetz mit 55° C Vorlauftemperatur und 30° C bis 35° C Rücklauftemperatur. Damit nne eine gute ökologische Versorgung ermöglicht werden. Die zukünftigen Bauherren müssten im Hausinneren (großflächige Wand- oder Fußbodenheizungen) auf diese Vorgaben Rücksicht nehmen. Dies sei jedoch durchaus machbar.

 

Anschließend wird die Gesamtbilanz, ökologisch und finanziell im Hinblick auf die Anforderungen der Ausschreibung und der erreichten Werte gegenübergestellt. Außerdem werden die Erzeugungsarten mit der Gesamtwärmebilanz erläutert. Die Differenz zwischen dem Wärmebedarf von 13.450 MWh/a und der bilanzierten erzeugten Wärmemenge von 14.632 MWh/a erkläre sich durch Wärmeverluste, die mit eingerechnet werden müssten.

 

Mit Hilfe von Plänen werde das technische Konzept zum Verlauf des Wärmenetzes, den Solarthermieflächen mit 6500 m² Dachfläche sowie die Geothermieflächen erläutert. Auch das Einfamilienhausgebiet könne wie der übrige Bereich zu gleichen Konditionen mit dem vorgestellten Energiekonzept versorgt werden.

 

Die Dachflächen der Solarthermieflächen würden im Rahmen des Verkaufs dem Energieunternehmen zur Nutzung überlassen. Die Wärme rde von jedem einzelnen Gebäude eingesammelt, in das Netz eingebracht und damit für alle nutzbar gemacht.

 

r die Geothermieflächen gelte, dass nur im Bereich der abgebildeten Flächen Bohrungen für die notwendige Tiefe machbar seien. Vorgesehen seien 72 Bohrungen. Sämtliche Bohrungen seien später nicht sichtbar. Der Rest des Geländes sei für eine solche Maßnahme nicht nutzbar.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Das Biomethan werde aus Deutschland bezogen und es müsse durch Zertifizierung nachgewiesen werden, dass es tatsächlich Biomethan sei.
  • Vorbehaltliches Ranking der Heizquellenabfolge sei Sonne, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und zuletzt die Brennwertkessel als Redundanz. Wobei die Rahmenbedingungen eingehalten werden müssten.
  • Dachbegrünung und Solarthermie passten zusammen. In Abstimmung mit der Umweltbehörde sollten 70 % aller Dächer begrünt werden. Dies gelte auch für die Dächer auf denen die Solaranlagen vorgesehen seien.
  • r die Energieversorgung einer möglichen Schule gebe es noch ausreichend Kapazität. Auch der Norden des Gebietes nne noch versorgt werden. Allerdings sei dies nicht Teil der Ausschreibung gewesen.

Ö 2.1 - 20-3913

Gemeinsamer Antrag SPD CDU GRÜNE betr. Fischbeker Reethen CO2-optimiert mit Wärme versorgen

Der Antrag wird mit dem Vortrag zur Drucksache 20-1173.13 für erledigt erklärt.

Ö 3 - 21-0426

Baugebiet Neugraben-Fischbek 66 - Solar- und Recyclinghaus (Vortrag durch Vertreter des Architekturbüros Limbrock Tubbesing)

Ein Vertreter der Fa. DeepGreen Development geht zunächst auf den ökologischen Ressourcenverbrauch der Bauwirtschaft ein. Das Baugewerbe produziere 60 % des Massenmülls, der einen erheblichen Anteil des CO2-Ausstoßes zu verantworten habe. Sein Unternehmen sei in der Region durch den Bau des „Woodcubes“, der anlässlich der Internationalen Bauausstellung realisiert worden sei, bekannt geworden. Das Gebäude sei chemie- und altlastenfrei hergestellt worden und bestehe aus leimfreien Massivholzwandaufbau (30 cm stark). Die Rohbauzeit dauerte trotz Winters 2,5 Wochen. Die Wohnungen würden zu üblichen Marktpreisen vermietet.

