Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der Obdachlosigkeit im Bezirksgebiet
Letzte Beratung: 13.05.2025 Hauptausschuss Ö 5.9
Obdachlosigkeit in all ihren Ausprägungen stellt insbesondere für die betroffenen Personen eine enorme Belastung dar. Doch auch für die Gesellschaft ist das Phänomen der Obdachlosigkeit ein wachsendes Problem.
Die vielfältigen Ursachen dieses Phänomens machen eine nachhaltige Lösung zu einer äußerst schwierigen Aufgabe in jedem einzelnen Fall. Neben Suchtproblemen, Arbeitslosigkeit und psychischen Erkrankungen treten zunehmend auch finanzielle Schwierigkeiten auf, insbesondere durch die exorbitante Verteuerung des lebensnotwendigen Grundbedarfs an Wohnraum, Heizung und allgemeiner Lebenshaltungskosten.
Angesichts dieser zahlreichen Einflussfaktoren ist eine möglichst präzise Kenntnis der aktuellen Situation erforderlich.
Daher bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Ist den zuständigen Stellen im Bezirksamt bekannt, wie viele obdachlose Personen sich regelmäßig im Bezirksgebiet aufhalten?
2. Wie hat sich die Anzahl dieser Personen in den letzten fünf Jahren verändert?
3. Wie viele dieser Personen besitzen keine deutschen Ausweispapiere?
4. Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie viele dieser Personen mit einer Suchtproblematik zu kämpfen haben?
5. Wie viele Stellen stehen für eine aufsuchende Sozialarbeit speziell für Obdachlose zur Verfügung?
6. Welche Leistungen stehen obdachlosen Menschen zu, und werden diese in bar ausgezahlt?
7. Gibt es ein Controlling, das erfasst, ob die betreffenden Personen ihre ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch genommen haben?
8. Falls diese Leistungen nicht abgerufen wurden, werden seitens der zuständigen Stellen Maßnahmen eingeleitet? Falls ja, welche? (z. B. Unfall, Todesfall, Abwanderung in eine andere Region)
9. Kann abgeschätzt werden, wie viele wohnungslose Familien es in Harburg gibt ? Falls ja, was sind die Erkenntnisse ?
10. Kann abgeschätzt werden, wie viele wohnungslose Minderjährige es in Harburg gibt ? Falls ja, was sind die Erkenntnisse ?
11. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele Haushalte derzeit akut von Obdachlosigkeit bedroht sind?
12. Wie viele dieser Haushalte haben einen Flüchtlingshintergrund?
Für Ihre Unterstützung und die Beantwortung unserer Fragen danken wir Ihnen im Voraus.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
2. Mai 2025
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt Stellung:
1. Ist den zuständigen Stellen im Bezirksamt bekannt, wie viele obdachlose Personen sich regelmäßig im Bezirksgebiet aufhalten?
2. Wie hat sich die Anzahl dieser Personen in den letzten fünf Jahren verändert?
3. Wie viele dieser Personen besitzen keine deutschen Ausweispapiere?
4. Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie viele dieser Personen mit einer Suchtproblematik zu kämpfen haben?
Der 2. Wohnungslosenbericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde im Januar 2025 veröffentlicht. Darin wurden erstmals bundesweit Daten zur Anzahl der obdachlosen Menschen erhoben. Aktuell sind demnach deutschlandweit rund 47.300 Menschen obdachlos, siehe:
Davon leben knapp 3.800 Menschen in Hamburg. Eine Differenzierung nach Bezirken erfolgte dabei nicht.
Dies sind knapp doppelt so viele wie zuletzt in der Untersuchung in Hamburg 2018 gezählt wurden, vergleiche:
Diese Entwicklung entspricht auch den bisherigen Erkenntnissen der zuständigen Behörde aus der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit relevanten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Von der für Soziales zuständigen Behörde wurde in den vergangenen Jahren bereits mit einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Systems der Obdach- und Wohnungslosenhilfe sowie der Suchthilfe reagiert. Zielgerichtete Hilfen wurden weiterentwickelt und neu pilotiert, wie unter anderem eine Koordinierungsstelle für die Belange obdachloser Menschen am Hauptbahnhof (sogenannter Social Hub), eine Einrichtung zur Pflege schwerkranker obdachloser Menschen und das sogenannte Übergangswohnen mit einer temporären, wohnähnlichen Unterbringung für die Zeit der Perspektivklärung und -unterstützung.
