Wärmeplanungskonzept für Bergedorf
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und der AfD-Fraktion Bergedorf
Am 6.1.2025 wurde im Stadtentwicklungsausschuss ein Bericht über das Wohnungsbauprogramm vorgestellt. In Hamburg sollen jährlich 10.000 neue Wohneinheiten (WE) gebaut werden. Diese benötigen Energie. Die Stromproduktion in Hamburg ist rückläufig (statistik- nord.de). Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit steigenden Energiekosten. In den letzten zehn Jahren sind die Strompreise um 42% gestiegen (strom-report.com). Das Kraftwerk Moorburg wird derzeit abgerissen. Nach nur neun Jahren endete seine Betriebszeit. Es war eines der modernsten Kohlekraftwerke der Welt.
Wohnungen benötigen Wärme bzw. Strom. Dies gilt auch für jene mit einem KfW-67-Standard oder ähnlichen Effizienzklassen. Für Hamburg liegt laut hamburg.de keine Wärmeplanung vor. Dort heißt es: „Stand der Hamburger Wärmeplanung - Wie heizt Hamburg heute? Wann wird die Fernwärme klimafreundlich, wo werden Wärmenetze ausgebaut, wo sind dezentrale Lösungen angesagt? Und welche Maßnahmen gibt es bereits, um die Emissionen aus der Wärmeversorgung zu reduzieren? Die Stadt Hamburg ist auf dem Weg, diese Fragen zu beantworten.“
Die Bezirksverwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Das Bezirksamt hat keine Erkenntnisse darüber, wie viele Wohnungen in den jeweiligen Jahren gebaut werden. Dieses ist von den Realisierungsabsichten der privaten Eigentümer abhängig. Die Prognosen für die nächsten Jahre sind den jeweiligen Wohnungsbauprogrammen des Bezirks zu entnehmen. Der Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2026 wurde am 08.10.25 dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt (vgl. Drs. 22-0515).
Es wird angenommen, dass mit „Vorgabe“ die Zielzahl Wohnungsneubau aus dem Vertrag für Hamburg gemeint ist. Diese beträgt für 2025 800 Wohneinheiten. Für die kommenden Jahre wurden aufgrund laufender Verhandlungen des Senats mit der Wohnungswirtschaft und weiteren Bündnispartnern noch keine Zielzahlen zwischen Senat und Bezirksämtern festgelegt.
Für 2025 kann die Zielzahl von 800 WE nicht erreicht werden. Gründe (vgl. auch Jahresbericht 2025 des Bezirksamtes) liegen vor allem in der allgemein schwierigen Situation im Baubereich sowie im Bereich der Projektentwicklung für freifinanzierte Wohnprodukte (Miet- und Eigentumswohnungen ohne soziale Wohnraumförderung). Daraus resultiert eine deutlich reduzierte Antragslage bzw. Umplanungserfordernisse an bestehenden oder bereits genehmigten aber nicht umgesetzten Projekten sowie bauherrenseitige Verzögerungen bei größeren Projekten, die bestimmte Entwicklungsschritte verschieben. Hier sind vor allem folgende Faktoren zu nennen:
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz und des Wärmeplanungsgesetz ist die FHH verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung für ganz Hamburg bis zum 30.Juni 2026 zu erstellen. Zuständig hierfür ist die BUKEA.
Nein, energetische Konzepte werden im Zusammenhang mit den jeweiligen Flächenentwicklungen erstellt. Zu jüngeren B-planverfahren wurden lokale Energiefachpläne erstellt und wurden bzw. werden dem Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen der Mitwirkung an Bebauungsplanverfahren vorgelegt.
Ein Energiekonzept für Bergedorf, dass außer der Wärmeenergie (Kommunale Wärmeversorgung) auch andere Aspekte der Energieversorgung betrachtet, liegt nicht vor und wird auch nicht erarbeitet. Zuständig für die Stromversorgung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundes Netzagentur, die BUKEA, die Hamburger Energienetze und verschiedene Stromanbieter.
Falls nein:
a. Wann wird dieses Konzept erstellt?
Dies ist für Bergedorf nicht flächendeckend vorgesehen (s. auch Antwort zu 4.)
b. Wer wird dieses Konzept erstellen? Bitte um Nennung der zuständigen Stelle/des Unternehmens.
S. Antwort zu 4. a.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt beantwortet die Frage wie folgt:
Es liegen bereits erste Zwischenergebnisse der Wärmeplanung vor. Es wird aktuell am finalen Wärmeplan für ganz Hamburg gearbeitet. Dieser muss und wird bis zum 30.06.2026 veröffentlicht werden. Der KfW-67-Standard ist der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nicht bekannt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BUKEA das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt.
Siehe Antwort des Bezirksamtes Bergedorf.
Siehe Vorbemerkung.
Ein Konzept für die Wärmeenergieversorgung wird sich durch den Wärmeplan ergeben.
Es gibt in Bergedorf mehrere Wärmenetzbetreiber, die ihre Wärmenetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung weiterentwickeln. Zur Weiterentwicklung gehört die Wärmenetzerweiterung und die Dekarbonisierung. Diese Pläne fließen in die Wärmeplanung ein. Die einzelnen Netze und Betreiber können dem Wärmeportal Hamburg auf der Karte „Gebiete mit Wärmenetz“ entnommen werden.
Die Stromversorgung, z.B. für Wärmepumpen, wird über die Hamburger Energienetze gewähr-leistet. Die Wärmeplanung ist eine wichtige Inputgröße für die Netzplanung.
Die Stilllegung und der Abriss des Kraftwerks wurde durch die damalige Betreiberin Vattenfall entschieden, da der Weiterbetrieb nicht mehr wirtschaftlich möglich war. Durch den Wegfall der Kohleverstromung in Moorburg werden 8.000.000 Tonnen CO2 jedes Jahr eingespart.
Sozialverträglichkeit ist eines der Kernziele der kommunalen Wärmeplanung, siehe hierzu auch Drs. 23/1750.
Ja. Für die Energieversorgung von Neubauten stehen abhängig von der Größe des Gebäudes bzw. dessen Wärmebedarf sowie dem Errichtungsstandort diverse Versorgungsoption zu Verfügung. Dabei ist die Wärmepumpe als Technologie im Neubau seit Jahrzehnten etabliert und in der Regel die beste Option. In manchen Fällen kommt auch eine Versorgung über ein Wärmenetz in Frage. Dies wird bei großen zusammenhängenden Neubauvorhaben im Rahmen von Energiefachplänen geprüft.
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