 

2014 hätten sie die Bestandsbauten der Röttiger Kaserne erworben. Inzwischen werde der Gebäudeteil A saniert. Dort würde eine Kita mit 160 Plätzen sowie ein Seniorenquartier realisiert. Für den zweiten Bauabschnitt (B) sei im Dezember der Bauantrag eingereicht worden. Für diesen Teil werde eine pflegerische Einrichtung mit Pflegeappartements vorgesehen. Weiterhin ein Veranstaltungsraum, eine öffentliches Restaurant, ein Café und ein Schwimmbad. Für das Projekt werde vorbildliche Energietechnik eingesetzt. Auf dem Dach werde Photovoltaik (PV) zur Einspeisung der Elektrofahrzeuge vorgesehen. Weiterhin würde die Restwärme aus den Wohnungen als auch aus dem Restaurant genutzt, um das Schwimmbad zu beheizen, das als Pufferspeicher diene und somit Teil des Energiekonzeptes sei.

 

Bisher betrage die Bauzeit für das Gebäudeteil A aufgrund der problematischen Altbausubstanz bereit 18 Monate. Die Fertigstellung sei für August / September 2020 vorgesehen. Der alte Dachstuhl habe aus statischen Gründen jedoch nicht erhalten werden können und es werde stattdessen eine Massivholzkonstruktion erstellt, die dem Gebäude C (SMOODJE) ähnlich sei.

 

Das kerngesunde Holz des Dachstuhls von Gebäudeteil A werde nunmehr für den Bau des Gebäudes C verwendet. Dafür erhalte das Unternehmen Unterstützung von der Technischen Universität Darmstadt, dem Architekten Limbrock sowie der Versuchsanstalt Poggenbau.

 

Nachdem auf die Lage des Gebäudes im Fischbeker Heidbrook eingegangen wurde, stellt er die Besonderheiten wie folgt vor:

 

  • Es solle deutlich mehr Energie erzeugen, als es verbraucht.
  • Die Versiegelung des Bodens solle kompensiert werden, in dem Fassaden- und Dachbegrünung installiert werde. Damit werde mehr Grünfläche hergestellt als Versiegelung erfolgt.
  • Es sollen Flächen zur Erzeugung eigener Nahrungsmittel entstehen.
  • Nur regionales Holz solle eingesetzt werden.

 

Das Holz des Dachstuhls reiche aus, um eine viergeschossiges Gebäude mit 12 Wohneinheiten herzustellen. Weitere Rohstoffe, wie der alte Estrich, sollten aufbereitet und wieder für den Neubau eingesetzt werden. In welcher Art und Weise werde noch erforscht. Die alten Glasscheiben würden für die Herstellung von PV benutzt. PV als Fassadenverkleidung sei im Mehrfamilienhausbau ungewöhnlich, jedoch machbar und stylisch. Die erzeugte Energie werde für die Elektrofahrzeuge eingesetzt. Jeder Stellplatz werde mit einer Schnellladestation ausgestattet. Weiterhin werde ein Salzwasserspeicher anstatt eines Lithium-Batteriespeichers eingebaut. Er hätte zwar nicht eine so hohe Effizienz, sei jedoch giftfrei. Die Fassadenbegrünung müsse aus essbaren Pflanzen bestehen und nicht brennbar seien. Daher sei sie noch nicht abschließend geregelt. Das Dach solle mit PV-Anlagen zur Stromerzeugung ausgestattet und gleichzeitig Dachgewächshäuser integriert werden. Es solle allerdings auch als Dachgarten genutzt werden können. r die hierfür benötigte Bewässerungsanlage werde das Regenwasser gesammelt und auch als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung) eingesetzt.

