22-0541.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Sauberkeit und Beleuchtung im öffentlichen Raum im Siedlungsbereich Wetternstraße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 4.4

Sachverhalt


Die Siedlung rund um die Wetternstraße befindet sich seit mehreren Jahrzehnten in einem Spannungsumfeld. In der Umgebung befand sich neben einer Polizeistation auch eine durch Fördern und Wohnen (F&W) betriebene Wohnunterkunft für Haftentlassene, drogen- und alkoholabhängige sowie psychisch erkrankte Menschen. Im Zuge einer wachsenden, instabilen Lage in vielen Ländern der Welt, nahmen auch Flüchtlingsströme nach Deutschland zu. Es ist unsere menschliche Pflicht und politische Verantwortung, Menschen, die vor Krieg, Zerstörung und politischerVerfolgung fliehen, in unserem Land Schutz zu gewähren. Unser Grundgesetz spricht jedem Menschen dieses Recht zu (GG Art. 16a). Ein weiterführender Aspekt ist die Integration von Schutzsuchenden in unsere Gesellschaft und die Förderung des Zusammenhaltes sowie der Akzeptanz in Gänze. Hierzu ist auch ehrenamtliches Engagement und Nachbarschaftlichkeit notwendig. Das erklärte, vorrangige Ziel einer seit 2011 aktiven Bürgerinitiative in der Siedlung Wetternstraße ist die erfolgreiche Integration der nach Hamburg geflüchteten und hier untergebrachten Menschen. Hierbei kann die Bezirksversammlung durch ihr Handeln wichtige Unterstützung leisten.

Im Umfeld der Siedlung kommt es häufiger zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum, welche nach Möglichkeit von Anwohner*innen behoben werden. Dieses Engagement für das Quartier kann als vorbildlich hervorgehoben werden. Die Einrichtung von Mülleimern an kritischen Punkten ist hier für eine Verbesserung der Situation notwendig.

Der Einmündungsbereich von Wetternstraße und Hörstener Straße wird häufiger durch parkende Fahrzeuge, wohl unter anderem der ansässigen Betriebe, teils blockiert, was zu einer eingeschränkten Sicht auf Passant*innen zur Folge hat. Auch das Parken in zweiter Reihe stellt ein berichtetes Problem dar. Schulkinder nutzen unter anderem diesen Weg, um zur S-Bahn und zur Schule zu gelangen. Die Busse Nr. 349, 152 und 543, die momentan aufgrund des Umbaus des Busbahnhofes Harburg nicht am Bahnhof Harburg halten, sind für viele Kinder keine Alternative mehr. Es wäre daher wünschenswert, für die Zeit des Umbaus einen weiteren Halt z. B. an der Moorstraße (Phoenixcenter) einzuplanen. Es sollte gleichermaßen eine geeignete Lösung, um den Bereich freizuhalten und die Kreuzung sicher zu queren, geprüft werden. Obwohl die Straße zu einer Tempo-30-Zone gehört, beobachten die Anwohnenden regelmäßig Tempoüberschreitungen durch Autofahrende.

Nach Einbruch der Dämmerung ist die Beleuchtungssituation in der Wetternstraße nicht durchgängig ausreichend gewährleistet. Darunter leidet insbesondere das subjektive Sicherheitsempfinden. Die reale Sicherheitslage muss dabei nicht zwangsläufig dem Eindruck entsprechen. Um Angsträume im Bezirk einzudämmen, kann zusätzliche Beleuchtung notwendig sein.

So haben Anwohner*innen hier geschildert, dass eine bessere Beleuchtung wichtig wäre.

Vorrangig zum einen im direkten Umfeld der Wohnanlage Wetternstraße. Hier befindet sich neben der Zufahrt keine Laterne und es gibt einen sehr dunklen Bereich, der nicht durch die umliegenden Laternen erhellt wird. Außerdem ist der Bereich der Hörstener Straße unter der Brücke derzeit nicht ausreichend beleuchtet, so dass ein Angstraum entsteht.

