Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 01.04.2019

Ö 1 - 20-4174.02

Wettbewerb Dienstgebäude Neugraben (Bericht durch die Sprinkenhof GmbH und die Verwaltung)

Herr Wild stellt mit Hilfe einer Präsentation in Anlehnung an die Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 21.01.2019 den geplanten Verwaltungsneubau am Neugrabener Bahnhof vor.

 

Er weist darauf hin, dass die städtebaulichen Vorstudien und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eine mögliche Bruttogeschossfläche (BGF) von 4000 m² ergeben hätten. Das Bezirksamt wolle davon ca. 2.000 m² BGF nutzen. Aktuell werde die europaweite Ausschreibungspflicht geprüft. Mit der genannten Größenordnung würde die Grenze des Schwellenwertes für das Wettbewerbsverfahren überschritten. Insofern müsse überlegt werden, ob eventuell ein etwas kleineres Vorhaben realisiert werden solle.

 

Ziele des Wettbewerbsverfahren seien:

 

  • Entwicklung eines flexibel nutzbaren Verwaltungsgebäudes mit Fokus auf die öffentliche Nutzung durch den Allgemeinen sozialen Dienst und das Kundenzentrum des Bezirksamtes Harburg in den unteren Geschossen.
  • Die zunächst angedachten weiteren Nutzungen (z. B. Jobcenter Harburg) seien nicht mehr aktuell. Die Immobilie müsse jedoch drittvermietungsfähig sein.
  • Durchgeführt werden solle ein hochbaulicher Wettbewerb zur Entwicklung von Entwurfsvarianten zur Konkretisierung der Wirtschaftlichkeit (Mieter-Vermieter-Modell)
  • Das Wettbewerbsergebnis solle unmittelbar im Anschluss an das Verfahren umgesetzt werden.

 

Ausgelobt werde der Wettbewerb von der Sprinkenhof GmbH Projektentwicklung

 

Verfahrensart:

 

  • Eingeladenes Hochbauliches Wettbewerbsverfahren oder EU weiter Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Hochbauwettbewerb.
  • 6-8 Büros treten im anonymen Verfahren gegeneinander an.
  • Die Entscheidung werde durch ein unabhängiges Preisgericht gefällt. Die Mehrzahl bestehe aus unabhängigen Fachpreisrichtern (voraussichtlich 6 Fachpreisrichter, 5 Sachpreisrichter)
  • Seitens des Bezirksamtes werden D4, D3, D1 und SLL eingebunden.
  • Die Einbindung der Bezirkspolitik erfolge durch 3 stimmberechtigte Sachpreisrichter und Vertreter.
  • Nachfolgend sei vorgesehen, das Verhandlungsverfahren nach VgV auf Basis der Rangfolge des Wettbewerbs durchzuführen. Realisiert werden solle der 1. Preis.

 

Verfahrensablauf:

 

  • Frühjahr 2019   Formulierung der Auslobung
  • Sommer 2019   ggf. EU Teilnahmewettbewerb
  • September 2019  Auslobung, Rückfragenkolloquium
  • November 2019  Abgabe und Vorprüfung
  • Dezember 2019  Preisgericht
  • Quartal 2020   Verhandlungsverfahren

 

SPD   Herr Schinkel Schlutt (Preisrichter)

   Herr Böhm (Vertreter)

 

CDU   Herr Fischer (Preisrichter

   Herr Schneider (Vertreter)

 

GRÜNE  Herr Lohmann (Preisrichter)

   Herr Finkler (Vertreter)

Ö 2 - 20-4259

Antrag CDU betr. Erhalt des Gebäudeensembles Neugrabener Markt (mit Neufassung vom 08.03.2019)

Herr Penner informiert, dass das Denkmalschutzamt prüfe, ob es sich bei dem „alten Ortsamt“ um ein Baudenkmal handele. Je nach dem, wie die Prüfung ausgehe, werde man entsprechend reagieren müssen. Er schlägt vor, das Petitum des Antrages etwas zu modifizieren.