 

Der Architekt teilt mit, dass er erstmalig mit einem solchen Projekt konfrontiert werde und dieses Feuerwerk neuer Gedanken zu einem Haus zusammenzubringen sei. Anhand einer Visualisierung geht er auf das Gebäude ein und weist darauf hin, dass aufgrund der vorgenannten Baumaterialien eine völlig neuartige Konstruktion hergestellt werde. Die TU Braunschweig sei beauftragt, die Tragfähigkeit, die Trocknung und die Qualität des U-Wertes dieser lzer zu prüfen. Er zeigt die Reihenhausstruktur dieses Gebäudes auf und stellt die Fassadengestaltung vor. Anschließend stellt er die Grundrisse vor. Die Erschließung erfolge über das Erdgeschoss mit einem zentralen Treppenhaus. Es gebe behindertengerechte Wohnungen im Erdgeschoss. Das zweite Obergeschoss werde über einen Aufzug erschlossen und die Wohnungen seien ebenfalls behindertengerecht.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Die Wohnungen seien 135 bis 145 m² groß. Im Verkauf würden ca. 4.500 €/m² angenommen.
  • Das Holz werde aus einem Umkreis von 200 km mit Nachhaltigkeitssiegel bezogen.

 

Die Präsentation ist der Drucksache 21-0426 (nichtöffentlich) angefügt.

Ö 4 - 20-4703.02

Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 - Vorstellung des Entwurfs (durch Vertreter des Büros Raumwerk und der Verwaltung)

Eine Vertreterin von RAUMWERK erinnert zunächst an ihren Bericht vom 15.04.2019 (Drs. 20-4703). Mit Hilfe einer Präsentation geht sie auf den Betrachtungsraum ein und stellt den Entwurf des Rahmenplans „Innenstadt Harburg 2040“ ausführlich vor

 

Sie erklärt, dass die Harburger Innenstadt neu gedacht werden müsse. Der Ursprung von Harburg sei auf der Schlossinsel mit der Horeburg gewesen und der Hauptweg habe über den Schlossmühlendamm zum Sand geführt. Dazu gehörten ebenso der Karnap- und der Seevekanal mit dem Binnenhafen. Dieser Entwicklungskern sei der heutigen Harburger Innenstadt hinzuzuziehen.

 

Auch der Bahnhofsbereich sei mit in die Betrachtung hinzugenommen worden, der momentan von der Innenstadt entkoppelt sei. Das Ziel müsse sein, eine flüssige Verbindung zum Innenstadtbereich sowie zum Harburger Binnenhafen zu schaffen. Damit würden die bisherigen Brüche und Trennungen aufgehoben und zukünftig nnte sich die Harburger Innenstadt über dieses Areal erstrecken.

 

Im Vergleich der Bebauungsstruktur von 1936 und heute sei zu erkennen, dass wesentliche Veränderungen im Innenstadtbereich von Harburg vollzogen wurden und teilweise problematisch gesehen werden. Der ursprüngliche Karnapkanal sei inzwischen die Buxtehuder Straße und sei sukzessive erweitert worden. Außerdem gebe es die Trasse der S-Bahnhrung. Dadurch seien die historischen Blockstrukturen aufgebrochen und aufgelöst.

 

Wichtig sei auch im Gesamtkontext Stadt die übergeordneten Grünbezüge zu sehen. Dazu gehörten u. a. der Schwarzenberg und die Außenmühle. Diese Grünzüge seien ein großes Potenzial mit hoher Qualität. Ziel sollte sein, diese Grünzüge r Fahrradfahrer und Fußnger zu stärken bzw. die Verbindung in die Innenstadt fortzuführen.

 

Ein Fokusbereich sei auch der „Alte Friedhof“ mit einer Wegeverbindung zum Rathaus und zurneburger Straße.

In der Sitzung im Juni 2019 sei ausführlich über die Grundlage eines Verkehrskonzeptes gesprochen worden, wie die motorisierten Individualverkehre anders geordnet werden könnten. In diesem Bereich sei es möglich, eine Platzsituation zu schaffen und den Verkehr weiter zurückzudrängen und damit eines attraktive Wegeverbindung für Fahrradfahrer und Fußnger zu schaffen.

