22-0368

Antrag SPD betr. Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur ist Steuerungsaufgabe

Antrag

Letzte Beratung: 28.01.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 9

Sachverhalt

 

Mit Drucksache - 22-0282.01 antwortete die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) auf Fragen der SPD-Fraktion zum Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im Bezirk Harburg. Sie sieht dies zutreffend als eine gemeinsame Aufgabe des öffentlichen sowie des privaten Sektors. Jedoch muss aus unserer Sicht entweder eine verpflichtende Koppelung der Vergabe von Standorten in Randbereichen mit aus unternehmerischer Sicht attraktiveren Zentrallagen erfolgen oder der öffentliche Sektor muss die stiefmütterlich behandelten Regionen stärker bedienen. Das ist bislang nicht der Fall.

 

Gerade Menschen aus den Stadtteilen wie Francop, Cranz und Neuenfelde sind doppelt abgehängt. Sie sind nicht an das öffentliche S-Bahnnetz angebunden und es gibt dort keine funktionale öffentliche Ladeinfrastruktur. Wer nicht über eine eigene Wallbox verfügt, kann auch nicht auf E-Mobilität umsteigen. Und auch mit einer Wallbox ist man zumeist auf einen eigenen Stellplatz angewiesen und muss mit Investitionen rechnen, die durchaus mehrere Tausend Euro betragen können - und das dann mit einer Ladeleistung von in der Regel 11 bis 22 kW und somit Ladezeiten von 2 bis 8Stunden.

 

Im gesamten Bezirk gibt es seitens der Hamburger Energiewerke Mobil (HEnW Mobil) lediglich eine (von hamburgweit) 63 Ladesäule, die als Schnelllader mit 150 kW DC arbeitet.

 

Die in der Antwort zu o.g. Drucksache genannten Ausbaugebiete der Ladeinfrastruktur reihen sich in Süderelbe wie Perlen an und um die B73. Für Francop ist nichts geplant und in Cranz und Neuenfelde sind "Ausbaugebiete Dritte Betreiber - freigegebene Potentiale 2024" ausgewiesen. Das bedeutet faktisch, dass es einem Betreiber möglich wäre, so sich auch einer dafür interessiert hätte. Dem war aber wohl nicht so.

 

So heißt es dazu: "Der Layer "Ausbaugebiete Dritte Betreiber - freigegebene Potentiale 2024" dient dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur bis zum Start des Ausbaus aus dem Konzessionsverfahren im Jahr 2025. In diesen Gebieten können Standorte daher nur bis zum 31.12.2024 beantragt werden. In den jeweiligen Ausbaugebieten dürfen maximal vier Ladepunkte errichtet werden. Der Ausbau der in diesem Layer enthaltenen Ausbaugebiete erfolgt auf freiwilliger Basis durch dritte Betreiber. Welche der vorgegebenen Ausbaugebiete am Ende tatsächlich realisiert werden, liegt also nicht in der Hand der FHH."

 

Doch gerade in der Hand der FHH sollte es liegen, wenn private Betreiber dies nicht machen wollen. Hier muss ein Auftrag zur Grundversorgung vorliegen, um die Mobilitätswende auch in die Fläche zu tragen.

Petitum/Beschluss


 

Die zuständige Behörde wird aufgefordert, eine Grundversorgung an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Das betrifft sowohl die Abdeckung von Randlagen, als auch die Ausstattung mit Schnellladestationen (DC).

Wo dies nicht mit entsprechenden Koppelverträgen bei der Ausschreibung und Vergabe erfolgt, soll dies in Verantwortung der FHH - ggfs. mittels HEnW Mobil - erfolgen. Bei dem Ausbau sind neben den Bestandsquartieren auch Neubaugebiete und urbane Nachverdichtungen frühzeitig zu berücksichtigen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Harburg

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