Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur ist Steuerungsaufgabe
Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 2.2
Mit Drucksache - 22-0282.01 antwortete die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) auf Fragen der SPD-Fraktion zum Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im Bezirk Harburg. Sie sieht dies zutreffend als eine gemeinsame Aufgabe des öffentlichen sowie des privaten Sektors. Jedoch muss aus unserer Sicht entweder eine verpflichtende Koppelung der Vergabe von Standorten in Randbereichen mit aus unternehmerischer Sicht attraktiveren Zentrallagen erfolgen oder der öffentliche Sektor muss die stiefmütterlich behandelten Regionen stärker bedienen. Das ist bislang nicht der Fall.
Gerade Menschen aus den Stadtteilen wie Francop, Cranz und Neuenfelde sind doppelt abgehängt. Sie sind nicht an das öffentliche S-Bahnnetz angebunden und es gibt dort keine funktionale öffentliche Ladeinfrastruktur. Wer nicht über eine eigene Wallbox verfügt, kann auch nicht auf E-Mobilität umsteigen. Und auch mit einer Wallbox ist man zumeist auf einen eigenen Stellplatz angewiesen und muss mit Investitionen rechnen, die durchaus mehrere Tausend Euro betragen können - und das dann mit einer Ladeleistung von in der Regel 11 bis 22 kW und somit Ladezeiten von 2 bis 8 Stunden.
Im gesamten Bezirk gibt es seitens der Hamburger Energiewerke Mobil (HEnW Mobil) lediglich eine (von hamburgweit) 63 Ladesäule, die als Schnelllader mit 150 kW DC arbeitet.
Die in der Antwort zu o.g. Drucksache genannten Ausbaugebiete der Ladeinfrastruktur reihen sich in Süderelbe wie Perlen an und um die B73. Für Francop ist nichts geplant und in Cranz und Neuenfelde sind "Ausbaugebiete Dritte Betreiber - freigegebene Potentiale 2024" ausgewiesen. Das bedeutet faktisch, dass es einem Betreiber möglich wäre, so sich auch einer dafür interessiert hätte. Dem war aber wohl nicht so.
So heißt es dazu: "Der Layer "Ausbaugebiete Dritte Betreiber - freigegebene Potentiale 2024" dient dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur bis zum Start des Ausbaus aus dem Konzessionsverfahren im Jahr 2025. In diesen Gebieten können Standorte daher nur bis zum 31.12.2024 beantragt werden. In den jeweiligen Ausbaugebieten dürfen maximal vier Ladepunkte errichtet werden. Der Ausbau der in diesem Layer enthaltenen Ausbaugebiete erfolgt auf freiwilliger Basis durch dritte Betreiber. Welche der vorgegebenen Ausbaugebiete am Ende tatsächlich realisiert werden, liegt also nicht in der Hand der FHH."
Doch gerade in der Hand der FHH sollte es liegen, wenn private Betreiber dies nicht machen wollen. Hier muss ein Auftrag zur Grundversorgung vorliegen, um die Mobilitätswende auch in die Fläche zu tragen.
Die zuständige Behörde wird aufgefordert, eine Grundversorgung an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Das betrifft sowohl die Abdeckung von Randlagen, als auch die Ausstattung mit Schnellladestationen (DC).
Wo dies nicht mit entsprechenden Koppelverträgen bei der Ausschreibung und Vergabe erfolgt, soll dies in Verantwortung der FHH - ggfs. mittels HEnW Mobil - erfolgen. Bei dem Ausbau sind neben den Bestandsquartieren auch Neubaugebiete und urbane Nachverdichtungen frühzeitig zu berücksichtigen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
27.02.2025
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Stadt ist erklärtes politisches Ziel des Hamburger Senats und konnte in den vergangenen Jahren große Fortschritte verzeichnen. Mittlerweile stehen über 3.200 öffentlich zugängliche Ladepunkte im Stadtgebiet zur Verfügung.
In der Antwort zur Drucksache Nr. 22/0282 der Bezirksversammlung Harburg hat die zuständige Behörde dargelegt, dass der Aufbau einer leistungsfähigen öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur (LIS) eine gemeinsame Aufgabe des öffentlichen sowie des privaten Sektors darstellt.
Eine Ermittlung des Bedarfs für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum hat für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) eine Prognose von rund 10.000 Ladepunkten bis zum Ende des Jahres 2030 ergeben. Die Prognose wird in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse fortlaufend aktualisiert und berücksichtigt unter anderem auch den Ausbau von öffentlich zugänglicher LIS im privaten Raum.
