Transparenz der Fernwärmepreisbildung und zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung in Hamburg
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Transparenz der Fernwärmepreisbildung und zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung in Hamburg
Fortlaufende. Nr. 22-99
Eingangsdatum: 11.05.2026
Datum der Antwort: 13.08.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet auf Grundlage von Informationen der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) sowie privater Wärmenetzbetreiber wie folgt:
Vorwort der BUKEA
Die leitungsgebundene Wärmeversorgung („Fernwärme”) bietet insbesondere in dicht besiedelten urbanen Räumen erhebliche strukturelle und volkswirtschaftliche Vorteile. Fernwärmesysteme ermöglichen hier eine effiziente, flächensparende und zentral steuerbare Wärmeversorgung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgungssicherheit sowie zur Erreichung klimapolitischer Ziele der Stadt.
Im Vergleich zu dezentralen Heizungsanlagen können unterschiedliche Wärmequellen flexibel integriert werden, darunter industrielle Abwärme, erneuerbare Energien, Großwärmepumpen sowie künftig verstärkt klimaneutrale Erzeugungsformen. Zudem ist Fernwärme für den Kunden unkompliziert und es entfallen bei den angeschlossenen Gebäuden eigene Heizkessel, Brennstofflagerungen und umfangreiche Wartungsaufwendungen.
Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung – insbesondere der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und die Transformation hin zu klimafreundlichen Erzeugungsanlagen – erfordert erhebliche Investitionen.
Die Preisgestaltung und Preisbildung sind in Teilen betriebs- und geschäftsrelevante Informationen. Zu den Einzelheiten äußert sich der Senat zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wärmenetzbetreiber nicht, denn bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung überwiegt das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse. Informationen, die nicht allgemein bekannt sind, drohen bei deren Offenlegung die Wettbewerbsposition des Unternehmens einerseits zu beeinträchtigen und das fiskalische Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an ihren Unternehmen mithin das Staatswohl anderseits zu beeinträchtigen.
Zudem können belastbare Energiepreisprognosen oder die Entwicklungen einzelner Heiztechnologien nicht über viele Jahre hinweg erstellt werden. Die Märkte verhalten sich volatil, regulatorischer Entwicklungen sowie unsichere Brennstoff- und CO₂-Preisentwicklungen lassen sich nicht verlässlich vorhersagen.
Sachverhalt:
Die Fernwärmepreise in Hamburg stehen unter erheblichem Druck. Ursachen sind u. a. der Ausstieg aus der Kohleverstromung (insb. Wedel), Investitionen in neue Anlagen (z. B. Gas- und Dampfkraftwerke), steigende Kosten für CO₂-Zertifikate sowie komplexe Preisgleitklauseln. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Faktoren – marktbedingt wie politisch induziert – die Preisentwicklung beeinflussen .
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer vollständigen Transparenz der Preisbildung und ihrer zukünftigen Entwicklung, weil alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer diese Kosten zu tragen haben und es sich nach Einrichtung des Anschlusses um ein quasi Monopol handelt, welches keinen Marktwettbewerb hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Fragen
I. Struktur der Fernwärmepreisbildung
1. Wie setzt sich der Fernwärmepreis in Hamburg aktuell im Detail zusammen (bitte vollständige Aufschlüsselung in Prozent und Euro pro MWh), insbesondere nach:
a. Brennstoffkosten (nach Energieträgern getrennt)
b. CO₂-Zertifikatskosten
c. Netzkosten (Transport, Verteilung)
d. Investitions- und Kapitalkosten
e. Betriebs- und Wartungskosten
f. Abschreibungen
g. Gewinnmargen
h. Steuern und Abgaben
i. sonstigen Bestandteilen
Der Fernwärmepreis setzt sich grundsätzlich aus den unter a.-i. genannten Positionen zusammen. Eine Aufschlüsselung in Prozent und Euro pro MWh ist nicht möglich, da die Preisbildung wesentlich von der Außentemperatur, der Verfügbarkeit der Erzeugungsanlagen, den verwendeten Brennstoffen und dem Abnahmeprofil abhängt. Dadurch ändern sich die Anteile regelmäßig. Auch die hohen Investitionen in eine klimaneutrale Wärmeversorgung, das heißt eine vollständige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus, wirken sich auf die Entwicklung der Preise aus.
