22-0536

Wie erfolgreich wurde der Ausbau der öffentlich nutzbaren E-Ladeinfrastruktur vorangetrieben? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Förderung der Elektromobilität durch eine ausreichende Anzahl an öffentlich zugänglichen Ladesäulen ist ein zentraler Bestandteil der notwendigen Mobilitätswende, da die Akzeptanz der Bürger*innen stark davon abhängt, dass eine gute Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Diese Ladeinfrastruktur ist essenziell, um den Übergang zu einer nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der ambitionierten Klimaziele der Hansestadt Hamburg, die sich verpflichtet hat, bis 2030 die CO2-Emissionen um 70% zu reduzieren und bis 2045 klimaneutral zu sein, frage ich:

  1. Wie viele öffentlich nutzbare E-Ladesäulen wurden in den Jahren
    1. 2014-2019
    2. 2020-heute

im Bezirk Hamburg-Nord genehmigt? Bitte eine Liste aufgeschlüsselt nach Stadtteil, Genehmigungsjahr und KW-Leistung (22/150kW) beifügen.

Antwort der Behörde für Wirtschaft und Innovation:

Zu 1.:

Um eine Ladeeinrichtung zu errichten ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben müssen aber eingehalten werden. Um Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten zu können, müssen die wegerechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies wird durch das zuständige Bezirksamt im Rahmen der Ausstellung einer Sondernutzungserlaubnis geprüft.

Für einen Überblick über die nutzbaren, also errichteten, Ladeeinrichtungen im Bezirk Hamburg-Nord kann das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur herangezogen werden. Eine Zuordnung zu einzelnen Stadtteilen ist nicht möglich. Das Ladesäulenregister umfasst öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum:

Jahr

Anzahl der in Betrieb genommenen Ladeeinrichtungen in Hamburg-Nord

Normalladeeinrichtungen (bis 44 kW)

Schnellladeeinrichtungen (ab 50 kW)

2015

11

-

2016

17

-

2017

26

-

2018

17

-

2019

30

2

2020

6

-

2021

16

-

2022

59

13

2023

51

8

2024

15

21

Das Ladesäulenregister beinhaltet die Ladeeinrichtungen aller Betreiberinnen und Betreiber, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur zum Zeitpunkt der Aktualisierung vollständig abgeschlossen haben. Die letzte Aktualisierung hat am 01.12.2024 stattgefunden, die Zahlen für das Jahr 2024 sind daher noch nicht vollständig. Für Hamburg-Nord werden die ersten Ladeeinrichtungen ab September 2015 ausgewiesen.

  1. Wie viele öffentlich nutzbare E-Ladesäulen sind im Bezirk Hamburg-Nord bereits beantragt oder in der Planung? Bitte eine Liste aufgeschlüsselt nach Stadtteil, Genehmigungsjahr und KW-Leistung (22/150kW) beifügen.

Zu 2.:

Ab dem Jahr 2024 hat die zuständige Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) das Verfahren zur Beantragung von Standorten für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum umgestellt. Im Jahr 2024 wurden Konzessionen mit mindestens 3.700 Ladepunkten im öffentlichen Raum vergeben, siehe hierzu die entsprechenden Pressemeldungen der BWI (Elektromobilität in Hamburg: Vergabe einer Konzession für 2.500 E-Ladepunkte, Deutlicher Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren). Dadurch werden im öffentlichen Raum ab dem Jahr 2024 nur noch in vorgegebenen Ausbaugebieten zusätzlich Ladepunkte errichtet. Eine Ladeeinrichtung umfasst in der Regel zwei Ladepunkte.

Im Rahmen der an dritte Betreiber und die HEnW Mobil vergebenen Konzessionen entstehen im Bezirk Hamburg-Nord bis zu 392 weitere Ladeeinrichtungen bis Mitte 2027. Im Rahmen des sogenannten Übergangskontingentes für das Jahr 2024 entstehen im Bezirk Hamburg-Nord darüber hinaus voraussichtlich 16 weitere Ladeeinrichtungen. Da einige Ausbaugebiete bezirksübergreifend sind und das Kontingent der HEnW Mobil mit einer gewissen Flexibilität versehen ist, um auf das Marktgeschehen reagieren zu können, ist die angegebene Anzahl bis Mitte 2027 als Obergrenze zu verstehen.

Die Ausbaugebiete, in denen im Rahmen des Übergangskontingents und der Konzessionsvergaben die zusätzlichen Ladeeinrichtungen entstehen, sind im Geoportal der FHH öffentlich einsehbar:

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Die geplanten Ladeeinrichtungen werden in der Regel als Normalladeeinrichtungen mit 22 kW Leistung errichtet, in einzelnen Ausnahmefällen können die Betreiberinnen und Betreiber Schnellladeeinrichtungen ab 150 kW Leistung errichten. Die konkrete Standortwahl obliegt den Betreibenden.

Neben dem öffentlichen Raum wird auch der Ausbau von privat betriebener Ladeinfrastruktur im privaten Raum stetig fortgesetzt - zum Beispiel auf Flächen bei Einzelhändlern sowie auch bei klassischen Tankstellen.

Bezirksabgeordnete: Katharina Fischer-Zernin, Marcel Bulawa, Daniela Clément, Simone Dornia, Sidney Gregor-Wielan, Nadja Grichisch, Katrin Hofmann, Timo B. Kranz, Azra Kültür, Isabel Permien, Angelina Platz, Carsten Redlich, Christoph Reiffert, Thorsten Schmidt,

Nergis Zarifi

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