 

Ein weiteres Thema sei der Schloßhlendamm. Der derzeitige Individualverkehr, der durch diese Straße gehe, benötige nicht die Verkehrsfläche in der vorhandenen Dimension. Dieser Boulevard habe großes Potenzial, um ein Straßenraum mit hoher Qualität zu werden. Dazu werde der Straßenraum anders aufgeteilt. D. h., es werde nur Einrichtungsverkehr in dieser Straße zugelassen. Durch den Entfall der zwei Fahrstreifen sei eine stärkere Begrünung der Straße machbar und im mittleren Bereich werde eine Zone mit Aufenthaltsflächen geschaffen. Damit gewinne der Straßenraum an Attraktivität. Daraus erwachsen möglicherweise auch attraktivere Nutzungen in den Erdgeschosszonen (z. B. Gastronomie), so dass sich der Schlossmühlendamm als Flanier- und Gastronomiemeile entwickeln könnte.

 

Die Bundesstraße B73 sei eine sehr starke Zäsur durch den starken Kfz-Verkehr sowie die nebengelegene Bahnstrecke. Damit gebe es bereits heute eine große Barriere, um den Harburger Binnenhafen erreichen zu können. Die vorhandene Unterführung an der Neuen Straße habe für Fuß- und Radfahrer keine Qualität. Somit sei es notwendig attraktive Querungen zu schaffen. Die wichtigste Querung sei die Verlängerung des Schloßhlendamms,r die eine hochwertige Unterführung empfohlen werde.

Anhand eines schematischen Querschnitts werden hierfür Kriterien aufgezeigt. U. a. sei das Gefälle zu beachten, um dort das Fahrradfahren zu ermöglichen. Weiterhin werde ein Aufzug benötigt, um die Barrierefreiheit herzustellen. Durch Belichtungselemente sse ausreichend Licht in die Unterführung eingebracht werden. Außerdem eine ausreichende lichte Höhe und Breite (ca. 6 Meter), um keinen Angstraum zu schaffen. Neben dieser einen Verbindungsachse müssten noch weitere für Fußnger und Radfahrer berücksichtigt werden. Denkbar seien Fahrradbrücken, die man bereits in anderen europäischen Städten finden könne.

 

Zurzeit sei es nicht absehbar, dass der Verkehr in der Buxtehuder Straße bzw. der Güterverkehr auf den parallel laufenden Gleisen abnehmen wird. Daher müsse für das Innenstadtkonzept mit der vorhandenen Situation umgegangen werden. Die Hauptmaßnahme sei, diesen Straßenraum als Magistrale aufzuwerten. Elemente hierfür seien die Vorderseite auszubilden, Stadtkanten zu definieren, neue Hochpunkte zu schaffen sowie eine starke Begrünung vorzunehmen. Damit werde jedoch kein Boulevard mit Aufenthaltsqualitätr Fußnger und Fahrradfahrer erzeugt werden können.

 

Die Identität der Wohnquartiere (Quartier Sand, Schippseequartier, Quartier Lüneburger Straße, Phoenix-Quartier, Quartier Seevepassage und Museum- und Verwaltungsquartier) in der Harburger Innenstadt müssten gestärkt werden. Mit Blick auf die Zukunft seien noch innerhalb des Betrachtungsbereiches zwei weitere Quartiere hinzugefügt worden. Zum einen das Bahnhofsareal sowie das Quartier Seevekanal als wichtiges Verbindungsglied zum Harburger Binnenhafen.

 

Das Quartier Seevekanal habe einige unter Denkmalschutz gestellte Hallen, die weiterhin Bestand hätten und in ein neues Bebauungskonzept integriert werden sollen. Bei den neuen Baukörpern handele es sich um zwei Blockbereiche mit einem Hochpunkt nach Süden zum Bahnhof. Diese Blockstruktur habe den Vorteil, dass hier ruhige geschützte Innenhofbereiche geschaffen würden und sich insbesondere zur Hannoverschen Straße abschirmten. Das Ziel sei, den Seevekanal mit seiner wichtigen Funktion zum Binnenhafen, in der Freiraumqualität aufzuwerten. Außerdem, dass es zukünftig Möglichkeiten gebe, die Fuß- und Radwegeverbindung auf der Ebene der Kreuzungsverbindung zum Bahnhof zu führen.