Ein für die Siedlung und angrenzende Straßenzüge wichtiger Knotenpunkt ist der Neuländer-Platz. Hier bündeln sich Fußngerströme, um in die S-Bahnstation zu gelangen. Dabei kommt es nicht selten zu Ansammlungen von Personen vor dem Stationseingang. Ohne den sich versammelnden Personen eine Straffälligkeit zu unterstellen, trägt auch hier eine zusätzliche Beleuchtung des Platzes dem subjektiven Sicherheitsgefühl Rechnung.

Maßnahmen auf den zuvor benannten Gebieten fördern hierbei die Sauberkeit im Bereich der Siedlung sowie das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger*innen und Anwohner*innen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksverwaltung wird gebeten,

1. gemeinsam mit SRHH im Bereich der folgenden Standorte kurzfristig Mülleimer anzubringen:

1.1.rstener Straße an der Ecke Wetternstraße (auf der Seite der Hausnummer 35)

1.2.( 53°27'10.9"N 9°59'42.3"E)

1.3.rstener Straße (53°27'12.7"N 9°59'39.2"E)

1.4.Wetternstraße im Bereich der Kehre/ Übergang Wetternstieg (53°27'19.3"N 9°59'55.3"E)

1.5.Am Großmoordamm (53°27'22.6"N 9°59'52.5"E)

1.6.Am Großmoordamm (53°27'24.3"N 9°59'47.5"E)

2. ...der Straßenverkehrsbehörde am PK46 die Prüfung von Möglichkeiten zur Sicherung der Einmündung Wetternstraße/Hörstener Straße zu empfehlen, wie die Anordnung eines Fußngerüberwegs zur Überquerung der Wetternstraße an der Einmündung Wetternstraße/Hörstener Straße sowie zusätzliche Markierungen, die auf das Abstandsgebot beim Parken an dieser Kreuzung aufmerksam machen.

3. gemeinsam mit der zuständigen Fachstelle die Einrichtung zusätzlicher Beleuchtung im Bereich der Wetternstraße anzubringen. Insbesondere an den erwähnten Standorten direkt neben der Auffahrt der Wohnunterkunft Wetternstraße und unter der Brücke in der Hörstener Straße.

4. r zusätzliche Beleuchtung auf dem Neuländer-Platz zu sorgen z.B. durch den Einsatz stärkerer Leuchtmittel oder die Installation ergänzender Lichtmasten.

5. ...für die Buslinien Nr. 349, 152 und 543 während der Umbauarbeiten am Busbahnhof Harburg einen weiteren Halt an der Moorstraße (Phoenixcenter) einzurichten, um den Schulkindern, die im Bereich Wetternstraße wohnen, den Schulweg zu erleichtern.

6. die Bezirksversammlung empfiehlt zudem die Prüfung und Umsetzung baulicher Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 sowie temporäre Geschwindigkeitskontrollen zur Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen.

7. die Bezirksversammlung bittet die zuständigen Stellen um Prüfung und ggf. Einführung einer Anwohnerparkzone oder anderer Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation in der Wetternstraße.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

04.05.2025

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss (Ziffer 1) wie folgt Stellung:

Die SRH nimmt die Beschlussempfehlung gerne an, sie hat alle vorgeschlagenen Standorte geprüft. Bereits im Zuge der im Herbst 2024 gestarteten Aktion „Neugestellung von 1001 Papierkörben“ wurden an den nachstehenden Standorten Papierkörbe aufgestellt:

- rstener Straße an der Ecke Wetternstraße (auf der Seite der Hausnummer 35)
(53°27'10.9"N 9°59'42.3"E) (Ziffern 1.1 und 1.2 des Beschlusses. Dieser Standortvorschlag scheint aufgrund einer versehentlich gesetzten Absatzmarke in zwei Ziffern zerstückelt zu sein.)

