Öffentliche Toiletten: Prüfung von alternativen Ansätzen und Finanzierungsmöglichkeiten für die ggf. temporäre Errichtung einer öffentlichen Toiletten-Infrastruktur in Hamburg-Nord (und ggf. auch stadtweit) Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Ö 5.4
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat in seiner Sitzung am 16.09.2026 anlässlich des interfraktionellen Antrages der GRÜNE-, SPD-, CDU- und FDP-Fraktion „Öffentliche Toiletten: Prüfung von alternativen Ansätzen und Finanzierungsmöglichkeiten für die ggf. temporäre Errichtung einer öffentlichen Toiletten-Infrastruktur in Hamburg-Nord (und ggf. auch stadtweit)“ (Drs. 22-2583) bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig beschlossen:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, gegenüber der zuständigen Fachbehörde anzuregen,
Zudem wird die BUKEA zeitnah gebeten, dem Ausschuss
Hintergrund:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat in den letzten beiden Jahren wiederholt Anträge beschlossen, in denen Standorte für öffentliche Toiletten vorgeschlagen wurden und insbesondere mehr öffentliche Toiletten im öffentlichen Raum oder die Pflege schon bestehender öffentlicher Toiletten gefordert wurde. Mit Verweis auf die aktuelle Finanzlage, mit Verweis auf (Un-)wirtschaftlichkeitsargumenten oder auch auf Gefahren von Vandalismus wurden diese Anträge in der Regel seitens der zuständigen Behörde abschlägig beschieden.
Die Bereitstellung einer öffentlichen Toiletteninfrastruktur ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss vor allem in einer Großstadt wie Hamburg eine Selbstverständlichkeit sein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den vergangenen Jahren immer wieder auch öffentliche Toiletten errichtet insbesondere im innerstädtischen Bereich. Dennoch ist das Angebot bei weitem nicht ausreichend. Mit Blick auf die allseits bekannte Finanzlage ist es derzeit absehbar, dass in den kommenden zwei Jahren entweder keine oder nur sehr wenige öffentliche Toiletten zusätzlich errichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn es weiterhin verfolgt wird, die sehr teuren Modelle zu errichten.
Zwischenzeitlich werden stadtweit weitere Konzepte diskutiert, die es ggf. ermöglichen kostengünstiger und ggf. auch für spezifische Problemlagen wie beispielsweise an Spielplätzen einfache und günstigere Lösungen in Betracht zu ziehen. Im Diskussionsportfolio sind Trockentoiletten, die jedenfalls relativ günstig sind, das Konzept der „Netten Toilette“ oder auch sehr spezifisch die sog. Oilette als sehr kleines Modell für Kinder auf Spielplätzen. Alle diese Modelle haben Vor- und Nachteile und keines ist perfekt. Aber Konzepte aus anderen Städten zeigen, dass man auch mit den etwas kleineren Ansätzen jedenfalls für eine Übergangsphase die öffentliche Toiletteninfrastruktur erweitert werden kann. Ggf. bietet es sich auch an, einmal einen Mix für das Toilettenangebot zu prüfen.
Zusätzlich dazu muss auch die Finanzierbarkeit jedweder Lösung geklärt werden. Um dieses sehr grundsätzlich Problem zu lösen, bietet es sich an, zum einen die derzeitige Priorisierung zu hinterfragen. Da das Thema eine grundsätzliche Frage der Daseinsvorsorge betrifft, wäre eine solche haushalterische Priorisierung (unter Berücksichtigung anfallender Betriebskosten neben den Investitionskosten) jedenfalls konsequent. Ebenso bietet es sich an, zu prüfen, ob die Errichtung nicht über Hamburg Wasser erfolgt, sondern über ein öffentliches Vergabeverfahren ein Drittanbieter gefunden werden kann, der in den benannten Fällen oder auch im Fall größerer Lösungen in der Lage ist, die gewünschte Leistung (Errichtung und Betrieb einer öffentlichen Toilette) zu erbringen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1. – 4.:
Die Aufgabe "Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen" ist gemäß Senats- und Bürgerschaftsbeschluss (siehe Link Drs. 21/5143, dort Ziffer 4) sowie Verordnung (siehe GVBL_HH_2016-29.pdf) auf die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum 01.01.2017 übertragen worden. Es entspricht nicht dem Auftrag seitens des Senats und der Bürgerschaft, über eine öffentliche Auftragsvergabe erneut einen Drittanbieter auszuwählen vgl. Punkt 5.1 der v.g. Bürgerschaftsdrucksache - Nachfolgelösungen für die Anlagen der Fa. JCDecaux.