Langjährige Erfahrungen aus dem Hilfesystem, darunter auch Statistiken aus den ganzjährigen Notübernachtungsstätten und dem Winternotprogramm, zeigen, dass in Hamburg ein deutlich höherer Anteil der obdachlosen Menschen nicht deutscher, insbesondere südosteuropäischer Herkunft ist als in dem 2. Wohnungslosenbericht dargestellt. Die Untererfassung dieser Personengruppe in der Bundeserhebung, die eine ungefähr hälftige Verteilung zwischen deutschen und nicht deutschen obdachlosen Personen ergab, ist deshalb naheliegend und könnte im Untersuchungsdesign mit einer Stichprobenbildung teilnehmender Hilfeeinrichtungen sowie darauf aufsetzenden statistischen Hochrechnungsverfahren begründet sein.
Obgleich Zuwanderung im Allgemeinen und das Recht temporär gewährter Freizügigkeit bei der Arbeitssuche innerhalb der Europäischen Union (EU) im Besonderen insgesamt ein Erfolgsmodell auch für den deutschen Arbeitsmarkt darstellen, gelingt es nicht allen Zugewanderten, sich erfolgreich und dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Der 2. Wohnungslosenbericht bestätigt, dass von dieser Entwicklung nahezu alle Metropolregionen beziehungsweise Großstädte in Deutschland betroffen sind, in besonderer Weise Großstädte mit hinsichtlich des Arbeitsmarkts, der Integrationshilfen und der informellen Netzwerke attraktiven Zuwanderungsbedingungen wie beispielsweise Hamburg und Berlin. Auf diese Entwicklung hat die zuständige Behörde bereits reagiert und die entsprechenden niedrigschwelligen Hilfen für EU-Zugewanderte weiterentwickelt, um die Klärung von Perspektiven weiter zu verbessern. So wird dieser Personengruppe, in Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen wie Plata und der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit, zunächst Unterstützung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und der Selbsthilfe angeboten. Im weiteren Verlauf liegt der Fokus auf der Klärung der Perspektiven vor Ort sowie der Unterstützung bei einer freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland.
Die Studienlage deutet im Allgemeinen auf einen erhöhten Substanzkonsum unter obdachlosen Menschen, insbesondere von Alkohol, hin. Eine regelhafte Vollerhebung im Sinne der Fragestellung wird in Hamburg nicht durchgeführt, entsprechende Daten liegen somit auch für den Bezirk Harburg nicht vor.
5. Wie viele Stellen stehen für eine aufsuchende Sozialarbeit speziell für Obdachlose zur Verfügung?
Die Soziale Beratungsstelle Harburg für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verfügt aktuell über einen Stellenanteil von 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zur Durchführung der Straßensozialarbeit für obdachlose Personen im Bezirk Harburg. Die Fortentwicklung eines bedarfsgerechten Hilfesystems für obdachlose und suchtkranke Menschen in Hamburg gehört zu den stetigen Aufgaben der zuständigen Behörde. Neben der Zielsetzung, nachhaltig Lebenslagenveränderungen für die betroffenen Personen zu erreichen, ist bei allen Maßnahmen im Blick zu behalten, die Hilfsangebote in eine gesamtstädtische Strategie einzubetten und die betroffenen Sozialräume zu entlasten. Die für Soziales zuständige Behörde befindet sich aktuell im Prozess der Neuordnung der Straßensozialarbeit und flankierender Hilfen. Zentrale Eckpunkte sind die Verstärkung der präventiven Arbeit zur Vermeidung insbesondere von verfestigter Obdachlosigkeit und eine vorrangig aktivierende Ansprache mit dem Ziel der Einleitung und konsequenten Nachverfolgung von Hilfeprozessen (lebenslagenverändernder Ansatz). Voraussichtlich im II. Quartal 2025 werden die quantitativen und qualitativen Rahmenbedingungen im Rahmen einer Förderrichtlinie ausgeschrieben, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
6. Welche Leistungen stehen obdachlosen Menschen zu, und werden diese in bar ausgezahlt?
Obdachlose Menschen haben den gleichen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wie wohnraumversorgte Menschen.
