Antwort Anfrage SPD betr. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Harburg
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.5
Auf dem Weg zur emissionsfreien Mobilität ist die Elektrifizierung des Individualverkehrs ein wichtiger Schritt. Damit diese Fahrzeuge jedoch sinnvoll genutzt werden, ist eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von hoher Bedeutung. Insbesondere bei Hybridfahrzeugen geht der ökologische Vorteil verloren, wenn mangels Vorhandenseins von Ladesäulen auf schadstoffemittierenden Verbrennungsbetrieb gewechselt werden muss.
Dies vorausgeschickt bitten wir die zuständigen Fachbehörden um Beantwortung:
1. Wo befinden sich im Bezirk Harburg öffentlich zugängliche Ladesäulen? Bitte beantworten unter Angabe von Standort, Zahl der Ladesäulen, Betreiber, Jahr der Aufstellung, Anzahl und Art (Längsparker, Schrägparker) der Parkplätze, Leistungsfähigkeit der Ladestation und möglichst vorhandener Nutzungsstatistiken.
2. Wo sind weitere in Planung und wann sollen diese Planungen umgesetzt werden?
3. Wieviele Wallboxen sind seit Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nach §19 gemeldet worden? Bitte angeben nach Stadtteil und aufgliedern nach Anlagen bis 12 kW und Anlagen über 12 kW, ggfs. nach öffentlich/nicht öffentlich zugänglich und nach privat/gewerblich.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 11.11.2021
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-1672) wie folgt:
1. Wo befinden sich im Bezirk Harburg öffentlich zugängliche Ladesäulen? Bitte beantworten unter Angabe von Standort, Zahl der Ladesäulen, Betreiber, Jahr der Aufstellung, Anzahl und Art (Längsparker, Schrägparker) der Parkplätze, Leistungsfähigkeit der Ladestation und möglichst vorhandener Nutzungsstatistiken.
Zu 1.:
Aus den Angaben, die über die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht werden (siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/start.html), lassen sich für die öffentlich zugänglichen Ladesäulen der Standort, Anzahl der Ladepunkte, Datum der Inbetriebnahme sowie die Ladetechnologie für Harburg bestimmen. Die gleichen Angaben können aus demselben Datensatz online für ganz Hamburg entnommen werden. Siehe Anlage 1.
Die BNetzA stellt die Ladeeinrichtungen aller Betreiberinnen und Betreiber dar, die das Anzeigeverfahren der BNetzA vollständig abgeschlossen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben. Die Ladesäulenverordnung (LSV) ermöglicht keine lückenlose Erfassung der gesamten deutschen Ladeinfrastruktur. Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen kann daher größer sein als hier dargestellt.
Für die von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) errichteten Ladesäulen wurden im August des Jahres 2021 im gesamten Stadtgebiet 55.497 Ladevorgänge registriert, von denen 51.294 AC- und 4.203 DC-Ladevorgänge waren. Hierbei werden 815.471 kWh, wovon 716.196 auf AC- und 99.275 auf DC-Ladevorgänge entfallen, bereitgestellt. Für die Ladepunkte im Bezirk Harburg konnten per Postleitzahl nachfolgende Nutzungsstatistiken im August des Jahres 2021 erfasst werden:
PLZ |
Anzahl Ladevorgang pro Ladepunkt |
Anzahl Ladevorgang |
Anzahl Ladepunkt je PLZ |
21149 |
81,5 |
163 |
2 |
21077 |
52,5 |
210 |
4 |
21075 |
42,0 |
168 |
4 |
21073 |
40,2 |
1285 |
32 |
21079 |
36,9 |
369 |
10 |
21147 |
32,5 |
65 |
2 |
2. Wo sind weitere in Planung und wann sollen diese Planungen umgesetzt werden?
Zu 2.:
Aktuell werden bis zum Jahr 2025 jährlich im Durchschnitt rund 100 Ladesäulen bzw. 200 Ladepunkte durch die FHH im öffentlichen Straßenraum errichtet.
Aufgrund der Dynamik des Hochlaufs ist es von Bedeutung stets flexibel agieren zu können, daher betrachtet die zuständige Behörde aktuell nur kurz- und mittelfristig realisierbare Standorte. Da die letztliche Realisierung von Faktoren abhängt, die nicht im Einflussbereich der Behörde für Wirtschaft und Innovation liegen (Machbarkeitsbewertung durch Verkehrsplanungsbüro, Genehmigung durch Bezirke), können derzeit keine konkreten Auskünfte zu geplanten Standorten gemacht werden.
Es können aufgrund der finanziellen Begrenzungen nicht alle geeigneten Standorte sofort berücksichtigt werden. Beim Standortausbau wird jedoch stets nach einheitlich festgelegten Kriterien bewertet, sodass alle Stadtteile langfristig profitieren.
Neben der Wohn-/Gewerbedichte, „Points of Interest“ in der Nähe und der Erreichbarkeit werden auch Faktoren wie Beitrag zum Gesamtnetz, Parkdruck und Anschlusskosten berücksichtigt.
3. Wieviele Wallboxen sind seit Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nach §19 gemeldet worden? Bitte angeben nach Stadtteil und aufgliedern nach Anlagen bis 12 kW und Anlagen über 12 kW, ggfs. nach öffentlich/nicht öffentlich zugänglich und nach privat/gewerblich.
Zu 3.:
Angaben zu Wallboxen und privater Ladeinfrastruktur können nicht gemacht werden, da der BWI dazu keine verlässlichen Daten vorliegen.
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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