 

r die Zusammenführung des Harburger Bahnhofes mit der Innenstadt sei der Grundgedanke, im Osten ein neues Quartier für gewerbliche Nutzungen mit einem inneren Platzbereich als identitätsstiftenden Kern entstehen zu lassen. Im westlichen Bereich einen Bahnhofsvorplatz, der diesen Anspruch erfüllt und die Anknüpfung zur Grünzone des Seevekanals habe.

 

r die fernere Zukunft seien zwei Varianten denkbar:

 

  1. Ankunft an einem großgigen Bahnhofsvorplatz

Erhalt des P&R Gebäudes

Busbahnhof unter einem Dach

 

  1. Ankunft an einem großgigen Bahnhofsvorplatz

 Erhalt des P&R Gebäudes

 Aufteilung der Busbahnhöfe

 umliche Fassung durch neue Baukörper

 In Szene setzen des alten Bahnhofsgebäudes

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Die Landschaftsbrücke werde weiterhin an der für sie vorgesehenen Stelle berücksichtigt. Allerdings solle eine Querung im Bereich der historischen Verbindung vom Schlossmühlendamm in die Schlossstraße ermöglicht werden. Die Überprüfung r eine Brücke habe ergeben, dass die Stromleitungen der Bahn überwunden werden müssten. Die dafür notwendige Höhe mache eine Brücke nicht besonders attraktiv für eine Verbindung in den Binnenhafen. Mit einer Unterführung (Gefälle von 6%) sse der hohe Niveauunterschied nicht überwunden werden.
  • Der ZOB erweitere sich momentan in den Straßenraum nach Westen. In weiter Zukunft (2040) nnte er sich auch nach Osten ausweiten. Die Busfernverkehre seien dann wesentlich komfortabler von den Bahngleisen zu erreichen.
  • Die Überprüfung der Schleppkurvenr den Busverkehr gemeinsam mit den Verkehrsplanern tte gezeigt, dass die erforderlichen Fahrverbindungsbeziehungen abgebildet werden können. Es handele sich hierbei um eine prinzipielle Prüfung, die einer weiteren Konkretisierung bedarf.
  • Mit dem Instrument Innenstadtkonzept werde eine Grundlage geschaffen, auf der diskutiert werden könne, welche Entwicklungen in der Innenstadt prioritär zu behandeln und welche mittelfristig bis langfristig umsetzbar seien.
  • Die Bahn verfolge tatsächlich aufgrund potenzieller Risiken vermehrt Bäume an den Bahntrassen zu entfernen. Die Verhandlungen für spätere Baumanpflanzungen zur Aufwertung der B 73 entlang der Bahntrasse müssten dann mit der Bahn geführt werden. Prinzipiell sei die im Konzept vorgegebene Anzahl an Baumreihen machbar und widerspreche nicht den Regeln der Technik.
  • Kostenschätzungen gebe es nicht, da es zu unterschiedliche Horizonte der Realisierung gebe.

 

Herr Lied ergänzt, dass der Tunnel an der Neuen Straße bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stoße und der Fuß- und Radverkehr werde mit der Zunahme der Bewohner und Arbeitnehmer im Harburger Binnenhafen noch deutlich an Gewicht gewinnen. Daher mache es Sinn, in der Hauptachse Schlossmühlendamm / Schloßstraße eine Verbindung zu schaffen. Aus seiner Sicht sei es dann vorteilhafter eine Unterführung von 4 Metern Tiefe statt einer Überführung von 8 Metern Höhe herzustellen. Die Landschaftsbrücke werde weiterhin verfolgt und sei in ihrer Konzeption optimiert worden. Für den Radverkehr sei jedoch die Unterführung an der Schlossstraße wesentlich müheloser. Insgesamt glaubt er für die Unterführung im Ergebnis eine gute Lösung zu erzielen. Damit könnte der Schloßhlendamm DER Qualitätsraum der Harburger Innenstadt werden und r neue Wohnbevölkerung attraktiver werden.

