Wie steht es um Bergedorfs Ladesäuleninfrastruktur? - Antwort
Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage
der BAbg. Froh, Zaum und der CDU-Fraktion
Im Juni 2023 hatte die Bezirksversammlung einstimmig folgenden Beschluss gefasst (Drs. 21-1794):
Die Verwaltung möge, in Zusammenarbeit mit Stromnetz Hamburg, dem Park & Ride Betreiber und Hamburg Verkehrsanlagen,
- prüfen, an welchen Örtlichkeiten der innerstädtischen Quartiere und an öffentlichen Stellplätzen ein Ausbau der Ladestandorte umgesetzt werden kann.
- prüfen, wo Ladestandorte in die bestehenden und zukünftigen P+R-Standorte eingebunden werden können.
- in Neubaugebieten schon in der Planungsphase die erforderlichen Leitungen und Standorte der Ladesäulen mit einbeziehen.
- insbesondere in den Vier- und Marschlanden geeignete Standorte für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in ausreichender Zahl identifizieren.
- den Bezirk bei dem Ausbau und der Modernisierung des Stromnetzes durch Stromnetz Hamburg einbeziehen, um einen gesteigerten an Anteil an HPC-Ladestandorten in Bergedorf zu erreichen.
- in örtlicher Nähe zu Taxenständen Ladestandorte errichten, um auch dem Taxengewerbe einen Umstieg in die E- Mobilität zu ermöglichen.
- die Möglichkeiten zur Erweiterung der Lademöglichkeiten an Badeseen und in der Nähe zu Sportplätzen prüfen.
- die Möglichkeit für die Einbindung der öffentlichen Beleuchtung in die Ladeinfrastruktur prüfen.
- die Einwerbung von Fördermitteln des Bundes und der EU zur Umsetzung und Finanzierung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im Bezirk Bergedorf prüfen.
Dem Verkehrsausschuss sollte in der Sitzung im Oktober 2023 die Ergebnisse der Prüfung und die Möglichkeit der zeitnahen Umsetzung im Bezirk Bergedorf vorgestellt werden. Dies ist leider bisher nicht geschehen.
Da die Zuständigkeit für die Ladesäuleninfrastruktur bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) liegt, hier deren Stellungnahme:
Inhaltlich gleicht die Anfrage der bereits in der Vergangenheit gestellten Anfrage mit der Drs-Nr. 21-1794. Die damaligen Antworten sind nach wie vor aktuell. Seitdem konnte aber das Vergabeverfahren abgeschlossen werden. Laut Auskunft unseres Fachbereich könnte das Bezirksamt auf die Pressemitteilung (Deutlicher Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren) verweisen. Außerdem kann im Geoportal eingesehen werden, wo künftig Ladepunkte im öffentlichen Raum durch welche Betreiber entstehen werden:
Da die Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 29. Juni 2023 „Bergedorfs Ladesäuleninfrastruktur zukunftsfähig gestalten“ – Drucksache Nr. 21-1794 – die Bezirksversammlung Bergedorf bisher nicht erreicht hatte, wird sie hier zur Kenntnis gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die aus dem Petitum resultierenden Fragen aufgrund des Alters der Beschlüsse (23.06.2023) nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Daher wird zunächst der gegenwärtige Stand beim Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur erläutert.
Derzeit wird für den weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Hamburg eine öffentliche Konzessionsvergabe von zunächst 2.500 Ladepunkten durchgeführt, um auch im öffentlichen Raum eine verlässliche Basis für private Investitionen zu schaffen. Im Rahmen der Konzession wurden über das gesamte Stadtgebiet Suchräume zur Errichtung von Ladesäulen definiert, um Hamburg flächendeckend und bedarfsgerecht mit Ladeinfrastruktur versorgen zu können. Über den genauen Standort innerhalb der Suchräume entscheiden die jeweiligen Betreiber unter Zustimmung der zuständigen Behörden.
Das beschriebene Verfahren sorgt dafür, dass neben dem Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur, welche seit dem 1. Januar 2024 von der Hamburger Energiewerke Mobil GmbH (HEnW Mobil) betrieben wird, zukünftig auch vermehrt dritte Betreiber Ladeinfrastruktur verlässlich aufbauen werden. Durch die Umstellung auf dieses neue Verfahren wird weiterhin eine leistungsfähige und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur für Hamburg bereitgestellt, welche sich fortlaufend an dem weiteren Hochlauf der Elektromobilität orientiert. Für nähere Einzelheiten zu dem Konzessionsverfahren siehe auch entsprechende Pressemitteilung (Elektromobilität in Hamburg - hamburg.de) sowie Drs. 22/14559.
