Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion betr. Was ist aus der Harburger Toilettensituation geworden?
Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.6
Gemäß eines Prüfantrages der GRÜNEN Fraktion 21-1427 aus 2021 war die „Möglichkeit zur Nutzung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen (…) problematisch." Laut der Stellungnahme der BUKEA 21-1427.01 hieß es „ab 2022 wird es nach derzeitigem Stand nicht möglich sein, zusätzliche Mittel für weitere Toiletten kurzfristig oder in den nächsten Jahren zu generieren." Als weiterer Grund wurden erhöhte Hygiene-Auflagen zur Erfüllung der Corona-Vorschriften genannt. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2025 und die Zeit der Corona-Politik ist beendet, die finanzielle Situation zur Bereitstellung von Toiletten für die Harburger Bevölkerung könnte sich inzwischen ebenfalls verbessert haben.
Mit dem Antrag 22-0173 vom 5.11.2024 wies die AfD-Fraktion auf „Schmierereien und Beschädigungen" im Toilettenbereich des S-Bahnhofs Neuwiedenthal hin und beantragte die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um die Beantwortung folgender Fragen:
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
8. April 2025
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0551 unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Zur Übersicht der öffentlichen Toiletten siehe http://www.hamburg.de/oeffentliche-toiletten/. Aktuelle Öffnungszeiten, Ausstattungsmerkmale und Angaben zur Barrierefreiheit für die von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) betriebenen Anlagen sind der Internetseite https://www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/toiletten/ und der SRH-App (https://www.stadtreinigung.hamburg/apps/) zu entnehmen.
Die Toiletten im Bezirk Harburg sind zurzeit alle im Betrieb. Sollte es tagesaktuell Schließungen wegen technischen Störungen oder Vandalismusschäden geben, sind diese in der in der Standortsuche auf der o.g. SRH-Website sowie in der SRH-App ersichtlich.
Die nicht ständig personalbetreuten Anlagen werden mindestens einmal täglich gereinigt, bei überproportionalen Verschmutzungen sind zusätzliche Sonderreinigungen möglich. Personalbetreute Anlagen werden bedarfsgerecht täglich gereinigt. Die Reinigungsqualität und der Zustand jeder Toilette werden monatlich unabhängig bewertet und dokumentiert.
Die Öffnungszeiten wurden bedarfsgerecht festgelegt, die einzelnen Zeiten je Anlage sind auf der o.g. SRH-Website und in der SRH-App einzusehen.
Entsprechende Verschmutzungsmeldungen liegen der SRH nicht vor. Das verantwortliche Reinigungsteam für das Umfeld der S-Bahn Neugraben meldet, dass an den Königswiesen (Treppenhaus) vereinzelt menschliche Fäkalien entfernt werden mussten.
Dies zeigt beispielhaft, dass es trotz der bestehenden Versorgung des Stadtteils Neugraben mit den im Jahr 2022 sanierten öffentlichen Toilettenanlagen Neugraben Markt und Neugraben S-Bahnhof nicht immer möglich ist, alle Menschen mit dem Toilettenangebot zu erreichen.
Die Sachlage, wie sie zuletzt in der parallel im April 2025 der Bezirksversammlung übermittelten Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 22-0547 „Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Heimfelder Platz“ sowie in der Stellungnahme mit Drs. 21-3833.01 „Zusätzliches WC am Neuländer See“ aus dem Mai 2024 dargestellt wurde, ist unverändert.
Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt und bereits vollständig gebunden. Dies gilt sowohl für die im gesamten Zeitraum des laufenden Haushaltsplanes und der Mittelfristplanung zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten als auch für die konsumtiven Betriebs- und Unterhaltungsmittel.
Die Realisierung neuer Standorte ist dadurch absehbar nicht finanzierbar. Sollte es der BUKEA gelingen, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben – was derzeit nicht ersichtlich ist – wären alle aus den Bezirksämtern signalisierten Bedarfe hinsichtlich ihrer Priorisierung abzuwägen. Für den Bezirk Harburg würden aus heutiger fachlicher Sicht zum Beispiel der Seeveplatz oder der Harburger Binnenhafen in die Abwägung einbezogen.
Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wäre aber auch dauerhaft nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar. Gesehene Bedarfe wären insgesamt zu priorisieren, bezirksseitig durch zu erwartende Nutzungszahlen zu begründen und auf Umsetzbarkeit seitens SRH und BUKEA zu überprüfen.
Die BUKEA sieht daher absehbar keine Möglichkeit, weitere öffentliche Toilettenanlagen zu realisieren.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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