22-0551.01

Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion betr. Was ist aus der Harburger Toilettensituation geworden?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.6

Sachverhalt

Gemäß eines Prüfantrages der GRÜNEN Fraktion 21-1427 aus 2021 war die „Möglichkeit zur Nutzung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen (…) problematisch." Laut der Stellungnahme der BUKEA 21-1427.01 hieß es „ab 2022 wird es nach derzeitigem Stand nicht möglich sein, zusätzliche Mittel für weitere Toiletten kurzfristig oder in den nächsten Jahren zu generieren." Als weiterer Grund wurden erhöhte Hygiene-Auflagen zur Erfüllung der Corona-Vorschriften genannt. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2025 und die Zeit der Corona-Politik ist beendet, die finanzielle Situation zur Bereitstellung von Toiletten für die Harburger Bevölkerung könnte sich inzwischen ebenfalls verbessert haben.

Mit dem Antrag 22-0173 vom 5.11.2024 wies die AfD-Fraktion auf „Schmierereien und Beschädigungen" im Toilettenbereich des S-Bahnhofs Neuwiedenthal hin und beantragte die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele öffentliche Toiletten gibt es derzeit in Harburg?
  2. Welche Arten von Toilettenanlagen existieren im Bezirk?
  3. Wie lauten die Standorte der öffentlichen WCs?
  4. Welche davon sind derzeit in Betrieb?
  5. Werden die Toilettenanlagen regelmäßig auf Sauberkeit kontrolliert und gereinigt? Falls ja: Wie häufig und auf welche Art und Weise? Falls nein: Warum finden keine Kontrollen und Reinigungen statt?
  6. Sind die WC-Anlagen durchgehend geöffnet? Falls nein: Aus welchem Grund? Wie lauten die Öffnungszeiten der Anlagen?
  7. Gibt es Meldungen über das gehäufte Auftreten von Verunreinigungen durch Fäkalien oder Urin in Gegenden ohne Toilettenhäuschen? Falls ja: Wo und in welcher Häufigkeit?
  8. Sind Bedarfe weiterer Toilettenanlagen im Bezirk bekannt?
  9. Welche Gründe sprechen gegen die Einrichtung von weiteren öffentlichen Toiletten? Welche Gründe sprechen dafür?
  10. Welche Gelder stehen für 2025 und künftige Jahre zur Verfügung für den Betrieb und eine mögliche Einrichtung weiterer öffentlicher Toilettenanlagen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

8. April 2025


Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0551 unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:

  1. Wie viele öffentliche Toiletten gibt es derzeit in Harburg?
  2. Welche Arten von Toilettenanlagen existieren im Bezirk?
  3. Wie lauten die Standorte der öffentlichen WCs?

Zur Übersicht der öffentlichen Toiletten siehe http://www.hamburg.de/oeffentliche-toiletten/. Aktuelle Öffnungszeiten, Ausstattungsmerkmale und Angaben zur Barrierefreiheit für die von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) betriebenen Anlagen sind der Internetseite https://www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/toiletten/ und der SRH-App (https://www.stadtreinigung.hamburg/apps/) zu entnehmen.

  1. Welche davon sind derzeit in Betrieb?

Die Toiletten im Bezirk Harburg sind zurzeit alle im Betrieb. Sollte es tagesaktuell Schließungen wegen technischen Störungen oder Vandalismusschäden geben, sind diese in der in der Standortsuche auf der o.g. SRH-Website sowie in der SRH-App ersichtlich.

  1. Werden die Toilettenanlagen regelmäßig auf Sauberkeit kontrolliert und gereinigt? Falls ja: Wie häufig und auf welche Art und Weise? Falls nein: Warum finden keine Kontrollen und Reinigungen statt?

Die nicht ständig personalbetreuten Anlagen werden mindestens einmal täglich gereinigt, bei überproportionalen Verschmutzungen sind zusätzliche Sonderreinigungen möglich. Personalbetreute Anlagen werden bedarfsgerecht täglich gereinigt. Die Reinigungsqualität und der Zustand jeder Toilette werden monatlich unabhängig bewertet und dokumentiert.

  1. Sind die WC-Anlagen durchgehend geöffnet? Falls nein: Aus welchem Grund? Wie lauten die Öffnungszeiten der Anlagen?

Die Öffnungszeiten wurden bedarfsgerecht festgelegt, die einzelnen Zeiten je Anlage sind auf der o.g. SRH-Website und in der SRH-App einzusehen.

  1. Gibt es Meldungen über das gehäufte Auftreten von Verunreinigungen durch Fäkalien oder Urin in Gegenden ohne Toilettenhäuschen? Falls ja: Wo und in welcher Häufigkeit?

Entsprechende Verschmutzungsmeldungen liegen der SRH nicht vor. Das verantwortliche Reinigungsteam für das Umfeld der S-Bahn Neugraben meldet, dass an den Königswiesen (Treppenhaus) vereinzelt menschliche Fäkalien entfernt werden mussten.

Dies zeigt beispielhaft, dass es trotz der bestehenden Versorgung des Stadtteils Neugraben mit den im Jahr 2022 sanierten öffentlichen Toilettenanlagen Neugraben Markt und Neugraben S-Bahnhof nicht immer möglich ist, alle Menschen mit dem Toilettenangebot zu erreichen.

  1. Sind Bedarfe weiterer Toilettenanlagen im Bezirk bekannt?
  2. Welche Gründe sprechen gegen die Einrichtung von weiteren öffentlichen Toiletten? Welche Gründe sprechen dafür?
  3. Welche Gelder stehen für 2025 und künftige Jahre zur Verfügung für den Betrieb und eine mögliche Einrichtung weiterer öffentlicher Toilettenanlagen?

Die Sachlage, wie sie zuletzt in der parallel im April 2025 der Bezirksversammlung übermittelten Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 22-0547 „Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Heimfelder Platz“ sowie in der Stellungnahme mit Drs. 21-3833.01 „Zusätzliches WC am Neuländer See“ aus dem Mai 2024 dargestellt wurde, ist unverändert.

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt und bereits vollständig gebunden. Dies gilt sowohl für die im gesamten Zeitraum des laufenden Haushaltsplanes und der Mittelfristplanung zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten als auch für die konsumtiven Betriebs- und Unterhaltungsmittel.

Die Realisierung neuer Standorte ist dadurch absehbar nicht finanzierbar. Sollte es der BUKEA gelingen, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben – was derzeit nicht ersichtlich ist – wären alle aus den Bezirksämtern signalisierten Bedarfe hinsichtlich ihrer Priorisierung abzuwägen. Für den Bezirk Harburg würden aus heutiger fachlicher Sicht zum Beispiel der Seeveplatz oder der Harburger Binnenhafen in die Abwägung einbezogen.

Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wäre aber auch dauerhaft nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar. Gesehene Bedarfe wären insgesamt zu priorisieren, bezirksseitig durch zu erwartende Nutzungszahlen zu begründen und auf Umsetzbarkeit seitens SRH und BUKEA zu überprüfen.

Die BUKEA sieht daher absehbar keine Möglichkeit, weitere öffentliche Toilettenanlagen zu realisieren.

gez. Böhm f.d.R. Hille

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Königswiesen Seeveplatz Neuwiedenthal

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