 

Die wesentlichen Punkt seien,

 

  1. dass es auf die baukulturellen wichtigen Teile beschränkt werden solle.
  2. dass für städtebauliche Fragen aus Sicht der Verwaltung der Stadtplanungsausschuss zuständig sei und nicht der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
  3. dass an dem Ziel, die bezirklichen Dienststellen, die Polizei und die Dienststellen des Job-Centers an den Bahnhof zu verlagern, festgehalten werden solle. Es könne allenfalls darum gehen, die vorhandenen Gebäude zu Wohnungsbau oder zu anderen Zwecken umzunutzen.

 

Er bittet den Ausschuss dieser Änderung des Petitums zuzustimmen.

 

Herr Fischer teilt mit, dass wie im Hauptausschuss verabredet, ein Beschluss erst nach Vorlage der Stellungnahme des Denkmalschutzamtes erfolgen werde.

 

Ö 3 - 20-4360.02

Bebauungsplanverfahren Eißendorf 49 (Lichtenauerweg) - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion (Bericht durch das Planungsbüro)

Herr Klaucke gibt eingangs einen Überblick über den Siegerentwurf aus dem Wettbewerb, eine ersten Perspektive des Funktionsplanes sowie über einen ersten Bebauungsplanentwurf, der grob umreißt, wie das Vorhaben umgesetzt werden könne.

 

Anschließend geht er auf die 9 Themen aus der Öffentlichen Plandiskussion vom 18.03.2019 ein.

 

Thema 1 Wo ist die Zufahrt zur Tiefgarage geplant?

 

  • Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs sei die Tiefgaragenzufahrt im Norden des Plangebietes angeordnet worden. Das Preisgericht empfahl die Verlegung in den Süden zu prüfen, um die vorhandene Topografie für kurze Rampen zu nutzen.
  • Beide Anordnungen, sowohl im Norden als auch im Süden, seien denkbar.
  • Die endgültige Lage werde auf Grundlage der Ergebnisse des zu erstellenden Verkehrsgutachtens getroffen.

 

Thema 2 Wie werden der ruhende Verkehr sowie die Anlieferung organisiert?

 

  • In den kommenden Wochen werde ein Verkehrsgutachten erarbeitet. Dieses Gutachten werde den Bestand betrachten und das Vorhaben bewerten. Es werde erforderliche Maßnahmen (beispielsweise Organisation des ruhenden Verkehrs, eventuell erforderliche bauliche Anpassung des Lichtenauerweges, Lage der Anlieferung des Quartierversorgers, usw.) benennen.

 

Thema 3 Bestehende Verkehrsprobleme im gesamten Stadtteil

 

  • Das Verkehrsgutachten werde den Bestand im Lichtenauerweg sowie in den umliegenden Straßen betrachten. Hierbei werde der alltägliche Verkehr mit seinen Spitzenstunden betrachtet.
  • Die Betrachtung von temporär vorhandenen Baustellen und Straßensperrungen sowie deren Auswirkungen auf den gesamten Stadtteil fänden hierbei keine Berücksichtigung.

 

Thema 4 Bauform sowie Baudichte

 

  • Der im Entwurf vorliegende Funktionsplan sei als Siegerentwurf aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangen und stelle aus Sicht des Preisgerichts die sinnvollste Bebauungsvariante dar.
  • Dieser Siegerentwurf solle im Rahmen eines vorhabenbezogenen Baubauungsplans realisiert werden.
  • Die Festsetzung der Art sowie des Maßes der baulichen Nutzung orientierten sich an Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO.
  • Die Grundflächenzahl (GRZ) bewege sich im Bereich von 0,4, die Geschossfchenzahl (GFZ) im Bereich von 1,0. Die gemäß § 17 BauNVO allgemein vorgesehenen Obergrenzen für Allgemeine Wohngebiete (GRZ 0,4 / GFZ 1,2) rden somit eingehalten bzw. unterschritten.