 

Herr Lied verdeutlicht, das aufgewertete Verbindungen von der Harburger Innenstadt in den Harburger Binnenhafen von großer Bedeutung seien und sie es wert seien, einen etwa zweistelligen Millionenbetrag dafür zu investieren. Zurzeit gebe es keine barrierefreie Verbindung in den Binnenhafen. Jedoch müssten vorerst Verkehrsuntersuchungen erfolgen, ob eine vorgeschlagene Kommunaltrasse mit all ihren Erfordernissen (u. a. ÖPNV) tatsächlich funktioniere. Die Realisierung der Landschaftsbrücke werde weiter verfolgt, allerdings müssten betroffene Privatgrundstücke erworben werden.

 

Herr Penner weist auf die unterschiedlichen Realisierungsstufen hin. Zügig könnte das Quartier westlich des Bahnhofs entstehen. Die Bahn habe sich bereits dazu geäert, dass dies und der Umbau des Bahnhofvorplatzes in den nächsten Jahren vorstellbar seien. Auch relativ zügig könnte das Hotel entstehen, da es bereits im Hotelentwicklungsplan aufgenommen worden sei. Allerdings müssten noch Konkretisierungen für die gesamte Entwicklung am Bahnhof durchgeführt werden. Ansonsten stelle das Zielbild aufgrund bestehender unterschiedlicher Nutzungen (z. B. Ersteinrichtung Neuländer Platz) eine längerfristige Perspektive dar. Es sei beabsichtigt, keine Bauten herzustellen, die eine spätere Entwicklung verhindern. Die Neuplanungen für den ZOB seien als langfristige Perspektive zu betrachten.

 

Zur „Harburger Kurve“ erläutert Herr Penner, dass mit ihr das Wenden des Regionalexpress von Harburg nach Hamburg entfallen solle und von Bostelbek kommend in einer Kurve Richtung Norden auf die Süderelbbrücke geführt werde. Mit der BWVI und dem Verkehrsministerium sei besprochen worden, dass sie nur unterirdisch realisiert werden könne und einen Haltepunkt im Harburger Bahnhof haben müsste. Eine eventuelle Umsetzung wäre dann im Bereich um der Seevestraße. Eine genaue Verortung sei jedoch nicht möglich und könne nicht eingeplant werden, weil es keinen Planungsauftrag des Bundesverkehrsministeriums an die Deutsche Bahn gebe.

 

 

Ö 4.1 - 20-1292

Antrag SPD/CDU betr. Harburgs Zukunft gestalten - Neue Bebauungsplanung für Harburger Innenstadt

Die Niederschrift über den Vortrag kann unter der Drucksache 20-4703.02 eingesehen werden.

Ö 5 - 21-0427

Entwurf Wohnungsbauprogramm 2020 - Vorstellung neuer und entfallender Flächen (durch die Verwaltung)

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 6.1

Transit

Herr Penner gibt bekannt, dass die "Transit" den Binnenhafen verlassen habe.

Ö 6.2

Vorkaufsrecht östlicher Binnenhafen

Der Senat habe am 14.01.2020 einen bedeutenden Beschluss für den östlichen Binnenhafen gefasst. Er habe vorbereitende Untersuchungen (VU) zur Vorbereitung für den Erlass einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach & 165 BauGB r den Bereich, verbunden mit einer Vorkaufsrechtsverordnung, beschlossen. Dies sei insofern etwas Besonderes, weil die FHH damit die Möglichkeit erhalte, gegenüber den Grundeigentümern städtebauliche Ziele durchzusetzen und im Rahmen der Vorkaufsrechtsverordnung Zugriff zu strategischen Grundstücken zu erlangen. In der Regel seien Eigentümer jedoch kooperationswillig und man könnte mit ihnen Abwendungsverträge abschließen, mit denen wesentlich größere Möglichkeiten bestünden als mit den städtebaulichen Verträgen.

