21-4964.2

Kennzeichnung Elektro Ladestation Herrengraben 74

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.4

Sachverhalt

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 06.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4964 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.02.2019 bestätigt.

 

Die Zahl der Elektroautos in Hamburg steigt seit Jahren an. Damit diese Autos auch genutzt werden können, bedarf es einer flächendeckenden Infrastruktur an Ladestationen. Auch die Anzahl der Stromsäulen konnte in den vergangenen Jahren deutlich erhöht werden.

Im letzten Jahr wurde die Elektro Ladestation im Herrengraben 74 neu errichtet und in Betrieb genommen. Bisher fehlen allerdings entsprechende Verkehrszeichen, die die Station für Elektrofahrzeuge zum Laden freihalten, weshalb die Ladeplätze oft von Autos mit Verbrennungsmotoren zum Parken benutzt werden und so ihren Zweck nicht erfüllen können.

Um die Stromsäulen auch zum Laden freizuhalten, muss ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht werden. Für die verbesserte Sichtbarkeit sollte zudem eine Bodenmarkierung mit blauer Farbe, wie an vielen Standorten üblich und bereits umgesetzt, erfolgen. Diese farbliche Markierung erhöht zudem die Wahrnehmung von Elektroladestationen in der Bevölkerung.

 

Die Verwaltung wird gebeten, das fehlende Verkehrszeichen aufzustellen und die Ladeplätze mit einer blauen Markierung zu versehen.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 14 nimmt zu dem Beschluss im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion (VD) 51, als Zentrale Straßenverkehrsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2019 wie folgt Stellung:

 

Die Anordnung für die Beschilderung und die farbliche Markierung des E-Ladeplatzes Herrengraben 74 wurde von hier bereits am 12.12.2018 gefertigt und an das zuständige Bezirksamt Hamburg Mitte weitergeleitet.

Das Bezirksamt Hamburg Mitte meldete dem PK 143 am 23.01.2019, das die Schilder gemäß Anordnung aufgestellt worden sind.

Die farbliche Markierung kann aus Haltbarkeitsgründen erst bei konstanten Plustemperaturen aufgebracht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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