22-1776

Antwort: E-Ladestationen (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Nicole Jordan und Benjamin Mennerich

Die AfD Fraktion Mitte bittet die Verwaltung um Auskünfte rund um das Thema der Elektromobilität, insbesondere in Bezug auf Elektrofahrzeuge. Das Thema der Elektrofahrzeuge (sog. E-Autos) hat politisch zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hieraus resultierten mehrere Gesetzesinitiativen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Vorbemerkung:

Der Senat hat mit dem Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur seit dem Jahr 2014 grundlegende Rahmenbedingungen geschaffen, um den Markthochlauf der Elektromobilität zu unterstützen. Der Erfolg zeigt sich unter anderem darin, dass Hamburg den höchsten Bestand an E-Fahrzeugen hat. Zum 1. Oktober 2020 war bereits jedes 80. Fahrzeug ein Batteriefahrzeug oder ein Plug-in-Hybrid. Bundesweit war es nur jedes 116. Fahrzeug.

Um diese Entwicklung fortzusetzen, plant der Senat bis zum Jahr 2025 den Aufbau weiterer 1.000 öffentlich zugänglicher Ladepunkte, sowie die Ausstattung aller Park-and-ride(P+R)-Anlagen mit Ladeinfrastruktur. Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 22/3557.

Dies vorausgeschickt, beantworten die Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) wie folgt:

  1. Die AfD Fraktion Mitte bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, wo im Bezirk Hamburg Mitte inzwischen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichtet worden sind.
  1. Wir bitten um Angabe des genauen Ortes, des genauen Zeitpunkt der Errichtung (mit Kalenderjährlicher Unterteilung).
  1. Wir bitten mit aufzulisten welche Anzahl an Ladesäulen und damit verbunden welche Anzahl an Ladepunkten zum Laden von Elektrofahrzeugen am jeweiligen Standort geschaffen worden sind. Auch bitten wir zu differenzieren, ob es sich um Schnellladepunkte oder Normalladepunkte handelt.

Zu 1.-3.:

Siehe Anlage 1.

  1. Wir bitten um Angaben mit welcher Fläche eine solche „Ladestation“ (Ladesäule und Ladepunkt zusammen) für Elektrofahrzeuge üblicherweise geplant wird.

Üblicherweise wird mit einem Quadratmeter geplant.

  1. Wir bitten um Auskunft mit welcher Fläche ein Parkplatz für PKW üblicherweise geplant wird.

Pkw-Parkstände werden gem. ReStra/EAR 05 (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) geplant. Hierbei hat ein Parkstand am Fahrbahnrand oder im Längsparkstreifen eine Länge von 5,20 m (5,70 m bei Einzelparkständen) und eine Breite von 2,0 m bis 2,10 m, also rund 11 m². Senkrechtparkstände werden regelhaft mit einer Tiefe von 4,35 m (plus 0,65m Überhangstreifen) und einer Breite von 2,50 m vorgesehen (rd. 12,5m²). Schrägparkstände können aufgrund unterschiedlicher Winkel abweichen, die Fläche liegt ähnlich bei rd. 12 bis 13m². Sonderfälle wie barrierefreie Parkstände, seitlich eingeschränkte Parkstände, Längsparken neben stark belasteten Fahrbahnen, Lieferzonen etc. benötigen entsprechend mehr Raum.

  1. Wir bitten um Auskunft welche Fläche an Parkraum für PKW, durch die Errichtung von „Ladestationen“ (Ladesäulen und Ladepunkte zusammen) für Elektrofahrzeuge, abgebaut bzw. vernichtet wurde.
  1. Wir bitten um Auskunft ob und in welcher Form hierfür ein Ersatz an Parkraum für normale PKW geschaffen wurde. Wenn ja: wie groß war die Anzahl und die Fläche?

Zu 6 und 7:

Die zur Beantwortung benötigten Flächenangaben liegen dem Bezirksamt nicht vor.

  1. In den Drucksachen 21-3349, 21-4392 und 21-4964 haben die Grüne-Fraktion und die SPD-Fraktion die farbliche Markierung bestimmter Ladepunkte für Elektrofahrzeuge gefordert. Es betraf Stellflächen in Hamburg Neustadt und in Hamburg Veddel. Hieraus resultiert die Frage, ob alle, inzwischen errichteten, Ladepunkte eine blaue Farbmarkierung erhalten haben.

