22-0561.01

Antwort zur Anfrage gem. § 27 BezVG Fraktion Die Linke: Zwischennutzung ehemaliges Karstadt-Gebäude Sachlage

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.8

Sachverhalt

Die Sprinkenhof GmbH verwaltet aktuell des ehemalige Karstadt-Gebäude im Herzen Harburgs. Ende 2024 wurde noch im Stadtentwicklungsausschuss seitens der Sprinkenhof GmbH angemerkt, dass man noch nicht wisse, wie hoch die Betriebskosten des Gebäudes im Betrieb sind. Dies ist aber für die Kostenumlage bei einer Zwischennutzung eine wesentliche Variable.

Daher fragen wir:

1. Sind die Betriebskosten des im laufenden Betrieb befindlichen ehemaligen Kaufhauses mittlerweile ermittelt?

2. Lässt sich bei einer Teilnutzung (z.B. 2 Geschosse von 5) eine Kostenreduzierung vornehmen (Teilschaltung von Lüftungs-, Wärme- und Wasserleitungen)?

3. Wenn ja, wie hoch werden die Kosten für Lüftung, Heizung und Wasser kalkuliert?

4. Welche Kosten werden nach welchem Rechenschlüssel aktuell für die Nutzung des Museums, wie auch des Flohmarktes (23.2.), umgelegt?

5. Wie hoch werden die aktuellen Einnahmen kalkuliert?

6. Nach welchem Berechnungsschlüssel gedenkt die Sprinkenhof GmbH künftige Zwischenmieter*innen an den entstehenden Kosten zu beteiligen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

17. April 2025


Die Finanzbehörde nimmt zu der Anfrage der DIE LINKE-Fraktion wie folgt Stellung:

Die Sprinkenhof GmbH verwaltet aktuell des ehemalige Karstadt-Gebäude im Herzen Harburgs. Ende 2024 wurde noch im Stadtentwicklungsausschuss seitens der Sprinkenhof GmbH angemerkt, dass man noch nicht wisse, wie hoch die Betriebskosten des Gebäudes im Betrieb sind. Dies ist aber für die Kostenumlage bei einer Zwischennutzung eine wesentliche Variable.

Frage 1: Sind die Betriebskosten des im laufenden Betrieb befindlichen ehemaligen Kaufhauses mittlerweile ermittelt?

Frage 2: Lässt sich bei einer Teilnutzung (z. B. 2 von 5 Geschossen) eine Kostenreduzierung vornehmen, etwa durch eine Teilschaltung von Lüftungs-, Heizungs- und Wasseranlagen?

Frage 3: Wenn ja, wie hoch werden die Kosten für Lüftung, Heizung und Wasser kalkuliert?

Frage 4: Welche Kosten werden nach welchem Rechenschlüssel aktuell für die Nutzung des Museums sowie für den Flohmarkt (23.02.) umgelegt?

Frage 5: Wie hoch werden die aktuellen Einnahmen kalkuliert?

Frage 6: Nach welchem Berechnungsschlüssel plant die Sprinkenhof GmbH, zukünftige Zwischennutzer*innen an den entstehenden Kosten zu beteiligen?

Die Betriebskosten variieren in Abhängigkeit von der Anzahl und Art der Nutzungseinheiten sowie der jeweils genutzten Quadratmeterflächen. Für alle Nutzungen werden im Rahmen der jeweiligen Verträge Pauschalen vereinbart und abgerechnet. Beim Flohmarkt handelt es sich um eine Sonderveranstaltung, für die ein pauschaler Gesamtbetrag veranschlagt wurde. Die technischen Anlagen sind derzeit nicht separat nach Etagen steuerbar.

Im Übrigen wird zur Wahrung und zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von weiteren Informationen abgesehen.

gez. Böhm f.d.R. Hille

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