Es werden keine Ergänzungen oder Änderungswünsche vorgetragen. Die Tagesordnung wird festgestellt.
Ein Vertreter der Senatskanzlei (SK) berichtet, die Idee von Städtepartnerschaften auf bezirklicher Ebene, auch im internationalen Raum, zählten zu den Angelegenheiten der Bezirke, weshalb die Initiative sowie die Umsetzung – insbesondere die Pflege – durch die Bezirksversammlung und/oder den Bezirk erfolgen müsse. Die zuständige Abteilung der Senatskanzlei könne die Bezirke aber beratend begleiten, weil sie durch die neun Städtepartnerschaften (die erste 1958 mit der Stadt Marseille und die letzte 2010 mit Dar es Salaam (Tansania)) Erfahrung damit hätten.
Es gebe einige Bezirkspartnerschaften, die mehr oder weniger aktiv seien. Das Bezirksamt Eimsbüttel z.B. habe eine Bezirkspartnerschaft mit der Stadt Warna in Bulgarien und Altona mit einem Stadtteil in Shanghai. Nach seinem Eindruck zählten die Bezirkspartnerschaften in den Bezirken nicht zu den wichtigsten Aufgaben und aktivsten Bereichen. Es gebe ein paar Aktivitäten in einem überschaubaren Rahmen, dies sei aber kein Vergleich zu den Städtepartnerschaften, einfach aus dem Grund, weil die SK andere Ressourcen dafür habe. Die SK begrüße Bezirkspartnerschaften sehr, man wisse aber auch, dass es in den Bezirken auch andere Aufgaben und Herausforderungen gebe.
Zu den Städtepartnerschaften von Hamburg: Die neun Städtepartnerschaften Hamburgs seien unterschiedlich ausgestaltet im Hinblick
Anhand von zwei besonders aktiven Städtepartnerschaften (Dar es Salaam und Chicago) verdeutlicht er die personelle Ressource und das zivilgesellschaftliche Engagement.
Letztendlich sei eine mit Leben gefüllte Städtepartnerschaft mit zeitlichen, personellen und budgetären Ressourcen verbunden. Ganz von allein werde sich eine Städtepartnerschaft nicht mit Leben füllen lassen.
Auf Nachfrage betont der Vertreter der Senatskanzlei, falls die Bezirksversammlung sich für eine Bezirkspartnerschaft entscheide, könne sie beratende Hilfestellung von der SK erhalten, aber keine finanziellen und personellen Ressourcen.
Für eine reguläre Bezirkspartnerschaft (ohne Büro) müsste grob geschätzt mit finanziellen Mitteln von 5.000,- bis 30.000,- Euro gerechnet werden. Die SK habe fürsich intern eine Grenze bei 3.000,- Euro pro Projekt und Jahr gesetzt. Bei besonderen Anlässen, wie z.B. Jubiläen, hätten andere Städtepartnerschaften allerdings etwas weniger zur Verfügung, weil die Mittel für alle neun Städtepartnerschaftenaus einem Topf kommen.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Herr Kannengießer (FDP) tritt dem Antrag bei.
Der Antrag wird für die Tagesordnung der Bezirksversammlung angemeldet.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Richter macht auf folgende Ergänzung im Petitum des Antrages aufmerksam:„Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten…“
Der Hauptausschussbeschließt den Antrag mit der vorgenannten Ergänzung einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Jugendhilfeausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Bildung und Sport.
Herr Sander bittet im Petitum um die Ergänzung, dass auch die BWI eingeladen wird.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Jugendhilfeausschuss.
Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag bei.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mit der vorgenannten Änderung einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag bei.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mit der vorgenannten Änderung einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität und Inneres.
Die LINKE-Fraktion tritt dem Antrag bei und Frau Fischer-Pinz bittet im ersten Satz des Petitums um die Ergänzung„…wie der aktuelle Stand des Hebammenzentrums ist.“
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mit den vorgenannten Änderungen einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion.
Die LINKE-Fraktion tritt dem Antrag bei.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mit der vorgenannten Änderung einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Süderelbe.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Jugendhilfeausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Harburg.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Tätigkeitsbericht
Herr Queckenstedt verteilt einige Exemplare des Tätigkeitsberichtes an die Fraktionen und stellt kurz die für die jährliche Erstellung verantwortliche Kollegin Frau Stolle vor. Er betont, dass die Erstellung des Berichtes einen nicht ganz unerheblichen Aufwand mit sich bringe.
Frau Stolle ergänzt, der Tätigkeitsbericht stehe auf der Website des Bezirksamtes auch digital zur Verfügung. Außerdem sei geplant, einen kleinen Handwurf-Flyer in die Auslagen der publikumswirksamen Dienststellen auszubringen.
Herr Queckenstedt weist auf das neue Format des Berichtes hin und würde sich freuen, wenn die Fraktionen dazu eine Rückmeldung geben könnten
- ob dieses die Zustimmung der Fraktionen finde und die Verwaltung so weiter verfahren könne und
- ob der Tätigkeitsbericht einen nutzen erziele.
Frau Stolle weist in diesem Zusammenhang auf das trotz Werbung doch eher geringe Interesse hin (Klickzahlen unter 10).
Der Hauptausschuss verständigt sich darauf, dass Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und die Fraktionen dann zu den beiden vorgenannten Punkten eine Rückmeldung geben.
Anmeldung einer gemeinsamen Sitzung zum Gestaltungsmittelantrag BVG 25/031 Ev.-Luth. Michaelis-Kirchengemeinde Hamburg-Neugraben betr. Kultur- und Stadtteilfest „Neugraben erleben“ 2025 (Drs. 22-0640)
Der Hauptausschuss folgt der Empfehlung des HWW und stimmt einer gemeinsamenSitzung des Kulturausschusses mit dem Regionalausschuss Süderelbe zum o.g. Gestaltungsmittelantrag einstimmig zu.