Die Bewertung der Angemessenheit von staatlichen Aufwendungen erfolgt auf der Grundlage, dass alle Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Rahmen verfügbarer Steuereinnahmen miteinander abgewogen und in ein vertretbares Verhältnis mit angemessener Finanzierungsmöglichkeit gesetzt werden müssen. Zum Doppelhaushalt 2027/2028 hat der Senat diese Priorisierung mit der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 2027/2028 abgeschlossen, vgl. Drs. 23/5000.
Für Bau, Unterhaltung und Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen zu beachten sind dauerhaft die mit Drs. 21/5143 genannten Prioritätensetzungen. Diese sind mit Blick auf die begrenzten Haushaltsermächtigungen auch in künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren gesamtstädtisch betrachtet abzuwägen.
Als Parameter für zu versorgende Standorte sind konkret genannt absehbare bzw. belegte Nutzungsfrequenz, Fußgängerströme im näheren Umfeld, touristische Bedeutung und Haltepunkte öffentlicher Verkehrsmittel (Verkehrsknotenpunkte mit Umstieg) für die insgesamt eine gute Versorgung erreicht werden konnte. Im fachlichen und überregionalen Austausch sowie anlassbezogen auf politische Empfehlungen / Anfragen bewerten BUKEA und SRH laufend dabei auch alternative Toilettentypen bzw. Lösungen wie zuletzt in der Stellungnahme der BUKEA zum „Pilotprojekt ‚Nette Toilette‘ in Barmbek-Nord umsetzen“ ausgeführt, vgl. Drucksache - 22-2093.1, im Übrigen siehe Antworten zu Ziffer 5 und 6.
Zu 5. – 6.:
Seitens der SRH ist eine Pilotierung der sogenannten „Oilette“ als niedrigschwellige Toilettenlösung für Kinder auf ausgewählten Hamburger Spielplätzen vorgesehen. Derzeit werden in der Planungs- und Konzeptionsphase durch die SRH beispielsweise wesentliche Rahmenbedingungen, die Standortauswahl, der Projektumfang sowie organisatorische, technische und finanzielle Aspekte weiter konkretisiert. Von der SRH einbezogen worden sind bereits die bezirklichen Fachamtsleitungen für das Management des öffentlichen Raumes.
Ziel der SRH ist es, zunächst ein tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln, um in einem nächsten, aber möglichst zeitnahen Schritt auf die Stakeholder zuzugehen, die weiteren Planungen vorzustellen und das weitere Vorgehen in einem gemeinsamen Abstimmungstermin zu erörtern.
Zu 7.:
Die BUKEA steht im regelmäßigen, überregionalen Austausch nicht nur zu Betriebserfahrungen, sondern auch zu Entsorgungswegen und der abfallrechtlichen Einordnung.
Unabhängig von der weiteren fachlichen Einschätzung, vgl. hierzu Drs. 21-8320 der Bezirksversammlung Wandsbek vom 23.01.2024, wird aufgrund der fehlenden ortsnahen Entsorgungsmöglichkeiten in Norddeutschland über eine Pilotanlage hinaus bis auf Weiteres keine Möglichkeit gesehen, die Toilettenart zu erproben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.