Beispielsweise für das Stadtnetz der HEnW ist die Preiszusammensetzung aufgelistet unter: Preise Stadtnetz - Hamburger Energiewerke
Beispielsweise für den Verbund West der HanseWerk GmbH ist die Preiszusammensetzung aufgelistet unter: Wärmepreise in Hamburg, Verbund West Zudem werden die Fernwärmepreise der HanseWerk Natur GmbH in sämtlichen von ihr betriebenen Netzen auf der Preistransparenzplattform des Energieeffizienzverbands für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert (waermepreise.info).
2. Wie hat sich diese Zusammensetzung in den letzten zehn Jahren jährlich verändert?
Faktoren, wie der gesetzlich vorgeschriebene Kohleausstieg und die damit verbundenen Investitionen in neue klimaneutrale Technologien, haben zu zusätzlichen Abschreibungs- und Finanzierungskosten geführt, die sich auf die Preisentwicklung auswirken. Infolge starker und schneller Veränderungen der Erdgaspreise, beispielsweise durch den Ukrainekrieg, wurden die Preisänderungsklauseln in einzelnen Fällen außerdem angepasst, siehe hierzu auch Antwort zu 1.
3. Welche Preisbestandteile sind Bestandteil von Preisgleitklauseln und wie genau sind diese ausgestaltet?
Fernwärmepreise setzen sich grundsätzlich aus einem Jahresgrundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis deckt üblicherweise verbrauchsunabhängige Kosten und der Arbeitspreis verbrauchsabhängige Kosten. Dem entsprechend finden sich die Erzeugungskosten wie z.B. Brennstoffe in dem Arbeitspreis wieder. Die Gestaltung der Preisänderungsklauseln folgt dem § 24 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).
Informationen für das Fernwärmenetz der HEnW sind hier einzusehen: Kosten & Preise Stadtnetz - Hamburger Energiewerke Für die HanseWerk Natur GmbH unter Wärmepreise.
4. Welche Indizes (z. B. Brennstoffpreise, Inflationsindizes, CO₂-Preise) werden zur Preisbildung konkret herangezogen?
Die Auswahl und Gewichtung dieser Indizes erfolgt netzindividuell. Die genaue Zusammensetzung und die jeweiligen Quellennachweise sind auf den Webseiten der jeweiligen Wärmenetzbetreiber veröffentlicht. Nicht öffentlich einsehbare Werte werden durch unabhängige Dritte bestätigt und zertifiziert. Siehe im Übrigen Antwort zu 3.
II. Marktbedingte Preisveränderungen
5. Welche konkreten Preisbestandteile haben sich seit 2016 aufgrund von Marktverhältnissen verändert (bitte jährlich und differenziert darstellen)?
Grundsätzlich ändern sich alle indizierten Preisbestandteile aufgrund von Marktverhältnissen.
Das ist ihr Zweck. Der Erdgasgroßhandelspreis hat hier die deutlichsten Änderungen zu verzeichnen. 2016 bis 2020 waren die Großhandelspreise konstant auf niedrigem Niveau, im Bereich von 20 €/MWh (+- 5 €/MWh). In Folge der Vorboten des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stiegen die Preise 2021 deutlich an, teilweise auf über 100 €/MWh. Durch den Angriffskrieg Russlands und die daraus resultierenden Lieferbegrenzungen stiegen die Preise 2022 dann deutlich bis auf über 300 €/MWh. Der Preisverlauf der THE (Trading Hub Europe) Future und Day Ahead-Preise können ab Beginn 2022 auf der Seite der Bundesnetzagentur nachvollzogen werden (Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung - Gaspreise Großhandel in EUR/MWh).
Ab dem Jahr 2023 haben sich die Preise wieder normalisiert, liegen jedoch über dem Vorkrisenniveau nun im Bereich von 30 €/MWh mit kleinen Spitzen bis 50 €/MWh. Durch den Angriff der USA auf den Iran sind die Preise im Jahr 2026 auf etwas über 50 €/MWh gestiegen.
Änderungen in den Preisen können sich auch durch grundlegende Anpassungen der Preisänderungsklauseln ergeben. Diese sind zum Beispiel notwendig, weil sich der Energiemix eines Wärmenetzes grundlegend ändert, z.B. durch den Kohleausstieg im Stadtnetz der Hamburger Energiewerke.
