22-1989

Mehr Trinkwasserbrunnen und -spender für Hamburg-Nord - gemeinsam mit der BUKEA ein effizientes und kostenschonendes Verfahren etablieren Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 18.03.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.3

Sachverhalt

Am 14. Januar 2026 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität einen Antrag der Fraktion Die Grünen beraten (22-1654), in dem die Benennung von 10 möglichen Standorten für Trinkwasserbrunnen, die von Hamburg Wasser baulich umzusetzen wären, vorgeschlagen wird. Zudem soll bei zukünftigen Um- oder Neugestaltungen von belebten öffentlichen Orten immer die Errichtung eines Trinkwasserbrunnen im Rahmen der Planung geprüft werden. Im Ausschuss bestand Einigkeit, dass das insgesamt wünschenswerte Ziele sind. Eine Unsicherheit ergab sich hinsichtlich des dafür zu beschreitenden Verfahrens. Auch die Finanzierung des Anliegens ist unklar. Vor diesem Hintergrund hatte der Ausschuss die Verwaltung gebeten, den Antrag Hamburg Wasser zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahme liegt zwischenzeitlich vor. Gleichwohl besteht zu befürchten, dass die inder Antwort beschriebene Vorgehensweise und insbesondere die angegebenen Kosten für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens und dessen Betrieb die Errichtung von Trinkwasserbrunnen erschweren, anstatt sie zu fördern. Aus Sicht des Ausschusses sollte das Verfahren möglichst niedrigschwellig, einfach umzusetzen und möglichst kostenschonend sein, um Trinkwasserbrunnen möglichst zügig zu errichten.

Ausweislich des Informationsangebots der BUKEA im Internet zu vorhandenen Trinkwasserbrunnen in Hamburg und den Wasserspendern an den öffentlichen Toiletten, die von der Stadtreinigung Hamburg betrieben werden, ist die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum eine gesetzliche Aufgabe, für deren Erfüllung neben der BUKEA auch die Hamburger Bezirke selbstverantwortlich sind. Diesem gesetzlichen Auftrag folgend sowie mit Blick auf den Hitzeaktionsplan der Freien und Hansestadt Hamburg, indem als Maßnahme auch benannt ist, die Zahl der Trinkwasserspender und damit Verfügbarkeit von kostenlosem Trinkwasser im öffentlichen Raum auszubauen, ist es notwendig, hier möglichst schnell und zielgerichtet zu handeln. Im Zuge der derzeit ohnehin laufenden Prüfungen zur Entbürokratisierung von Prozessen, bietet es sich an, den Prozess zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen entsprechend auszugestalten. So erscheint es nicht abwegig, dass zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Rahmen der Daseinsvorsorge, Hamburg Wasser als öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg von vornherein eng in den Abstimmungsprozess über geeignete Standorte zwischen den Bezirksämtern und der BUKEA einbezogen wird. Zudem sollten jetzt zügig alle Fragen der Finanzierung: insbesondere auch die Höhe der Kosten für die Errichtung eines Brunnens geklärt werden und die Umsetzung des Anliegens im Haushaltsplan auch finanziell abgesichert werden.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität möge vor diesem Hintergrund beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der BUKEA dafür einzusetzen, dass das Verfahren zur Errichtung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen durch Hamburg Wasser effizient und kostenschonend ausgestaltet wird, so dass nicht schon allein die technische Prüfung geeigneter Standorte durch Hamburg Wasser mit einem Kostenrisiko verbunden ist. Andernfalls muss dafür Sorge getragen werden, dass eine kostenfreie Vorprüfung offensichtlicher technischer Ausschlussgründe stattfindet, bevor eine technische Detailprüfung durchgeführt wird.
  2. Das Bezirksamt wird zudem gebeten, mit den in der Drs. 22-1654 unter Ziffer 1 benannten Standorten auf die BUKEA zuzugehen, um zu klären, ob diese Art der Standortbeschreibung ausreichend und was Bestandteil der Abstimmung ist, bevor durch Hamburg Wasser geprüft wird, ob die vorgeschlagenen Standorte für Trinkwasserbrunnen geeignet sind.
  3. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, gemeinsam mit der BUKEA zu klären, welche Kosten die Prüfung eines Standorts durch Hamburg Wasser derzeit verursacht und wer die Kosten des Prüfauftrags trägt sowie nachzufragen, wie sich die Kosten für die Errichtung eines einzelnen Trinkwasserbrunnens in Höhe von einer halben Millionen Euro begründen (oder ob es sich um Brunnen mit besonderer Ausstattung handelt) sowie zu fragen, wie sich die jährlichen Betriebskosten in Höhe von 100.000 Euro für einen einzigen Brunnen zusammensetzen und
  4. gegenüber der BUKEA und der Finanzbehörde anzuregen, sich dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen an einer geeigneten Stelle im Gesamthaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab dem Haushalt 2027/28 in angemessener Höhe abgebildet werden.
  5. Bei zukünftigen Um- oder Neugestaltungen von belebten öffentlichen Orten soll zukünftig im Rahmen eines einfachen Verfahrens immer die Errichtung eines Trinkwasserbrunnen im Rahmen der Planung geprüft werden.
  6. Im Fall der Errichtung soll darauf hingewirkt werden, dass die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens mit ebenfalls geplanten, anderen anstehenden Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich Tiefbau koordiniert wird, um die Kosten für die Errichtungsarbeiten möglichst gering zu halten.
  7. Der Bezirksversammlung ist über den Umsetzungsstand des Antrags bis spätestens 30. September 2026 zu berichten.

r die SPD-Fraktion: Tina Winter, Angelina Timm

r die CDU-Fraktion: Ralf-Martin Diedrich, Dr. Clarissa Bohlmann

r die FDP-Fraktion: Lars Jessen, Monika Grodt-Kuhn

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Keine

Lokalisation Beta
Hamburg

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