22-1989.1.1

Mehr Trinkwasserbrunnen und -spender für Hamburg-Nord - gemeinsam mit der BUKEA ein effizientes und kostenschonendes Verfahren etablieren Stellungnahme der Finanzbehörde

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 21.05.2026 Bezirksversammlung Ö 5.1

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2026 aufgrund des Antrages der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion (Drs. 22-1989) mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig beschlossen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der BUKEA dafür einzusetzen, dass das Verfahren zur Errichtung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen durch Hamburg Wasser effizient und kostenschonend ausgestaltet wird, so dass nicht schon allein die technische Prüfung geeigneter Standorte durch Hamburg Wasser mit einem Kostenrisiko verbunden ist. Andernfalls muss dafür Sorge getragen werden, dass eine kostenfreie Vorprüfung offensichtlicher technischer Ausschlussgründe stattfindet, bevor eine technische Detailprüfung durchgeführt wird.
  1. Das Bezirksamt wird zudem gebeten, mit den in der Drs. 22-1654 unter Ziffer 1 benannten Standorten[1] auf die BUKEA zuzugehen, um zu klären, ob diese Art der Standortbeschreibung ausreichend und was Bestandteil der Abstimmung ist, bevor durch Hamburg Wasser geprüft wird, ob die vorgeschlagenen Standorte für Trinkwasserbrunnen geeignet sind.
  1. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, gemeinsam mit der BUKEA zu klären, welche Kosten die Prüfung eines Standorts durch Hamburg Wasser derzeit verursacht und wer die Kosten des Prüfauftrags trägt sowie nachzufragen, welche Kosten für die Errichtung eines Brunnens sowie dessen jährlichen Betrieb anfallen und wie sich diese zusammensetzen.
  1. gegenüber der BUKEA und der Finanzbehörde anzuregen, sich dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen an einer geeigneten Stelle im Gesamthaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab dem Haushalt 2027/28 in angemessener Höhe abgebildet werden.
  1. Bei zukünftigen Um- oder Neugestaltungen von belebten öffentlichen Orten soll zukünftig im Rahmen eines einfachen Verfahrens immer die Errichtung eines Trinkwasserbrunnen im Rahmen der Planung geprüft werden.
  1. Im Fall der Errichtung soll darauf hingewirkt werden, dass die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens mit ebenfalls geplanten, anderen anstehenden Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich Tiefbau koordiniert wird, um die Kosten für die Errichtungsarbeiten möglichst gering zu halten.
  1. Der Bezirksversammlung ist über den Umsetzungsstand des Antrags bis spätestens 30. September 2026 zu berichten.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Anpassung der finanziellen Mittel zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen an geeigneten Stellen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), sofern sie das Vorhaben unterstützt. Die BUKEA hat alszuständige Fachbehörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung für eine am Bedarf orientierte Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte Sorge zu tragen. Zur Auskömmlichkeit der bezirklichen Ressourcenausstattung sind die Fachbehörden regelmäßig mit den Bezirksämtern im Gespräch. Werden hierbei zusätzliche Bedarfe erkannt, sind diese im Rahmen der politischen Prioritätensetzung durch die zuständige Fachbehörde zu berücksichtigen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien