22-0816

Einrichtung von barrierefreien öffentlichen WCs in den Walddörfern Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.11.2024 (Drs. 22-0560)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 13.02.2025 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen wo in den Walddörfern, insbesondere in den Stadtteil und Ortskernzentren, die Möglichkeit zur Schaffung von barrierefreien Öffentlichen WCs besteht.

Die Verwaltung möge zudem auflisten wo in den Walddörfern bereits öffentliche WCs und barrierefreie WCs vorhanden sind.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Gegenüber der Bezirksversammlung Wandsbek hatte die BUKEA zuletzt im Juni 2024 im Rahmen ihrer Stellungnahme zur BV-Drs. 21-8963 (zur Stellungnahme siehe BV-Drs. 22-0033) konkret bezogen auf den Eichtalpark die begrenzten Möglichkeiten dargestellt, zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen in Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) für den Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Toiletten zu errichten bzw. Bestandsanlagen zu übernehmen und dauerhaft zu betreiben. Diese Sachlage besteht seitdem dem Grunde nach fort und wird fortlaufend hamburgweit den Bezirksversammlungen bei gleichartigen Beschlussempfehlungen kommuniziert. Sie wird nachstehend aktualisierend dargestellt und auf den Prüfauftrag der Bezirksversammlung bezogen:

 

Der mit dem Prüfauftrag formulierte Wunsch nach einem möglichst flächendeckenden Angebot an öffentlichen Toiletten ist nachvollziehbar. In den Walddörfern werden folgende barrierefreie öffentliche Toiletten betrieben:

 

                      Kiosk-WC Kinderspielplatz Schemmannstraße (Berner Au) Neubau 2022

                      U-Bahn Buchenkamp

                      U-Bahn Volksdorf

 

Aufrufbar sind alle rund 170 öffentlichen Toiletten mit genauer Lage und Öffnungszeiten auf der Internetseite Hamburgs: https://www.hamburg.de/oeffentliche-toiletten/. Die Internetseite der SRH https://www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/toiletten/ bietet eine Übersicht mit aktuellen Öffnungszeiten und Ausstattungsmerkmalen der von der SRH betriebenen Toiletten.

 

Dieses Angebot wird ohne dass eine vollständige Auflistung hier möglich wäre ergänzt durch öffentlich zugängliche Toiletten in Kaufhäusern, Einkaufzentren, Restaurants, Cafés sowie weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden etwa in Dienstgebäuden der Stadt Hamburg außerhalb der Zuständigkeit von BUKEA und SRH.

 

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt. Die Übernahme weiterer Anlagen in die Verantwortung der SRH ist kurz- und mittelfristig aufgrund vollständig für den Bestand gebundener konsumtiver Mittel für Betrieb und konsumtive Sanierungsmaßnahmen nicht möglich. Ebenso wird das Investitionsbudget in den nächsten Jahren für Sanierungen im Bestand der bereits der BUKEA zugeordneten öffentlichen Toilettenanlagen benötigt.

 

Eine Realisierungsmöglichkeit für weitere öffentliche Toilettenanlagen im Hamburger Stadtgebiet besteht ausschließlich, wenn es gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben.

 

r den Fall einer Budgeterweiterung würde die Prüfbitte der Bezirksversammlung Wandsbek zu Neuerrichtungen in den Walddörfern neben weiteren bezirksseitig kommunizierten Bedarfen sowie den aus anderen Bezirken signalisierten Bedarfen stehen.

 

Gesehene Bedarfe wären insgesamt zu priorisieren, bezirksseitig durch zu erwartende Nutzungszahlen zu begründen und auf Umsetzbarkeit seitens SRH und BUKEA zu überprüfen.

Die BUKEA hat dabei die zur Verfügung gestellten Steuermittel immer auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwenden und ihre Planungen im Rahmen der erforderlichen Priorisierungen zu gestalten. Bei Finanzierbarkeit steht die tatsächliche Einrichtung eines Standortes immer unter dem Vorbehalt einer wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeit sowie der Prüfung der baulichen bzw. vertraglichen Umsetzbarkeit. Im Hinblick auf die vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben wird auch künftig eine flächendeckende Versorgung angesichts der Kostenintensität von öffentlichen Toiletten daher nicht leistbar sein.

 

Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, weitere barrierefreie öffentliche WCs in den Walddörfern über die bisherige Versorgung hinaus zu schaffen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 14.15
Lokalisation Beta
Eichtalpark

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