Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Veloroute Am Radeland (Abschnitt H12) pausieren
Gegenwärtig ist ein aufwändiger Ausbau der Veloroute 10 (Harburg – Neugraben) auf der Straße „Am Radeland“ zwischen „Moorburger Straße“ und „Moorburger Bogen“ vorgesehen. Hier soll ein neuer etwa 4 m breiter 2-Richtungsradweg nördlich der Bahn und anschließend eine neue Fahrbahn für den Kfz-Verkehr, Parkplätze und ein Geh-weg neu gebaut werden. Für diese Maßnahme müssen ein etwa 11 m breiter Streifen von den vorhandenen Gewerbe- und Kleingartenflächen in Anspruch genommen und zahlreiche Bäume gefällt werden. Eine Umsetzung des Plans dürfte somit zeitaufwändig sein. Es könnten daher die knappen Planungsressourcen im Bezirksamt für andere Aufgaben wie z. B. die Mobilitätswende verwendet werden.
Östlich und westlich des Abschnittes ist der Radverkehr (wie gegenwärtig überall) im Mischverkehr vorgesehen. Dies ist für den Radverkehr auf dem genannten Abschnitt auch weiterhin wird akzeptabel, und wird komfortabel, wenn insgesamt Tempo 30 für den Abschnitt (wie im westlichen Teil der Straße „Am Radeland“ bereits vorhanden) eingerichtet wird.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, die Planungen für die Veloroute auf der Straße „Am Radeland“ zwischen „Moorburger Straße“ und „Moorburger Bogen“ bis auf weite-res zurück zu stellen. Auf diesem Straßenabschnitt setzt sich die Bezirksverwaltung für eine Tempo 30- Regelung ein, um den Radverkehr attraktiver zu machen.
Die frei werdenden Planungskapazitäten im Bezirksamt werden z. B. für die Mobilitätswende eingesetzt.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
28.04.2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Dem Bezirksamt Harburg obliegt als Realisierungsträger u.a. die Planung und der Ausbau der Veloroute 10. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stellt als Bedarfsträger der Realisierung der Velorouten dem Bezirksamt seit 2016 über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr Personal- und Finanzressourcen für die damit verbundenen Baumaßnahmen zweckgebunden zur Verfügung. Dies dient ausdrücklich zur Umsetzung der Mobilitätswende, dessen wesentlicher Bestandteil in der Förderung des Radverkehrs für eine emissionsarme Mobilität besteht. Die Maßnahmen hierfür werden jährlich zwischen Fachbehörde und Bezirksamt vereinbart und gelten somit als wechselseitige Verpflichtung.
Die Veloroute 10 erstreckt sich über ca. 25 km, ausgehend von der Hamburger Innenstadt über die Alte Harburger Elbbrücke durch den Harburger Binnenhafen und nördlich parallel zur B73 bis nach Neugraben. Der Abschnitt H12 stellt mit rd. 1,9 km Länge darin einen wesentlichen Teilabschnitt dar.
Diese Teilstrecke ist schon heute für Radfahrende befahrbar, jedoch besteht Handlungsbedarf:
Durch die Erschließungsfunktion für ein Gewerbegebiet ist die Straße von einem hohen Schwerlastverkehrsanteil geprägt. Der Straßenzustand weist zahlreiche Schadstellen auf und erfordert eine Grundinstandsetzung, die Anlass zu einer Neuplanung bietet. Aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen ist die Fahrt bei Tempo 50 im Mischverkehr mit Lkw unattraktiv und wird subjektiv von einigen Gruppen von Radfahrenden als unsicher wahrgenommen. Außerdem ist im östlichen Teil an einer Engstelle kein Gehweg vorhanden.Daher hat die Fachbehörde den Handlungsbedarf für die Straße Am Radeland auf „rot“, also „hohe Priorität“, gesetzt, da diese Führungsform für den Qualitätsstandard einer Veloroute bzw. eines Radschnellwegs nicht ausreichend ist. Mit Blick auf Sicherheit und Attraktivität von Rad- und Fußverkehr ist der aktuelle Straßenbestandauf längere Sicht nicht akzeptabel und daher Abhilfe erforderlich.
Wie für die umfangreichen Neuplanungen für den Veloroutenausbau üblich, wurde auch für die Maßnahme H12 Am Radeland eine umfangreiche Variantenuntersuchung durchgeführt. Diese umfasste, neben der als Vorzugsvariante ausgewählten und bis zur Schlussverschickung weiterverfolgten Variante eines Zweirichtungsradwegs im Radschnellweg-Standard südlich der Fahrbahn, auch eine Führung im Mischverkehr bei Tempo 30 oder als Fahrradstraße.
