Antwort zur Anfrage SPD betr. Notariate in Harburg
Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.5
Laut der Statistik der Bundesnotarkammer sind in Hamburg derzeit 76 Notarinnen und Notare tätig. Die Zahl schwankt zwischen 74 im Jahr 2019 und 79 im Jahr 2022.
Die Bundesnotarordnung (BNotO) sieht vor:
§ 10 Amtssitz
Eine erste Recherche ergibt für den Bezirk Harburg eine Sozietät mit drei Notarinnen und Notaren (3,95 %). Stichtag 31.12.2023 lebten nach Angaben von Statistik Nord 1.964.021 Menschen in Hamburg, davon 176.868 (9 %) im Bezirk Harburg. Bei einer der Einwohnerzahl entsprechenden Abdeckung wären jedoch rechnerisch 7 Notarinnen und Notare erforderlich.
Notarinnen und Notare werden von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) ernannt. Sie haben ein öffentliches Amt inne und ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Sie dienen also der Daseinsvorsorge und sollten somit auch alle Bezirke ortsnah abdecken. Insofern scheint es sinnvoll, die Bezirksversammlungen analog Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) "§ 28 Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen" neben den dort genannten Einrichtungen zu beteiligen.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
17. April 2025
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt Stellung:
Frage 1: Wird bei der Niederlassung von den Regelungen des § 10, Absatz 1, Satz 2 BnotO Gebrauch gemacht?
Die Freie und Hansestadt Hamburg nutzt die Möglichkeit der Zuweisung eines bestimmten Stadtteils oder eines Amtsgerichtsbezirks gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Bundesnotarordnung (BnotO) nicht.
a) Falls Nein, warum nicht?
Mit Verfügung der Justizbehörde vom 11. Dezember 1990 wurden mit Wirkung vom 1. Februar 1991 Beschränkungen von Amtssitzen auf einen Amtsgerichtsbezirk oder bestimmten Stadtteil aufgehoben. Seither ist der Amtssitz – zugleich Amtsbereich – aller Hamburger Notarinnen und Notare der Gesamtbereich des (einen) Oberlandesgerichtsbezirks der Freien und Hansestadt Hamburg.
Angesichts der räumlichen Gesamtabdeckung mit Notariaten im verdichteten Hamburger Stadtgebiet und flächendeckend guter Verkehrsanbindung ist der ortsnahe Zugang der Bevölkerung zu notariellen Dienstleistungen gewährleistet. In der Praxis kann eine Unterversorgung weder insgesamt noch speziell im Bezirk Harburg festgestellt werden. Dementsprechend wird aus dem Harburger Notariat bestätigt, dass stets Kapazitäten für kurzfristige, oft taggleiche Termine bestehen. Auch bewegen sich die Urkundenzahlen des Harburger Notariats im Vergleich zu allen Hamburger Notarinnen und Notaren im Durchschnitt (Relation Bevölkerungszahl – Urkundenaufkommen).
b) Falls ja: (…)
Entfällt.
c) Wer wird an diesen Entscheidungen beteiligt?
Die Entscheidung der Landesjustizverwaltung über die Amtssitzzuweisung geht mit der Bestellung von Notarinnen und Notaren im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts einher. Im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren wird die Hamburgische Notarkammer angehört (§ 12 Abs. 1 Bundesnotarordnung).
d) Warum werden die Bezirksversammlungen dazu nicht angehört?
Eine Anhörung der Bezirksversammlung vor der Amtssitzzuweisung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Frage 2: Welche Regelungen gibt es, die gewährleisten, dass eine Abdeckung in jedem Bezirk (vor Ort) auch künftig gesichert ist?
Regelungen, die auf eine Abdeckung in konkreten Bezirken gerichtet wären, bestehen nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1a).
gez. Böhm f.d.R. Hille
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