Anfrage gem. § 27 BezVG Fraktion Die Linke: Zwischennutzung ehemaliges Karstadt-Gebäude Sachlage
Die Sprinkenhof GmbH verwaltet aktuell des ehemalige Karstadt-Gebäude im Herzen Harburgs. Ende 2024 wurde noch im Stadtentwicklungsausschuss seitens der Sprinkenhof GmbH angemerkt, dass man noch nicht wisse, wie hoch die Betriebskosten des Gebäudes im Betrieb sind. Dies ist aber für die Kostenumlage bei einer Zwischennutzung eine wesentliche Variable.
Daher fragen wir:
1. Sind die Betriebskosten des im laufenden Betrieb befindlichen ehemaligen Kaufhauses mittlerweile ermittelt?
2. Lässt sich bei einer Teilnutzung (z.B. 2 Geschosse von 5) eine Kostenreduzierung vornehmen (Teilschaltung von Lüftungs-, Wärme- und Wasserleitungen)?
3. Wenn ja, wie hoch werden die Kosten für Lüftung, Heizung und Wasser kalkuliert?
4. Welche Kosten werden nach welchem Rechenschlüssel aktuell für die Nutzung des Museums, wie auch des Flohmarktes (23.2.), umgelegt?
5. Wie hoch werden die aktuellen Einnahmen kalkuliert?
6. Nach welchem Berechnungsschlüssel gedenkt die Sprinkenhof GmbH künftige Zwischenmieter*innen an den entstehenden Kosten zu beteiligen?
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