6. Wie haben sich insbesondere folgende Faktoren ausgewirkt:
a. Gaspreise
b. Kohlepreise
c. Strompreise
d. Preise für CO₂-Zertifikate (EU ETS)
e. Beschaffungskosten für alternative Wärmequellen (z. B. Abwärme, industrielle Quellen)
Die Preise für die Brennstoffe ändern sich laufend und sind deshalb im Wesentlichen in den Preisänderungsfaktoren abgebildet. Durch die Veränderung kann sich auch der jeweilige Anteil an der Gesamtpreisänderung verschieben. Im Übrigen siehe hierzu auch Antwort zu 5.
7. Welche Rolle spielt die Stilllegung des Kohlekraftwerks Wedel für die Kostenstruktur?
a. Wirkt diese sich nur auf den westlichen Teil Hamburg, also Altona, aus oder
b. wird dieses alle Fernwärmeanschlüsse in ganz Hamburg umverteilt?
c. Wie hoch sind diese Effekte durchschnittlich je Wohneinheit?
zu a. und b.
Die Erzeugung findet dynamisch in allen Erzeugungsanlagen, die in das Hamburger Stadtnetz einspeisen, statt. Preise gelten deshalb für alle Kunden im Stadtnetz gleichermaßen.
zu c.
50 Prozent der versorgten Gebäude sind öffentliche- Geschäfts- und Bürogebäude. Deshalb lässt sich hierzu keine Aussage treffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Im Zuge der Investitionen in eine klimafreundliche Wärmeversorgung erfolgte im Jahr 2025 eine Anpassung der Preisformel für das HEnW-Stadtnetz. Dies führte zu einer Preissteigerung für Durchschnittshaushalte von gut 30%. Die berücksichtigten Investitionen bezogen sich größtenteils auf Maßnahmen zum Ersatz des Heizkraftwerks (HKW) Wedel. Die Fernwärmepreise im Stadtnetz der HEnW liegen trotz dieser Preisanpassung bundesweit im mittlerem Niveau. Dabei gilt es hervorzuheben, dass die HEnW dabei im Vergleich zu anderen Städten und Kommunen bereits umfangreiche Dekarbonisierungsinvestitionen getätigt hat. Auch im innerstädtischen Vergleich erweisen sich die Preise als konkurrenzfähig.
8. In welchem Umfang haben sich Effizienzverluste bzw. -gewinne durch neue Anlagen auf die Preisentwicklung ausgewirkt?
Effizienzverluste oder -gewinne haben insgesamt nur einen geringen Einfluss auf die Preisentwicklung im Fernwärmenetz. Veränderungen in der Effizienz werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, wirken sich jedoch nicht direkt auf die Entwicklung der Wärmepreise aus. Daher sind die Auswirkungen von Effizienzveränderungen auf die Wärmepreise als sehr gering einzuschätzen.
9. Welche Auswirkungen haben Netzverluste und deren Entwicklung auf die Preisgestaltung?
Die Effekte von Netzverlusten sind in der Gesamtbetrachtung des Fernwärmenetzes als gering einzuschätzen. Deshalb sind die Auswirkungen auf die Preisgestaltung auch sehr gering. Veränderungen bei den Netzverlusten werden regelmäßig überprüft und in den Preisgleitklauseln berücksichtigt.
III. Politisch induzierte Preisbestandteile
10. Welche Preisbestandteile sind direkt auf politische Vorgaben zurückzuführen (bitte vollständig auflisten)?
Preisbestandteile in der Fernwärme sind geprägt von staatlichen und gesetzlichen Vorgaben. Dazu zählen insbesondere Förder- und Umlagesysteme und der CO₂-Preis im Rahmen des Emissionshandels. Eine differenzierte Auflistung ist aufgrund der Vielzahl der Wirkmechanismen nicht möglich.
