Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zu einem Wärmeplanungskonzept für Harburg
Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.7
Am 6.1.2025 wurde im Stadtentwicklungsausschuss ein Bericht über das Wohnungsbauprogramm vorgestellt. In Hamburg sollen jährlich 10.000 neue Wohneinheiten (WE) gebaut werden. Diese benötigen Energie. Die Stromproduktion in Hamburg ist rückläufig (statistik-nord.de). Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit steigenden Energiekosten. In den letzten zehn Jahren sind die Strompreise um 42% gestiegen (strom-report.com). Das Kraftwerk Moorburg wird derzeit abgerissen. Nach nur neun Jahren endete seine Betriebszeit. Es war eines der modernsten Kohlekraftwerke der Welt.
Wohnungen benötigen Wärme bzw. Strom. Dies gilt auch für jene mit einem KfW-67-Standard oder ähnlichen Effizienzklassen. Für Hamburg liegt laut hamburg.de keine Wärmeplanung vor. Dort heißt es: „Stand der Hamburger Wärmeplanung - Wie heizt Hamburg heute? Wann wird die Fernwärme klimafreundlich, wo werden Wärmenetze ausgebaut, wo sind dezentrale Lösungen angesagt? Und welche Maßnahmen gibt es bereits, um die Emissionen aus der Wärmeversorgung zu reduzieren? Die Stadt Hamburg ist auf dem Weg, diese Fragen zu beantworten.“
Laut des Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses, Herrn Frank Richter (SPD), liege für Harburg schon eine Wärmeplanung vor.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um Beantwortung folgender Fragen:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
6. Februar 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion,
Drs. 22-0403, wie folgt Stellung:
Eine seriöse Prognose der real umgesetzten / gebauten Wohneinheiten für ein Kalenderjahr ist aus Sicht des Bezirkamtes im Vorgriff nicht belastbar möglich.
Die seitens des Bezirksamtes prognsotizierten monatlichen Genehmigungszahlen sowie die Annahmen im bezirklichen Wohnungsbauprogramm stellen nicht die gebaute Realität in der Zukunft dar, sondern lediglich die angenommenen und zusammengetragenen Voraussetzungen für Baumaßnahmen.
Genehmigte Vorhaben können gebaut oder auch zurückgestellt werden, dies liegt allein in der Entscheidungsgewalt der Grundeigentümer:innen / der Entwickler:inen.
Abschließende Zahlen über umgesetzte Bauvorhaben liegen in der Regel frühestens im folgenden Kalenderjahr vor.
Sofern die Wohnunsgbauziele des Senats gemeint sind: Im Stadtentwicklungsauschuss 06.01.2025 wurde dargestellt, dass die Genehmigungszahlen (800 WE p.a.) voraussichtlich nicht erreicht werden.
Allerdings stellt dies nicht die gebaute Realität dar (siehe Antwort zu Frage 1.). Die Gründe liegen vermutlich in der schwächelnden Baubranche, mangelnder Flächenverfügbarkeit und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage.
Für die FHH erarbeitet die BUKEA (Referat Kommunale Wärmeplanung) gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) unter Einbindung der Bezirksämter die Wärmeplanung, diese befindet sich derzeit in der Erarbeitung.
Einzelne Phasen wurden bereits abgeschlossen.
Das Bezirksamt Harburg lässt im Zuge der Bebauungsplanung sogenannte Energiefachpläne gemäß § 25 HmbKliSchG erstellen und Berücksichtigt die Ergebnisse in der Planung.
Darüber hinaus werden durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in Kooperation mit Akteuren und Institiutionen einzelne Energiepläne (bspw. Energiekonzept Binnenhafen) bzw. energetische Quartierskonzepte (Bsp. Heimfeld/Eißendorf) erarbeitet.
Die Wärmeplanung der FHH liegt jedoch in der Zuständigkeit der BUKEA (siehe Frage 3).
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Fehlanzeige, Zuständigkeit BUKEA.
Fehlanzeige, Zuständigkeit BUKEA.
Fehlanzeige, Zuständigkeit BUKEA.
i.V. Queckenstedt
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