21-0413

Bushaltestelle Rehrstieg an der Seniorenwohnanlage

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2021
28.01.2020
22.01.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Süderelbe hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 auf Anregung einer Bürgerin eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung gegeben, die beinhaltet, dass mit dem HVV Kontakt aufgenommen werde, um eine bauliche Veränderung herbeizuführen, damit gefährliche Situationen vermieden werden.

Die Bezirksversammlung hat die Beschlussempfehlung nachvollzogen.

 

 

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

auf die Empfehlung

der Bezirksversammlung Harburg vom 20.11.2019

„Bushaltestelle Rehrstieg an der Seniorenwohnanlage“

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) zu der o.g. Empfehlung wie folgt Stellung:

 

Die Haltestelle Rehrstieg entspricht in ihrem aktuellen baulichen Zustand nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Insbesondere aufgrund der bestehenden kurzen Busbuchten ist ein bordsteinparalleles Anfahren der Haltekante schwierig umzusetzen.

 

Durch die Umgestaltung der Haltestelle von einer Busbucht zu einem Halt am Fahrbahnrand oder einem Buskap könnte für den Linienbus ein gerades Anfahren der Haltestelle mit möglichst geringem Spalt zwischen Fahrbahn und Fahrzeug erreicht werden.

 

Die Haltestelle mit ihren zwei Haltepositionen im Rehrstieg befindet sich in einer Straße, für die der Bezirk Harburg der Straßenbaulastträger ist. Es obliegt somit dem Bezirksamt Harburg, eine entsprechende Planung und Umsetzung zur Umgestaltung der Haltestelle zu veranlassen.

 

Der HVV und die Hamburger Hochbahn AG, die die Linien an der Haltestelle Rehrstieg bedient, können hierbei im Rahmen der üblichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei Straßenbaumaßnahmen beratend hinzugezogen werden.

 

 

Für die Richtigkeit:

Kaidas

 

Petitum/Beschluss