11. Wie haben sich insbesondere entwickelt:
a. CO₂-Abgabe bzw. CO₂-Zertifikatspreise
Die Preise für CO2 Zertifikate im europäischen Emissionshandel bewegten sich lange auf sehr niedrigem Niveau. Nach dem Jahr 2018 sind sie sprunghaft angestiegen. Seit dem Jahr 2022 schwanken sie stark mit einer steigenden Tendenz.
b. Energiesteuern
Bei den für die Fernwärme relevanten Energieträgern hat es in letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen im Energiesteuergesetz gegeben.
c. Netzentgelte (regulatorische Vorgaben)
Die Netzentgelte sind hier zu finden: Netzentgelte | Hamburger Energienetze
d. Umlagen (bitte einzeln ausweisen)
Dazu liegen keine Informationen vor.
12. Welchen Anteil am Gesamtpreis machen diese politisch induzierten Kosten aktuell aus?
13. Wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren verändert?
Aufgrund komplexer Zusammenhänge ist eine Aufschlüsselung nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 10.
14. Welche zukünftigen politischen Maßnahmen (EU, Bund, Land) werden voraussichtlich Einfluss auf die Fernwärmepreise haben?
Den größten Einfluss haben die Kostenentwicklungen auf die Dekarbonisierungsmaßnahmen und die Preisentwicklung der eingesetzten Energieträger. Die Preisentwicklung der Energieträger ist in erheblichem Maße von geopolitischen Entwicklungen abhängig.
IV. Investitionen und deren Preiswirkung
15. Welche Investitionen wurden seit 2016 in die Fernwärmeinfrastruktur getätigt (bitte einzeln auflisten)?
Von der HEnW wurden seit dem Jahr 2016 verschiedene Investitionen in die Fernwärmeinfrastruktur getätigt, darunter der Ausbau und die Modernisierung von Leitungsnetzen, die Erneuerung von Übergabestationen sowie Investitionen in klimafreundliche Wärmeerzeugungsanlagen. Die Maßnahmen wurden fortlaufend umgesetzt, um Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu verbessern.
Wesentliche Investitionen der HEnW:
Aufseiten der privaten Wärmenetzbetreiber wurden ebenfalls weitreichende Investitionen getätigt. Weitere Projekte zur Dekarbonisierung und dem Netzausbau sind in Planung. Im Übrigen siehe Vorwort.
16. Welche dieser Investitionen wirken sich aktuell preissteigernd aus und in welchem Umfang?
Neue Technologien haben zwar hohe Anfangsinvestitionen, können aber bei günstigen Strompreisen niedrigere variable Betriebskosten verursachen als fossile Wärmeerzeugung. Mit zunehmender erforderlicher Dekarbonisierung der Wärmeversorgung insgesamt stellen sich diese Investitionen in der Perspektive als preisstabilisierend und vor dem Hintergrund der Verteuerung der fossilen Energien mindestens wettbewerbsfähig im Vergleich zu anderen Dekarbonisierungsoptionen dar.
Hinzuweisen ist darüber hinaus darauf, dass es sich bei Investitionen zur Dekarbonisierung der Fernwärme, wie dem Ersatz des Kohlekraftwerkes Wedel, um Ersatzmaßnahmen mit Blick auf die Betriebszeitgrenze abgängiger Erzeugungsanlagen und Infrastrukturen handelt, deren Investitionsbedarf unvermeidlich ist.
17. Wie werden diese Investitionskosten auf die Kunden umgelegt (Methodik, Zeitraum, Abschreibung)?
Investitionen in die Dekarbonisierung werden auf Grundlage der bundesrechtlichen AVBFernwärmeV über eine Anpassung des Preissystems an die Kunden weitergegeben. Im Übrigen siehe die Website Hamburger Energiewerke: Neues Preissystem für das Stadtnetz - Hamburger Energiewerke und die Antwort zu 1.
18. Welche Investitionen sind bis 2036 geplant und welche Preiswirkungen erwartet der Senat daraus?
In den nächsten Jahren sind weiterhin umfangreiche Investitionen in den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung geplant, insbesondere durch den Ersatz fossiler Erzeugungsanlagen wie des Kohlekraftwerks in Tiefstack sowie den Ausbau erneuerbarer Wärmequellen. Konkrete Projekte befinden sich teilweise noch in der Planungsphase und sind noch nicht final beschlossen, weshalb derzeit keine belastbaren Aussagen zu den daraus resultierenden Preiswirkungen getroffen werden können. Beispielhaft sind in den Kooperationsvereinbarungen mit HanseWerk Natur und enercity Contracting Nord erste Projektvorschläge aufgeführt. Die Zielsetzung ist dabei, das Preisniveau bezahlbar zu halten, so wie es auch in den vorgenannten Kooperationsvereinbarungen mit der FHH aufgeführt ist.