Seit dem Jahr 2018 erfolgt die Umsetzung der Bodenmarkierung nicht mehr auf blauem Grund, sondern wird als weißes Piktogramm ausgeführt. Sofern der Untergrund es zulässt, werden alle Stellplätze mit einem Piktogramm versehen. Auf Sand, Rasengitter oder Kopfsteinpflaster ist eine solche Markierung in der Regel nicht möglich. Im Übrigen siehe Anlage 1.

  1. In der Drucksache 21-3349.2 wurde die Aussage getroffen, dass Hamburg als Modellregion für Elektromobilität galt und 2017 eine Vorreiterrolle eingenommen habe. Wie beschreibt die Verwaltung des Bezirk Hamburg Mitte den Entwicklungsverlauf (heutiger Sachstand) gegenüber dem Sachstand der genannten Drucksache?
  1. Welche Unterschiede und Entwicklungsschritte (von 2017 bis heute) können angeführt werden?

Zu 9 und 10:

Damit hat sich das Bezirksamt nicht befasst. Die Fragen sind an die Fachbehörde zu richten.

  1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor wie viele Ladepunkte sich auf öffentlichem Grund, auf gewerblichen Grund und auf Privatgrund befinden? Wenn ja: Wie ist die Anzahl im jeweiligen Bereich?

Betreiber der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum Hamburgs sind die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und im Rahmen eines Pilotprojektes die Qwello GmbH. Die zuständige Behörde hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit Erkenntnisse darüber, wie viele Ladepunkte auf öffentlichem Grund errichtet wurden. Die SNH betreibt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell 1.005 Ladepunkte (Stand 1.April2021). Die Qwello GmbH betreibt darüber hinaus in einem Demonstrationsprojekt vier Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum. Eine Übersicht weiterer öffentlich zugänglicher Ladepunkte mit Nennung des Betreibers stellt die Bundesnetzagentur im Internet unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html zur Verfügung.

  1. 2017 wurde die Stromnetz Hamburg GmbH als Betreiber/in der Ladesäulen genannt. Sind inzwischen weitere Betreiber/innen dazu gekommen?
  1. Um welche Betreiber/innen handelt es sich?
  1. Wie viele Ladesäulen betreiben die einzelnen Anbieter?

Zu 12.-14.:

Siehe Antwort zu 11 und Drs. 22/3557.

  1. Gibt es eine Erhebung über die Frequentierung jeder Ladesäule und/oder jedes einzelnen Ladepunktes?

Ja, es liegen Erhebungen zu Frequentierungen jedes Ladepunktes der SNH vor.

  1. Falls nein: Sind solche Erhebungen geplant bzw. wann werden diese begonnen?

Entfällt.

  1. Falls solche Erhebungen nicht geplant sind: Welche Gründe sprachen bisher dagegen und wie will die Verwaltung die Standortwahl und den Betrieb jedes einzelnen Ladepunktes objektiv bewerten? Dem Bürger ist, ohne eine Messung der Frequentierung schlecht zu vermitteln warum regulärer Parkraum umgewidmet wurde, wenn dieser keinen sichtbaren Nutzen hat.

Entfällt.

  1. Gibt es Erkenntnisse und/oder Erhebungen welche Energiemengen (kWh) an den jeweiligen Ladestationen abgegeben wurden?

Ja, es liegen Erhebungen welche Energiemengen (kWh) an den jeweiligen Ladestationen abgegeben wurden der SNH vor.

  1. Falls nein: Sind solche Erhebungen geplant bzw. wann werden diese begonnen?

Entfällt.

  1. Falls solche Erhebungen nicht geplant sind: Welche Gründe sprachen bisher dagegen?

Entfällt.

  1. Gibt es Erkenntnisse wie sich pro Kalenderjahr die Fehlbelegung der Ladepunkte entwickelt hat?

Ja, Erkenntnisse wie sich pro Kalenderjahr die Fehlbelegung der Ladepunkte entwickelt hat liegen der SNH vor.

  1. Falls es hier keine Erkenntnisse gibt: Sind entsprechende Erhebungen geplant und ab wann werden diese begonnen?

Entfällt.

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