Antrag CDU betr. Gleisanlagen Harburg - Cuxhaven
Im Bereich der vorhandenen Bahnanlagen zwischen Harburg und der niedersächsischen Landesgrenze sind teilweise durch ältere Bebauungspläne Flächen für Erweiterung von Bahnanlagen, Schaffung von Bahnhöfen oder Querungen der vorhandenen Bahnanlagen ausgewiesen. Diese Flächen dürften teilweise zeitlich und inhaltlich für eine spätere Nutzung für den Bahnverkehr entbehrlich geworden sein.
Der weitere planerisch gesicherte Vorbehalt steht teilweise städtebaulichen oder verkehrlichen Entwicklungen im Bezirk entgegen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge Vertreter der zuständigen Bahnunternehmen in den Ausschuss für Stadtentwicklung einladen, damit dort berichtet werden kann, welche Bahnanlagen an den vorhandenen Strecken zwischen Harburg und der niedersächsischen Landesgrenze in Richtung Buxtehude/Cuxhaven von den Unternehmen noch benötigt oder für weitere Planungen vorbehalten bleiben müssen. Dieses gilt insbesondere für Fläche an den Bahntrassen zwischen Hausbruch und Neu Wulmstorf.
Hamburg, 07.02.2019
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Robert Timmann