Eine Tempo-30-Zone ist in der Straße Am Radeland lt. örtlicher Verkehrsbehörde nicht anordnungsfähig, da es keine rechtliche Begründung für eine Temporeduzierung gibt. T30 ist nach gesetzlicher Grundlage demzufolge kein verkehrsplanerisches Gestaltungsinstrument, sondern eine Verkehrsbeschränkung, die nur bei Vorliegen besonderer Umstände angewandt werden darf.
Am Radeland liegt nicht in einem Wohngebiet, sondern ist eine Sammelstraße, die auch der Gewerbeerschließung dient. T30 als Planungsvariante ist deshalb unter den gegenwärtigen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen auszuschließen. Auch bezüglich der Einrichtung einer Fahrradstraße, für die ebenfalls hohe Anforderungen bestehen, sieht die Straßenverkehrsbehörde keine Anordnungsfähigkeit.
Doch auch falls veränderte verkehrsrechtliche Rahmenbedingungen hier zukünftig eine Geschwindigkeitsreduzierung ermöglichen würden, empfiehlt die Tiefbauabteilung weiterhin am gewählten Planungsziel einer Separation von Rad- und Kfz-Verkehr festzuhalten, da diese dort nicht nur sinnhaft, sondern auch räumlich möglich ist.
Verkehrsplanerisch betrachtet, wäre eine Variante mit Mischverkehr – ob T30 oder Fahrradstraße – für den Radverkehr Am Radeland deutlich weniger attraktiv als ein Zweirichtungsradweg. Zumal durch die zukünftige Gewerbeentwicklung (Aufstellung eines neuen B-Plans derzeit in Prüfung) mittelfristig von einer Intensivierung des PKW- und LKW-Verkehrs im Projektgebiet auszugehen ist. Eine Abkopplung der Radverkehrsanlagen von jedwedem Kfz-Verkehr ermöglicht daher eine komplett unabhängige Entwicklung des zukünftigen Verkehrsaufkommens.
Der Personal- und Kostenaufwand für eine komplette Neuplanung gegenüber dem Abschluss der bereits langjährig fortgeschrittenen und immer wieder öffentlich abgestimmten Planung wäre höher, Grunderwerb für eine regelkonforme Planung weiterhin erforderlich. Auch Baukosten könnten nicht nennenswert eingespart werden, da eine Grundinstandsetzung (GI) der Straße ohnehin erforderlich wäre.
Zeitlich würde sich die Realisierung um einige Jahre verzögern, was auch zu erheblichen Mehrkosten führen würde – z.B. durch die Neubeauftragung einer Planung und den externen Projektsteuerer (eigene Kapazitäten/Stellen fehlen), der die Maßnahme während der gesamten Projektlaufzeit unterstützt und unsere internen Kapazitäten erweitert.Zudem besteht die Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt ggf. seitens der BVM keine Finanzierung im Rahmen der aktuellen Radverkehrsförderung mehr zur Verfügung steht. Am Radeland ist eine Bezirksstraße, die ohne Sonderprogramm aus der Rahmenzuweisung finanziert werden müsste.
Die bereits vor dem Beschluss beauftragte Leistungsphase 3 (Entwurf) ist nun abgeschlossen - die Veröffentlichung der Schlussverschickung erfolgt in dieser Konsequenz in Kürze.
In Umsetzung des Beschlusses wird das Bezirksamtnun aber bis auf Weiteres keine neue Planungsphase oder Fachgutachten beauftragen.Lediglich der Grunderwerbsauftrag, der bereits außerhalb der Tiefbauabteilung in Bearbeitung ist, wird fortgesetzt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Planung und Realisierung später wieder aufgenommen wird. Auch im Falle einer GI ohne Radverkehrsförderung als Planungsanlass ist zum regelkonformen Ausbau im Mindeststandard Grunderwerb erforderlich, so dass ein Rückruf des laufenden Ankaufprozesses nicht sinnvoll wäre.
Je später das Projekt wieder aufgenommen wird, desto höher ist das Risiko zusätzlicher Kosten und eines erhöhten Arbeitsaufwandes.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und wären bei Nachvollziehung des Petitums bzw. Ausführung der umsetzungsreifen Planung berücksichtigt – sie profitieren von einem eigenen Radweg, getrennt vom Kfz-Verkehr sowie den ergänzten und breiteren Gehwegen.
gez. i.V. Trispel
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