23-0634

Antwort: Obdachlosigkeit im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich

Obdachlosigkeit in all ihren Ausprägungen ist insbesondere für die betroffenen Personen eine große Belastung. Auch für die Gesellschaft stellt das Phänomen der Obdachlosigkeit eine zunehmende Herausforderung dar.

Die vielschichtigen Ursachen dieses Phänomens machen eine nachhaltige Behebung zu einer Sisyphusarbeit in jedem Einzelfall. Neben Suchtproblematiken, Arbeitslosigkeit und psychischen Dispositionen treten heute auch vermehrt finanzielle Schwierigkeiten durch die exorbitante Verteuerung des lebensnotwendigen Grundbedarfs an Wohnraum, Heizung und sonstiger Lebenserhaltungskosten auf.

Die steigende Zahl obdachloser Menschen stellt den Bezirk Hamburg-Mitte vor erhebliche Herausforderungen. Im vergangenen Winter 2023/2024 verstarben 47 obdachlose Personen, was die Dringlichkeit von Sofortmaßnahmen unterstreicht.

Das Bezirksamt nimmt in Abstimmung mit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist den zuständigen Stellen im Bezirksamt bekannt, wie viele obdachlose Personen sich regelmäßig im Bezirksgebiet aufhalten? Wenn ja, wie stellen sich die Zahlen dar? Wenn nein, wieso nicht?
  2. Wie hat sich die Anzahl der wohnungslosen Personen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Falls hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, wieso nicht?
  3. Wie viele dieser Personen haben keine deutschen Ausweispapiere?
  4. Ist den zuständigen Stellen bekannt, wie viele dieser Personen mit einer Suchtproblematik zu kämpfen haben?

Zu 1 bis 4:

Die Studienlage deutet im Allgemeinen auf einen erhöhten Substanzkonsum unter obdachlosen Menschen, insbesondere von Alkohol, hin. Eine regelhafte Vollerhebung im Sinne der Fragestellung wird in Hamburg nicht durchgeführt, entsprechende Daten liegen somit auch für den Bezirk Hamburg-Mitte nicht vor.

Im Übrigen wurde zu diesen Fragestellungen bereits ausführlich auf das nahezu gleichlautende bezirkliche Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Harburg (Drs. 22-0586) geantwortet. Es ergibt sich für dieses Auskunftsersuchen keine Änderungen bei der Beantwortung.

  1. Wie viele Stellen stehen für eine aufsuchende Sozialarbeit speziell für Obdachlose in Hamburg-Mitte zur Verfügung?

In Hamburg-Mitte stehen in der für obdachlose Menschen spezialisierten aufsuchenden Sozialarbeit folgende Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zur Verfügung:

- Beratungsstelle Hamburg-Mitte (0,5 VZÄ)

- Straßensozialarbeit Hansaplatz / St. Georg des Bezirksamts Hamburg-Mitte (2 VZÄ)

- Straßensozialarbeit in der Hamburger Innenstadt der Diakonie (2 VZÄ)

  1. Welche Leistungen stehen obdachlosen Menschen zu und wie wird sichergestellt, dass die Betroffenen die Hilfe auch erreicht?

Obdachlose Menschen haben grundsätzlich den gleichen Rechtsanspruch auf Leistungen des SGB II, SGB XII und ggf. AsylbLG wie wohnraumversorgte Menschen.

Bei den von den Grundsicherungs- und Sozialdienststellen ausgezahlten Leistungen handelt es sich um Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. In der Regel werden die Leistungen auf ein Konto überwiesen. Sofern Leistungsbeziehende nicht über ein Konto verfügen, können die Auszahlungen in bar an der bezirklichen Zahlstelle erfolgen. Bei den von dem Amt für Migration ausgezahlten Leistungen handelt es sich um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in der Regel nur noch mittels Bezahlkarte erbracht werden.

Bei den von Jobcenter team.arbeit.hamburg ausgezahlten Leistungen handelt es sich um das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.

In der Regel werden die Leistungen auf ein Konto überwiesen oder es erfolgt eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Sofern Leistungsbeziehende nicht über ein eigenes Konto verfügen, werden die Leistungen auch an eine bevollmächtigte Person oder auf ein Verwahrkonto, welches von einem Träger oder einer sozialen Einrichtung betreut wird, überwiesen. In Ausnahmefällen wird die Leistung mittels eines Auszahlscheins mit Barcode ausgezahlt. Dieser kann an zahlreichen Akzeptanzstellen eingelöst werden.

  1. Gibt es ein Controlling, das erfasst, ob die betreffenden Personen die ihnen zustehenden Leistungen abgerufen haben?

Nein. Es handelt sich um eine laufend verändernde Personengruppe. Es können nur Daten von Personen ausgewertet werden, die bekannt sind und einen Antrag stellen.

  1. Wenn die Leistungen nicht abgerufen wurden, werden Maßnahmen seitens der zuständigen Stellen eingeleitet, und wenn ja, welche? (Anm.: Unfall / Todesfall / in eine andere Region abgewandert?)

Wenn Barzahlungen im Bereich des SGB XII an der Zahlstelle nicht abgeholt werden, erfolgt ein Rücklauf der Zahlung über eine Mitteilung an den zuständigen Sachbearbeiter. Dieser veranlasst dann Nachforschungen, z.B. Meldeabfrage, Haftanfrage u.a.

Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt (§ 41 Abs. 3 SGB II). Für eine etwaige Weiterbewilligung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

  1. Wie viele wohnungslose Familien gibt es in Hamburg-Mitte?
  2. Wie viele der wohnungslosen Personen sind minderjährig?
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Haushalte derzeit akut von Obdachlosigkeit bedroht sind? Wenn ja, wie viele sind dies? Wenn nein, wieso nicht?
  4. Wie viele dieser Haushalte haben einen Flüchtlingshintergrund?

Zu 9 bis 12:

Die Zahl der von Obdachlosigkeit bedrohten Haushalte ist nicht bekannt und wäre insofern kaum belastbar, da nicht jede drohende Wohnungslosigkeit offiziell gemeldet wird. So melden beispielsweise nicht alle Mieter*innen und Vermieter*innen eine Gefährdung von Mietverhältnissen an das Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Im Übrigen liegen dem Bezirksamt keine statistischen Erhebungen vor.

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