Antwort zur Anfrage gem. § 27 BezVG Die Linke betr. Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisches Laden von LKW
Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.7
Mit Drucksache 22-0368 sowie weiteren Drucksachen (z.B. 21-3763, 21-2790, 21-1672) wurde Anträge und Anfragen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bezirk Harburg gestellt. Diese Anträge und Anfragen beziehen sich auf die Ladeinfrastruktur für PKW und nicht auf Ladeinfrastruktur für LKW.
Die Zulassungszahlen von Elektro-LKW liegen weit hinter denen von Elektro-PKW zurück. Die Logistik und der Gütertransport stehen trotzdem und ebenfalls vor der großen notwendigen Aufgabe der Dekarbonisierung und Umstellung auf elektrische Antriebe*. Deutschland ist, wenn auch auf niedrigem Niveau, innerhalb der EU führend bei der Anschaffung von Elektro-LKW.
Grundsätzlich könnten, technisch betrachtet, an den bereits betrachteten öffentlichen E-Ladesäulen auch LKW geladen werden. In der Realität sind die Parkplätze jedoch für PKW vorgesehen. LKW benötigen für die Ladung ihrer Batterie eine höhere Ladeleistung und deutlich mehr Stellfläche, z.B. für Zugmaschine oder Zugmaschine und Trailer. Für LKW werden deshalb geeignete Ladeparkplätze benötigt, um die Bedürfnisse von Industrie, Wirtschaft und Logistik zu erfüllen. Der LKW-Hersteller MAN gibt zum Beispiel an, in und um Hamburg bis Ende 2025 sieben Ladeparks für den Fern- und Güterverkehr zu errichten.
Mit diesem Hintergrund fragen wir:
1. Ist der Ausbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für LKW geplant? Wenn ja, wo und wie viele Ladeplätze? In welchen Zeiträumen?
2. Gibt es eine Zusammenarbeit des Bezirks mit der lokalen Industrie im Bereich der Ladeinfrastruktur für LKW, um aktuelle und zukünftige Bedarfe abzuschätzen? Dadurch könnten Doppelinvestitionen der Unternehmen vermieden und Synergien innerhalb von Gewerbe und Industriegebieten geschaffen werden.
3. Gibt es eine Übersicht zur nichtöffentlichen Ladeinfrastruktur von LKW? Bzw ist dem Bezirk bekannt ob/dass lokale Unternehmen in die Elektrifizierung der LKW-Flotte investieren?
4. Wurde/wird geprüft, ob die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung von Ladeplätze für LKW und Busse (HVV, VHH, überregionale Fernbusbetreiber) möglich und oder sinnvoll ist?
* Elektrisch bezieht sich in diesem Falle auf rein batterieelektrische Antriebe.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
2. Mai 2025
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) und die für Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nehmen zu der Anfrage der DIE LINKE-Fraktion wie folgt Stellung:
Stellungnahme BWI:
Zu 1.:
Im Rahmen eines behördenübergreifenden Projektes zum Thema Elektromobilität und Ladeinfrastruktur wurde von der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Zusammenarbeit mit hySOLUTIONS ein Ladeinfrastrukturkonzept für schwere Nutzfahrzeuge erstellt.
Darin wurde ein Gesamtladebedarf für das Jahr 2030 ermittelt, welcher auf die Lade-Orte „Betriebs-Depot“ sowie „öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“ verteilt wurde. Als Ergebnis wird ein Bedarf von 110 – 165 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Hamburg im Jahr 2030 prognostiziert.
Zur grundsätzlichen Verortung des Ladebedarfs im Hamburger Stadtgebiet wurde das Verkehrsmodell der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende herangezogen, welches die Wirtschaftsverkehre in Hamburg für das Jahr 2030 simuliert. Hier konnten mit Blick auf den Schwerlastverkehr insbesondere sechs Schwerlast-Kernzonen ermittelt werden, in denen die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge vorrangig zu errichten ist. Eine davon ist eine größere Gebietskulisse rund um den Hamburger Hafen, zu welcher aus dem Bezirk Harburg auch die Stadtteile Altenwerder und Hausbruch gehören. Eine konkrete Verortung der für Hamburg gesamt vorgesehenen Ladepunkte auf einzelne Gebiete wurde dabei im Konzept nicht vorgenommen.