Bei den von den Grundsicherungs- und Sozialdienststellen ausgezahlten Leistungen handelt es sich um Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. In der Regel werden die Leistungen auf ein Konto überwiesen. Sofern Leistungsbeziehende nicht über ein Konto verfügen, können die Auszahlungen in bar an der bezirklichen Zahlstelle erfolgen. Bei den von dem Amt für Migration ausgezahlten Leistungen handelt es sich um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in der Regel nur noch mittels Bezahlkarte erbracht werden.
Bei den von Jobcenter team.arbeit.hamburg ausgezahlten Leistungen handelt es sich um das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. In der Regel werden die Leistungen auf ein Konto überwiesen oder es erfolgt eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Sofern Leistungsbeziehende nicht über ein eigenes Konto verfügen, werden die Leistungen auch an eine bevollmächtigte Person oder auf ein Verwahrkonto, welches von einem Träger oder einer sozialen Einrichtung betreut wird, überwiesen. In Ausnahmefällen wird die Leistung mittels eines Auszahlscheins mit Barcode ausgezahlt. Dieser kann in ausgewählten Geschäften des Einzelhandels oder Postfilialen eingelöst werden.
7. Gibt es ein Controlling, das erfasst, ob die betreffenden Personen ihre ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch genommen haben?
Für Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG gibt es kein Controlling, ob leistungsberechtigte Personen die Leistungen in Anspruch nehmen. Bei einer händischen Auswertung von Akten von rd. 57.600 Personen, die Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII erhalten und von rd. 12.500 Personen, die Asylbewerberleistungen empfangen, ist die Beantwortung eines Auskunftsersuchens gemäß § 27 BezVG in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthält keine Auswertungen darüber, ob die betreffenden Personen ihre ihnen zustehenden Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen haben. Bei einer händischen Auswertung der Datensätze von derzeit hochgerechnet rd. 100.000 Bedarfsgemeinschaften ist eine Beantwortung eines Auskunftsersuchens gemäß § 27 BezVG in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
8. Falls diese Leistungen nicht abgerufen wurden, werden seitens der zuständigen Stellen Maßnahmen eingeleitet?
Falls ja, welche? (z. B. Unfall, Todesfall, Abwanderung in eine andere Region)
Wenn Barzahlungen im Bereich des SGB XII an der Zahlstelle nicht abgeholt werden, erfolgt ein Rücklauf der Zahlung über eine Mitteilung an die zuständige Sachbearbeitung. Diese veranlasst dann Nachforschungen, z.B. eine Meldeabfrage oder eine Haftanfrage. Sofern Jobcenter team.arbeit.hamburg bekannt wird, dass Leistungen nicht abgerufen werden, z. B. durch Scheckrückläufer, eine ungültige Bankverbindung, eine Rückmeldung vom Träger oder von einer bevollmächtigten Person, wird ermittelt, worin die Gründe des Nichtabrufens der Leistung bestehen. Abhängig von diesen Gründen werden jeweils entsprechende Maßnahmen ergriffen. Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt (§ 41 Abs. 3 SGB II). Für eine etwaige Weiterbewilligung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
9. Kann abgeschätzt werden, wie viele wohnungslose Familien es in Harburg gibt?
Falls ja, was sind die Erkenntnisse?
10. Kann abgeschätzt werden, wie viele wohnungslose Minderjährige es in Harburg gibt? Falls ja, was sind die Erkenntnisse?
11. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele Haushalte derzeit akut von Obdachlosigkeit bedroht sind?
12. Wie viele dieser Haushalte haben einen Flüchtlingshintergrund?
Die Fragen 9. bis 12. sind vom Bezirksamt zu beantworten, da diese die bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle betreffen.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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