- rstener Straße (53°27'12.7"N 9°59'39.2"E) (Ziffer 1.3 des Beschlusses)

- Wetternstraße im Bereich der Kehre/ Übergang Wetternstieg (53°27'19.3"N 9°59'55.3"E) (Ziffer 1.4 des Beschlusses)

Die SRH wird kurzfristig neue Papierkörbe an den mit den Ziffern 1.5 und 1.6 vorgeschlagenen Standorten des Beschlusses aufstellen. Diese sind:

- Am Großmoordamm (53°27'22.6"N 9°59'52.5"E)

- Am Großmoordamm (53°27'24.3"N 9°59'47.5"E).

Die Beschlussempfehlung wird damit vollinhaltlich erfüllt.

Die Behörde für Inneres und Sport, PK 46, nimmt zu den Fragen 2. und 6. wie folgt Stellung:

Frage 2:

Die Wetternstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der nur unter zwingend erforderlichen Voraussetzungen regulatorisch im Sinne von Anordnungen von Verkehrszeichen eingegriffen werden soll. Richtungsweisend ist hier die StVO, sowie die Voraussetzungen der R-FGÜ. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Weder Hinweise auf eine Unfallhäufungsstelle noch die Verkehrsdaten lassen Rückschlüsse auf die Notwendigkeit eines FGÜ schließen. Es könnte seitens des Baulastträgers geprüft werden, ob der Einmündungsbereich Wetternstraße / HörstenerStraße umgeplant wird, um ein Überqueren zu erleichtern. Ferner prüft die Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung eines Haltverbots für die Hörstener Straße gegenüber der Einmündung der Wetternstraße. Dadurch sollen Konfliktsituationen zwischen den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern minimiert werden und der Einmündungsbereich als Ausweichmöglichkeit obsolet sein.

Markierungen im Einmündungsbereich sind nicht erforderlich und werden nicht angeordnet.

Frage 6:

Bauliche Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamts, werden von der Straßenverkehrsbehörde jedoch auch als mögliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung gesehen. Temporäre Geschwindigkeitskontrollen wurden und werden weiterhin von der Polizei Hamburg durchgeführt.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM): nimmt zu den Fragen 3. bis 5. und 7. wie folgt Stellung:

Zu 3. und 4.:

Das Bezirksamt Harburg kann eigenständig die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH für eine bessere Beleuchtung beauftragen.

Zu 5.:

Ein Halt der Buslinien 543, 349 und 152 in der Moorstraße wurde in der Planungsphase des Umleitungskonzepts bereits geprüft. Im Ergebnis lassen die Begebenheiten vor Ort jedoch leider keinen regulären Halt für Busse zu. Die Verlängerung des Linksabbiegestreifens in die Wilstorfer Straße sowie die Verlegung der Bushaltestelle in Gegenrichtung inkl. Verschwenkung der Richtungsfahrbahn West verhindern eine Bushaltestelle, die hier zwingend am Fahrbahnrand hätte eingerichtet werden müssen. Die verbliebenen Parkstände eignen sich aufgrund ihrer geringen Breite ebenfalls nicht als Bushaltestelle.

Um die Erreichbarkeit des Harburger Bahnhofs auch aus dem Bereich Neuland/Groß Moor zu gewährleisten, wurde die Ersatzhaltestelle „Bf. Harburg (Großmoordamm)“ eingerichtet. Zusätzlich sollen die genannten Linien nach Freigabe der Haltestelle Harburger Ring vor Hausnummer 6 wieder dort halten.

Zu 7.:

r die Einführung von Bewohnerparken ist eine Prüfung notwendig, ob die Voraussetzung der Straßenverkehrs-Ordnung vorliegen. Eine solche Untersuchung wurde bisher nicht durchgeführt. Auch wurde die Ausweitung neuer Bewohnerparkzonen 2023 vorerst gestoppt, um die bestehenden Reglungen zu evaluieren. Die BVM wird die Anregung derBezirksversammlung in die weiteren Überlegungen zur konzeptionellen Entwicklung des Parkens aufnehmen.

Andere Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation, wie die Einrichtung temporärer Halteverbotsbereiche, obliegen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.

gez. Böhm

f.d.R. Riechers

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.05.2025
Ö 4.4
Lokalisation Beta
Wetternstraße Hörstener Str. Moorstraße Wilstorfer Str. Harburger Ring

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