21-1280.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Optimierung der Toilettenlandschaft im Bezirksamtsbereich

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.04.2022 Regionalausschuss Harburg Ö 2

Sachverhalt

 

Der Bezirk Harburg ist wesentlich auch dadurch geprägt, dass große Park- und Grünanlagen und Wälder und Naturschutzgebiete ein Angebot für alle Hamburger bereithalten, um Entspannungsmöglichkeiten und Verweilen, Spazierengehen und aktiv sein zu ermöglichen. Insoweit dienen die Flächen zu einem großen Teil der Gesundheit und der Erholung der Bevölkerung. 

 

Leider ist die Nutzung bisher nicht optimal möglich, weil an sehr vielen Stellen keine öffentlichen Toilettenanlagen vorhanden sind. Dieses führt dazu, dass Erholungssuchende die Flächen nicht optimal nutzen können. Unabhängig davon, dass es ordnungswidrig ist, ist den Besuchern nicht zuzumuten, als Ausweg Gebüsch und Unterholz zu nutzen. 

 

Öffentliche Toiletten sind zu einem großen Teil an ÖPNV Haltestellen oder in Einkaufsbereichen errichtet, nicht jedoch an den Eingangsstellen von Park- und Grünanlagen sowie Wäldern und Naturschutzgebieten. 

 

Insoweit wäre es wünschenswert, gerade im Bezirk Harburg die Gesamtsituation für Erholungssuchende und Freizeitnutzung zu verbessern. 

 

Die in der Vergangenheit mit Privatunternehmen geschlossenen Verträge sind schon vor Jahren beendet worden, ohne dass eine neue Konzeption umgesetzt worden wäre.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Verwaltung möge für den Bezirksamtsbereich ermitteln, an welchen Stellen die Errichtung von zusätzlichen Toilettenanlagen wünschenswert wäre. Dazu ist auch darzustellen, ob Möglichkeiten gesehen werden, private Anbieter einzubeziehen, die über weitreichendere Möglichkeiten als die Stadtreinigung verfügen. 

 

 

Hamburg, am 18.03.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                           Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                       Dr. Antje Jaeger

                                                         Michael Schaefer

                                                         Rainer Bliefernicht

                                                         Jens Ritter

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende         27.01.2022

 

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Wie in der Drs. 21/5143 dargestellt, ist die Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit den operativen Aufgaben zur Schaffung einer ansprechenden und anforderungsgerechten Toiletteninfrastruktur (u.a. Barrierefreiheit und Gendergerechtigkeit) in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) betraut.

 

Mit der Aufgabenübertragung auf die SRH verfolgt der Senat das Ziel, Bau, Unterhaltung, Betrieb, Steuerung und Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen auf einem hohen Niveau in der FHH zu vereinheitlichen. Seit 2017 sind verstärkt Baumaßnahmen umgesetzt worden, das Angebot wird ständig weiterentwickelt. Im Bezirk Harburg wurden die in der Vergangenheit durch Privatunternehmen betriebenen Anlagen abgelöst und durch von der SRH betriebene, moderne, barrierefreie und gendergerechte Automatiktoiletten ersetzt. Derzeit werden an den Standorten Außenmühle, Harburger Rathausplatz und Herbert-Wehner-Platz drei dieser Anlagen im Bezirksbereich betrieben.

 

Die BUKEA als zuständige Fachbehörde plant nicht, eine Änderung des oben dargestellten Senatskonzeptes herbeizuführen und erneut private Unternehmen zum Betrieb öffentlicher Toiletten einzubinden. Diese würde die beschlossene Zielsetzung des Senats und die erreichte Situationsverbesserung gefährden.

 

Über die Darstellung dieses Sachstandes hinaus könnte eine Referentin oder ein Referent der SRH bzw. der BUKEA keine weiteren Aussagen in der Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe treffen. Daher sieht die BUKEA von einer Referentenentsendung ab.

 

gez. Heimath

 

f.d.R. Kaidas
 

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