22-0534

Anfrage SPD betr. Notariate in Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Laut der Statistik der Bundesnotarkammer sind in Hamburg derzeit 76 Notarinnen und Notare tätig. Die Zahl schwankt zwischen 74 im Jahr 2019 und 79 im Jahr 2022.

Die Bundesnotarordnung (BNotO) sieht vor:

§ 10 Amtssitz

  1. 1Dem Notar wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen. 2In Städten von mehr als hunderttausend Einwohnern kann dem Notar ein bestimmter Stadtteil oder Amtsgerichtsbezirk als Amtssitz zugewiesen werden. 3Der Amtssitz darf unter Beachtung der Belange einer geordneten Rechtspflege nach Anhörung der Notarkammer mit Zustimmung des Notars verlegt werden. 4Für die Zuweisung eines anderen Amtssitzes auf Grund disziplinargerichtlichen Urteils bedarf es der Zustimmung des Notars nicht.

Eine erste Recherche ergibt für den Bezirk Harburg eine Sozietät mit drei Notarinnen und Notaren (3,95 %). Stichtag 31.12.2023 lebten nach Angaben von Statistik Nord 1.964.021 Menschen in Hamburg, davon 176.868 (9 %) im Bezirk Harburg. Bei einer der Einwohnerzahl entsprechenden Abdeckung wären jedoch rechnerisch 7 Notarinnen und Notare erforderlich.

Notarinnen und Notare werden von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) ernannt. Sie haben ein öffentliches Amt inne und ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Sie dienen also der Daseinsvorsorge und sollten somit auch alle Bezirke ortsnah abdecken. Insofern scheint es sinnvoll, die Bezirksversammlungen analog Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) "§ 28 Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen" neben den dort genannten Einrichtungen zu beteiligen.

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung

  1. Wird bei der Niederlassung von den Regelungen des § 10, Absatz 1, Satz 2 BNotO Gebrauch gemacht?
    1. Falls Nein, warum nicht?
    2. Falls ja: In wie vielen Fällen war dabei der Bezirk Harburg betroffen?
      Bitte aufschlüsseln nach Jahr für die Jahre 2019 bis heute unter Angabe von der Anzahl der betroffenen Notarinnen und Notare und Angabe von Zu- oder Abgang.
    3. Wer wird an diesen Entscheidungen beteiligt?
    4. Warum werden die Bezirksversammlungen dazu nicht angehört?
  2. Welche Regelungen gibt es, die gewährleisten, dass eine Abdeckung in jedem Bezirk (vor Ort) auch künftig gesichert ist?
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