Antwort: E-Ladestationen (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller*innen: Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Nicole Jordan und Benjamin Mennerich
Die AfD Fraktion Mitte bittet die Verwaltung um Auskünfte rund um das Thema der Elektromobilität, insbesondere in Bezug auf Elektrofahrzeuge. Das Thema der Elektrofahrzeuge (sog. E-Autos) hat politisch zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hieraus resultierten mehrere Gesetzesinitiativen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Vorbemerkung:
Der Senat hat mit dem Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur seit dem Jahr 2014 grundlegende Rahmenbedingungen geschaffen, um den Markthochlauf der Elektromobilität zu unterstützen. Der Erfolg zeigt sich unter anderem darin, dass Hamburg den höchsten Bestand an E-Fahrzeugen hat. Zum 1. Oktober 2020 war bereits jedes 80. Fahrzeug ein Batteriefahrzeug oder ein Plug-in-Hybrid. Bundesweit war es nur jedes 116. Fahrzeug.
Um diese Entwicklung fortzusetzen, plant der Senat bis zum Jahr 2025 den Aufbau weiterer 1.000 öffentlich zugänglicher Ladepunkte, sowie die Ausstattung aller Park-and-ride(P+R)-Anlagen mit Ladeinfrastruktur. Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 22/3557.
Dies vorausgeschickt, beantworten die Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) wie folgt:
Zu 1.-3.:
Siehe Anlage 1.
Üblicherweise wird mit einem Quadratmeter geplant.
Pkw-Parkstände werden gem. ReStra/EAR 05 (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) geplant. Hierbei hat ein Parkstand am Fahrbahnrand oder im Längsparkstreifen eine Länge von 5,20 m (5,70 m bei Einzelparkständen) und eine Breite von 2,0 m bis 2,10 m, also rund 11 m². Senkrechtparkstände werden regelhaft mit einer Tiefe von 4,35 m (plus 0,65m Überhangstreifen) und einer Breite von 2,50 m vorgesehen (rd. 12,5m²). Schrägparkstände können aufgrund unterschiedlicher Winkel abweichen, die Fläche liegt ähnlich bei rd. 12 bis 13m². Sonderfälle wie barrierefreie Parkstände, seitlich eingeschränkte Parkstände, Längsparken neben stark belasteten Fahrbahnen, Lieferzonen etc. benötigen entsprechend mehr Raum.
Zu 6 und 7:
Die zur Beantwortung benötigten Flächenangaben liegen dem Bezirksamt nicht vor.
Seit dem Jahr 2018 erfolgt die Umsetzung der Bodenmarkierung nicht mehr auf blauem Grund, sondern wird als weißes Piktogramm ausgeführt. Sofern der Untergrund es zulässt, werden alle Stellplätze mit einem Piktogramm versehen. Auf Sand, Rasengitter oder Kopfsteinpflaster ist eine solche Markierung in der Regel nicht möglich. Im Übrigen siehe Anlage 1.
Zu 9 und 10:
Damit hat sich das Bezirksamt nicht befasst. Die Fragen sind an die Fachbehörde zu richten.
Betreiber der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum Hamburgs sind die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und im Rahmen eines Pilotprojektes die Qwello GmbH. Die zuständige Behörde hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit Erkenntnisse darüber, wie viele Ladepunkte auf öffentlichem Grund errichtet wurden. Die SNH betreibt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell 1.005 Ladepunkte (Stand 1.April2021). Die Qwello GmbH betreibt darüber hinaus in einem Demonstrationsprojekt vier Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum. Eine Übersicht weiterer öffentlich zugänglicher Ladepunkte mit Nennung des Betreibers stellt die Bundesnetzagentur im Internet unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html zur Verfügung.
Zu 12.-14.:
Siehe Antwort zu 11 und Drs. 22/3557.
Ja, es liegen Erhebungen zu Frequentierungen jedes Ladepunktes der SNH vor.
Entfällt.
Entfällt.
Ja, es liegen Erhebungen welche Energiemengen (kWh) an den jeweiligen Ladestationen abgegeben wurden der SNH vor.
Entfällt.
Entfällt.
Ja, Erkenntnisse wie sich pro Kalenderjahr die Fehlbelegung der Ladepunkte entwickelt hat liegen der SNH vor.
Entfällt.
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