20-4700

Antrag SPD betr. Verbindlich nachhaltig bauen (zu 20-4634)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2020
06.01.2020
26.03.2019
Sachverhalt

Mit dem Antrag Drucksache 20-4634 „Verbindlich nachhaltig bauen“ beantragt die Grüne-Fraktion in Bebauungsplänen zukünftig den Energieeffizienzstandard KfW 40 sowie eine Dachbegrünung und die Installation von Photovoltaikanlagen durchgehend verbindlich im Wohnungsbau festzusetzen.

 

Beim KfW 40-Standard ist der Energieverbrauch um 60% geringer als bei einem vergleichbaren Neubau nach der Energieeinsparungsverordnung (ENEV), die den Standard im Neubau definiert. Um dies zu erreichen, muss das Gebäude luftdicht sein und regenerative Arten der Energiegewinnung nutzen. Hierzu wird häufig eine Kombination aus Pelletheizung, Solaranlage und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung genutzt. Die Außenwanddämmung ist mit 32 cm 3mal so stark wie bei einem Standard-Neubau und es sind spezielle, dichtere PVC-Fenster zu verwenden.

 

Zunächst ist schon rechtlich nicht ersichtlich, dass derartige Festsetzungen in Bebauungsplänen aufgenommen werden können. Lediglich hinsichtlich der Dachbegrünung wird vereinzelt angenommen, dass eine analoge Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB zulässig sei.

 

Außerdem werden die Baukosten durch die deutlich höheren baulichen Anforderungen erhöht, so dass zu befürchten steht, dass bezahlbare Mieten von unter 10,-- Euro pro qm nicht erreicht werden können sondern die Mieten solcher Neubauten im Mietwohnungsbau eine Miete von deutlich über EUR 10,-- pro qm zur Folge haben werden.

Petitum/Beschluss

Der Antrag der Grünen-Fraktion Drucksachen-Nummer 20-4634 wird wie folgt ergänzt:

 

Die Bezirksverwaltung wird zunächst gebeten, zu prüfen, ob die im Antrag beabsichtigten Festsetzungen rechtlich in Bebauungsplänen überhaupt geregelt werden können und welche wirtschaftlichen Auswirkungen derartige Festsetzungen auf die Baukosten und daraus resultierend die Quadratmetermieten im Mietwohnungsbau haben würden.