21-0493

Antrag AfD betr.: Studentisches Wohnen in der Knoopstraße

Antrag

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28.01.2020
Sachverhalt

Das Bezirksamt hat bislang nicht nachvollziehbar dargelegt, warum es keine schriftliche, vertragliche Fixierung mit dem Investor für das Gebäude in der Knoopstraße gegeben hat, die eine Nutzung des Gebäudes ausschließlich für Studenten und zu für Studenten erschwinglichen Mieten sicherstellt.

Die Antwort auf unsere Anfrage Drs. 21-0398 ist nicht zufriedenstellend. Wir fragten unter anderem:

Was hat die Verwaltung unternommen, was unternimmt sie gegenwärtig und was wird sie unternehmen, um die Einhaltung der Vereinbarungen durch die Investoren […], den künftigen Eigentümern der Immobilien und deren Pächtern zu sichern.

Ist die Verwaltung an die Investoren und den Pächter herangetreten, um nachträglich eine rechtssichere Form für die jeweils getroffenen Vereinbarungen zu erreichen?

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Investoren, die künftigen Eigentümer dieser Immobilien und deren Pächter zur Einhaltung der Vereinbarung zu bewegen?

Für das Gebäude Knoopstraße antwortet die Verwaltung: „Die Umsetzung der Absichtserklärung des Investors, an Studierende zu vermieten, lässt sich hingegen nicht erzwingen.“

Es wird in der Antwort nicht darauf eingegangen, warum nicht versucht wurde, nachträglich auf dem Verhandlungsweg eine Einhaltung der abgegebenen Absichtserklärung des Investors zu erreichen. Wir sehen die Verwaltung in der Pflicht, mit dieser Zielrichtung Verhandlungen mit dem Investor und dem Pächter aufzunehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird ersucht, kurzfristig Verhandlungen mit dem Investor und dem Pächter des Gebäudes Knoopstraße mit der Zielrichtung aufzunehmen, die ausschließliche Nutzung der Wohnungen in dem Gebäude für Studenten zu erreichen. Die Miethöhe muss hierbei für Studenten erschwinglich sein.