Herr Trispel teilt mit, dass die Überprüfungen noch laufen, ob die Baustellenerschließung an der Schule Ohrnsweg nördlich oder südlich eingerichtet werde und wieviel Bäume gefällt werden müssen.
Er wird in der nächsten Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe über die neusten Erkenntnisse berichten.
Die GmH hat das Bezirksamt als Bauherrn des Quatiershauses über die Sitzung informiert, denn diese hat das Bezirksamt vertreten.
Folgende Nachricht hat die Verwaltung von der IBA erhalten: Es wird ein externes Unternehmen mit den Reinigungsarbeiten in dem Gebiet beauftragt, so dass die angezeigten Vermüllungen aufgenommen und entsorgt werden. Des Weiteren wird eine regelmäßige Kontrolle beauftragt, um solche Zuständen in Zukunft zu vermeiden.
Die Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima und Agrarwirtschaft ist nicht zufriedenstellend.
Der Bezirk wurde gebeten zu ermitteln, wo Bedarf an Toilettenanlagen an Naturschutzgebieten besteht.
Der Ausschuss diskutiert.
Der Antrag soll im März noch einmal auf die Tagesordnung um eine Lösung zu finden.
Am 09.03. steht dieser Antrag auch auf der Tagesordnung des Regionalausschusses Harburg.
Herr Timmann regt an, die drei zusammenhängenden Drucksachen über die Ranger, die Ruhegebiete und die Naturschutzgebiete zusammen auf die Tagesordnung zu setzen.
Herr Trispel beantwortet zwei Fragen von Herrn Spreckels betreffend zweier Poller im Striepenweg, die dieser vorweg eingereicht hatte.
Antwort vom Management des öffentlichen Raumes (MR): Offensichtlich soll das Überfahren des Gehwegs verhindert werden, was mutmaßlich als Folge des illegalen Beparken desselben in der Vergangenheit beobachtet wurde. Poller haben grundsätzlich die Aufgabe Kraftfahrzeugnutzer vom illegalen Beparken und Befahren der Geh-, Rad- und anderer unzulässiger Flächen abzuhalten. Dies dient unter Anderem der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmender, der Barrierefreiheit, dem Schutz des Straßenbegleitgrüns, dem Erhalt des baulichen Zustands der Nebenflächen, dem Freihalten von Rettungswegen sowie der Förderung von Rad- und Fußverkehr.
Antwort von MR: Die Poller sind bewährte Standardmodelle und tragen umlaufende rot-weiße Warnfarbe bzw. Reflektorstreifen, um ihre bessere Erkennbarkeit im Dunkeln zu gewährleisten. Bei der Aufstellung von Pollern wird grundsätzlich – wie auch hier – auf ausreichende Restbreiten der Geh- und Radwege geachtet, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen. Auch die Barrierefreiheit ist sichergestellt.
Die Anordnung der Poller kam von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Diese recherchiert die genauen Gründe noch einmal.
Es liegt nichts vor.