Mehr Trinkwasserbrunnen und -spender für Hamburg-Nord - gemeinsam mit der BUKEA ein effizientes und kostenschonendes Verfahren etablieren Stellungnahme der Finanzbehörde
Letzte Beratung: 10.06.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 5.1
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat sich in seiner Sitzung am 18.03.2026 aufgrund des Antrages der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion (Drs. 22-1989) mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig beschlossen:
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Anpassung der finanziellen Mittel zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen an geeigneten Stellen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), sofern sie das Vorhaben unterstützt. Die BUKEA hat als zuständige Fachbehörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung für eine am Bedarf orientierte Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte Sorge zu tragen. Zur Auskömmlichkeit der bezirklichen Ressourcenausstattung sind die Fachbehörden regelmäßig mit den Bezirksämtern im Gespräch. Werden hierbei zusätzliche Bedarfe erkannt, sind diese im Rahmen der politischen Prioritätensetzung durch die zuständige Fachbehörde zu berücksichtigen.
[1] Die benannten Standorte sind:
- Langenhorner Markt
- Bahnhof Ohlsdorf
- Bahnhof Barmbek und Umfeld
- Neues WC U-Bahn Haltestelle Fuhlsbüttler Straße
- Alster (Ostufer/Hohenfelder Bucht)
- Haynspark
- Mühlenkamp
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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