20-3915.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Wegeverbindung vom Neugrabener Bahnhof ins Neugrabener Zentrum

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.01.2020
23.09.2019
Sachverhalt

Die fußläufige Wegeverbindung vom Neugrabener Bahnhof und dem Busbahnhof läuft zu ebener Erde derzeit entlang der Fußgängerbrücke zwischen Brücke und dem Gebäude Cuxhavener Straße 340. Um die Cuxhavener Straße zu überqueren, führt der Weg dann unter der Fußgängerbrücke hindurch zum Fußgängerüberweg an der Kreuzung Cuxhavener Straße/Neugrabener Bahnhofstraße. Nach Überquerung der Cuxhavener Straße wird man dann über die Straße Groot Enn in das Zentrum geführt.

 

Hierbei ist insbesondere die Wegeführung auf der Nordseite unter der Fußgängerbrücke hindurch zum Fußgängerüberweg an der Kreuzung Cuxhavener Straße/Neugrabener Bahnhofstraße für Fußgänger nicht einsichtig und nur schwer zu finden.

 

Im Zuge der Planungen für Neubauten an der Straße Am Neugrabener Bahnhof wird die fußläufige Wegeführung entlang des neu zu errichtenden Verwaltungsgebäudes und des Gebäudes Cuxhavener Straße 340 noch einmal städtebaulich betont. Eine natürliche und beim Abbiegen von der Straße Am Neugrabener Bahnhof auch sofort einsichtige Querung der Cuxhavener Straße müsste sich westlich der Fußgängerbrücke in gerader Richtung befinden. Der Fußgängerüberweg, der sich in einer Entfernung von etwa 50 m von der Kreuzung befinden würde, würde auf der Südseite unmittelbar an der Einmündung der Straße Groot Enn befinden. Durch diese übersichtlichere Wegeführung würde der Weg vom Neugrabener Bahnhof ins Neugrabener Zentrum um etwa 100 m verkürzt.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, 

  1. zu prüfen, ob eine Querung der Cuxhavener Straße westlich der Fußgängerbrücke möglich ist, wie diese ausgestaltet sein müsste und mit welchem Aufwand die Herrichtung verbunden wäre. 
  1. sich mit den zuständigen Fachbehörden und insbesondere der Behörde für Inneres in Verbindung zu setzen und sich für eine Querungslösung westlich der Fußgängerbrücke einzusetzen. 
  2. die Prüfung im Rahmen des Verkehrsgutachtens vorzunehmen und zeitnah im Stadtplanungsausschuss zu berichten.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DIE VORSITZENDE

         3. September 2018

           

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 20-3915) wie folgt Stellung:

 

Die Verkehrsdirektion 5 nimmt im Einvernehmen mit dem PK 47/StVb zu dem Antrag der SPD Fraktion der Bezirksversammlung Harburg wie folgt Stellung:

 

Die SPD Fraktion bemängelt die Wegeverbindung zwischen dem Neugrabener Bahnhof/ Bus-bahnhof und dem Neugrabener Zentrum. Nach ihrer Auffassung ist die Wegeführung nördlich der Cuxhavener Straße für den zu Fuß Gehenden nicht einsichtig genug und schwer zu finden. Die Fraktion schlägt eine weitere Querung ca. 50m westlich des Knotens Cuxhavener Straße/ Neugrabener Bahnhofstraße über die Cuxhavener Straße vor. Nach ihrer Ansicht hätte diese Querung den Vorteil, dass der zu Fuß Gehende eine direkte Wegeverbindung in das Neugrabener Zentrum hätte, und nicht einen Umweg von 100 m in Kauf nehmen müsste.

 

Zwischen der Straße Am Neugrabener Bahnhof und dem Knoten Cuxhavener Straße/ Süderelbebogen/ Neugrabener Bahnhofstraße gibt es vier sichere Querungsmöglichkeiten auf ca. 300m für zu Fuß Gehende. Zwei Querungen sind signalisiert und zwei führen über Brücken. Alle Que-rungen sind barrierefrei und führen sicher in das Neugrabener Zentrum. Eine weitere Querung in diesem Straßenabschnitt ist seitens der VD 52 nicht anordnungsfähig und wird abgelehnt.

Des Weiteren würde die vorgeschlagene Querungsstelle den zu Fuß Gehenden in einen kleinen Stichweg neben der Marktpassage führen. Dieser ist ca. 70 m lang und aus kriminalpräventiver Sicht ungeeignet, da gerade in der dunklen Jahreszeit und nachts Angsträume geschaffen wer-den. Dieser Weg wird von einer Hauswand und einem Zaun begrenzt und bietet keinerlei Möglichkeiten auszuweichen

 

gez. Rajski

 

 

 

 

f.d.R.

 

Hille       

 

 

 


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