21-0508.01

Antwort zur Anfrage FDP Fraktion betr.: Ist Harburg für die E-Mobilität gerüstet?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.03.2020 Hauptausschuss Ö 3.13

Sachverhalt

Für die Elektromobilität ist eine erhebliche Anzahl von Ladesäulen erforderlich. Außerdem wird jeder Haus- bzw. jeder (Tief-)Garagenplatzbesitzer eine Ladestation benötigen. Wenn alle Kfz gleichzeitig aufgeladen werden sollen, werden große Strommengen benötigt. Außerdem muss das Stromnetz dann diese großen Strommengen transportieren können.

(https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-risiko-elektroauto---stromnetz-am-limit-100.html, insbesondere ab Minute zehn)

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist das Harburger Stromnetz auf die E-Mobilität vorbereitet bzw. wie sieht die Planung für diese Herausforderung aus?

2. Wie sehen die Planungen dafür in Neubaugebieten aus?

3. Wie sehen die Planungen für bestehende Baugebiete aus?

4. Welche Netzertüchtigungen sind dafür erforderlich?

5. Bei Firmenparkplätzen, Parkhäusern und Großgaragen muss eine Steuerung der Ladeanschlüsse erfolgen, um eine gleichmäßige Stromversorgung zu gewährleisten. Wieweit sind die Planungen für solche Systeme?

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende 25.02.2020

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt unter Beteiligung der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) zur Anfrage der FDP (Drs. 21-0508) wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Ist das Harburger Stromnetz auf die E-Mobilität vorbereitet bzw. wie sieht die Planung für diese Herausforderung aus?

Gemeinsam mit der Hamburger Hochbahn AG und der Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein GmbH hat SNH die Helmut-Schmidt-Universität Hamburg beauftragt, im Rahmen einer Metastudie die Auswirkungen einer wachsenden Nutzung von Elektrofahrzeugen, vor allem die Umstellung auf Elektrobusse, auf das Stromverteilungsnetz sowie die Umspannwerke zu ermitteln. Der Umspannwerksbereich Harburg hat in der Studie keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf eine Nichteignung gezeigt. Grundsätzlich wird bei allen Netzausbaumaßnahmen eine ganzheitliche Betrachtung durchgeführt, bei der als ein Einflussfaktor auch die Elektromobilität betrachtet wird. Derzeit läuft in Harburg bereits eine Netzrestrukturierung, die auch den Ausbau der Elektromobilität unterstützen wird.

Darüber hinaus erprobt SNH die unterstützende Einführung eines intelligenten Lademanagements zur Reduktion von zeitlich oder lokal begrenzten Leistungsbedarfsspitzen im Rahmen des vom Bundeministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projektes „ELBE“ (Elektrifizierung von Gebäuden für elektrische Fahrzeuge). Informationen zu dem Projekt sind unter www.elbe-hh.de abrufbar. Die in dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen auch im Bereich Harburg einsetzbar sein.

Zu 2.:

Wie sehen die Planungen dafür in Neubaugebieten aus?

In Neubaugebieten werden die Leistungsbedarfe für Elektromobilität gemäß Netzanschlussanfrage in der Netzplanung berücksichtigt. Im Rahmen der technischen Anschlussbedingungen der SNH sind die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung eines intelligenten Lademanagement berücksichtigt.

Zu 3.:

Wie sehen die Planungen für bestehende Baugebiete aus?

Der Anschluss von Ladeinfrastruktur wird SNH mittels Antrag zum Anschluss von Ladeinfrastruktur gemeldet. Die Planung von ggf. notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgt bedarfsgerecht auf Grundlage der eingehenden Anträge. SNH folgt bei den Anmeldungen den Vorgaben der geltenden Normen und Regelwerke. Bei Leistungsklassen bis einschließlich 12kW Ladeleistung sind diese ausschließlich durch den Kunden bei der SNH zu melden. Hier besteht kein Zustimmungserfordernis. SNH berücksichtigt die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen und stimmt diese mit dem Kunden ab. Bei Ladeleistungen >12kW findet eine Einzelfallbetrachtung statt, so dass es zu Netzverstärkungsmaßnahmen/Netzausbau durch die SNH kommen kann. Dies führt aber in der Regel nicht zu einer Beeinflussung des Kunden.

Zu 4.:

Welche Netzertüchtigungen sind dafür erforderlich?

In bestehenden Netzgebieten wird jede Anfrage im Einzelfall bearbeitet. Es wird dabei bedarfsgerecht die Notwendigkeit eines Netzausbaus geprüft. Bei Netzerweiterungen erstellt die SNH regelmäßig eine Mittel- und Langfristplanung zur bedarfsgerechten Netzerneuerung und -ertüchtigung. Dabei werden standardisierte Betriebsmittel (Standardkabel) eingesetzt, die wiederum im Bedarfsfall durch Nachverdichtung mit Netzstationen in ihrer Länge reduziert werden können, damit die Aufnahmefähigkeit des Netzes erhöht wird.

Zu 5.:

Bei Firmenparkplätzen, Parkhäusern und Großgaragen muss eine Steuerung der Ladeanschlüsse erfolgen, um eine gleichmäßige Stromversorgung zu gewährleisten. Wieweit sind die Planungen für solche Systeme?

SNH entwickelt gemeinsam mit Partnern Lösungen zur optimierten Nutzung von Netzanschlüssen. Dazu zählt insbesondere die effiziente Lastverteilung von Ladevorgängen.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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