V. Zukunft der Fernwärme in Hamburg (10-Jahres-Prognose)
19. Wie prognostiziert der Senat die Entwicklung der Fernwärmepreise bis 2035 (bitte Szenarien darstellen)?
20. Welche Annahmen liegen diesen Prognosen zugrunde (z. B. CO₂-Preis, Energiepreise, Nachfrageentwicklung)?
In der Tendenz werden auch die Fernwärmepreise aufgrund der fortlaufenden Transformation und den damit verbundenen Investitionen steigen. Durch den immer geringer werdenden fossilen Anteil wird die Preisentwicklung jedoch insgesamt immer mehr von der Entwicklung von fossilen Brennstoffpreisen, von CO2-Preisen und externen Faktoren entkoppelt und damit stabiler. Demgegenüber sind in Bezug auf fossile Brennstoffe deutliche Preisanstiege zu erwarten. Eine verlässliche Prognose für die nächsten zehn Jahre ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Rahmenbedingungen (Regulatorik, Förderrahmen, etc.) insgesamt volatil sind. Die Unternehmen und zuständigen Stellen verfolgen auf unternehmerischer wie regulatorischer Ebene das Ziel die Fernwärmepreise gegenüber anderen Technologien weiterhin preislich attraktiv zu halten (vgl i.Ü. Antwort zu Frage 23).
21. Wie wird sich der Energiemix der Fernwärme voraussichtlich verändern (Anteile Gas, erneuerbare Energien, Abwärme etc.)?
Der Energiemix der Fernwärme wird ab 2030 keine Kohle mehr beinhalten. Auch Erdgas wird entsprechend der kommunalen Wärmeplanung im Energiemix an Bedeutung verlieren.
Die Fernwärme wird ab dem Jahr 2040 im Wesentlichen auf Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und klimaneutralen Wärmequellen wie Wärmepumpen basieren.
Grundsätzlich gilt gemäß § 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG), dass Wärmenetzbetreiber bis zum 31. Dezember 2026 Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne vorlegen müssen. Diese Pläne sind abzuwarten.
22. Welche Rolle werden spielen
a. Großwärmepumpen,
b. Geothermie,
c. industrielle Abwärme und
d. Wasserstoff?
Alle genannten Wärmequellen werden künftig eine Rolle in der klimaneutralen Wärmeversorgung spielen. Großwärmepumpen, Geothermie und industrielle Abwärme gelten dabei in unterschiedlicher Ausgestaltung als zentrale Bausteine, da sie erneuerbare und bislang ungenutzte Wärmequellen effizient für Fernwärmenetze nutzbar machen können. Ihr tatsächlicher Beitrag ist netzindividuell. Wasserstoff wird in der Wärmeversorgung voraussichtlich lediglich eine ergänzende Funktion übernehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 21.
23. Welche Risiken für weitere Preissteigerungen sieht der Senat?
Die HEnW verfolget das Ziel, die Fernwärmepreise weiterhin attraktiv und konkurrenzfähig zu halten. Risiken sieht die BUKEA insoweit eher durch eine Verzögerung der Dekarbonisierung, da die Preisentwicklungen in Bezug auf fossile Brennstoffe mit wesentlich größeren Unsicherheiten behaftet sind. Hamburg setzt sich vor diesem Hintergrund auf Bundesebene dafür ein, dass die zukünftige Regulatorik, staatliche Förderung sowie die Entwicklung von Energie- und CO₂-Preisen zu weiterhin moderaten Wärmepreisen führt.