 

Mit Hilfe einer Präsentation zeigt er den Geltungsbereich der VU auf und teilt mit, dass jedoch Teilflächen des östlichen Binnenhafens (Neuländer Quarrée, New York Hamburger und der Bereich nördlich davon) ausgenommen seien, weil hier bereits konkrete Bebauungsplanentwicklungen durch Projektentwickler betrieben würden.

 

 

 

Allerdings gebe es Gebiete, die sich weniger gut entwickeln. Dazu gehörten das Gelände von Harburg Freudenberger, der gesamte Bereich Seevestraße sowie der der Landschaftsbrücke. Weiterhin der Bereich des Schippseequartiers (Parkhaus Karstadt, Tankstelle).

 

Auch das Grundstück des Handelshofes gehöre dazu. Die Eigentümerin könne sich grundsätzlich eine Neuentwicklung vorstellen, sei jedoch zurzeit mit der jetzigen Situation zufrieden.

 

Es gebe auch Bereiche, die in die Untersuchung mit einfließen, r die zurzeit keine Entwicklungsnotwendigkeiten bestehen und deren Entwicklung erst langfristig machbar re. Dazu gehöre u. a. der Betrieb Brenntag und Karstadt.

 

Vorbereitende Voruntersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen dürften nur aufgrund gesamthamburgischer Bedeutung angewendet werden und seien vorher in Hamburg erst zweimal beschlossen worden (neue Mitte Altona, Bahnhof Diebsteich). Der Senat habe den östlichen Binnenhafen als eine solche Lage identifiziert und werde die vorbereitende Untersuchung durchführen. r die dann notwendigen Bebauungspläne nehme wie im gesamten Bezirks Harburg das Bezirksamt die Planungshoheit wahr. Die Verhandlungen über die Bodenordnung würde die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen führen. Für die Rechtsfragen sei der zuständige Abteilungsleiter der BSW eingeladen worden, der voraussichtlich am 17.02.2020 berichten werde.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Penner, dass der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen auch der Stichtag für den Wert der entsprechenden Grundstücke sei. Die Grundstücke könnten trotzdem zu einem höheren Preis angekauft werden, der allerdings nur mit der allgemeinen Preissteigerung auf dem Hamburger Grundstückmarkt beaufschlagt werden dürfe. Damit werde auch die Nichtentwicklung eines Grundstückes aus Spekulationsgründen ausgeschlossen.

 

Bestehende und geplante Bebauungspläne müssten angepasst werden. Beispielsweise müsse für die Flächen im Bereich des Handelshofs ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, da der bestehende Bebauungsplan Harburg 67 für die im Rahmenplan des Harburger Binnenhafens beabsichtigte Nutzungen nicht zulässig seien..

 

Herr Lied ergänzt, alle städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen begönnen mit vorbereitenden Untersuchungen und würden erst dann formell eingeleitet. Dazu käme es jedoch meist gar nicht. Auch hier werde davon ausgegangen, dass Abwendungsvereinbarungen geschlossen würden und das eigentliche Instrument“r Enteignungen nicht angewendet werden müsste, zumal eine sehr gute Begründung vorliegen müsse.

Ö 7

Verschiedenes

Herr Richter macht darauf aufmerksam, dass die Februar-Sitzungen im Rieckhof stattfinden werden.

Ö 7.1

Verpflichtung eines zubenannten Bürgers

Herr Richter begrüßt Herr Ritscher von der AfD-Fraktion als ständigen Vertreter im Stadtentwicklungsausschuss und macht ihn auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 24.06.2014, auf die §§ 5 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 30.10.2012 sowie auf die §§ 203 205, 331 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam. Er bittet ihn, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln. Er verpflichtet Herrn Ritscher zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.