 

Thema 5 Wird die Entwässerung sichergestellt?

 

  • In den kommenden Wochen werde ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept beinhalte einen Überflutungsnachweis (HQ 100) und werde erforderliche Maßnahmen (beispielsweise Rückhaltung, technische Einrichtungen, usw.) benennen, die im Plangebiet umgesetzt werden müssen.
  • Die entsprechenden Ergebnisse und Maßnahmen würden im Bebauungsplan, Funktionsplan sowie im Durchführungsvertrag berücksichtigt.

 

Thema 6 Emissionen und Immissionen des Vorhabens

 

  • In den kommenden Wochen werde ein Schallgutachten erarbeitet. Dieses Gutachten werden den Bestand betrachten und das Vorhaben bewerten. Hierbei würden der Verkehrslärm sowie der Gewerbelärm (inkl. Anlieferung) betrachtet und bewertet sowie erforderlich Maßnahmen benannt.
  • Die entsprechenden Ergebnisse und Maßnahmen würden im Bebauungsplan, Funktionsplan sowie im Durchführungsvertrag berücksichtigt.

 

Thema 7 gliche Beschädigungen durch die Baumaßnahme

 

  • Vorbehaltlich der Empfehlung aus dem zu erarbeitenden Baugrundgutachten werde ein Beweissicherungsverfahren von einem unabhängigen Sachverständigen/Gutachter durchgeführt. Hierbei werde der Zustand der umliegenden Gebäude aufgenommen und überwacht.

 

Thema 8 Behinderungen während der Bauphase

 

  • Die Baustellenmodalitäten müssten noch abgestimmt werden und konkrete Aussagen könnten dazu noch nicht getroffen werden. Es werde jedoch von allen Beteiligten darauf hingewirkt, die Beeinträchtigungen während der Bauphase zu minimieren.
  • Weitergehende Regelungen (beispielsweise Beginn der Arbeiten, Zeitraum bis zur Baufertigstellung, usw.) würden im Durchführungsvertrag geregelt.

 

Thema 9 Verschattung

 

  • In den kommenden Wochen werde ein Verschattungsgutachten erarbeitet. Dieses Gutachten beinhalte eine Gegenüberstellung des Bestands mit dem Vorhaben. Hierbei stehe vor allem die potenzielle Verschattung der nördlich des Vorhabens gelegenen Bebauung im Fokus.
  • Es sei davon auszugehen, dass durch die Neubebauung für die gegenüberliegende Bebauung geringfügige Veränderungen eintreten werden.

 

Auf den Hinweis von Frau Wiest, dass einzelne rger die Bebauung als „erdrückend“ empfinden, sichert Herr Klaucke zu, die möglichen Veränderungen vorzustellen. Im Weiteren wird auf das Protokoll der öffentlichen Plandiskussion verwiesen.

 

Auf Nachfrage eines Bürgers teilt Herr Klaucke mit, dass sämtliche zu erstellende Gutachten in der letzten Woche beauftragt worden seien. Die Ergebnisse der Gutachten würden im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Eingesehen werden könnten sie dann auch spätestenshrend der öffentlichen Auslegung. An der Stelle gebe es die Möglichkeit, nochmals Stellung zu dem Bebauungsplanverfahren zu nehmen.

 

Ö 4 - 20-1718.07

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Harburg 71 (Westrandbebauung Sand) - Vorstellung von Änderungen des Vorhabens

Herr Martens gibt mit Hilfe einer Präsentation bekannt, dass der ausgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) eine Mischung aus Einzelhandel und Gastronomie (Cafébar) im Erdgeschoss vorsehe. Aktuell liefen allerdings Vertragsverhandlungen mit einem Gastronomen, der die gesamte Erdgeschossfläche für zwei Gastronomie-Konzepte (Gewerbe I und II) anmieten möchte. Der Gastronom wünsche auch r beide Gastronomieeinheiten eine Außenbestuhlung, die im VEP nicht vorhanden sei.

