22-0447.01

Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zu einem Wärmeplanungskonzept für Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

Am 6.1.2025 wurde im Stadtentwicklungsausschuss ein Bericht über das Wohnungsbaupro- gramm vorgestellt. In Hamburg sollen jährlich 10.000 neue Wohneinheiten (WE) gebaut wer- den. Diese benötigen Energie. Die Stromproduktion in Hamburg ist rückläufig (statistik-nord.de). Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit steigenden Energiekosten. In den letzten zehn Jahren sind die Strompreise um 42% gestiegen (strom-report.com). Das Kraftwerk Moorburg wird derzeit abgerissen. Nach nur neun Jahren endete seine Betriebszeit. Es war eines der modernsten Kohlekraftwerke der Welt.

Wohnungen benötigen Wärme bzw. Strom. Dies gilt auch für jene mit einem KfW-67-Standard oder ähnlichen Effizienzklassen. Für Hamburg liegt laut hamburg.de keine Wärmeplanung vor. Dort heißt es: „Stand der Hamburger Wärmeplanung - Wie heizt Hamburg heute? Wann wird die Fernwärme klimafreundlich, wo werden Wärmenetze ausgebaut, wo sind dezentrale Lösun- gen angesagt? Und welche Maßnahmen gibt es bereits, um die Emissionen aus der Wärmever- sorgung zu reduzieren? Die Stadt Hamburg ist auf dem Weg, diese Fragen zu beantworten.“

Laut des Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses, Herrn Frank Richter (SPD), liege für Harburg schon eine Wärmeplanung vor.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um Beantwortung folgender Fragen:

1. Liegt für Harburg eine Wärmeplanung vor? Falls nein:

Wann wird dieses Konzept erstellt?

Wer wird dieses Konzept erstellen? (Bitte um Nennung der zuständigen Stelle/des Unternehmens.)

2. War der Abriss des erst neun Jahre alten Kraftwerks Moorburg nachhaltig?

3. Wird gewährleistet, dass sich die Harburger Bürger in Zukunft das Heizen werden leisten können?

4. Kann die Versorgung der neu zu bauenden Wohneinheiten in Harburg mit Energie für die kommen- den Jahre gewährleistet werden? Falls ja: Wie und aus welchen Quellen?
Falls nein: Welche Maßnahmen stehen zur Verfügung, um die Versorgung zu sichern?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

08.04.2025

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

1. Liegt für Harburg eine Wärmeplanung vor? Falls nein:

Wann wird dieses Konzept erstellt?

Wer wird dieses Konzept erstellen? (Bitte um Nennung der zuständigen Stelle/des Unternehmens.)

Die Wärmeplanung für Hamburg wird bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. Federführend bei der Erstellung der Wärmeplanung ist die BUKEA. Weitere Fachbehörden sowie die Bezirksämter sind jedoch intensiv in die Erstellung eingebunden. Bis dahin stehen folgende Schritte an:

  • Veröffentlichung der Eignungsprüfung (Festlegung von voraussichtlich dezentralen Gebieten) : Veröffentlichung Ende Q1 2025
  • Veröffentlichung der Bestands- und Potenzialanalyse: Q3 2025
  • Veröffentlichung des Wärmeplan-Entwurfs: Q1 2026

Diese Hauptmeilensteine sind jeweils mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden. Im Anschluss an eine Veröffentlichung werden 30 Tage zur Stellungnahme eingeräumt. Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen wird bis Mitte 2026 ein Wärmeplan nach Senatsbeschluss veröffentlicht werden.

2. War der Abriss des erst neun Jahre alten Kraftwerks Moorburg nachhaltig?

Die Entscheidung zur Abschaltung des Kohlekraftwerks Moorburg ist unter dem damaligen Betreiber Vattenfall GmbH getroffen worden. Diese Entscheidung ist im Kontext der damaligen regulatorischen Rahmenbedingungen zu verstehen. Mit dem Zuschlag im Ausschreibungsverfahren zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen wurde das Kraftwerk im Jahr 2021 stillgelegt.

3. Wird gewährleistet, dass sich die Harburger Bürger in Zukunft das Heizen werden leisten können?

Der Wärmeplan soll Bürger:innen die vor Ort verfügbaren Wärmeversorgungsarten aufzeigen und damit Orientierung geben. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete in einer Szenarien-Analyse ermittelt. Besonders geeignet sind Wärmeversorgungsarten, die im Vergleich zu den anderen in Betracht kommenden Wärmeversorgungsarten geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und geringe kumulierte Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr aufweisen, wobei die Wärmegestehungskosten sowohl Investitionskosten einschließlich Infrastrukturausbaukosten als auch Betriebskosten über die Lebensdauer umfassen.

Bürger:innen werden zudem bei dem Umstellung durch Zuschüsse und Kredite auf Bundes- wie auf Landesebene unterstützt. Seit dem 1. Februar 2025 stockt Hamburg die Bundesförderung für Wärmepumpen (BEG EM) auf. Bei Inanspruchnahme der Basisförderung nach BEG gibt die Stadt Hamburg über die landeseigene Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) zusätzlich 20 Prozent.

Hamburg co-finanziert zudem eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung von einkommensschwachen Haushalten zur Senkung von Strom-, Heiz- und Wasserkosten (Hamburg – Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. (stromspar-check.de). Außerdem beraten die von der Stadt finanzierten Hamburger Energielotsen Mietende dabei, die Kosten für Warmwasser und Heizung zu senken (Energiespartipps: was MieterInnen tun können - hamburg.de

4. Kann die Versorgung der neu zu bauenden Wohneinheiten in Harburg mit Energie für die kommenden Jahre gewährleistet werden? Falls ja: Wie und aus welchen Quellen?

Falls nein: Welche Maßnahmen stehen zur Verfügung, um die Versorgung zu sichern?

Gemäß statistischem Bundesamt nutzen 64,6 % der 2023 fertiggestellten Wohngebäude Wärmepumpen überwiegend zum Heizen. 80,7 % der 2023 genehmigten Wohngebäude sollen primär mit erneuerbarer Energie beheizt werden. Dabei werden in 76,3 % der genehmigten Neubauten Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Für größere Neubaugebiete mit mehr als 150 Wohneinheiten und einer Geschossflächenzahl (GFZ) > 0,8 wird ein Energiefachplan erstellt, die die beste Versorgungsvariante ermittelt. Hier werden u.a. die zur Verfügung stehenden Umweltquellen untersucht und der Anschluss an bestehende Wärmenetze geprüft. Mit der Wärmenetzeignungskarte und der Wärmepumpenpotentialkarte stehen hierfür im Rahmen der kommunalen Wärmeversorgung bereits erste Zwischenergnisse zur Verfügung.

Damit steht ein Lösungsraum für die Wärmeversorgung der neu zu errichtenden Wohneinheiten in Harburg zur Verfügung

gez. Böhm

f.d.R.

Riechers

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