22-0624.01

Antwort zur kleinen Anfrage gem. § 24 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Harburg für alle! - Standorte von digitalen Werbetafeln in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.11

Sachverhalt

In Hamburg prägen zunehmend digitale Werbemonitore mit Bewegtbildern das Stadtbild. Der öffentliche Raum wird verstärkt zur Projektionsfläche für kommerzielle Werbung, wodurch das individuelle Erscheinungsbild der Stadt verloren geht.

Die Nutzung lichtemittierender Werbeanlagen trägt erheblich zur Lichtverschmutzung bei, was sowohl negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt hat. Künstliches Licht bei Nacht kann Schlafstörungen, Stoffwechselerkrankungen sowie neuronale Beeinträchtigungen verursachen. Zudem stört es nachtaktive Tiere und beeinträchtigt die Artenvielfalt.

Darüber hinaus stellen Werbeanlagen im Straßenraum eine potenzielle Gefahr für die Verkehrssicherheit dar:

• Hindernisse auf Gehwegen: Werbeanlagen nehmen wertvollen Platz ein und können Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen behindern.

• Sichtbehinderungen: Insbesondere freistehende Werbeanlagen an Kreuzungen oder Einfahrten können die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen einschränken, was das Unfallrisiko erhöht.

• Blendwirkung: Die starken Helligkeitswechsel digitaler Werbeanlagen erschweren die Anpassung der Augen an das Umgebungslicht, wodurch Verkehrsteilnehmer*innen und Verkehrszeichen schlechter wahrgenommen werden.

• Ablenkung: Bewegte und wechselnde Werbeinhalte lenken nachweislich die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer*innen ab. Studien zeigen, dass Autofahrer*innen bis zu 2,38 Sekunden auf digitale Werbeflächen fixiert bleiben – eine gefährliche Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr.

Neben den verkehrssicherheitsrelevanten Aspekten haben digitale Werbeanlagen auch ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen:

• Energieverbrauch: Die digitalen Werbemonitore verbrauchen immense Mengen an Strom. Allein das Unternehmen STRÖER benötigte im Jahr 2023 über 60 Millionen kWh – ein Verbrauch, der dem von 40.000 Einpersonenhaushalten entspricht.

• Beeinflussung der öffentlichen Meinung: Große Außenwerbeunternehmen haben eine marktbeherrschende Stellung und bestimmen, welche Informationen im öffentlichen Raum sichtbar sind. Zudem nutzen sie digitale Werbemonitore zur Datenverfolgung und beeinflussen gezielt die öffentliche Wahrnehmung.

Daher fragen wir:

1. Wie viele digitale Werbetafeln gibt es im Bezirk Harburg und wo befinden sich diese?

2. Wie hoch war der Stromverbrauch für digitale Werbemonitore in Harburg im Jahr 2024?

3. Wie hoch waren die Einnahmen durch lichtemittierende Werbetafeln im Jahr 2024 im Bezirk?

4. Sind neue Standorte für solche Werbeträger in Harburg geplant und wenn ja wo?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

15. April 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der DIE LINKE-Fraktion wie folgt Stellung:

  1. Wie viele digitale Werbetafeln gibt es im Bezirk Harburg und wo befinden sich diese?

Vorangestellt sei, dass die sondernutzungsrechtliche Standortgenehmigung regelhaft für analoge Werbeanlagen erteilt wurde.

Die Digitalisierung von Werbeanlagen erfolgte nachträglich und diesbezüglich wurde keine erneute sondernutzungsrechtliche Prüfung der Standorte durchgeführt, da sich die genehmigten Standorte dadurch an sich nicht veränderten.

Der Digitalisierung von Werbeanlagen liegt ein gesondertes Verfahren zugrunde, das auf die ergänzend zum Gestattungsvertrag geschlossene Vereinbarung zur Ausstattung bestehender Werbeanlagen mit digitalen Ansichtsflächen vom 17.12.2014 (aktualisiert mit Wirkung zum 01.01.2021) zwischen der Fachbehörde (BVM) und den Werberechtsfirmen zurückgeht (s. Anlage).

Danach bedarf der Einsatz von Displays anstelle der analogen Ansischtsflächen einer Abweichung von der Verordnung über Werbung mit Wechsellicht, soweit die Anlagen nicht in Gebieten stehen, in denen Wechsellicht nach der Verordnung erlaubt ist. Vor diesem Hintergrund wurden durch die Bauprüfabteilung für den Bezirk Harburg bislang folgende Abweichungen erteilt:

- 4 Stadtinformationsanlagen:

Moorstraße 0 (genauer Standort nicht bekannt)

Moorstraße 0 (genauer Standort nicht bekannt)

Moorstraße 0 (genauer Standort nicht bekannt)

Hannoversche Straße 73

- 3 City-Light-Bords:

Moorstraße 0 (genauer Standort nicht bekannt)

Cuxhavener Straße 0 (genauer Standort nicht bekannt)

Stader Straße 0 (genauer Standort nicht bekannt)

  1. Wie hoch war der Stromverbrauch für digitale Werbemonitore in Harburg im Jahr 2024?

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Ggf. können die Werberechtsfirmen selber dazu konkretere Angaben tätigen.

  1. Wie hoch waren die Einnahmen durch lichtemittierende Werbetafeln im Jahr 2024 im Bezirk?

Das Bezirksamt erwirkt durch die von den Werberechtsverträgen abgedeckten Werbeanlagen i.d.R. keine eigenen Erlöse.

Die zu entrichtenden Vertragsentgelte gemäß Gestattungsvertrag sind von den Werberrechtsfirmen an die Fachbehörde zu zahlen.

  1. Sind neue Standorte für solche Werbeträger in Harburg geplant und wenn ja wo?

Dem Bezirksamt liegen aktuell keine Erkenntnisse zu neu geplanten Standorten vor. Neue Standorte wären auch nicht von der bestehenden Digitalisierungsvereinbarung abgedeckt.

Trispel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Moorstraße Hannoversche Straße Cuxhavener Straße Stader Straße

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