VI. Vergleich mit anderen Heizsystemen
24. Wie entwickeln sich nach Einschätzung des Senats die Kosten folgender Heizsysteme in den nächsten zehn Jahren:
a. Gasheizung
b. Ölheizung
c. Wärmepumpe
d. Fernwärme
25. Wie stellt sich ein Kostenvergleich pro Haushalt (typischer Verbrauch) dar – heute und prognostisch bis 2035?
Die Vollkosten für fossile Heizsysteme wie Gasheizungen und Ölheizungen werden vor allem durch steigende CO2-Preise und durch die verpflichtende Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) teurer. Die CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr werden aktuell über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt, werden aber in den nächsten Jahren Teil des EU-Emissionshandels. Die Bio-Treppe wird absehbar preistreibende Auswirkungen haben, da Biogas ein begrenzter und wertvoller Energieträger ist. Durch die fortschreitende Abnahme der Gaskunden steigen dann auch die Netzentgelte für die verbliebenen Gaskunden. Letztlich sind die Preise fossiler Energieträger durch die geopolitische Lage großen Preissteigerungsrisiken ausgesetzt.
Wärmepumpen hingegen werden durch den immer weiter steigenden Ausbau und Innovation sowie tendenziell moderat ansteigende bis sinkende Strompreise in den Vollkosten immer günstiger. Schon jetzt ist die Wärmepumpe in der Regel die wirtschaftlichere Option gegenüber Gas- und Ölheizungen. Fernwärme bzw. Wärmenetze bleiben für große Gebäude eine wirtschaftliche Option.
Die jüngsten Preisvergleich-Studien sind hier einzusehen:
26. Welche Rolle spielen hierbei:
a. CO₂-Bepreisung
b. Strompreise
c. Förderprogramme
d. Sonstige Steuern/Energiesteuern
Der CO2-Preis soll CO2-Vermeidungskosten widerspiegeln und verteuert fossile Heizsysteme, das ist sein Zweck. Der Strompreis ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit elektrifizierter Wärmeerzeugungssysteme. Die Stromsteuer kann hier kostendämpfend wirken. Förderprogramme senken die für erneuerbare Systeme höheren Anfangsinvestitionen und ermöglichen einen schnelleren Markthochlauf.
27. Welche Heizsysteme werden nach Einschätzung des Senats mittel- bis langfristig wirtschaftlich am günstigsten sein?
Gemäß den Analysen zu Zielszenarien der Wärmeplanung werden Wärmepumpen für die meisten Gebäude die günstigste Wärmeversorgungsoption darstellen. Für große Gebäude in engbebauten Stadteilen wird nach aktueller Einschätzung eine Wärmenetzversorgung die beste Option sein. Das Zielszenario gibt hierfür räumliche Orientierung.
VII. Transparenz und Verbraucherschutz
28. Wie bewertet der Senat die Transparenz der Fernwärmepreisbildung aktuell?
Die BUKEA sieht bei der Transparenz der Fernwärmepreisbildung auf Bundesebene weiterhin Verbesserungsbedarf. Die Preisgestaltung im Fernwärmesektor ist für viele Endkund:innen nicht immer leicht nachvollziehbar, was unter anderem auf die komplexen Strukturen und Preisformeln in diesem Bereich zurückzuführen ist. Der Senat setzt sich auf Bundesebene daher dafür ein, die Nachvollziehbarkeit und Transparenz für Verbraucher:innen durch gesetzliche Vorgaben weiter zu stärken.
29. Welche Maßnahmen plant der Senat, um diese Transparenz zu verbessern?
Um die Transparenz im Fernwärmesektor zu erhöhen, engagiert sich der Senat auf Bundesebene für entsprechende Reformen. So hat Hamburg beispielsweise bereits auf der Energieministerkonferenz 2024 einen Beschluss angestoßen, der die Bundesregierung zur zügigen Reform der AVBFernwärmeV auffordert. Im Rahmen der angekündigten Novellierungen bringt der Senat insbesondere folgende Anliegen ein:
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Nachvollziehbarkeit der Preisbildung zu verbessern und die Position der Verbraucher:innen zu stärken.
30. Inwieweit hält der Senat die bestehenden Preisgleitklauseln für verständlich und überprüfbar für Verbraucher?
Die zuständigen Behörden sehen bei den bestehenden Preisgleitklauseln noch Potenzial für Verbesserungen hinsichtlich Verständlichkeit und Überprüfbarkeit. Die derzeitigen Formeln sind für Verbraucher:innen nicht immer einfach nachzuvollziehen. Deshalb setzen sich die zuständigen Behörden auf Bundesebene für eine transparentere und klarere Ausgestaltung der Preisformeln ein, damit diese künftig für Endkund:innen besser nachvollziehbar werden. Im Übrigen siehe Fragen 28 und 29.