Neben der von der Hamburger Energiewerke Mobil (HEnW Mobil), die für den Ausbau und Betrieb der städtischen Ladeinfrastruktur verantwortlich ist, betriebenen LIS sollen mit der im Jahr 2024 abgeschlossenen Konzessionsvergabe nunmehr auch vermehrt privatwirtschaftlich betriebene Ladepunkte im öffentlichen Raum entstehen (siehe dazu auch https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bwi/aktuelles/pressemeldungen/2024-11-22-bwi-mehr-ladesaeulen-fuer-hamburg-992888). Ziel ist es, in Hamburg neben einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen, insbesondere auch eine bedarfsgerechte, das meint eine dem lokalen Bedarf entsprechende Ladeinfrastruktur anbieten zu können, um so den Hochlauf der Elektromobilität weiter zu fördern. Für angemessene Preise und eine hohe Qualität der Ladeinfrastruktur soll ein wettbewerblich organisierter Markt sorgen, für welchen ein eigenwirtschaftlicher Betrieb ohne städtische Zuschüsse die Voraussetzung ist. Um Hamburg in einem solchen Wettbewerbsmarkt bedarfsgerecht und flächendeckend mit Ladeinfrastruktur versorgen zu können, wurden zunächst Ausbaugebiete im öffentlichen Raum definiert, in denen die Betreiber in der Ausbauphase bis Mitte 2027 mind. 3.700 weitere Ladepunkte errichten und anschließend betreiben müssen (Ausbaugebiete im Geoportal der FHH).
Die Ermittlung der Ladebedarfe erfolgte datenbasiert (Einwohnerdichte, Siedlungsstruktur, Points of Interest, Verfügbarkeit privater Flächen, usw.). Die Verteilung der Ausbaugebiete über das Stadtgebiet erfolgte unter Abwägung dieser ermittelten Ladebedarfe und einer möglichst hohen Flächendeckung.
Es ist zutreffend, dass in dem Prozess für diese Ausschreibung einige Bereiche im Stadtgebiet ohne Ausbaugebiete verblieben sind. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen eine vergleichsweise sehr hohe Einfamilienhausquote vorherrschend ist und bei denen vermehrt mit (im Vergleich zum öffentlichen Laden günstigen) privaten Lademöglichkeiten zu rechnen ist. Aktuell befindet sich der Markt der Elektromobilität noch im Hochlauf, sodass ein zielgerichteter Ausbau in aufeinander abgestimmten Phasen erfolgt. Diese Bereiche werden in weiteren Ausschreibungen im Zeitverlauf des Hochlaufs und bei steigendem Ladebedarf berücksichtigt.
Mit den hier beschriebenen Konzessionierungen und den definierten Ausbaugebieten ist die Sicherstellung einer Grundversorgung mit Ladeinfrastruktur über das Stadtgebiet vorgesehen.
Das Vorgehen berücksichtigt die Investitionsbereitschaft von Unternehmen, sichert die effiziente Nutzung von Genehmigungskapazitäten, vermeidet Überkapazitäten durch zu wenig frequentierte Ladesäulen und schafft Flexibilitäten bei veränderten Rahmenbedingungen im weiteren Ausbau in den kommenden Jahren.
Schnellladestationen werden in der Regel dort benötigt, wo unterwegs und mit kurzer Aufenthaltsdauer geladen wird. Dies erfolgt meist an Autobahnen, Schnellstraßen, Tankstellen oder an besonderen Points of Interest. Laut Daten der Bundesnetzagentur ist die Anzahl der öffentlich zugänglichen Schnellladepunkte in Hamburg allein im Jahr 2024 um ca. 33% gestiegen (von 487 am 01.Januar 2024 auf 648 am 01. Dezember 2024), sodass eine flächige Versorgung zunehmend gewährleistet wird.
Im Rahmen der freigegebenen Potentiale im Jahr 2024 wurden in Neuenfelde vier Ladepunkte durch private Unternehmen beantragt. Eine Umsetzung der Ladepunkte liegt nun in der Verantwortung der jeweiligen Betreiber. Es gibt darüber hinaus weitere Möglichkeiten, perspektivisch weitere Standorte im öffentlichen Raum in Cranz, Francop sowie Neuenfelde zu realisieren. Zum einen über weitere Standortvergaben ab Mitte des Jahres 2027 (siehe oben, Ausbau in Phasen), zum anderen über Ausweichstandorte im Rahmen der aktuell vergebenen Konzessionen. Sollte in bestehenden Suchräumen die Realisierung der benötigten Anzahl an Ladepunkten nicht möglich sein, so kann auf freie Flächen ausgewichen werden.
Da aufgrund des in vielen Stadtbereichen begrenzten öffentlichen Raums ein Großteil der Ladeaktivitäten im privaten Raum stattfinden soll und muss, stärkt der Senat zudem die Aufbauaktivitäten auf privaten Flächen wie z. B. Tankstellen, Kunden-Parkplätze oder Tiefgaragen, indem Genehmigungsverfahren und Prozesse vereinfacht sowie planungsrelevante Informationen für Ladeinfrastrukturbetreiber besser zugänglich gemacht werden. So werden die Ausbauaktivitäten auch auf privaten Flächen in den kommenden Jahren zunehmen und zur Deckung des Ladebedarfs in allen Bereichen der Stadt beitragen.
Darüberhinausgehende und zukünftige Bedarfe – insbesondere in Stadtteilen ohne Ausbaugebiete oder auch in neu entstehenden Stadtgebieten sowie bei urbanen Nachverdichtungen – werden in den Planungen für den weiteren Ladeinfrastrukturaufbau berücksichtigt. Dies erfolgt über die frühzeitige Einbindung in neue Stadtentwicklungsvorhaben oder die Berücksichtigung neuer Stadtgebiete in weiteren Vergaben.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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