 

Anhand eines Grundrisses des Erdgeschosses (Marktebene) zeigt Herr Martens auf, dass für das Gewerbe I (Gastronomie) die Belieferung über die bereits bekannte eingehauste Anlieferungszufahrt erfolge. Die Belieferung der Einheit II (Gastronomie) findet aus der ein gehausten Anlieferung über den Gehweg an der Neuen Straße in einen neuen Nebeneingang statt.

 

In der Gewerbeeinheit III mit bisher 50 m² sei zur Optimierung Nutzfläche hinzugekommen.

 

Die Mietverträge, die auch Bedingungr den Durchführungsvertrag sind, seien mit den Marktbeschickern und dem Marktmeister verhandelt worden. Im Zuge der Planungen sei es zu einem Tausch der Eingänge Marktmeisterbüro und öffentliches WC gekommen.

 

Um für die Zukunft flexibel zu sein, werde die Eingangsbezeichnung des Gewerbes I von Einzelhandel auf Gewerbe geändert.

 

Diese Anpassungen der Erdgeschossnutzungen mache eine Anzahl von Änderungen im VEP (nicht aber am Bebauungsplan) erforderlich.

 

Der im VEP im 7. Obergeschoss vorgesehene Rettungsbalkon könne entfallen.

 

Abschließend geht er auf die Gebäudeansichten vom Sand und von der Neuen Straße ein.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Martens, dass eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt worden sei. Daher werde es wegen des am nächsten gelegenen Fensters im vorderen Bereich eine Anzahlbeschränkung der Außensitzplätze geben, um die Wohnbebauung in ihrer Art und Weise nicht zu verhindern.

 

Abschließend beantwortet er Verständnisfragen und erläutert anhand eines Planes die Handhabung der Anlieferungsbereiche.

Ö 5 - 20-4324.02

Wohnungsbauprogramm 2019 - Bericht zur Behördenbeteiligung und Beschlussfassung durch den Ausschuss

Herr Lied gibt eingangs eine Rückmeldung zu der in der letzten Sitzung geforderten Überprüfung einer Beschlussfassung im Regionalausschuss Harburg. Das Thema Stellplätze sei in Zusammenhang mit einem Bauvorbescheidsantrag für ein Bauvorhaben der SAGA am Diggen erörtert worden. Nachdem die SAGA die Situation nachgebessert habe, habe der Ausschuss bei der zweiten Befassung die Bauvorhabenanfrage komplett positiv beschieden.

 

Herr Spahn zeigt sich erstaunt, da ein Mitglied aus dem Regionalausschuss Harburg ihm mitgeteilt habe, dass dieses Vorhaben inhaltlich abgelehnt worden sei.

 

Herr Lohmann bestätigt die Aussage der Verwaltung.

 

Herr Richter betont, dass das Wohnungsbauprogramm keine rechtlichen Auswirkungen habe. Lediglich würden potenzielle Bauplanungsprozesse vorweggenommen. Konkrete Entscheidungen würden erst im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bzw. Bauantragsverfahren getroffen.

 

Herr Fischer gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion sich nur zu jedem einzelnen Bauvorhaben, wenn die Umsetzung akut werde, äern würde. Sollte das Wohnungsbauprogramm zur Abstimmung gestellt werden, würde sich die CDU-Fraktion dagegen aussprechen.

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Lied weist darauf hin, dass vor Beginn der nächsten Stadtplanungsausschusssitzung am 15.04.2019 im Treppenhaus des Harburger Rathauses die Ausstellung zur Qualität im Wohnungsbau eröffnet werde. Diese Ausstellung sei vom Bund für Deutsche Architekten konzipiert worden und werde in allen 7 Bezirksämtern gezeigt.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 8

Verschiedenes

Herr Richter weist darauf hin, dass für die letzte Stadtplanungsausschusssitzung in dieser Amtsperiode am 15.04.2019 eine längere Sitzungsdauer eingeplant werden sollte.