Die Eröffnungen der ersten Lkw-Lade-Hubs in Hamburg sowie Gespräche mit im Schwerlastbereich aktiven Ladesäulenbetreibern (sog. CPOs) weisen darauf hin, dass ein privatwirtschaftliches Interesse an der Errichtung und dem Betrieb solcher Lade-Hubs besteht. Der Senat sieht die Aufgabe der FHH dabei in der Schaffung guter Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Aktivitäten beim Ladeinfrastrukturausbau.
Zu 2.:
Hinweis: die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Aktivitäten der Behörde für Wirtschaft und Innovation bzw. hySOLUTIONS.
Eine der im Rahmen des Ladeinfrastrukturkonzepts entwickelten Maßnahmen zielt u.a. auch auf eine stärkere Koordinierung der Ausbauaktivitäten in den Gewerbe- und Industriegebieten ab und dient dazu die lokale Industrie, städtische Akteure sowie privatwirtschaftlich Ladeinfrastrukturbetreiber stärker miteinander zu vernetzen.
Aus diesem Grund werden durch hySOLUTIONS ab April 2025 Gespräche in den sechs identifizierten Schwerlast-Kernzonen mit den dort ansässigen Unternehmen aufgenommen. Ziel ist es, gemeinsam mit Gewerbevereinen oder ähnlichen Akteuren Unternehmen zur Minimierung eines kleinteiligen Ausbaus von Betriebshöfen zur Zusammenarbeit zu bewegen. Dabei können Modelle zur gemeinschaftlichen Nutzung von Ladeinfrastruktur durch mehrere Unternehmen (sogenanntes „Asset Sharing“) eine Lösung sein. Auch soll analysiert werden, ob Flächen in den relevanten Gewerbe- und Industriegebieten zum Aufbau von Lade-Hubs verfügbar sind.
Zu 3.:
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur veröffentlicht ein Monitoring der Lkw-Ladeinfrastruktur (Lkw-LadeinfrastrukturMonitoring), das sowohl Bestands- als auch im Rahmen des geförderten Lkw-Schnellladenetzes in Planung befindliche Standorte enthält. Dieses Monitoring befindet sich noch im Aufbau, wodurch derzeit keine vollständige Übersicht möglich ist. Neben den dort aufgeführten Standorten gibt es einen weiteren Standort am Cruise Center Steinwerder im Hamburger Hafen. Damit gibt es derzeit 24 öffentlich zugängliche Ladepunkte explizit für LKW im Hamburger Stadtgebiet, wodurch bereits ein grundlegender Anteil des ermittelten Bedarfs für das Jahr 2030 gedeckt wird.
Im Gegensatz zur öffentlichen Ladeinfrastruktur gibt es keine vergleichbare Datenbasis für nichtöffentliche Ladeinfrastruktur für LKW, welche oftmals auf den eigenen Betriebshöfen der Unternehmen errichtet wird und in der Regel nicht behördlich genehmigungspflichtig ist. Es sind einzelne lokale Unternehmen bekannt, welche entweder in nichtöffentliche Ladeinfrastruktur und/oder die Elektrifizierung der LKW-Flotte investiert haben.
Zu 4.:
Frage 4 wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende beantwortet.
Stellungnahme BVM zu Frage 4:
Unter den städtischen Verkehrsunternehmen verfügt lediglich die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) über Ladeinfrastruktur auf den Flächen der eigenen Betriebshöfe im Bezirk Harburg, die derzeit für den Betrieb der eigenen Elektrobusse genutzt wird.
In verschiedenen Projekten wird untersucht, ob die bestehende Infrastruktur mit Partnern innerhalb eines definierten Rahmens gemeinsam genutzt werden könnte. So werden derzeit im Verbundprojekt FAMOUS, bei dem die HOCHBAHN assoziierter Partner ist, Lösungen für das Reservieren und Teilen von Ladeinfrastruktur entwickelt und pilothaft erprobt. Seitens der städtischen Verkehrsunternehmen, HOCHBAHN und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, wird geprüft, ob Ladeinfrastruktur gemeinsam genutzt werden kann.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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