Es ist beabsichtigt, dass der Aufbau der Ladeinfrastruktur durch die privaten Betreiber, welche im Rahmen des Konzessionsverfahrens den Zuschlag für den Ausbau erhalten haben, ab dem Jahr 2025 beginnen soll. Bis dahin ist es auch für private Betreiber unabhängig von dem Konzessionsverfahren weiterhin möglich, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten. Für diesen sog. Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2024 wurden weitere Suchräume definiert, in denen private Betreiber konkrete Standorte identifizieren und Sondernutzungsanträge stellen können. Die privaten Betreiber entscheiden auch hier über den genauen Standort der Ladesäulen innerhalb der Suchräume unter Zustimmung der zuständigen Behörden. Gleichzeitig erfolgtweiterhin der Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur durch die HEnW Mobil.
Im Februar 2024 konnte bereits ein städtischer HPC-Lader am Frascatiplatz in Betrieb genommen werden.
Parallel zum Ausbau im öffentlichen Raum wird weiterhin auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im privaten Raum durch private Betreiber errichtet (z.B. auf Parkplätzen von Supermärkten oder Einkaufszentren, in Parkhäusern, auf Tankstellen), darunter befinden sich auch mehrere HPC-Lader. Auf der Website der Bundesnetzagentur können alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte identifiziert werden:
Die Beantwortung der Fragen im einzelnen:
Daher möge die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Stromnetz Hamburg, Park & Ride Betreiber und Hamburg Verkehrsanlagen
Siehe Vorbemerkung.
Die P + R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) befindet sich in Abstimmungsgesprächen zu einem möglichen Ausbau von Ladeinfrastruktur auf bestehenden P+R-Anlagen. Grundsätzlich steht die P+R diesem Vorhaben positiv gegenüber.
Bei neu zu errichtenden Wohngebäuden, welche über mehr als fünf Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden (vgl. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG). Dort sind auch vergleichbare Bestimmungen für die Errichtung von Nichtwohngebäuden geregelt.
Ansonsten s. Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
Sobald eine Standortauswahl durch den Betreiber getroffen wurde, wird die Stromnetz Hamburg GmbH als zuständiger Netzbetreiber über das Anschlussbegehren informiert und für den Netzanschluss beauftragt. Selbstverständlich werden diese Anschlussfragen bei dem Ausbau und der Modernisierung des Stromnetzes berücksichtigt.
Im Projekt Zukunftstaxi (https://www.hamburg.de/zukunftstaxi) flankiert und fördert die dafür zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auch die Bereitstellung von für das Taxengewerbe exklusiven Schnellladern. Für den Bereich Bergedorf sind mit Projektpartnern zwei Taxenstände mit je zwei Ladepunkten auf Privatgrund und teilöffentlichen Flächen in Planung, die Umsetzung hinsichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeiten und standortbedingten Stromanschlussvoraussetzungen ist in Prüfung. Die BVM regt ihrerseits an, dass die Bezirksversammlung Bergedorf mit der Verwaltung prüft, ob weitere geeignete Standorte auf öffentlichem Grund für die Errichtung eines Taxenstands mit einem Schnelllader im Kernbereich Bergedorf verfügbar sind. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Taschenstandplätze im rechten Winkel zur Fahrbahn erforderlich sind.
Siehe Vorbemerkung.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sowie die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH halten es für sinnvoll, die Anschlüsse für die Ladeinfrastruktur von denen der Öffentlichen Beleuchtung getrennt zu halten. Die Öffentliche Beleuchtung wird über preiswerte Kleinverbraucher-Netzanschlüsse betrieben, die nicht für die Leistung einer Ladesäule ausgelegt sind.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) prüft und bewertet fortwährend, ob geeignete Förderprogramme angeboten werden.
Es wird informatorisch darauf hingewiesen, dass die BWI in der Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres der Bezirksversammlung Bergedorf am 13.11.2023 über den aktuellen Stand des Ladesäuleninfrastruktur in Hamburg berichtet hat.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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