31. Gibt es Überlegungen zur stärkeren Regulierung der Fernwärmepreise?
Der Senat prüft regelmäßig und fortlaufend alle Optionen, die eine Möglichkeit verbesserter Transparenz und Preisstabilität bieten. Die Strukturen des Fernwärmesektors – wie regionale Unterschiede und die enge Verflechtung von Erzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb – weisen dabei jedoch eine besondere Komplexität auf, die es angemessen zu berücksichtigen gilt.
VIII. Wettbewerb und Alternativen
32. In welchem Umfang besteht Wettbewerb im Fernwärmemarkt in Hamburg?
In Bestandsgebieten, in denen bisher keine leitungsgebundene Wärmeversorgung vorhanden ist, können unterschiedliche Wärmenetzbetreiber Wärmenetze ausbauen und mit den potenziellen Kunden in Kontakt treten. Die Ausbauplanungen der Wärmenetzbetreiber erfolgen in der Regel angrenzend zu bereits bestehenden Netzen. Insbesondere in dicht besiedelten Gebieten mit hohen Wärmebedarfen kann es vorkommen, dass mehrere Wärmenetzbetreiber Ausbauvorschläge vorlegen und um Kunden konkurrieren. Im Wärmeportal sind die Ausbauvorschläge der Wärmenetzbetreiber hinterlegt.
In neuen Stadtentwicklungsgebieten wird die Wärmeversorgung bereits im Planungsprozess berücksichtigt. Auch dabei können verschiedene Wärmenetzbetreiber ihre Wärmeversorgungskonzepte vorlegen.
33. Welche Möglichkeiten haben Verbraucher, zu alternativen Heizsystemen zu wechseln?
Grundsätzlich stehen den Verbraucher:innen, sofern sie Eigentümer:innen des versorgten Gebäudes sind, die gesetzlichen Versorgungsoptionen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz zur Verfügung. Der Wechsel von einem bestehenden Wärmenetzanschluss ist unter Einhaltung der vertraglichen Fristen möglich.
34. Welche wirtschaftlichen Hürden bestehen dabei?
Unabhängig davon welches Heizsystem verwendet wird, ist der Wechsel einer Heiztechnologie allgemein mit Investitionen in eine neue Heizungsanlage verbunden.
Hierfür ist jeweils eine gebäudeindividuelle Betrachtung erforderlich. Grundsätzlich gilt, dass ein Vollkostenvergleich der jeweiligen Wärmeversorgungslösungen mögliche finanzielle Unterschiede aufzeigen kann. Die Hamburger Energielotsen beraten dazu.
IX. Spezifische Aspekte aus der aktuellen Berichterstattung
35. Welche konkreten Kosteneffekte ergeben sich aus dem Ausstieg aus der Kohleverstromung (Wedel, Tiefstack)?
Der gesetzlich vorgeschriebene Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle in der Wärmeversorgung hat eine Wechselwirkung mit der Erzeugung von Strom, da die Anlagen in Wedel und Tiefstack in einem KWK-Prozess Wärme und Strom produzieren. Der ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Ersatz kohlebefeuerter Kraftwerke durch neue Anlagen (z. B. Gas, Großwärmepumpen, industrielle Abwärme oder Wasserstofffähigkeit) erfordert Investitionen in Erzeugung, Speicher und Netzinfrastruktur. Gleichzeitig entfallen langfristig Kosten aus dem europäischen CO₂-Emissionshandel, die Kohlekraftwerke zunehmend verteuern. Neue Technologien wie Großwärmepumpen haben zwar hohe Anfangsinvestitionen, können aber bei günstigen Strompreisen niedrigere variable Betriebskosten verursachen als fossile Wärmeerzeugung. Mit zunehmender erforderlicher Dekarbonisierung der Wärmeversorgung insgesamt stellt sich der Kohleausstieg in der Perspektive als preisstabilisierend und vor dem Hintergrund der Verteuerung der fossilen Energien mindestens wettbewerbsfähig im Vergleich zu anderen Dekarbonisierungsoptionen dar.
