21-1427.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE Fraktion betr. kurzfristige Abhilfe zur aktuellen Toilettensituation an den Harburger Ausflugszielen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.19

Sachverhalt

Die Möglichkeit zur Nutzung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen in der Nähe beliebter Ausflugsziele wie der Fischbeker Heide und den Harburger Bergen ist problematisch. Gerade in den jetzigen Zeiten, in denen auch Bürger:innen anderer Bezirke vermehrt am Wochenende „ins grüne Umland“ fahren und Restaurants geschlossen sind, fällt dies besonders auf.

Hier bedarf es schneller Abhilfe.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob, hinsichtlich des oben geschilderten Sachverhalts, kurzfristig mit dem Einsatz von Toilettenwagen, bekannt etwa von Veranstaltungen wie dem Hafengeburtstag oder dem Hamburger Dom, Abhilfe geschaffen werden kann. Der Zugang sollte nach Möglichkeit barrierefrei sein.

Ferner wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob ein mittel- bis langfristiger Einsatz von sogenannten „Ökotoiletten“ von Anbietern wie Goldeimer oder Ökoje u.a. anderem an den genannten Orten zustande kommen kann. Der Zugang sollte ebenfalls nach Möglichkeit barrierefrei sein.

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 19.05.2021

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Vandalismussichere Toilettencontainer oder -wagen sind am Markt schwer anzumieten. Dies gilt besonders für komplett autarke Systeme, wie sie in den Harburger Ausflugszielen Fischbeker Heide und Harburger Berge aufgrund fehlender oder weit entfernter Anschlussmöglichkeiten erforderlich wären. Aus hygienischen Gründen – insbesondere während der Pandemie – ist es zwingend notwendig, eine Möglichkeit zum Händewaschen in den Toiletten anzubieten. Daher müssten die Container mit Frischwasser- und Abwassertanks versehen sein, die voraussichtlich täglich geleert bzw. gefüllt werden müssten. Auf Grund dieser Anforderungen an eine temporäre vandalismussichere Toilette liegen die Kosten für Miete, Befüllung der Wassertanks, Abpumpen der Abwassertanks, tägliche Reinigung und Desinfektion, ggf. Sondernutzungsgebühr, Verbrauchsmaterial etc. bei rd. 10.500,- Euro brutto monatlich.

 

Die BUKEA ist bemüht, zusätzliche Mittel für neue oder temporäre Toilettenstandorte einschließlich der dafür erforderlichen strukturellen Betriebsmittel einzuwerben. Aufgrund des sinkenden Steuertrends und der damit einhergehenden Eckwerteabsenkung ab 2022 wird es nach derzeitigem Stand nicht möglich sein, zusätzliche Mittel für weitere Toiletten kurzfristig oder in den nächsten Jahren zu generieren. Dementsprechend wurden vergleichbare Anträge bzw. Beschlüsse anderer Bezirksversammlungen oder bürgerschaftliche Ersuchen gleichlautend beantwortet. Neue Standorte werden nach derzeitig absehbarer Haushaltslage nicht ohne Aufgabe anderer Standorte realisierbar sein, da die Betriebsmittel auf gleichem Niveau verbleiben. Dies dürfte nur im Ausnahmefall sinnvoll sein.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit sogenannten Trockentoiletten sind nicht positiv zu bewerten, da zum einen die Geruchsbelästigung relativ groß ist und zum anderen eine mögliche Kompostierung der „Reststoffe“ von der richtigen Nutzung (Dosierung von Holzspänen) abhängig ist. Zusätzlich ist anzumerken, dass es für diese Toiletten keine genehmigten ökologischen Entsorgungswege gibt, d.h. die Fäkalien müssten dann über die Müllverbrennung entsorgt werden. Die Kosten sind hier niedriger anzusetzen, da aber keine Anbindung an z.B. Frisch- und Abwasser erfolgt, können die pandemiebedingt erhöhten Anforderungen an die Hygiene nicht eingehalten werden. Unabhängig davon gelten auch hier die bereits genannten haushaltsrechtlichen Einschränkungen.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Riechers

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