36. Wie wirken sich steigende CO₂-Zertifikatskosten konkret auf den Fernwärmepreis aus?
Aufgrund des Ausbaus der Wärmeversorgung auf Grundlage klimaneutraler Wärmequellen wird in den nächsten Jahren von sinkenden CO₂-Zertifikatskosten bezogen auf den erforderlichen Erwerb durch die Fernwärmeversorger ausgegangen.
37. Welche Effekte ergeben sich aus der Umstellung auf Gas- und Dampfkraftwerke?
Die Umstellung von Kohle auf Gas- und Dampfkraftwerke (GuD-Kraftwerke) hat mehrere konkrete wirtschaftliche und technische Effekte auf die Fernwärmeversorgung:
38. Welche Rolle spielt die Nutzung von Abwärme (z. B. industrielle Quellen) für die Preisstabilität?
Die Nutzung von Abwärme, bspw. aus industriellen Quellen oder der Abfallverwertung, trägt wesentlich zur Preisstabilität bei der Fernwärmeversorgung bei. Da Abwärme als Nebenprodukt industrieller Prozesse anfällt, kann sie unabhängig von den volatilen Preisen fossiler Energieträger wie Erdgas oder Öl genutzt werden. Dies verringert die Abhängigkeit von internationalen Rohstoffmärkten und deren Preisschwankungen. Sofern vorhanden und verfügbar, kann die fremd erzeugte Wärme kostengünstig und preisstabil an die Kund:innen weiterverteilt werden.
X. Schlussbewertungen
39. Hält der Senat die aktuelle Preisentwicklung bei Fernwärme für sozialverträglich?
40. Welche Maßnahmen sind geplant, um Haushalte vor weiteren Preissteigerungen zu schützen?
41. Welche Kosten aus Steuermitteln plant der Senat für die nächsten zehn Jahre ein, um ggf. die Höhe der in Rechnung gestellten Fernwärmekosten herunter zu subventionieren?
Eine der vier zentralen Zieldimensionen der Hamburger Wärmeplanung ist die Sozialverträglichkeit. Dabei geht es im Kern darum, den Transformationspfad so zu gestalten, dass eine bezahlbare Wärmeversorgung und bezahlbare Wohnkosten bewahrt werden. Gleichzeitig wird eine hohe Akzeptanz und Vertrauen in die Wärmewende angestrebt, indem Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit in der Erstellung und der späteren Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sichergestellt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Umsetzungsstrategie des Wärmeplans verschiedene Maßnahmen vor:
Gezielte Förderprogramme: Die Hamburger Heizungsförderung bietet finanzielle Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Wärmenetzanschlüsse. Sie soll Lücken in der Bundesförderung schließen und Investitionshemmnisse abbauen.
Transparenz und Beratung: Das Wärmeportal Hamburg dient als zentrale Informationsplattform, auf der alle Daten, Karten und Eignungsgebiete öffentlich zugänglich sind, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fundierte Investitionsentscheidungen treffen können. Der Aufbau eines „One-Stop-Shops“ soll als zentrale Anlaufstelle dienen, die Gebäudeeigentümer und die Wohnungswirtschaft proaktiv bei Sanierungsvorhaben und dem Heizungswechsel begleitet, die Ausgestaltung ist derzeit in Planung. Schon heute bieten die Hamburger Energielotsen eine kostenlose Erstberatung an.
Durch eine integrierte Energieinfrastrukturplanung und effiziente Genehmigungsprozesse sollen die Systemkosten reduziert werden, was mittelbar zu geringeren Preisen für die Endkunden führen soll. Hamburg nutzt gezielt Bundesfördermittel (wie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – BEW) und ergänzt diese durch Landesmittel, um die Investitionskosten für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Netze zu senken. Dies soll verhindern, dass die hohen Transformationskosten in vollem Umfang auf die Wärmepreise und damit auf die Mieter umgelegt werden. In Kooperationsvereinbarungen mit Wärmenetzbetreibern (wie HanseWerk Natur und enercity Contracting Nord) wurde eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hinsichtlich Transparenz und sozialverträglicher Preisgestaltung vereinbart.
Hamburg setzt sich zudem auf Bundesebene für die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen ein, um beispielsweise den Mieterschutz bei der Fernwärmeversorgung sicherzustellen und gleichzeitig den notwendigen Ausbau zu ermöglichen.
Beschluss: ohne
keine
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